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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



    Demonstration vor dem Parlament in Wien
    Legal Biken in Österreich: erste Reaktionen der Politik
    Adrian Kaether am 04.05.2017

    Das BIKE-Magazin, Europas größte MTB-Zeitschrift berichtet:
    http://www.bike-magazin.de/mtb_news/...en/a35891.html

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von bike&ski Beitrag anzeigen



    Was bedeutet eigentlich bei so einem Ausschuss vertagt? MUSS das wieder behandelt werden?
    Ein Antrag über eine Gesetzesänderung wird so lange diskutiert, bis alle Argumente ausgetauscht sind.
    Dann wird über die Anwendung abgestimmt.
    Wenn Mehrheit JA-> Änderung wird dem Ministerrat vorgeschlagen -> Begutachtung -> Abstimmung im Plenum
    Wenn Mehrheit NEIN-> Keine Änderung erledigt.

    so weit so gut.
    Schwarz und Rot sind in einer Koalition.
    Da gib es eine Koaltionsvereinbarung. Darin unter anderem enthalten: Keine Partei darf gegen eine andere stimmen, sonst Koaltionsende.

    Rot will hier auf keinem Fall dagegen Stimmen, darum wurde Antrag auf Vertagung gestellt.
    Taugt dem Rupprechter gar nicht.

    Die Chance lebt weiter.
    Eventuell gibt es was, wofür man diese Änderung "abtauschen" kann.

    Die weitere Möglichkeit wird sein, dass diese Forderung in Koalitionsabkommen zukünftiger Regierungen kommen wird.
    Darum ist es wichtig, dieses Thema immer weiter am köcheln zu halten.

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/...15/index.shtml

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    sanktnimmerleinstag



    keine Lösung machbar
    Zuletzt geändert von auon; 04.05.2017, 21:33.

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker




    Was bedeutet eigentlich bei so einem Ausschuss vertagt? MUSS das wieder behandelt werden?

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    wer nimmt dem Schröcksnadl das Messer aus der Hand?

    bitte melden

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  • csf125
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    mein mail an die frau puchegger: ...
    Beeindruckend gelassen formuliert

    lg
    Norbert

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Meine Bewunderung, dass du da so höflich und zurückhaltend bleiben kannst

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    PS.: Presseaussendung von Land&Forst
    „Rotzpartie“ statt Trutzpartie
    https://www.ots.at/presseaussendung/...tt-trutzpartie
    Hier verwundert mich die Verwendung von Körperflüssigkeiten in der Argumentation.
    Gibt man sich doch sonst sehr der noblen, adeligen Tradition verpflichtet.

    mein mail an die frau puchegger:

    "Sehr geehrte Frau Puchegger,

    eingangs darf ich anmerken, dass ich die Arbeit der österreichischen Waldeigentümer sehr schätze und mir auch der wirtschaftlichen Bedeutung von Forst (und auch Jagd) bewusst bin, wiewohl es hier – wie in vielen anderen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Ausübung von Tätigkeiten mit Auswirkungen auf andere – auch herbe Kritikpunkte an Gesetz und Tradition gibt. Als im leitenden Gemeindedienst tätige Person bin ich dem „Spannungsfeld“ zwischen Tourismus, Forst und Jagd wegen der geringen touristischen Bedeutung meiner Wohnsitz- und Dienstgebergemeinde nur wenig ausgesetzt. Sehr wohl spüre ich die in Europa einzigartige gesetzliche Behinderung in einer meiner Lieblingssportarten sehr, weswegen ich meine Urlaube und auch viele Wochenendaufenthalte stets ins benachbarten Ausland verlagere (was ja ohnehin Ihrem geschätzten Dienstgeber recht sein mag).

    Man mag über gesetzliche Bestimmungen und deren historische Entwicklung diskutieren, an dieser Stelle geht es mir aber um etwas anderes. Ich habe nach meinem Studium der Rechtswissenschaften längere Zeit als Journalist gearbeitet und finde Ihren Text einer Presseaussendung (Titel oben im Betreff) gelinde gesagt nicht nur reißerisch, sondern für jemanden, der einen akademischen Titel bewusst angibt, auch weder der Ausbildung, noch dem Berufsstand entsprechend. Es mag ja die Empörung über die – an anderer Stelle von anderen Personen – als militant oder so ähnlich bezeichnete Gesellschaftsgruppe, im konkreten Fall jene der Mountainbiker, groß sein. Mein Verständnis für eine generelle Bezeichnung „Rotzpartie“, die eine doch nicht unerhebliche Anzahl an durchaus auch gebildeten Personen mit einwandfreiem Leumund beleidigt, hält sich aber dennoch in Grenzen. Freilich, eine mäßig ausgefallene Reaktion wie weiland der Kaiser Ferdinand der Gütige, als er der Demonstrationen der aufgeklärten Bürger gegen die absolute Herrschaft ansichtig wurde, und aussprach „ja, dürfens denn das?“ wäre witzig und dem Stande viele Ihrer Mitglieder entsprechend gewesen…

    Mit einer Wortwahl von pubertierenden Vorstadtjugendlichen und damit eine pauschale Beleidigung in den Raum werfend, haben Sie – gewiss in der Materie im kommoden Fauteuil der sicheren Gesetzeslage des § 33 ForstG sitzend – nicht unbedingt das Verständnis der weniger „militanten“ Radfahrer und auch Naturnutzer erreicht.

    In diesem Sinne darf ich Ihnen auf Ihrem weiteren – mehr oder weniger – journalistischen Lebenslauf eine angebrachtere Wortwahl anregen und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen,
    Mag. ....."

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    das Ansehen muss geschärft werden,

    https://www.youtube.com/watch?v=Z19zFlPah-o

    nicht verboten , keiner wurde auf der Streif geboren

    alles versäumt
    https://www.youtube.com/watch?v=K_7k...#t=158.8667066
    Zuletzt geändert von auon; 04.05.2017, 18:27.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



    #legalbiken #Trutzpartie vor dem Parlament
    Bericht auf der legal biken Homepage:
    - Statements der Abgeordneten
    - Medienecho
    - Fotos
    und der Meinung der anderen Seite:

    https://www.upmove-mtb.eu/trutzparti...84d16e830.html


    PS.: Presseaussendung von Land&Forst
    „Rotzpartie“ statt Trutzpartie
    https://www.ots.at/presseaussendung/...tt-trutzpartie
    Hier verwundert mich die Verwendung von Körperflüssigkeiten in der Argumentation.
    Gibt man sich doch sonst sehr der noblen, adeligen Tradition verpflichtet.

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  • AndiG
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Ich find die Aussage cool: "Eine kleine Gruppe von Extremisten, die egoistisch den Wald für sich beanspruchen" - Damit kann er nur die Männlein in grün meinen

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  • w56
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von radwanderer Beitrag anzeigen
    Wie kommen die auf 25%? Das klingt ja voellig absurd.

    Also im Raum Leoben sind es vermutlich ungefaehr 0%.

    Auch interessant: Im Standard heissts, SPOE, Gruen, FPOE dafuer, OEVP dagegen. Im ORF Beitrag heissts FPOE und OEVP dagegen.

    Vor Ort hat der blaue Mann ja gemeint, er waere dafuer. Ich raetsle, wie das jetzt wirklich ist...

    Wie überzeugend SP + Gruen diesen Standpunkt vertreten und umsetzen, sieht man ja im Rax-/Schneeberg-Gebiet und am Hochschwab - dort ist Wien Grossgrundbesitzer !
    Zuletzt geändert von w56; 04.05.2017, 07:36.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    das ist einfach

    ForststraßenKM dividiert durch RadwegeKM

    interessant gell, man lernt nie aus

    der Blaue Mann Vorort hat gesagt das er möglichst bald eine Entscheidung haben möchte da er ja versteht das man ja eine Entscheidung braucht, um Klarheit zu schaffen ,,,,...., und das es ihm wurschst ist
    Zuletzt geändert von auon; 04.05.2017, 03:32.

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Wie kommen die auf 25%? Das klingt ja voellig absurd.

    Also im Raum Leoben sind es vermutlich ungefaehr 0%.

    Auch interessant: Im Standard heissts, SPOE, Gruen, FPOE dafuer, OEVP dagegen. Im ORF Beitrag heissts FPOE und OEVP dagegen.

    Vor Ort hat der blaue Mann ja gemeint, er waere dafuer. Ich raetsle, wie das jetzt wirklich ist...

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  • kokos
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von bike&ski Beitrag anzeigen
    25 % der Forststraßen dürfen befahren werden - da wurde aber heute sehr viel erreicht
    das reicht eh, auf einer 3m breiten froststrasse sind dann 75cm für die radler.

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