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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    es wäre doch schade, wenn dieser tendenz nicht irgendwer entgegentreten würde. und dieser irgendwer sollten doch die alpinen vereine sein, deren uraufgabe es doch ist, ihren mitgliedern die natur und die bergwelt zu erschließen. das ist die kernkompetenz der alpinen vereine, und nicht irgendwelche kletterhallen betreuen (das ist doch eher was für den sektor fitness udgl ), alle möglichen und unmöglichen veranstaltungen abhalten und auch nicht als versicherungsmakler auftreten.
    Auch dir gebe ich grundsätzlich Recht!
    Aber die alpinen Vereine sind eben nur Vereine, die keinen öffentlichen Auftrag haben, sonder halt machen können was sie wollen.
    Wie du sagst brauchen wir eine Institution, die sich um die Angelegenheit "Wegefreiheit"und "Betretungsrecht" kümmert.
    Ich bin sicher diese Institution braucht einen körperschaftlichen Auftrag.
    So kann der Interessensausgleich (=Neusprech für Kampf) mit z.B. Landwirtschaftskammer, Landesjagdverbänden auf gleicher Augenhöhe ausgetragen werden.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Helfried56 Beitrag anzeigen
    Die Verpflichtung die Wege zu erhalten, und das damit verbundene Recht, die Dienstbarkeit des Begehens einzuklagen, hat der Wegerhalter, in diesem Fall der AV, meines Wissens freiwillig übernommen. Sicherlich waren gewisse Schwierigkeiten mit Grundbesitzern vorhersehbar.
    Völlig richtig. Er hat sie freiwillig übernommen.
    Und diese Freiwilligkeit ist sicher auch noch vorhanden.
    Alleine die Mittel diese Recht umzusetzen sind recht dürftig, da sie auf freiwillige ehrenamtliche Leistungen beruhen.
    Was machen wir wen der AV sagt, wir können diese Aufgabe nicht mehr erfüllen?

    Zitat von Helfried56 Beitrag anzeigen
    Das Servitut einklagen kann aber auch die Gemeinde, also "die öffentliche Hand".
    Aus meiner Erfahrung ist dies theoretisch möglich und auch theoretisch Aufgabe der Gemeinde, sprich Bürgermeister.
    Dies ist auch der Punkt wo es brenzlig wird.
    Es gibt wenige Bürgermeister, die sich ihre Bürgern gerne vor Gericht laden, um dort um Wegerechte zu verhandeln.

    Mein Punkt ist: Wenn wir uns in Österreich ein funktionierendes Wegenetz erhalten wollen, das sich nicht ununterbrochen ausdünnt, dürfen wir uns nicht darauf verlassen, dass sich Ehrenamtliche freiwillig und mit Begeisterung auf Zuruf an die arbeit machen, und unsere Ansprüche, die uns zustehen, vor Gericht verteidigen.
    Diese Aufgabe muss wie Naturschutz, Denkmalschutz und Konsumentenschutz institutionalisiert werden!

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    lieber feiN: dir ist sicherlich aufgefallen (sofern du nicht ausschließlich in wildökologisch sensiblen, sehr abgelegenen gegenden unterwegs bist, zb auf deinen schitouren, wo dir sehr wohl was am freien betretungsrecht liegt), dass das (ich nenns so) "kulturgut weg" (also nicht rotweissrote farbmarken entlang von gemeinde- und forststraßen) einen drastischen rückgang erlebt.
    immer mehr wege werden unter forststraßen begraben, umgeleitet und wie hier stückweise oder ganz aufgegeben.

    es wäre doch schade, wenn dieser tendenz nicht irgendwer entgegentreten würde. und dieser irgendwer sollten doch die alpinen vereine sein, deren uraufgabe es doch ist, ihren mitgliedern die natur und die bergwelt zu erschließen. das ist die kernkompetenz der alpinen vereine, und nicht irgendwelche kletterhallen betreuen (das ist doch eher was für den sektor fitness udgl ), alle möglichen und unmöglichen veranstaltungen abhalten und auch nicht als versicherungsmakler auftreten.

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  • Helfried56
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Wo ich einhake und das eigentliche Problem sehe: solche Agenden müssen in Österreich im Ehrenamt ausgefochten werden.
    (in Bayern stellt hier die Verfassung die Erholungsuche über das Eigentum und verpflichtet die öffentliche Hand zur Durchsetzung. In der Schweiz haben offizielle Wanderweg einen Status, der einer öffentlichen Straße ähnlich ist.)
    Eine Lösung dieses Problems kann auf lange Sicht auch in Österreich nur in einer Institutionalisierung der Aufgabe "Offenhaltung der Wege" liegen.
    Um das ganze griffiger zu formulieren: So wie es eine Denkmalamt und eine Naturschutzbehörde gibt, braucht es auch eine Art "Bundesamt für Wander und Radwege".
    Die Verpflichtung die Wege zu erhalten, und das damit verbundene Recht, die Dienstbarkeit des Begehens einzuklagen, hat der Wegerhalter, in diesem Fall der AV, meines Wissens freiwillig übernommen. Sicherlich waren gewisse Schwierigkeiten mit Grundbesitzern vorhersehbar.
    Das Servitut einklagen kann aber auch die Gemeinde, also "die öffentliche Hand".

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  • feiN
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Um das ganze griffiger zu formulieren: So wie es eine Denkmalamt und eine Naturschutzbehörde gibt, braucht es auch eine Art "Bundesamt für Wander und Radwege".
    Unbedingt, ist doch die Bürokratie in Ö. dramatisch unterrepräsentiert.

    Zur Diskussion um den verlegten Weg. Der arglose Wanderer gerät knapp 2km weiter oben abermals in eine ausgesprochen widerwärtige Situation. Da führt der Weg über ein kurzes Stück nochmals entlang der Straße bzw. überquert diese. Unzumutbar für den strammen Wanderer, ist er doch gezwungen, links und rechts zu schauen. Fordern wir einen Rückbau der Straße, oder wenn dies bei den bäuerischen Sturschädeln nicht durchsetzbar ist, wenigstens zeitweise Sperren der Straße.
    Zuletzt geändert von feiN; 09.03.2017, 14:09.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Helfried56 Beitrag anzeigen
    Liebe Radfahrer und Wanderer,

    leider handelt es sich bei der Wegumleitung des 20 a nicht nur um irgendwie belanglose 150 m. Wer die Situation vor Ort kennt, wird mir recht geben, dass es sich um einen ausgesprochen widerwärtigen und dazu gefährlichen Umweg handelt.
    Ende Oktober hab ich dem AV Graz folgende Mail geschickt:
    An die Wanderweg-Verantwortlichen im Alpenverein Graz

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    In Stattegg, am Fuß der Leber, hat der Alpenverein Graz den durch das Gehöft Naßegger führenden und gern begangenen Wanderweg, der seit vielen Jahrzehnten von der Busendhaltestelle in logischer Linie in Richtung Schöckl führte, umgelegt. Statt gemütlich in sanfter Steigung loszuwandern, müssen sich die Wanderer nun auf der steilen und schmalen Asphaltstraße gut 200 Meter weit dem Autoverkehr aussetzen, um anschließend durch einen Graben 25 Höhenmeter wieder abzusteigen, bis fast zum Ausgangspunkt.
    Als häufiger Nutzer der vom Alpenverein betreuten Wanderwege ist mir bewusst, dass Markierung und Instandhaltung der Wege und die Vertretung der Anliegen der Wanderer gegen andere Interessen einen erheblichen Aufwand erfordern. Ich bin sehr dankbar für das österreichweite Netz an Fußwegen, ausgehend oft von Bahnhöfen und Bushaltestellen, das im wahrsten Sinn umweltfreundliche Fortbewegung möglich macht. Natürlich treffe ich auf meinen Wanderungen immer wieder auch auf Wegänderungen und zeitweilige Sperren, die durch Waldarbeiten, Bautätigkeiten oder Nutzungsänderungen durch die Grundeigentümer entstehen und manchmal lästige Umwege bedeuten.
    Auf eine derart widersinnig gefährliche und dem Wandergenuss abträgliche Umleitung, die offensichtlich auf Dauer angelegt ist, bin ich auf meinen Wegen noch nirgends gestoßen.
    Sehr geehrte Damen und Herren, ich muß Sie doch nicht daran erinnern, dass Sie die Wegerechte an den markierten Wanderwegen nicht besitzen, sondern für uns Wanderer verwalten - und für zukünftige Generationen! Von Herzen bitte ich Sie, die ursprüngliche Wegführung wieder herzustellen.

    Mit freundlichen Grüssen
    (ich)

    Der damalige Wegereferent des AV Graz hat als Motiv der Umleitung, die vom AV ausgeschildert wurde, damals angegeben, dass die Mountainbiker, die den Weg bergab in hoher Geschwindigkeit befahren, die Pferde in der anrainenden Reithalle erschrecken.
    Was mir plausibel erschien, ich allerdings selbst nicht miterlebt habe.
    Die Schreckensmeldungen, dass Wanderer die Pferde mit Steinen bewerfen usw. usf. beruhen ausschließlich auf den unüberprüften Angaben des Grundbesitzers.

    Helfried

    Lieber Helfried!

    Ich bin in der Sache komplett bei dir: Ein solcher Weg darf nicht aufgegeben werden.
    Ist die Wegführung aus irgendwelchen Gründen von Seiten der Grundeigentümer, Anrainer, ... umzuändern, muss der neue Weg mindestens die gleiche Qualität wie der Alte haben.
    Wo ich einhake und das eigentliche Problem sehe: solche Agenden müssen in Österreich im Ehrenamt ausgefochten werden.
    (in Bayern stellt hier die Verfassung die Erholungsuche über das Eigentum und verpflichtet die öffentliche Hand zur Durchsetzung. In der Schweiz haben offizielle Wanderweg einen Status, der einer öffentlichen Straße ähnlich ist.)
    Eine Lösung dieses Problems kann auf lange Sicht auch in Österreich nur in einer Institutionalisierung der Aufgabe "Offenhaltung der Wege" liegen.
    Um das ganze griffiger zu formulieren: So wie es eine Denkmalamt und eine Naturschutzbehörde gibt, braucht es auch eine Art "Bundesamt für Wander und Radwege".

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Der Herr Doktor empfiehlt:

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  • Helfried56
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Liebe Radfahrer und Wanderer,

    leider handelt es sich bei der Wegumleitung des 20 a nicht nur um irgendwie belanglose 150 m. Wer die Situation vor Ort kennt, wird mir recht geben, dass es sich um einen ausgesprochen widerwärtigen und dazu gefährlichen Umweg handelt.
    Ende Oktober hab ich dem AV Graz folgende Mail geschickt:
    An die Wanderweg-Verantwortlichen im Alpenverein Graz

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    In Stattegg, am Fuß der Leber, hat der Alpenverein Graz den durch das Gehöft Naßegger führenden und gern begangenen Wanderweg, der seit vielen Jahrzehnten von der Busendhaltestelle in logischer Linie in Richtung Schöckl führte, umgelegt. Statt gemütlich in sanfter Steigung loszuwandern, müssen sich die Wanderer nun auf der steilen und schmalen Asphaltstraße gut 200 Meter weit dem Autoverkehr aussetzen, um anschließend durch einen Graben 25 Höhenmeter wieder abzusteigen, bis fast zum Ausgangspunkt.
    Als häufiger Nutzer der vom Alpenverein betreuten Wanderwege ist mir bewusst, dass Markierung und Instandhaltung der Wege und die Vertretung der Anliegen der Wanderer gegen andere Interessen einen erheblichen Aufwand erfordern. Ich bin sehr dankbar für das österreichweite Netz an Fußwegen, ausgehend oft von Bahnhöfen und Bushaltestellen, das im wahrsten Sinn umweltfreundliche Fortbewegung möglich macht. Natürlich treffe ich auf meinen Wanderungen immer wieder auch auf Wegänderungen und zeitweilige Sperren, die durch Waldarbeiten, Bautätigkeiten oder Nutzungsänderungen durch die Grundeigentümer entstehen und manchmal lästige Umwege bedeuten.
    Auf eine derart widersinnig gefährliche und dem Wandergenuss abträgliche Umleitung, die offensichtlich auf Dauer angelegt ist, bin ich auf meinen Wegen noch nirgends gestoßen.
    Sehr geehrte Damen und Herren, ich muß Sie doch nicht daran erinnern, dass Sie die Wegerechte an den markierten Wanderwegen nicht besitzen, sondern für uns Wanderer verwalten - und für zukünftige Generationen! Von Herzen bitte ich Sie, die ursprüngliche Wegführung wieder herzustellen.

    Mit freundlichen Grüssen
    (ich)

    Der damalige Wegereferent des AV Graz hat als Motiv der Umleitung, die vom AV ausgeschildert wurde, damals angegeben, dass die Mountainbiker, die den Weg bergab in hoher Geschwindigkeit befahren, die Pferde in der anrainenden Reithalle erschrecken.
    Was mir plausibel erschien, ich allerdings selbst nicht miterlebt habe.
    Die Schreckensmeldungen, dass Wanderer die Pferde mit Steinen bewerfen usw. usf. beruhen ausschließlich auf den unüberprüften Angaben des Grundbesitzers.

    Helfried

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    bla bla ich hab auch eine Mauntinbikestrecke, 11km 900hm,

    wenn du dir die Sülzerei gegeben hast

    http://tvthek.orf.at/profile/Nationa...biker/13995873

    darauf habe ich frei referenziert
    Zuletzt geändert von auon; 03.03.2017, 14:36.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    ? ?

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    weist du, ich bin versucht

    11km 800hm ein sehr verlockendes Ziel

    was mach um 11, da bin ich dann wieder da wo ich vorher war, scheint mir sinnlos

    bin eh spät aufgstanden
    Zuletzt geändert von auon; 03.03.2017, 13:11.

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  • Dedo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Danke für die ORF-Links. Es ist fraglich, inwiefern für die Diskussion Argumente überhaupt relevant sind, aber:

    1. Dieter Brosz hat am Ende den Wohnzimmervergleich hoffentlich für jedermann verständlich behandelt: der Wanderer darf ja bereits.

    2. Ein Aspekt wurde in der Haftungsdiskussion, glaube ich, noch nicht betrachtet. Rupert Doppler meint, die Wanderer wären nicht gefährdet, weil sie langsamer unterwegs sind. Ja. Und die Rodler oder Skitourengeher sind bei der Abfahrt etwa so schnell wie die Mountainbiker, können aber weniger gut lenken und bremsen. Was nun, Herr Doppler?

    3. Der Lüge über 27.000 km freigegebene Forststraßen sollten die wahren <10.000 km so oft wie möglich entgegen gehalten werden. Wiederholung hilft.

    Von den liftunterstützten Funparks geht für mich keine Angst aus. Das Skitourengehen boomt ja, auch auf den Pisten, während das liftunterstützte Pistenfahren zurück geht. Einen Vergleich zwischen Mountainbiken auf Forststraßen und Tourengehen auf Pisten strebe ich hier nicht an.

    Bitte dran bleiben.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
    Nachdem es hier nicht politisch werden soll, werde ich meine Meinung zu dem Thema nicht vertiefen...aber das die stimmenstärkste Partei im NR nicht fähig ist, mit Oppositionsunterstützung eine Mehrheit für einen Gesetzesentwurf zu finden, kann ich irgendwie nicht vorstellen... eher noch, das man könnte - aber aus (hier unverständlicher) koalitionärer Rücksichtnahme das Handeln verweigert. Leider ist offenbar auch ein begeisterter Mountainbiker an der Spitze nicht genug....

    1) sind S und V in einer Koalition. Dabei kann keine Partei gegen die andere Stimmen.
    2) Die befürwortenten Parteien (S. G, N) haben keine Mehrheit.
    3) Der Thread ist vom Thema her grundsätzlich politisch
    Zuletzt geändert von AndiPS; 03.03.2017, 07:24.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Man könnte es auch als Stadt gegen Land interpretieren

    ich fahr lieber durchs Gemüse da bin ich vegarier
    Zuletzt geändert von auon; 03.03.2017, 06:19.

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  • martinfueloep
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Man könnte es auch als Stadt gegen Land interpretieren.
    Diese Interpretation ist falsch.

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