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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Man könnte es auch als Stadt gegen Land interpretieren.

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  • Gamsi
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Klare Zustimmung von den Die Grünen​ und der S P Ö mit deren Sprechern Hermann Krist​(S P Ö) und Georg Willi​ und Dieter Brosz​(Die Grünen).
    Nachdem es hier nicht politisch werden soll, werde ich meine Meinung zu dem Thema nicht vertiefen...aber das die stimmenstärkste Partei im NR nicht fähig ist, mit Oppositionsunterstützung eine Mehrheit für einen Gesetzesentwurf zu finden, kann ich irgendwie nicht vorstellen... eher noch, das man könnte - aber aus (hier unverständlicher) koalitionärer Rücksichtnahme das Handeln verweigert. Leider ist offenbar auch ein begeisterter Mountainbiker an der Spitze nicht genug....

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Danke!


    Die F P Ö und Ö V P sind dagegen, mit bekannt falschen Zahlen (es gibt keinen 10.000km frei gegebene Forststraßen in Österreich!) und komplett falsch dargestellter Haftungsfrage.

    Klare Zustimmung von den Die Grünen​ und der S P Ö mit deren Sprechern Hermann Krist​(S P Ö) und Georg Willi​ und Dieter Brosz​(Die Grünen).

    Anscheinend ist Radfahren eine Sache die die Welt politisch in Rechts und Links scheidet.
    Zuletzt geändert von AndiPS; 03.03.2017, 09:21.

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Interessante Debatte. Auch wenn Großteils nichts neues bzw. die alte Leier.
    Ui, jetzt sind's schon 28000 km - oder doch nur 1/4 davon
    Ein wenig habe ich jedoch den Eindruck, dass sich sogar die *** etwas bewegt (bzw. bewegen muss, weil ihr die Argumente ausgehen) dahingehend, dass doch nicht alles passt wie es ist und was machen sollte/könnte. Oder es ist doch reine Verzögerungs- bzw. Verhinderungstaktik?

    Abgeschoben in den Landwirtschaftsausschuss (verstehe nicht, dass da die *** zugestimmt hat).

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    http://tvthek.orf.at/profile/Nationa...biker/13995873

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Der Antrag der Grünen zur Freigabe der Forststraßen wandert übers Plenum vom Sportausschuss zum Landwirtschaftsausschuss

    Leider bleibt die Ö V P noch immer bei ihren Nein zur Öffnung der Forststraßen für Radfahrer.
    Seit 25 Jahren wird der Ausbau des bestehenden Streckennetzes versprochen, seit 25 Jahren scheitert man immer wieder am fehlenden Geld oder der fehlenden Einsicht der Grundbesitzer und Jagdpächter.

    http://www.ots.at/presseaussendung/O...=mailaboeinzel

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/...26/index.shtml

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
    Also mich regt das auch nicht auf, ganz im Gegenteil: Es kommt bei mir eher so etwas wie Schadenfreude auf, dass es immer mehr auch Wanderer trifft, die sich gerne über die Mountainbiker abseits des Asphalts aufregen.

    LG Hans
    Also die Wanderer sollen Ihre Bedenken ruhig kund tun. Schlimm finde ich Webseiten von diversen Lobbyisten, die Wanderer gegen Radfahrer aufhetzen. Links habe ich auch schon hier im Forum gesehen.

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  • feiN
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Na dann, ... kann ich auch heute wieder ruhig schlafen.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
    An einer pointierten Ausdrucksweise finde ich per se nichts schlechtes, mehr schaudert mir vor dem Mainstream, der meint die Sprache normen zum müssen und der vorgibt was gesagt werden darf.
    Darfst eh sagen was`d willst. Darfst aber auch daran gemessen werden.

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  • feiN
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    jöui, ein prügelstrafenfreund und wortausteiler!
    altersstarrsinn, gehirnamputierte, prügelstrafe, welch schöne worte - dein gedankengut scheint sehr radikal zu sein. donald-fan?
    An einer pointierten Ausdrucksweise finde ich per se nichts schlechtes, mehr schaudert mir vor dem Mainstream, der meint die Sprache normen zum müssen und der vorgibt was gesagt werden darf.
    Donald-Fan? Wenn es ihn nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. Nützt er doch Freund und Feind, letzterer hat endlich wieder eine Daseinsberechtigung (täglich dem aufgeregten medialen Gegackere zu entnehmen).

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  • GrazerHans
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
    Heute in der Kleinen Zeitung gelesen: Es geht hier um die Verlegung des Wanderweges um 150m! ..... Also mich regt das ungefähr so auf, wie das umgefallene Reissackl in China.
    Also mich regt das auch nicht auf, ganz im Gegenteil: Es kommt bei mir eher so etwas wie Schadenfreude auf, dass es immer mehr auch Wanderer trifft, die sich gerne über die Mountainbiker abseits des Asphalts aufregen.

    LG Hans

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Ahhh. Erst auf dem Fall herumreiten und dann, wenn er näher (kritisch) beleuchtet wird heißt es: wir schweifen ab, zurück zum Ausgangsthema.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
    Juristisch gesehen sind Tiere in Österreich ja eine Sache
    Nein, eigentlich nicht. Ausnahmsweise steht das sogar ausdrücklich im Gesetz, § 285a ABGB: "Tiere sind keine Sachen". Eindeutiger geht's nicht ... aber nachdem Tiere unstrittig (?) keine Menschen sind, werden in unserem dualistischen System (Menschen oder Sachen, tertium non datur) eben die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere insoweit angewendet, als keine abweichenden Regelungen bestehen; die gibt es allerdings zahlreich, auch und gerade hier, mit einem Verbot der Tierquälerei.

    In Bezug auf die hier interessierenden Fragen sind das allerdings tatsächlich Details: falls sich auf dem Wanderweg nun ein Tierquäler, Exhibitionist oder Falschpinkler strafbar gemacht haben sollte, bin ich dafür diesen angemessen zu bestrafen; Auswirkungen auf das Wegrecht ergeben sich daraus aber nicht.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    wir schweifen vom thema (wegefreiheit für mountainbiker) ab. weder tierquälerei, noch die zugeständnisse des AV bei einer wanderwegverlegung (die zwar de facto auch biker trifft, aber eben eine völlig andere sachlage darstellt, hier servitut, da vertrag, auch sind es andere akteure) haben mit dem threadthema zu tun.

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  • feiN
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Juristisch gesehen sind Tiere in Österreich ja eine Sache (also nichts anderes als Steine). Da kann man dann schon von Details sprechen. Bezüglich Wortwahl. Was ist denn ein passender (politisch besoffener) Ausdruck für Tierquäler?

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