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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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- Politische oder religiöse Themen;
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Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • GrazerHans
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von DonVitoCorleone Beitrag anzeigen
    Es wäre doch viel sinnvoller, besser zu argumentieren und vorausschauender eine Unterscheidung zwischen zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen zu treffen.
    Dabei kann man gerne die Watt-'Freigrenze' ein bisschen nach unten korrigieren. Wieso wir hier in AT 600Watt haben, während die Schweizer mit 500W und die Deutschen sogar mit 250W auskommen, ist mir ein Rätsel...
    So werden die Räder beworben:
    "Das Haibike XUDRO Dwnhll PRO ist tatsächlich „The next big Thing“. Es macht Lifte und Shuttles überflüssig und definiert die Abfahrtsperformance von E-Mountainbikes völlig neu! Mit diesem Rad ist der eigene Mut das einzige Limit – und das gilt es zu pushen."
    Hat 200mm Federweg, ein reinrassiges Downhill-Bike um knapp 8000 Euro, nicht zulassungspflichtig, Motorisierung mit 250 Watt. Wenn ich mir so was kaufe, dann sicher nicht um Forststraßen rauf und runter zu rollen.

    LG Hans
    Zuletzt geändert von GrazerHans; 25.03.2017, 17:42.

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  • GrazerHans
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von DonVitoCorleone Beitrag anzeigen
    Wenn es stichhaltige Argumente gibt zwischen E und non-E-Bike zu unterscheiden, immer gerne. Aber ein Gesetz zu wollen, das die eine Gruppe ausschließt, gleichzeitig aber selbst zu sehen, dass genau diese Gruppe immer größer wird! Das ist dann schon ein bisschen engstirnig...
    Der Sache dienlicher wäre wahrscheinlich, zwischen Downhill-Bike und Nicht-Downhill-Bike zu unterscheiden. Ohne Motorunterstützung stellt sich die Problematik nicht, weil kaum wer die Motivation hat, ein 20kg-Bike mit eingeschränkter Bergübersetzung auf den Berg zu fahren.
    Aber diese Unterscheidung ist unrealistisch: Was sollten die Kriterien sein: Bis Fahrradgewicht 15 kg? bis Federweg 160mm, bis Reifenbreite bis 2.2? Kein Integralhelm oder Oberkörperprotektoren? Das funktioniert alles mit Sicherheit nicht, ist auch zu wenig treffsicher.

    Downhill-Fahren ist grundsätzlich eine eigene Disziplin mit eigener Zielsetzung. Da geht’s weniger drum, in der Natur die Vögel zwitschern oder den Specht klopfen zu hören, sondern eben mit beherrschbarem Tempo auf schwierigem Terrain möglichst flüssig talwärts zu fahren. Ziel ist es, sich fahrtechnisch weiterzuentwickeln, je flotter desto mehr Genuss. Ist grundsätzlich ja nichts Verwerfliches, ich kann das gut nachempfinden: In jungen Jahren bin ich hobbymäßig etwas Motocross gefahren, das kann wirklich höllischen Spaß machen.

    Zitat von DonVitoCorleone Beitrag anzeigen
    Wäre es dann nicht besser sich für 'Verhaltensregeln' für alle auszusprechen, als einen gewissen Teil seiner Mitstreiter auszuschließen?
    Wennst dem Downhiller sagst, er soll bitte so fahren, dass der Schotter nicht spritzt und bei jeder Wandergruppe das Tempo so weit drosseln, dass sich niemand schreckt, ists das gleiche als würdest einem Snowboarder sagen er darf im Pulverhang nur Zopferl flechten oder von einem Freerider verlangst, dass er keinesfalls Sprünge machen darf.

    LG Hans

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  • DonVitoCorleone
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Welches Argument gibt es, dass ein E-Bike nicht auf einer Forststraße fahren soll, wo sonst der Jäger mitm Defender oder der Förster mitm Harvester lang fährt?

    Zu der Angst, dass dann bald alles voll von E-Motocrossmaschinen ist: Pedelecs ab einer gewissen Watt-Zahl sind zulassungspflichtig. Pedelecs die ohne Treten schneller als 5(?)kmh fahren sind zulassungspflichtig.
    Es wäre doch viel sinnvoller, besser zu argumentieren und vorausschauender eine Unterscheidung zwischen zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen zu treffen.

    Dabei kann man gerne die Watt-'Freigrenze' ein bisschen nach unten korrigieren. Wieso wir hier in AT 600Watt haben, während die Schweizer mit 500W und die Deutschen sogar mit 250W auskommen, ist mir ein Rätsel...

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  • Timi
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Bin auch neugierig, ob Österreichs Nachbarländer mit der liberalen Wegefreiheit auf den E-Mountainbikeboom reagieren werden, in den nächsten Jahren.
    In den USA gibt es viele legale Moutainbikewege und nur wenige Strecken (auf denen dann auch Motorräder fahren dürfen), auf denen Ebikes erlaubt sind.

    Zum Punkt Erosion: Ja, wir (Bergradler) sind eine Nischengruppe und belasten die Wege durch unsere relativ geringe Anzahl und hoffentlich schonende Fahrweise kaum. Wenn jetzt alle Downhiller und einige Nichtmountainbiker auch anfangen auf höhere Berge (ich denke an Sachen in der Höhe des Schöckls) zu fahren und wir mit Ebikes mehr Abfahrten schaffen, dann verstärkt sich das Aufkommen und die damit einhergehende Erosion natürlich (wenn ich mir Downhillstrecken so ansehe sind auch nicht alle, die dort fahren des Hinterrad-beim-Bremsen-nicht-blockierens nicht mächtig)...

    Die Argumentation fürs Gesetz ist meiner Meinung nach leicht: Muskelkraft ist ok, Motoren sind nicht ok (meinetwegen mit einer Ausnahme für "eingeschränkte Personen", die zu definieren wären)
    Wenn ich mir die Enwicklung der letzten Jahre so ansehe ist es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis die elektrischen Mofas kommen und als ebike verkauft werden, da bei 25km/h abgeriegelt. Sowas auf einem Downhiller ist eigentlich schon fast ein Motorrad.

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  • DonVitoCorleone
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von kb05 Beitrag anzeigen
    Zu viel Drehmoment ruiniert definitiv die Wege.
    Aber das Drehmoment kommt doch nur beim Bergauffahren zum spielen, oder? Und das findet auch mit E-Bike zu 90% auf ordentlich verfestigten Forststraßen statt.



    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
    weniger natursensible Bikergruppe (Bikepark DH Fahrer) in Regionen zu bringen, die sie aus eigener Kraft nie erreichen würden.
    Naja, das ist jetzt schon ne relativ krasse Verallgemeinerung. Und selbst wenn es so wäre: Wäre es dann nicht besser sich für 'Verhaltensregeln' für alle auszusprechen, als einen gewissen Teil seiner Mitstreiter auszuschließen?



    Was ich mich fragen: Wenn der Trend tatsächlich zum E-Bike geht, aber die Bike-Community jetzt ein Wegerecht verabschieden will, das E-Bikes explizit auschließt. Ist das dann besser als das Forstgesetz von 1975 wo Fahrräder 'vergessen' wurden?

    Wenn es stichhaltige Argumente gibt zwischen E und non-E-Bike zu unterscheiden, immer gerne. Aber ein Gesetz zu wollen, das die eine Gruppe ausschließt, gleichzeitig aber selbst zu sehen, dass genau diese Gruppe immer größer wird! Das ist dann schon ein bisschen engstirnig...

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  • GrazerHans
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Ich möchte auch den E-Bikern ihren Spaß abseits von Asphalt gönnen (vielleicht brauch ich ja auch mal eins )

    Das Problem scheint mir zu sein, dass die Entwicklung der E-Mountainbikes teilweise in Richtung Downhill-Bikes geht, um eben auch Trails nutzen zu können, wo keine Seilbahn rauf geht. Diese werden auch genau so beworben.
    Ich kenne die Situation bei mir zu Hause am Schöckl, da gibt’s einige frei gegebene Strecken, auf denen auch jedes Jahr Marathons gefahren werden, auch Welt- und Europameisterschaften waren da schon. Ich fahr da schon 20 Jahre und ich kann da keine Beschädigungen der Forststraßen durch die Mountainbiker erkennen. Anders ists mit der Downhillstrecke die von der Seilbahn mit den Bikern versorgt wird, die ist abschnittsweise wirklich zu einem tiefen Graben geworden, die Erosion ist da schon sehr arg.

    Wenn also der Elektromotor am 200mm-Federweg-Bike die Leute auf Berge bringt, die sie sich aus eigener Kraft mit ihren 20kg-Bikes sonst nie antun würden, sind die Probleme vorprogrammiert. Da finde ich die Bedenken von Dietmar Gruber berechtigt und er hat meiner Meinung nach auch recht, sich für diese Klientel nicht einzusetzen.
    Bin auch neugierig, ob Österreichs Nachbarländer mit der liberalen Wegefreiheit auf den E-Mountainbikeboom reagieren werden, in den nächsten Jahren.

    LG Hans

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    #legalbiken #ebike

    "Wir laufen Gefahr, Verbündete zu verlieren. Denn das E-Bike wird immer mehr zum Gegenargument für die Öffnung der Wege", sagt Gruber.

    Was sagt ihr dazu?

    http://derstandard.at/2000054606414/...d-und-Aufreger
    Alles was der Gesetzgeber als Fahrrad sieht, muss aus meiner Sicht gleich behandelt werden. Egal ob da jetzt ein kleiner Hilfsmotor dabei ist oder nicht.

    Die Nutzung von Waldwegen sehe ich immer kritisch, Wanderer und Fussgaenger muessen sich ohne Stress bewegen koennen, das hat fuer mich sehr hohe Prioritaet. Da spielt ein kleiner Hilfsmotor auch keine Rolle.

    Was mich im Alltag anzipft, ist das schlechte Image der Radfahrer im Allgemeinen (also auch im Strassenverkehr). Man ist das Hindernis, der Rowdy. Und auch hier spielt es keine Rolle ob ein kleiner Hilfsmotor dran ist oder nicht. Nicht die E-Biker im Wald, sondern das schlechte Image des Radfahrers im Allgemeinen koennte erschwerend sein.

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Schließe mich DonVitoCorleone an.

    Ich denke, dass es max. Nachteile bringt, sich gegen E-Biker (Pedelecs) zu stellen.

    Dieser Trend ist ohnehin nicht mehr zu stoppen, man sollte daher überlegen, wie man damit umgeht.

    Ob es bezüglich Wegefreiheit von Vorteil ist (weil sich der Druck erhöht, endlich eine legale Regelung zu schaffen) oder von Nachteil (im Sinne eines Argumentes, dass dadurch eine unzumutbare Übernutzung entstehe), wird vielleicht die Zukunft weisen. Dieser Nachteil dürfte jedoch objektiv nicht entstehen, da ja eine Differenzierung zwischen reiner Muskelkraft und E-Unterstützung jederzeit leicht möglich ist.
    Wenn schließlich eine allgemeine Legalisierung nur für reine Muskelkraft herauskommt, und Pedelecs auf genehmigte Routen beschränkt werden, würden (fast) alle (Radfahrer) zufrieden sein. Vielleicht sollte man da zwischen Forstrassen und Wegen unterscheiden.

    Upmove wird sich logischerweise entscheiden müssen, ob sie nur "echte" Mountainbiker vertreten wollen, oder auch E-Mountainbiker ...

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Ach so, ja, in Ö. sind's 600W.

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  • kb05
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Ja, schief.

    Das was du hier zeigst, darf ohne Nummerntafel nirgends öffentlich gefahren werden. Das ist wirklich ein "E-Bike".

    Was rechtlich noch als Fahrrad gilt und worum's in der Diskussion geht, sind "Pedelecs" mit max. 250W, die bei 25km/h die Unterstützung abschalten.
    In Ö sind's 600W, Drehmoment unbeschränkt...

    > Als Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (Abkürzung für Pedal-Electric-Vehicle) gilt in Österreich ein Fahrrad mit Tretunterstützung.
    > Ein auf Vorder- oder Hinterrad platzierter Elektromotor schaltet sich automatisch ein, wenn man die Pedale tritt. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser Motor automatisch wieder ab.
    > Die Leistung des E-Motors darf 600 Watt nicht übersteigen.

    War vor kurzem in Steyr (E-Bike Geschäft) & in Klagenfurt (Giga) dort stehn jeweils mind. 20 Bikes (E-Fully, 3000-6000€ Federweg 140mm-160mm...), dürfte also der große Renner sein.

    Bekannte haben sich vor etlichen Jahren beim Eybl angeblich offizielle Räder gekauft, die laufn aber jetzt doch 40km/h...

    Im Wald fahren darf das 1200W Fully natürlich genausowenig wie das 250W oder ich mit meinem altn Remedy...

    kb05

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Ja, schief.

    Das was du hier zeigst, darf ohne Nummerntafel nirgends öffentlich gefahren werden. Das ist wirklich ein "E-Bike".
    Zitat von kb05 Beitrag anzeigen
    http://www.elektrobike-online.com/ne...340.410636.htm

    na gut sagen wir halt E-Mopedcross mit 1200W ...
    Was rechtlich noch als Fahrrad gilt und worum's in der Diskussion geht, sind "Pedelecs" mit max. 250W, die bei 25km/h die Unterstützung abschalten.

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  • kb05
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Das ist ein völlig schiefer Vergleich.

    Ich bin auch nicht glücklich, dass jetzt Pedelecs auch noch mit in die Diskussion geraten. Aber ich seh das schon auch so wie DonVitoCorleone -- wir müssen aufpassen, uns nicht ins eigene Bein zu schießen.
    völlig schiefer Vergleich? ->

    http://www.elektrobike-online.com/ne...340.410636.htm

    na gut sagen wir halt E-Mopedcross mit 1200W ...

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  • Gamsi
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Das ist ein völlig schiefer Vergleich.
    Natürlich ist ein E-Bike kein MX... aber es ist definitiv dafür geeignet eine weniger natursensible Bikergruppe (Bikepark DH Fahrer) in Regionen zu bringen, die sie aus eigener Kraft nie erreichen würden. Insofern finde ich ein Abgrenzen eher als ein hilfreiches Zugeständis an die Grundbesitzerlobby als einen Schuss ins Bein.

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von kb05 Beitrag anzeigen
    E-Bike ist für mich das gleiche wie E-Motocross
    Das ist ein völlig schiefer Vergleich.

    Ich bin auch nicht glücklich, dass jetzt Pedelecs auch noch mit in die Diskussion geraten. Aber ich seh das schon auch so wie DonVitoCorleone -- wir müssen aufpassen, uns nicht ins eigene Bein zu schießen.

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  • kb05
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von auon Beitrag anzeigen
    es ist gar nicht so schwierig wie man glaubt, sollen die Ebikes auf den genehmigten Strecken fahren, und Freiheit für Muskelkraft
    fertig

    dann kann jemand was sich abgelten lassen und alle wären zufrieden
    Es kann eigentlich nur so sein (siehe Regelung in Norwegen)

    E-Bike ist für mich das gleiche wie E-Motocross, man braucht sich nur die E-Bike Fully Werbevideos ansehen (zB in Steyr beim E-Bike Geschäft) da kommt einem das Grauen.

    Zu viel Drehmoment ruiniert definitiv die Wege.

    Leider zielt die Touristikwirtschaft voll auf E-Bikes ab...

    kb05

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