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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • tauernfuchs
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Unglaublich!
    Ja - Radfahren auf Forststraßen ist eben ein Schwerverbrechen...
    Die nächste Steigerung ist dann Abführen in Handschellen...

    Da geht echt nur eine Trutzpartie - ist dann eine tolle Werbung für den Leobner Fremdenverkehr...
    Aber auf facebook wird jetzt dann sicher auch geworben...

    LG

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    #legalbiken #NICHT in der #Steriermark

    Unser Kollege Martin berichtet auf Facebook von einer Anhaltung mit anschließender Amtshandlung während einer Bikefahrt auf einer Forststraße(!).



    Martin Koch

    "Security" mitten im Wald - kein Aprilscherz. Mountainbike-Tour von Leoben auf Schmollhube endet mit Anhaltung durch 2 Securitiys und einer beeideten Forstwache. (Der dritte durchtrainierte "Ninja-Kämpfer" ist nicht auf dem Bild.)
    Ca. 150 Hm unter der Schmollhube springen plötzlich 3 Typen aus dem Jungwald und verlangen meinen Ausweis, denn MTBen ist ja hier verboten. Natürlich habe ich keinen Ausweis dabei. Einer hält das Bike und der dritte ist kampfbereit. Sie fordern eine Polizeistreife zu meiner Identitätsfeststellung an, obwohl ich ihnen meinen Namen mitteilte. Und die eher belustigten Polizisten kommen nach einiger Zeit an. Naja, mir droht eine Strafe wegen Besitzstörung.
    Wem haben wir das zu verdanken? Der Leobner Realgemeinschaft (Eigentümerin)?
    Also Warnnug an alle Leobner Studenten, die von ferne kommen und meinen, sie können hier biken wie in Vorarlberg, Tirol, Südtirol, Salzburg, im Trentino, in Bayern, in der Schweiz, auf Elba, in Sardinien, auf Korsika, in Südfrankreich....etc: HIER in Leoben nicht. Da ist nämlich alles verboten - bis auf eine MTB-Strecke auf die Mugel. Shame - hab' mal irgendwo was über die Bike-Stadt Leoben gelesen....
    P.S. Eine solch lieblose Berührung musste mein Rocky-Mountain noch nie ertragen. Gibt's irgendwo einen Bike-Therapeuten?
    P.S.2: Ich rechne ja mit vielem: Förster im SUV, Jäger mit Hund und SUV - aber im Wald versteckte Securitys und Forstwache....
    #legalbiken #nicht im Bezirk Leoben....
    Ist vor allem für jene Sportsfreunde interessant, die immer sagen: "Mir kann so was nicht passieren, wie soll mich der erwischen/meine Daten bekommen/..."

    Schaut nach einer Trutzpartie aus

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    reine muskelkraft = radl = fahrzeug
    unterstütztes fahren = moperl = kraftfahrzeug
    unterstütztes fahren = e-bike = kraftfahrzeug

    so gesehen ist eine differenzierung schon zu rechtfertigen.
    die leut sollen sich schon auch ein bissi anstrengen dürfen.
    Meiner naiven Weltsicht nach ist ein Kraftfahrzeug ein Fahrzeug das auf Grund eines hoeheren Gefaehrdungspotenzials (Gewicht, Leistung, (Hoechst)Geschwindigkeit) besonderen Regeln unterworfen wird: Lenkerberechtigung, Pruefplakette, Versicherung...

    Da gehoert ein kleiner Hilfsmotor, der bei einer moderaten Geschwindigkeit abregelt, keinesfalls dazu. Deshalb gefaellt mir der genannte Vergleich E-Rad ist Fahrrad mit eingebautem Rueckenwind ausserordentlich.

    Wie sehr anstrengend eine Fahrradfahrt sein muss, mag bitte jeder mit sich selbst ausmachen. Darauf kann man aber kein Regelwerk aufbauen. Ab morgen (ich schwoere) halte ich jedes mal den angespuckten Zeigefinger in die Luft und fahre nur noch gegen den Wind. Ein bisschen anstrengen sollte man sich schon noch duerfen.

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  • pensi
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    @Bassist

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  • pensi
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Unter den diversen Abgeordneten gibt es wohl eher wenig "echte" Mountainbiker;
    aber viele jäger.

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    ein E-Bike könnte helfen, in für sie bisher unerreichbare Natur vorzustoßen.
    na, ob die obgenannten vom SUV umsteigen und statt geweihe höhenmeter und kilometer sammeln, und ob sich im rest der abgeordneten ein paar hansln und hänslinnen zum unterstützten radfahren verleiten lassen, bezweifle ich.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
    ich glaube, da werden probleme herbeidiskutiert, die es in dem ausmass gar nicht gibt.
    Wie wahr.

    Wie üblich neigt der gelernte Österreicher dazu, bei jeder neuen Entwicklung Horrorszenarien herbeizufürchten, die dann nie eintreten. Insbesondere jene, die auf keienrlei praktsiche Erfahrung in der zur Diskussion stehenden Angelegenheit besitzen.

    Empfehlung: Mal ein e-MTB ausleihen (kostet kein Haus), eine schöne Runde Fahren, idealerweise samt Single-Trails und NACHHER sich selbst die Frage beantworten, ob das Radeln mit Rückenwind oder "Motocross"-Fahren ist.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von DonVitoCorleone Beitrag anzeigen
    Das mit dem Gesetzgeber verstehe ich nicht.
    Unter den diversen Abgeordneten gibt es wohl eher wenig "echte" Mountainbiker; ein E-Bike könnte helfen, in für sie bisher unerreichbare Natur vorzustoßen.

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  • DonVitoCorleone
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
    Wennst dem Downhiller sagst, er soll bitte so fahren, dass der Schotter nicht spritzt und bei jeder Wandergruppe das Tempo so weit drosseln, dass sich niemand schreckt, [...]
    Also wenn du auf dem Niveau verallgemeinerst, ist jegliche weitere Diskussion eigentlich übrig...


    Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
    ich glaube, da werden probleme herbeidiskutiert, die es in dem ausmass gar nicht gibt.
    Das sehe ich auch so. 99% aller E-Biker bewegen sich eh auf Forststraßen. Da machen se weder Wege kaputt noch überfahren/essen sie kleine Kinder. Drum verstehe ich auch nicht wieso sich der von Upmove dagegen positioniert.

    Die Handvoll die sich mit E-Downhillern auf Trails (aka Wanderwege) begibt, sind zwar faule (und schlechtere) Menschen. Aber deswegen ja noch keine Arschlöcher die Schotter spritzen und Wanderer überfahren, oder?

    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    Ich halte das E-Bike uU für einen Katalysator, denn es ermöglicht der Mehrheit des Gesetzgebers erst in die nicht technisch erschlossene oder mit dem PKW erreichbare Natur vorzudringen.
    Das mit dem Gesetzgeber verstehe ich nicht.


    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    reine muskelkraft = radl = fahrzeug
    unterstütztes fahren = moperl = kraftfahrzeug
    unterstütztes fahren = e-bike = kraftfahrzeug

    so gesehen ist eine differenzierung schon zu rechtfertigen.
    Hmmm, wenn alle E-Bikes zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge wären, dann könnte man das wahrscheinlich schon so machen. Hätte man halt vor dem Boom machen müssen.

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  • widdel48
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Ich finde diese Diskussion überflüssig und sehe die Entwicklung positiv. Seit fast 30 Jahren sitze ich regelmäßig am Bike und mit 69 Jahren werden die körperlichen Probleme auch nicht weniger. MB-Touren früher mit leichtigkeit geschafft, sind heute nur mit vergleichsweise grösserer Anstrengung zu schaffen und dann fragt man sich, warum diese Quälerei? Vor allem wenn man von einem E-Biker überholt wird. Auch die letzten Urlaube in Südtirol und Ost-Tirol haben uns in unserer Begeisterung bestärkt. Es ist eine Bereicherung und ich halte nichts von Einreihung bzw. Beschränkung. Schon gar nicht was in Richtung Registrierung, Steuern etc,. geht. Dann könnte man auch eine "Spezialrädersteuer" einführen, denn der wirklich sportliche benötigt um auf den Berg zu kommen keine Spezial-MB. Selbst erlebt, als mich am Präbichl auf der MB-Strecke ein "Experte" mit einem alten 3-Gang Damenfahrrad überholte!! Da bin ich ins Grübeln gekommen und hab mir die Frage gestellt: "Was ist wirklich sportlich?".Ok ich habe dem Sportler einige Jahre voraus. In seinen Augen war ich sicher "übermotorisiert!".
    Noch bin ich mit meinem MB unterwegs und schau ma mal wie ich diesen Sommer ohne Antrieb überstehe, aber die Lust auf E-Bike wird sicher nicht kleiner und ich möchte meine Touren dann auch ohne Einschränkung genieße.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    bist halt a echter bär!

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  • bernhardw
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    reine muskelkraft = radl = fahrzeug
    unterstütztes fahren = moperl = kraftfahrzeug
    unterstütztes fahren = e-bike = kraftfahrzeug

    so gesehen ist eine differenzierung schon zu rechtfertigen.
    die leut sollen sich schon auch ein bissi anstrengen dürfen.
    hast eh recht. aber der unbedarfte beobachter kann nicht unterscheiden. wie oft bin i schon gefragt worden, ob i a e-bike hab. nur weil die rahmenrohre bissl adipöser sind.

    oder wars nur, weil i so leichtfüssi raufgstrampelt bin??
    Zuletzt geändert von bernhardw; 28.03.2017, 10:42.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    reine muskelkraft = radl = fahrzeug
    unterstütztes fahren = moperl = kraftfahrzeug
    unterstütztes fahren = e-bike = kraftfahrzeug

    so gesehen ist eine differenzierung schon zu rechtfertigen.
    die leut sollen sich schon auch ein bissi anstrengen dürfen.

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Ich halte das E-Bike uU für einen Katalysator, denn es ermöglicht der Mehrheit des Gesetzgebers erst in die nicht technisch erschlossene oder mit dem PKW erreichbare Natur vorzudringen.

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  • bernhardw
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    ich glaube, da werden probleme herbeidiskutiert, die es in dem ausmass gar nicht gibt.

    -der "gemeine" downhiller wünscht sich eine möglichst geshapte, abgesperrte highspeedstrecke mit anliegern, tables etc.. dem ist sogar die leichte (rote) schöckl-strecke viel zu ruppig. auf einen wanderweg verirrt sich der eher nicht.

    -prinzipiell ists doch echt ghupft wie ghatscht auf welche art und weise die biker zum trailhead kommen (muskeln, seil, strom, diesel). viel wichtiger ist es, wie sie sich auf den wegen benehmen. und da gibts bei jeder gruppe sulche und sulchane.

    -ich wage zu behaupten, dass schon bei konventionellen bikes 3/4 der fullies ausschliesslich auf asfalt und schotter und nie auf trails gefahren werden. bei e-bikes wird das nicht anders sein, egal wieviel federweg sie haben.

    -wenn sich dann doch einer mit überdrüber-e-fully auf einen bissl anspruchvolleren trail verirrt, wird er merken, dass runter anstrengender als rauf sein kann. und wird die 10kg bergab nutzloses zusatzgewicht dann hoffentlich verfluchen.

    ansonsten bin ich zu 100% beim mafiaboss, wenn er sagt:

    Zitat von DonVitoCorleone Beitrag anzeigen
    Was ich mich fragen: Wenn der Trend tatsächlich zum E-Bike geht, aber die Bike-Community jetzt ein Wegerecht verabschieden will, das E-Bikes explizit auschließt. Ist das dann besser als das Forstgesetz von 1975 wo Fahrräder 'vergessen' wurden?

    Wenn es stichhaltige Argumente gibt zwischen E und non-E-Bike zu unterscheiden, immer gerne. Aber ein Gesetz zu wollen, das die eine Gruppe ausschließt, gleichzeitig aber selbst zu sehen, dass genau diese Gruppe immer größer wird! Das ist dann schon ein bisschen engstirnig...

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