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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • DonVitoCorleone
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    "Leute, die fit sind, machen mit einem E-Bike das vier- oder fünffache Pensum. Was heißt das für die Wege und die Natur?"

    Was sagt ihr dazu?
    Finde ich einen "taktisch" schlechten Standpunkt. Als MTB-Gegner würde ich dir vorhalten: 'Durch die Legalisierung kommen 4-5 mal mehr Biker. Was heißt das für die Wege und die Natur?'
    Entweder man argumentiert, die Wegeabnutzung ist zu vernachlässigen. Dann sind auch die E-Biker egal.
    Oder man gesteht zu, dass Biker die Wege abnutzen, dann ist es aber egal ob das ein E-Biker oder ein 'normaler' macht. Das hier dann alle E-Biker 4-5mal am Tag fahren wird als Argument nicht haltbar sein...

    Persönlich wäre ich auch gegen die Wegefreiheit für E-Bikes. Aber das sind persönliche Animositäten und wahrscheinlich eine Sichtweise 'von-oben-herab' auf die E-Biker...
    Realistisch sehe ich wenig haltbare Argumente die gegen eine Wegefreiheit für E-Bikes sprechen! Und wenn man als MTB-Community versucht eine allgemeine Wegefreiheit durchzuboxen dabei aber intern mit den E-Biker ränkelt, gewinnen/provitieren nur die Jäger, Grundbesitzer und sonstige Gegner einer Wegefreiheit.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    es ist gar nicht so schwierig wie man glaubt, sollen die Ebikes auf den genehmigten Strecken fahren, und Freiheit für Muskelkraft
    fertig

    dann kann jemand was sich abgelten lassen und alle wären zufrieden

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    #legalbiken #ebike

    Dietmar legt heute im Standard unsere Sicht auf E-Bikes dar:

    "... In drei Jahren, glaubt Tschugg, werden auf den Bergen mehr E-Bikes als herkömmliche Mountainbikes unterwegs sein. -

    Problem-Gesetz

    Genau diese Aussicht gefällt Dietmar Gruber gar nicht. Als Obmann des Vereins Upmove kämpft er gegen die herrschende Gesetzeslage in Österreich. Denn hierzulande ist Mountainbiken im Wald und auf dem Berg grundsätzlich verboten. Nur auf dafür ausgewiesenen Strecken ist Fahrradfahren erlaubt, eine Absurdität, die dem Forstgesetz von 1975 geschuldet ist. Darin wurde der freie Zugang zur Natur für Erholungsuchende festgeschrieben.

    Allerdings gab es damals noch keine Mountainbikes, und so wurden Fahrräder ausgespart, eine im Alpenraum einzigartige Situation, die zur Folge hat, dass Mountainbiker förmlich in die Illegalität gedrängt werden. "Zur Erholungssuche sollte jedem der Zugang zur Natur erlaubt sein – aus eigener Körperkraft", sagt Gruber. Der E-Bike-Trend ist ihm nicht geheuer. Im Bemühen um mehr Toleranz für den Sport sei er gar kontraproduktiv.

    Waldrowdies

    "Wir laufen Gefahr, Verbündete zu verlieren. Denn das E-Bike wird immer mehr zum Gegenargument für die Öffnung der Wege", sagt Gruber. Kritiker monieren, dass nach den E-Bikes die Motorräder in den Wäldern Einzug halten würden. Als "Range-Extender" für ältere Menschen oder solche, die körperlich sonst nicht in der Lage wären, Rad zu fahren, lässt Gruber den Elektroantrieb gelten. Die sportliche Nutzung auf Trails lehnt er hingegen ab. Das habe mit Erholungssuche nichts mehr zu tun. Auf eigens dafür angelegten Strecken seien E-Bikes in Ordnung, auf dem Hometrail nicht: "Leute, die fit sind, machen mit einem E-Bike das vier- oder fünffache Pensum. Was heißt das für die Wege und die Natur?"

    Er nimmt auch die Industrie in die Verantwortung: "Mountainbiken findet vor der Haustür statt, jeder macht es illegal. Es kommen immer mehr Produkte auf den Markt, die das unterstützen. Aber kein Hersteller tut etwas für die Wegefreiheit." E-Bikes würden die Konflikte nun noch verschärfen, glaubt Gruber.
    ..."

    Was sagt ihr dazu?

    http://derstandard.at/2000054606414/...d-und-Aufreger

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    ich find das posting nicht mehr, ich glaub es war im Standard

    da hat doch glatt einer behauptet das Radfahren nichts mit politischer Einstellung zu tun hat

    man kann auch ohne fahren

    is leichta
    Zuletzt geändert von auon; 16.03.2017, 15:38.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    samma scho kollegen

    weit ist´s gekommen

    ich staune ob dem Diktus

    schlanka
    Zuletzt geändert von auon; 16.03.2017, 16:26.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Kulturgut Wege - eine gefährdete Art?

    Unser Kollege Thomas hat sich seine Gedanken zu Wegefreiheit, Wegerecht und dem Verschwinden von Wegen, Pfaden und Steigen gemacht. Er kommt zu einer interessanten Erkenntnis: Der Schutz der Wege muss institutionalisiert werden, wenn wir sie für die nächsten Generationen erhalten wollen!

    zum Artikel

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  • freerider80
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Nixon Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Wer mit einem Downhiller eine Kurve rumrutsch hat wohl nach dem 10mal relativ fix einen Schaden angerichtet.
    Ich hab ja schon gesagt ich hab selbst einen Rad-Verein gegründet und ich kenne einfach das junge Publikum, dass leider wenig aufgeklärt wird und das sage ich obwohl ich selbst noch jung bin.

    Die Leute haben ein GEfühl der Wald gehöre ihnen, das ist aber zu 82% nicht so.
    Downhiller bleiben zu 99,99% auf Wegen und in Bikeparks. Leider ist das Bild des quer durch die Pampa fahrenden behelmten Vollidioten noch immer in den meisten bürgerlichen Köpfen. nicht zuletzt wegen solcher Aussagen.
    Ich will hier noch was zum Nachdenken mitgeben. Überlegt mal wie viele Bergstraßen (Nationalparks!) es gibt, die wurden mit roher Gewalt und Dynamit in die Berge gefurcht damit ein Haufen Halbschuhtouristen in der Gegend rumlatschen kann und dann brav auf der Hütte konsumieren soll. Und da soll ich ein schlechtes Gewissen haben wenn ich mit meinem MTB (auf Wegen) durchs Gelände fahr und ab und zu ein Häufchen Humus umschichte und vielleicht auch noch mal ein Stückchen Totholz malträtiere? Mitnichten! so viel dazu...
    das Thema mit dem Privatbesitz lass ich mal so stehn.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    ich kann die Aussage nicht finden

    https://www.youtube.com/watch?v=wIgQovuYiR8
    Zuletzt geändert von auon; 11.03.2017, 13:44.

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Empfinde ich eigentlich als treffend, dass manche beim Vergleich "Schutz der Wegefreiheit" und "Denkmalschutz" von "noch mehr Buerokratie" reden.

    Schaut Euch doch einmal ein paar unserer schoenen Denkmaeler am "Tag des Denkmals" an! Beim Denkmalschutz arbeiten engagierte Menschen, die oft schon von klein auf grosses Interesse an den Kulturguetern unseres Landes haben. Da ist man weit weg von "unnoetiger Buerokratie".

    Na klar, wenn man ein schoenes, altes Haus besitzt ist man einerseits Stolz auf den historischen Besitz und andererseits eingeschraenkt durch den Denkmalschutz, weil man bei einer Aenderung nicht alles gleich so umsetzen kann wie man sich das unmittelbar vorstellt. Man fuehlt sich vielleicht in seiner Freiheit eingeschraenkt und sinnloser Buerokratie ausgesetzt...

    Tja, bei vielen Dingen, die man besitzt kann man nicht voellig uneingeschraenkt machen was man will, sondern ist gesellschaftlichen Regeln unterworfen. Und das finde ich auch gut so.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    wir machen das klar

    https://www.youtube.com/watch?v=3JG6yipKXVA
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von auon; 11.03.2017, 07:32.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    es gibt welche die dafür zuständig wären, die haben es aber wohl schon vergessen


    120 Jahre ÖAMTC. Die Clubgeschichte ist auch ein wesentlicher Abschnitt der technischen Entwicklung Österreichs.

    1896 Am 24. Oktober erfolgt im "Centralblatt für Radsport und Athletik" der Aufruf zur Gründung des Österreichischen Touring Clubs (ÖTC).

    1897 wird die erste "Pannenhilfe ins Leben gerufen. Im Wiener Prater und im Wienerwald werden Reparaturkästchen zur Selbsthilfe bei Fahrrad-Pannen aufgestellt.


    ...

    ob die Straßen im Wienerwald damals wohl so gut waren wie die Forststraßen jetzt?
    Zuletzt geändert von auon; 10.03.2017, 23:39.

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Ich möchte darauf hinweisen, dass so etwas auch in einem vorbildlich schlanken Staat, wie der Schweiz existieren kann.
    Dort Gibt es mit Schweizmobil eine vom Bund finanzierte Stelle, die sich um den gesamtem schweizer Langsamverkehr(Fußgänger,Radfahrer,Skater, Kanufahrer) kümmert.
    Auch da - wie beim Wegerecht - sind uns die Schweizer offensichtlich meilenweit voraus.

    Eine Angleichung des Wegerechtes für Radfahrer an Schweizer Verhältnisse würde einen enormen Bürokratieabbau bedeuten, damit verglichen fällt so eine "österreichmobil"-Stelle überhaupt nicht ins Gewicht.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Prinzipiell gäbe es so einen Auftrag ("Sicherung des freien Zutritts zur Natur und die Erhaltung der Wege zum Wandern und Radfahren...") schon im Rahmen des "Konsumentenschutzes" bei der Arbeiterkammer.
    Leider fehlt hier der nötige politische Wille und die nötige Austattung mit Personal und Geld.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass so etwas auch in einem vorbildlich schlanken Staat, wie der Schweiz existieren kann.
    Dort Gibt es mit Schweizmobil eine vom Bund finanzierte Stelle, die sich um den gesamtem schweizer Langsamverkehr(Fußgänger,Radfahrer,Skater, Kanufahrer) kümmert.
    Zuletzt geändert von AndiPS; 10.03.2017, 09:20.

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  • widdel48
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Wir leben doch auch in der EU. Dort wird sehr viel, wenn nicht alles geregelt. Die Frage ist nur ob und wer Interesse daran hat. Kurzes stöbern in der "EU-Lex" und man findet z.B. eine Regelung über EU-Förderungen für "öffentliche Wege". Ich glaube nun nicht, dass die Vereine oder ein Politiker schon daran gedacht hätten und so wird halt lieber mit der "Freiwilligkeit" weitergewurschtelt. Denn es war schon immer schwer fürn Österreicher über den Zaun zu schauen.
    Und so glaube ich auch, dass es eine Regelung oder besser gesagt eine EU-Richtlinie gibt, in der das Thema "öffentliche Wege" geregelt wird.( siehe auch letzter Beitrag von AndiPS als Ausnahme, der sich offensichtlich sehr intensiv mit dieser Materie auseinandersetzt.

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Wir brauchen noch mehr Bürokraten die das für uns regeln und an die wir die Verantwortung abgeben können. Mehr Bürokratie - ja, das scheint mir generell die beste Lösung zu sein. Immerhin kann man da auch gleich ein paar Versorgungsposten schaffen.

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