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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    danke, ingmar, für die sachlichkeit. die hab ich im moment nicht aufgebracht.
    was im kleinen beginnt, setzt sich großen fort.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
    Es geht hier um die Verlegung des Wanderweges um 150m!
    Es geht darum, dass ein Grundbesitzer sagt, "ich will nicht, dass die Leute über meinen Grund gehen" (auch wenn der Weg seit Generationen so verläuft), und die Wanderer damit gezwungen werden, statt dessen die Gemeindestraße zu benutzen -- und der Alpenverein kuscht. Alles andere sind Details.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    jöui, ein prügelstrafenfreund und wortausteiler!
    altersstarrsinn, gehirnamputierte, prügelstrafe, welch schöne worte - dein gedankengut scheint sehr radikal zu sein. donald-fan?

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  • feiN
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    noch was, nixon: in der sache schöcklanstieg, die vom hans eingebracht wurde, geht es NICHT um den 33er. nein, hier geht es um eine dienstbarkeit (ok, auch der 33er ist eine, eine legalservitut, aber das lassen wir mal weg).
    und eine alpenvereinssektion, die bei einem ihrer meistbegangenen wege (seit mehr als einem jahrhundert!) so was von den schwanz einzieht, ist eine mehr als schwache vertretung ihrer mitglieder in den ureigensten vereinsinteressen.
    also vorm argumentieren immer brav einlesen.
    Heute in der Kleinen Zeitung gelesen: Es geht hier um die Verlegung des Wanderweges um 150m! 150m - in meinen Augen ist das schon auch ein bissal Prinzipienreiterei, derer, die sich jetzt so aufplustern. Vielleicht auch etwas Altersstarrsinn im Falle des verdienten Wander- und Schitouren- Führerschreibers. Also mich regt das ungefähr so auf, wie das umgefallene Reissackl in China.

    Ganz im Gegensatz dazu wenn ich lese, dass die Pferde des Grundeigentümers mit Steinen beschossen wurden. Da kann ich durchaus Verständnis für den Pferdeheinzi aufbringen. Und im Falle der Gehirnamputierten, die wehrlose Kreaturen mit Steinen attackieren, tut es mir leid, dass die Prügelstrafe bei uns nicht mehr zulässig ist.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



    #legalbiken, einmal aus einer anderen Perspektive

    "Muschi am Mittwoch: Ski ist tot, es lebe das MTB…
    … und bei mir läuten die Alarmglocken. Was auf den ersten Blick aussieht wie eine Aufwertung unseres Sports, durch den Niedergang der Schneesicherheit in den Alpen, mutiert in Wirklichkeit langsam aber sicher zu einem Alptraum. Genau zu dem Alptraum, in dem sich der Skisport schon seit Jahren befindet. Eine ghettoisierte Partygesellschaft, gelenkt durch die Geldströme der Tourismusbranche, lassen den Wunsch auf eine „Freie Fahrt auf freien Wegen“ wohl dauerhaft in weite Ferne rücken. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass alles was jetzt so schön aussieht, in Wirklichkeit der Anfang vom Ende der Freiheit auf dem Rad sein wird."

    Hier geht es weiter zu diesem interessanten und kontroversen Artikel: https://goo.gl/3BTplF

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von kokos Beitrag anzeigen
    Hast unglücklicherweise gerade einen Wald geerbt, weil Du Dich so aufregst?
    Ich glaube eher er hat eine Buechse geerbt. Die Waldbesitzer als Foerster sind tendenziell nicht so zwida wie die mit der Buechse.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    das hab ich mich auch gefragt.

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  • kokos
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Nixon Beitrag anzeigen
    ..... grummel ... grummel..schimpf schimpf...
    Hast unglücklicherweise gerade einen Wald geerbt, weil Du Dich so aufregst?

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  • martinfueloep
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    noch was, nixon: in der sache schöcklanstieg, die vom hans eingebracht wurde, geht es NICHT um den 33er. nein, hier geht es um eine dienstbarkeit (ok, auch der 33er ist eine, eine legalservitut, aber das lassen wir mal weg).
    und eine alpenvereinssektion, die bei einem ihrer meistbegangenen wege (seit mehr als einem jahrhundert!) so was von den schwanz einzieht, ist eine mehr als schwache vertretung ihrer mitglieder in den ureigensten vereinsinteressen.
    also vorm argumentieren immer brav einlesen.
    Pivo, danke, dass es dich gibt! So muss ich nix zu dem Thema schreiben, weil du meine Sicht der Dinge eh schon viel besser dargestellt hast, als ich das (selbst mit viel Aufwand) könnte.

    An Nixon, Phantomfritzl & Co: lest Pivos Posts bitte immer schön brav 2x. Danke.

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von radwanderer Beitrag anzeigen
    Das freie Betretungsrecht zu Erholungszwecken (hoffentlich bald auch fuer Radfahrer) traegt genau zu dieser "Verhaeltnismaessigkeit" bei. Es bringt Ausgleich in unsere Gesellschaft und macht unser Land zu einem Ort wo man gerne leben moechte.
    Gefällt mir, wirklich schön ausgedrückt

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Immer wieder und immer wieder das gleiche: Es werden von dieser Seite die gleichen "Argumente" aufgewärmt, keiner macht sich aber die Mühe diese SACHLICH zu erklären.

    z.B. wieder mal im Zusammenhang mit dem ideologischen Argument "Eigentum/Enteignung" die versuchte Verquickung mit der Waldgröße (eigentlich: Ausmaß der Waldflächen, die Eigentümern gehören) bzw. dem Verhältnis zwischen Privateigentum und Flächen im öffentlicher Hand (was anscheinend irgendwie die krasse Diskriminierung der österr. Radfahrer im Vergleich zu anderen Ländern rechtfertigen soll). Ist das Eigentum jetzt weniger wert bzw. wichtig bzw. schützenswert, wenn man mehr oder weniger Flächen hat? Ist mein Eigentum jetzt mehr oder weniger wert, wenn neben meinem Privatwald dem Staat weniger oder mehr gehört?

    Aber einen Sinn hat dieses Aufwärmen ja: Die Diskussion wird am Laufen gehalten

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    noch was, nixon: in der sache schöcklanstieg, die vom hans eingebracht wurde, geht es NICHT um den 33er. nein, hier geht es um eine dienstbarkeit (ok, auch der 33er ist eine, eine legalservitut, aber das lassen wir mal weg).
    und eine alpenvereinssektion, die bei einem ihrer meistbegangenen wege (seit mehr als einem jahrhundert!) so was von den schwanz einzieht, ist eine mehr als schwache vertretung ihrer mitglieder in den ureigensten vereinsinteressen.
    also vorm argumentieren immer brav einlesen.

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Nixon Beitrag anzeigen
    Das war eine Entkräftigung der Argumentation, dass irgendwer früher schon was so gemacht hat und das nun so bleiben solle.
    Dieses Beispiel bringt so viel Aufregung dass man gleich kapiert, dass dieses Argument nicht gilt und ich hier zustimme: Das
    sich Regeln ändern und entwickeln können.
    Ich habe aber jede Person eingeschlossen auch mich. Vielleicht wars auch meine Uroma. Keine Ahung.
    Ich lese nichts von Pivos Oma!?!?!?
    Dein Rückschluss. Dass dies einen Rückschluss zulässt. Dafür Entschludigung Pivo.
    Das Argument weils früher so mal war zählt nichts. Genauso wenig dass sich nichts ändern darf...
    Dein Vergleich hinkt aus meiner Sicht noch immer, weil Du grobes Unrecht (das ist fuer eine Gesellschaft, die Voelkermord duldet noch immer viel zu mild ausgedrueckt) mit Handlungen vergleichst, die in Nachbarlaendern im Konsens rechtens sind. Eine Taetigkeit auszuueben, die in unterschiedlichen Laendern nach Auslegungssache (und vor allem Lobbyismus) unterschiedlich gehandhabt wird, kann man also gerne auch mit "das war schon immer so" argumentieren, auch wenn es kein starkes Argument ist. Dein beleidigender Irrsinnsvergleich wird nie funktionieren.

    Deine Texte machen es einem schwer sachlich auf Deine Argumente eingehen zu wollen. Wenn die Essenz ist, dass man einen vernuenftigen Dialog fuehren soll (wie soll ich Dir, bei dem was Du schreibst glauben?), dann stimme ich mit Dir ueberein.

    Gerne wiederhole ich noch ein Argument, das eh schon gefallen ist, ein bisschen anders formuliert:
    Wir leben in einem Land in dem Dinge prinzipiell verhaeltnismaessig ablaufen. Unter anderem deshalb kann man sich bei uns mit einem teuren SUV und einer Golduhr am Arm noch einigermassen sicher auf der Strasse bewegen, ohne dass man aus dem Auto gezerrt wird, oder einem die Hand abgehackt wird.

    Das freie Betretungsrecht zu Erholungszwecken (hoffentlich bald auch fuer Radfahrer) traegt genau zu dieser "Verhaeltnismaessigkeit" bei. Es bringt Ausgleich in unsere Gesellschaft und macht unser Land zu einem Ort wo man gerne leben moechte.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    jetzt sind wir da wo wir in der diskussion eh immer wieder landen...

    einerlei, manche unterstellen andern minderbildung ohne vielleicht ein wenig darüber nachzudenken, ob der andere vielelicht nicht doch einen größeren bildungshintergrund, mehr belesenheit oder mehr einschlägiges wissen hat. wurscht, eh alles fakenews, very sad.

    lieber nixon, die kleinbauern sehen die sache meist gelassener als die großen, außer sie wurden von denen angestachelt.
    ansonsten: ja, es ist verboten.
    und ja, es ist mir wurscht.
    und ja, lieber phantomfritz und lieber nixon, auch ich habe eigentum mit allerlei einschränkungen: eigentum verpflichtet. in meinem wäldchen musste ich schwammerlsucher und spaziergänger dulden, danach musste ich es für die autobahn teilweise hergeben, eine stromleitung dulden. meinen schönen acker neben einer bundesstraße kann ich nur teilweise zb als bauland verscherbeln, weil anbauen braucht man eh nix mehr, weil die mieter in den krakenartig entstehenden siedlungen meinen pächter bei jeder traktorfahrt am liebsten anzeigen würde (mist, pestizide und was weiss der teufel noch alles, was der wieder aufbringt). und die fette bundesstraße neben dem haus meiner mutter? die lkw lassen die wohnung beben. also dieses feeling, gemäß dem tollen wohnzimmer-wald-vergleich, das will ich ich mal einem großgrundler gönnen. eigentum verpflichtet. das weiss ich theoretisch aus meinem studium, aus der praxis im beruf und auch als persönlich betroffener.

    das derbe zum schluss auf den punkt gebracht und in zeitgemäßer schreibe: also sollen sich die waldeigentümer wegen der paar radler, von mir aus auch am wanderweg, net anscheissen. punkt.

    es geht ja eh nur um die gweih und net um den forst. und ums prinzip.
    Zuletzt geändert von pivo; 28.02.2017, 11:16.

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  • placeboi
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Nixon Beitrag anzeigen
    Genau, es sind die Familien mit Kleinkindern am Packlträger die die Öffnung der Forststraßen fodern und es sind auch diese die sich maßlos über die Eiskletterouten in Kärnten usw aufregen. Die stillenden MÜtter stechen da ganz groß raus wie ich der vorliegenden Statistik entnehme und die absolute Zielklasse der 160mm Fraktion der Händler und Bikehersteller.
    Welche Statistik meinst du?

    Zitat von Nixon Beitrag anzeigen
    Ich hab ein gutes Beispiel von einem beliebten KLetterpark bei uns. Den gibts mittlerweile nimmer.
    Was war geschehen. ANfangs wars ein Geheimtipp, wie jeder Park, danach war die Umgebung da. Die Ortsgruppen.
    Man kannte den Grundbesitzer, man hielt sich an "Vorschriften".

    Nein, es waren nicht die paar wenige. Es war die Masse die eine Selbstverständlichkeit daraus machte.
    Aus einem Minikletterpark 100km von Wien weg wurde gezeltelt übers WOchenende. Feuer gmacht und der Grundeigentümer verbal so stark zur Sau gmacht, dass die Sache keine Zukunft hat. Vom dem höre und lese ich nie was. egal ob im Bikeboard. Hier oder sonst wo!
    Wenn du nie etwas davon hörst und liest, kannst du damit beginnen und Namen nennen.

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