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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Nach was sieht es aus, was ich hier mache?

    Natürlich.
    Die Terminsetzung war sehr spontan. Wir machen was wir können.
    Logistische Details müssen mit den Kollegen vor Ort noch abgeklärt werden, upmove newsletter folgt.

    cool supa lass gehen fahr an, haumas aus der Hose

    Spielberg muss aktivierbar sein, was erzähl ich
    Zuletzt geändert von auon; 04.04.2017, 10:00.

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
    Salzkammergut ... Oder?
    Auch nur stellenweise.
    Fuschl: nix geht. (Eibensee bspw; Elektrotore, große Jagdhäuser, Geländewagen, haufenweise Verbotsschilder)
    Hof: nix geht. (Lidaun bspw; Elektroschranken, großes Jagdhaus, dicker Jäger der dir ausm Touareg raus sagt, dass du dich schleichen sollst)
    Winkl: nix geht. (Schafberg. Jäger die dir aus dem Pickup raus sagen, dass du dich schleichen sollst)

    So habe ich die Situation, dass ich "hinterm Haus" etliche Forststraßen habe, wo ich also PKW-frei jederzeit herumradeln könnte, aber nicht darf, weil ich sonst angezeigt werde.

    So sitze ich desöfteren mit dem Radl am Dach im Auto, um wo hin zu fahren, wo ich dann radeln darf.
    Das ist doch absurd.



    (EDIT: ha, jetzt erst hab ich dein zweites Bild genauer angeschaut... )
    Zuletzt geändert von FloImSchnee; 04.04.2017, 09:15.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von auon Beitrag anzeigen
    unterstützt upmove dieses Schiebevorhaben mit seiner Medialen und Kollegialen Erfahrung?
    Nach was sieht es aus, was ich hier mache?

    Natürlich.
    Die Terminsetzung war sehr spontan. Wir machen was wir können.
    Logistische Details müssen mit den Kollegen vor Ort noch abgeklärt werden, upmove newsletter folgt.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    unterstützt upmove dieses Schiebevorhaben mit seiner Medialen und Kollegialen Erfahrung?

    oder war es doch ein Aprilscherz?

    würd ich gerne wissen, das wäre dann meine 5te Trutzpartie,
    nicht wegen mehr, sondern weil noch nie einer Zuviel dort war

    cu

    ad: ausser vielleicht der Geheimpolizist (bei der ersten Trutzpartie gen Muckenkogel) in der Lederjackn der zu mir gsagt:, ich im Trägerleiberl, "samma a Trutzpartisane, hä" (unten am Sammelplatz)

    ich versteh beides, Country und Western

    wo kann ich ausserhalb parken in Leoben?
    Zuletzt geändert von auon; 04.04.2017, 05:00.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Im Salzkammergut haben wir es da schon ein wenig besser:

    Die MTB-Rundtour um den Schafberg ist sogar beschildert:
    E0120170328_122240.jpg

    und sogar bei einer seitlich abzweigenden Forststraße heißt man die Radfahrer herzlich willkommen: :
    E0120170328_121951.jpg

    Oder?

    LG

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



    Die "Kleine Zeitung" berichtet über die Anhaltung von Martin in Leoben vergangenen Samstag:
    http://www.kleinezeitung.at/steierma...ritys-anhalten
    https://www.facebook.com/photo.php?f...type=3&theater
    Der Artikel ist nur für angemeldete Benutzer zu lesen.
    Es kommen alle Seiten zu Wort.
    Der Anwalt der Grundbesitzer meint, man werde die zivilrechtlichen Schritte noch prüfen.
    Im Artikel findet sich auch ein Hinweis auf die geplante Protestveranstaltung:
    Trutzpartie Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube
    kommenden Samstag 10:00 - 13:00
    Treffpunkt: Hauptplatz Leoben, Pestsäule
    https://www.facebook.com/events/1397630576946937/

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    als idealster termin für eine alternative trutzpartie würde ich den 1. mai vorschlagen.
    da haben wir alle frei und für die jäger ists ein tag wie weihnachten und geburtstag zusammen: der maibock ist fällig. der tag ist heiliger als heilig. an diesem tag sollte in den besitzungen der lrg flächendeckend so ab 05:00 nach leckeren und nahrhaften morcheln gesucht werden. die rehböcke werden es uns danken.

    das ist höchstlegal und daher zwar äußerst schmerzhaft aber sicher wirkungsvoller als radlschieben :-)

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  • w56
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    #legalbiken #Steiermark

    MTB-Modell Steiermark:
    "Lenkung durch ein hochqualitatives Angebot, keine Strafen, keine Verbote."

    https://www.upmove-mtb.eu/mtb-modell...86d16e820.html

    Funktioniert ja bereits bestens ! Hat sich halt bloß noch nicht bis nach Leoben durchgesprochen !

    Es gibt eine gewisse Klientel, mit der Verhandlungen reine Zeitverschwendung sind ..... vielleicht sind wöchentliche Trutzpartien doch effizienter !
    Zuletzt geändert von w56; 03.04.2017, 17:59.

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  • nordsaum
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    War ein rasches Umdrehen nicht mehr möglich? Wahrscheinlich hast du mit diesem Blödsinn nicht gerechnet und hast einfach angehalten - mir ist das in den 90-ern auch passiert. Die Anzeige der BH hängt bei mir an einem Ort, wo auch der Kaiser zu Fuß gehen muss - eingerahmt.

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Haha, haben die da biwakiert, auf der Mountainbikerjagd?

    (rechts im Bild)

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Habe folgende Pressemitteilung erhalten:

    Betreff: Trutzpartie - Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Anbei darf ich Ihnen nachstehende Presseaussendung übermitteln:

    Der passionierte Leobner Mountainbiker Martin K. glaubte zunächst an einen Aprilscherz als auf einer Forststraße plötzlich zwei Securities und ein Forstaufsichtsorgan aus ihrem Versteck im Jungwald auf die Forststraße sprangen und ihm den Weg versperrten. Martin K. befand sich mit seinem Mountainbike zum beliebten Ausflugsziel Almgasthof Schmollhube im Leobner Kleingössgraben. Der schroffen Aufforderung sich auszuweisen konnte er nicht nachkommen, da er keinen Lichtbildausweis mit sich führte. Bereitwillig gab Martin K. jedoch seine Identität bekannt. Das war dem Forstaufsichtsorgan jedoch zu wenig. Einer der beiden Securities hält das Bike fest, der andere zeigt sich offensichtlich kampfbereit um eine Flucht aus dem Wald zu verhindern. Die zur Identitätsfeststellung herbeigerufene Polizeistreife zeigt sich ob der etwas skurrilen Situation schon fast etwas belustigt. Ganz so lustig ist es für Martin K. jedoch nicht, weil ihm nun eine Besitzstörungsklage droht. Das Befahren von Forststraßen ist nur mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.

    Beim Wort „Wegefreiheit“ stellt es Mountainbikern in Österreich die Haare auf. Unser wunderschönes Land ist ein Paradies für Mountainbiker, legale Möglichkeiten für die Ausübung sind aber Mangelware. Nicht einmal 10 Prozent aller Forststraßen und einige wenige Promille an Wegen dürfen befahren werden.

    Alle Bemühungen der Naturfreunde, des Alpenvereins und von upmove zur Freigabe zumindest der Forststraßen zum Radfahren auf eigene Gefahr sind bisher gescheitert.

    Bereits mehrere Trutzpartien - dabei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen das Rad auf einer Forststraße, auf der ein Radfahrer angezeigt oder verklagt wurde, geschoben wird - konnte in den letzten Jahren einige Aufmerksamkeit auf das Thema lenken.
    Nach wie vor aber noch zu wenig!

    Der aktuell Vorfall in Leoben muss auch in die Öffentlichkeit gebracht werden, um die absurden Auswüchse der aktuellen Gesetzeslage aufzuzeigen!

    Darum veranstalten wir Leobner Radfahrer die nächste Trutzpartie.

    Dabei schieben wir unserer Räder über die Schmollhube auf die Mugl. Alle Radfahrerinnen und Radfahrer sind eingeladen sich am Samstag, dem 8. April, um 10:00 Uhr, am Leobner Hauptplatz, bei der Pestsäule einzufinden und gemeinsam in Richtung Kleingößgraben zu fahren, um dann dort vom ersten Fahrverbotsschild weg ihr Bike auf die Mugl zu schieben. Eine Abfahrt auf der Niklasdorfer Seite ist dann im Übrigen legal.

    https://www.facebook.com/martin.koch...02959993916680


    Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter der Mobilnummer 0664/8364884 zur Verfügung.

    Mit sportlichen Grüßen

    Patrik Kutschi

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Von Facebook:

    https://www.facebook.com/patrik.kuts...56364567922875
    Patrik Kutschi
    14 Std. ·
    Liebe Mountainbikerinnen, liebe Mountainbiker!
    Ich habe eine Veranstaltung (Mountainbikeschieben) auf meiner Facebookseite erstellt, die den Zweck verfolgt ein Zeichen gegen die Willkür und Schikanen der Großwaldbesitzer gegenüber MTBer zu setzten.
    Es wäre schön, wenn sich möglichst viele von uns gemeinsam auf den Weg machen und ihr Mountainbike auf den für Radsportler verpönten Forststraßen über die Schmollhube bis hinauf auf die Mugl schieben. Rechtlich scheint da nichts dagegen zu sprechen, nachdem wir mit unserem MTB auf den Forststraßen ja nicht fahren werden.
    Um auch zumindest eine kleine gemeinsame Anfahrt zu haben, schlage ich als Treffpunkt den Leobner Hauptplatz, bei der Pestsäule vor. Zeitpunkt: Samstag, 8. April, 2017, 10:00 Uhr (Treffen), Abfahrt um 10:15
    Uhr. Teilen erwünscht!


    Ich werde versuchen weitere Informationen sammeln und euch auf dem Laufenden zu halten.
    Ich werde auf jeden Fall dabei sein und hoffe, dass ich noch jemanden motivieren kann mitzukommen.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    geh naa, 0804 bin i net da :-(
    werd aber die info weitergeben!

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Von Facebook:

    https://www.facebook.com/patrik.kuts...56364567922875
    Patrik Kutschi
    14 Std. ·
    Liebe Mountainbikerinnen, liebe Mountainbiker!
    Ich habe eine Veranstaltung (Mountainbikeschieben) auf meiner Facebookseite erstellt, die den Zweck verfolgt ein Zeichen gegen die Willkür und Schikanen der Großwaldbesitzer gegenüber MTBer zu setzten.
    Es wäre schön, wenn sich möglichst viele von uns gemeinsam auf den Weg machen und ihr Mountainbike auf den für Radsportler verpönten Forststraßen über die Schmollhube bis hinauf auf die Mugl schieben. Rechtlich scheint da nichts dagegen zu sprechen, nachdem wir mit unserem MTB auf den Forststraßen ja nicht fahren werden.
    Um auch zumindest eine kleine gemeinsame Anfahrt zu haben, schlage ich als Treffpunkt den Leobner Hauptplatz, bei der Pestsäule vor. Zeitpunkt: Samstag, 8. April, 2017, 10:00 Uhr (Treffen), Abfahrt um 10:15
    Uhr. Teilen erwünscht!


    Ich werde versuchen weitere Informationen sammeln und euch auf dem Laufenden zu halten.
    Zuletzt geändert von AndiPS; 03.04.2017, 11:15.

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    #legalbiken #NICHT in der #Steriermark

    Unser Kollege Martin berichtet auf Facebook von einer Anhaltung mit anschließender Amtshandlung während einer Bikefahrt auf einer Forststraße(!).



    Ist vor allem für jene Sportsfreunde interessant, die immer sagen: "Mir kann so was nicht passieren, wie soll mich der erwischen/meine Daten bekommen/..."

    Schaut nach einer Trutzpartie aus
    Bei einer Trutzpartie waere ich gerne dabei.

    Dieses Bild habe ich hier irgendwann schon mal gepostet. Es ist der Schranken fuer die Zufahrt zur Schmollhube, aufgenommen im Sommer 2015. Unfassbar, wenn man in Zusammenhang mit dieser Geschichte denkt, dass ein junger Mensch sich von den Wachen verschrecken laesst, umkehrt und auf der Flucht ueber die Eisentruemmer fliegt...

    Das irgendjemand (ausser der Polizei) wegen so einem Bagatelle-Vergehen jemanden anhalten darf, ist fuer mich ohnehin nicht zu verstehen. Wildwest-Methoden. Das sollten wir eigentlich nicht wollen.

    [Edit: Ich hoffe es gibt dazu bald einen Kurzbericht auf upmove!]

    ZufahrtSchmollhube.jpg
    Zuletzt geändert von radwanderer; 02.04.2017, 13:47.

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