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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • widdel48
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    natürlich!!!!

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Es gibt eine Zusammenfassung der Ereignisse und einige logistische Tipps auf der upmove Seite:
    https://www.upmove-mtb.eu/anhaltung-...84d16e828.html

    Die Schieberei wird sehr gekürzt stattfinden.
    Es geht ja in erster Line um den symbolischen Protest.
    Es wir direkt von Leoben über Maßenburg und Pambichlerwarte zum Schranken. Dort Schieben wir hinauf, jeder so weit er will.
    Wir treffen uns dann zum Ausklang wieder bei der Pambichlerwarte (Einkehrmöglichkeit).
    http://maps.kompass.de/?expanded=fal...480163574&z=15
    Ist also auch für größere Kinder (ca 10 Jahre geeignet)

    Der genaue Ablauf wird beim Start noch bekannt gegeben.

    @widdel84: bist dabei?
    Zuletzt geändert von AndiPS; 05.04.2017, 16:22.

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  • widdel48
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    In der Einladung steht u.a. " die Abfahrt nach Niklasdorf ist legal...". Vorsicht, ab dem Schutzhaus bis zum Sender auf der Forststraße ist" Fahrverbot!!!!". Man sollte also entweder schieben oder den Wanderweg benützen.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Der Organisator der Trutzpartie am kommenden Samstag, 10:00 Uhr, Leobner Hauptplatz, Patrik Kutschi zum Vorfall vom 1.April:

    Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

    Ich möchte gerne noch ein paar Gedanken zur rechtlichen Situation in Zusammenhang mit Martin's Erfahrung vom 1. April los werden.

    Martin hat dadurch, dass er mit seinem Fahrrad auf einer privaten Forststraße unterwegs war eine Verwaltungsübertretung nach dem Forstgesetz begangen. Also ein Delikt, wie es etwa auch das Überziehen der Parkzeit in einer Kurzparkzone darstellt. Dafür droht ihm nun eine Verwaltungsstrafe, gleichermaßen wie es bei einer Übertretung der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung der Fall wäre.
    Eine Forststraße ist jedoch eine "nicht öffentliche Straße" während sich Kurzparkzone auf öffentlichen Straßen befinden. Dennoch hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass das Befahren einer Forststraße (und somit von Privateigentum) ohne Genehmigung des Eigentümers bzw. des Wegeerhalters als Verwaltungsübertretung geahndet werden kann. Das Forstgesetz überlässt es daher faktisch einer Privatperson, nämlich dem Eigentümer des Waldes bzw. dem Erhalter der Forststraße, ob über einen Radfahrer, der ohne seine Zustimmung seinen Forstweg befährt, eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsstrafe verhängt werden soll [!].
    Eine solch skurrile Gesetzeslage gibt es nicht allzu oft in der österreichischen Rechtsordnung.

    Das Forstgesetz räumt den Waldeigentümern aber noch eine weitere, in der Rechtsordnung einzigartige, Besonderheit ein.
    Martin droht neben seiner Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu € 3630,00 (ein Strafzettel in der Kurzparkzone ist erheblich günstiger) auch eine Besitzstörungsklage.
    Dies deshalb, weil er ja ohne Zustimmung des Waldeigentümers (der Leobner Real Gemeinschaft) dessen Privatstraße befahren hatte. Wie Martin geschildert hat, wurde er ja gezwungen anzuhalten und sich auszuweisen. Nachdem er jedoch keinen Lichtbildausweis mit sich führte, war das Forstaufsichtsorgan dazu berechtigt Martin festzuhalten und die Polizei zur Feststellung seiner Identität bei zu ziehen. Damit ist der Waldeigentümer, der ja das Forstorgan mit der Durchführung der Kontrolle beauftragt hat, dank der Unterstützung der öffentlichen Sicherheitsorgane, auch gleich im Besitz aller Daten die zu Einreichung einer Besitzstörungsklage benötigt werden.

    Nur zum Vergleich: wenn sie stolzer Besitzer eines Hauses sind und sich jemand mit seinem PKW in Ihre Hauseinfahrt stellt, so dass Sie am Wegfahren mit Ihrem eigenen Fahrzeug gehindert sind, wird es ihnen nicht ganz so leicht gemacht. Wenn Sie die Polizei um Hilfe rufen, so werden Sie lediglich zur Antwort bekommen, dass ein polizeiliches Einschreiten auf Privatgrund nicht möglich ist und Sie den Zivilrechtsweg bestreiten mögen. Natürlich habe ich bei einem PKW ein polizeiliches Kennzeichen, mit dem ich mir weiterhelfen kann. Aber auch mit dem Kennzeichen ist es nicht ganz so einfach für eine Privatperson den Zulassungsbesitzer ausfindig zu machen. Zudem gibt es zahlreiche andere Ausprägungen einer Besitzstörung auf privatem Grund, wo dem Eigentümer oder Besitzer ebenso kein polizeiliches Kennzeichen zur Verfügung steht. Aber auch hier gibt es keine Einbindung der Hoheitsverwaltung privatrechtliche Angelegenheiten. So müssen Sie etwa eine unliebsame unbekannte Person, die auf ihrem Grundstück ungefragt Sperrmüll ablagert, (gegebenenfalls unter Beiziehung eines Privatdetektiven) selbst ausforschen. Verwaltungsstrafe droht ihr auch keine.
    Es ist nahe liegend, dass diese in Österreich bestehende einzigartige Rechtslage auf eine starke Lobby der Waldeigentümer zurückzuführen ist.
    In unseren Nachbarländern ist das Befahren von Forststraßen und Forstwegen gesetzlich erlaubt. Auch dort kann nach wie vor eine Forstbewirtschaftung und eine Jagd ausgeübt werden. Skurrilitäten wie Verwaltungsstrafen auf Wunsch von Privatpersonen oder öffentlich rechtliche Unterstützung für eine private Klagsführung sind dort gar nicht von Nöten. Das Radfahren auf Forststraßen und Forstwegen ist ja erlaubt. Genau das und nichts Anderes wollen auch wir im österreichischen Forstgesetz festgehalten haben.

    Dazu ist es notwendig durch Veranstaltungen wie die "Trutzpartie" am 8. April Aufmerksamkeit zu erregen. Wenn ihr also Zeit und Lust habt kommt bitte unbedingt vorbei. Treffpunkt ist am Hauptplatz um 10:00 Uhr.

    Patrik Kutschi
    Zuletzt geändert von AndiPS; 05.04.2017, 15:14.

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von auon Beitrag anzeigen
    es sind alle die ein Fahrrad haben recht herzlich zum Klingelkonzert bei der Pestseule um 10 Uhr eingeladen oder?
    es kommen Leuten aus aller Herren Länder
    Das sehe ich jetzt auch so und versuche es auch so weiterzuerzaehlen.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von radwanderer Beitrag anzeigen
    Aus meiner Sicht waere eine Light-Version in Erwaegung zu ziehen, .]
    es sind alle die ein Fahrrad haben recht herzlich zum Klingelkonzert bei der Pestseule um 10 Uhr eingeladen oder?
    es kommen Leuten aus aller Herren Länder

    schnapp dein Fahrrad und fahr hin Oma
    Zuletzt geändert von auon; 04.04.2017, 18:03.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube
    kommenden Samstag 10:00 - 13:00
    Treffpunkt Hauptplatz Leoben, Pestsäule
    https://www.facebook.com/events/1397630576946937/

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    bissl schieben war nie schlecht
    aha3.jpg

    das Kabinett möchte ich auf jeden Fall sehen
    wo die sich eingebunkert haben

    ich schiebs bis oben
    oder gibt es einen Zielschluß, a ja genau ich hab ja noch nicht auf Sommerzeit umgestellt


    ich würde mir so ein Gewand mieten und hervorspringen
    Zuletzt geändert von auon; 04.04.2017, 16:03.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Die Kollegen in Leoben arbeiten noch an der richtigen Route für die Trutzpartie!
    Wichtig ist ja, wie von auon erwähnt, nicht die gemachte Strecke, sondern dass wir schöne Bilder für die Medien bekommen!
    Es wird als gemütlich werden...
    Zuletzt geändert von AndiPS; 04.04.2017, 16:30.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    In der Tat, das wird meine erste Trutzpartie.

    Ich glaube Du hast mich richtig verstanden, ich meinte nur, dass der Weg ganz rauf bis zur Mugel (also dem Gipfel) schon ein bisschen ein Hatscher ist (vor allem zusammen mit dem Radl) und sich dadurch vielleicht jemand abschrecken laesst.


    in der Tat scheinst du ortsansässig, kommen wir da nicht irgenwo bei ner alm vorbei oder so ? check das

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Proklamation zur Trutzpartie kommenden Samstag in Leoben:

    Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube
    kommenden Samstag 10:00 - 13:00
    Treffpunkt Hauptplatz Leoben, Pestsäule
    https://www.facebook.com/events/1397630576946937/

    Zuletzt geändert von AndiPS; 04.04.2017, 14:14.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    schätzt es ein und macht es richtig , sind nur Fotos , ich hab mir nur überlegt welche Radlbock ich anzieh

    du hast recht

    ich werde 2Std anreisen

    wichtig ist Headcount bei Sammlung und ein paar Schöne Fotos oben

    bei dem Foto im Schnee haben wir Lawinenkundige Alpinpolizeibetreuung mit gehabt,
    war auch kein Spaziergang

    also Carbonbock eher nicht
    Zuletzt geändert von auon; 04.04.2017, 14:03.

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von auon Beitrag anzeigen
    radwanderer, warst wohl noch nie bei einer Trutzpartie dabei

    wichtig ist das Fotos für die Presse rauskommen, der Rest ist nach belieben

    möglicherweise versteh ich das aber auch nicht was du da meinst mit dem Mugl

    es waren noch nie so viele oben wie unten weggegangen sind

    ausnahme die erste 50 weg 50 oben
    In der Tat, das wird meine erste Trutzpartie.

    Ich glaube Du hast mich richtig verstanden, ich meinte nur, dass der Weg ganz rauf bis zur Mugel (also dem Gipfel) schon ein bisschen ein Hatscher ist (vor allem zusammen mit dem Radl) und sich dadurch vielleicht jemand abschrecken laesst.

    Schoene Bilder!

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    286930.jpgradwanderer, warst wohl noch nie bei einer Trutzpartie dabei

    wichtig ist das Fotos für die Presse rauskommen, der Rest ist nach belieben

    möglicherweise versteh ich das aber auch nicht was du da meinst mit dem Mugl

    es waren noch nie so viele oben wie unten weggegangen sind

    49_885642625.jpg

    ausnahme die erste 50 weg 50 obenIMAG0100.jpg

    TrutzpartieKlaus3.jpg

    wegodawas.jpg

    berg_hi2.jpg
    Zuletzt geändert von auon; 04.04.2017, 13:12.

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Nach was sieht es aus, was ich hier mache?

    Natürlich.
    Die Terminsetzung war sehr spontan. Wir machen was wir können.
    Logistische Details müssen mit den Kollegen vor Ort noch abgeklärt werden, upmove newsletter folgt.
    Aus meiner Sicht waere eine Light-Version in Erwaegung zu ziehen, also eine Gruppe, die vielleicht nicht das Rad bis zur Mugel schieben moechte sondern nur mit dem Rad bis zur Zufahrt der Schmollhube faehrt.

    Eine zweite Gruppe kann ja dann weiter schieben. Ich waere gerne bei Gruppe II dabei, die das vollstaendig macht, aber das ist vielleicht nicht fuer alle so.

    Die Mugelabfahrt nach Niklasdorf ist uebrigens zeitlich recht eng begrenzt. Ab 16:00 ist meines Wissens nach gesperrt, man moege mich korrigieren.

    [Edit: So sieht es dort aus:
    https://www.openstreetmap.org/#map=16/47.3545/15.1640
    In der Bildmitte (wo die ist, haengt von der Aufloesung Eurer Bildschirme ab :-( ) ist ein Parkplatz mit Schranke eingezeichnet, dort ginge es dann zu Fuss los. Die Schmollhube und das Mugelschutzhaus sind auch eingezeichnet, der Mugelweg ist die zeitlich beschraenkte legale Moeglichkeit mit dem MTB die Mugel zu erreichen.]
    Zuletzt geändert von radwanderer; 04.04.2017, 10:48.

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