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  • Exilfranke
    antwortet
    Das ändert sich sowieso gerade schleichend, weil man E-Biker als neuen Tourismusmarkt entdeckt hat.

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  • Gamsi
    antwortet
    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
    Egoismus ist in diesem Fall völlig fehl am Platz, aber natürlich gibt es immer wieder "schwarze Schafe"...
    Da bin ich vollkommen deiner Meinung - ich versuche immer die Interessen des Grundeigentümers zu wahren. Ich schriebe wenn ich einen Hof durchquere. Ich verzichte auf einen Straße wenn gerade Forstarbeiten am laufen sind. Ich begrüße Einheimische freundlich und fahre im Schritttempo vorbei.

    Wenn dieses Verhalten respektiert wird, bin ich der letzte der auf eine gesetzliche Lösung pocht. Aber wenn man fast aus dem Sattel geschossen wird, und mit Klagen bedroht wird ist das natürlich etwas anderes....

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  • bike&ski
    antwortet
    Nur dass das mit der Haftung wieder mal falsch ist. Eine Anzeige gibt's in so einem Fall sowieso nicht, und auch keine Haftung bei unbefugter Benutzung der Forststraße (siehe diesbezügliche OGH-Entscheidungen, die schon öfter zitiert wurden). Haftung nur bei GROBER Fahrlässigkeit, der klassischer Fall dazu passt zum Thema: wenn man einen quasi unsichtbaren Draht über die Straße spannt.

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  • Graddler
    antwortet
    @ Jgaordhelagenornres:
    Mir gefällt nicht nur was Du hier schreibst, sondern auch wie Du es schreibst. Danke.

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  • smotron
    antwortet
    "Wenn so ein Mountainbiker jetzt nicht aufpasst, wo er hinfährt, kann er, über etwas, das nicht mutwillig dort liegt (z.B. Steine, umgestürzte Bäume) stolpern. Es kann dann sein, dass der Grundstücksbesitzer (meistens ein Jäger) sofort eine Anzeige am Hals hat, weil der Weg, auf dem sich der Mountainbikefahrer zu Unrecht bewegt hat (Fahrverbot, Forstgesetz §33) nicht ordentlich in Schuss gehalten ist!!!"

    Also was ich dazu auf die Schnelle finde:
    "Eine Forststraße dient der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr im Wald und der Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz. Sie muss für diese Zwecke geeignet und auch für einen Fußgänger gefahrlos zu benützen sein (Betretung des Waldes zu Erholungszwecken)."

    "Der Wegerhalter haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verschuldete Schäden. Räumt man jemandem ein Wegerecht oder etwa ein Recht zum Fahrradfahren ein, dann haftet man auch für leichte Fahrlässigkeit, die man jedoch vertraglich ausschließen kann."

    Also grob in Schuß halten müssen Sie sie sowieso. Ich fände es aber auch mehr als ok, wenn man Fahrradfahrer zulässt und Sie dafür von jedweder Haftung entbindet, auch für Fußgänger. Das driftet jetzt aber eigentlich eh vom Thema ab.

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  • bluehouse3843
    antwortet
    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
    Jetzt muss ich zu dem Thema auch noch meinen Senf dazu geben:


    Manche Mountainbiker (nicht alle, aber manche) betrachten Forststraßen als ihr "Jagdrevier" und bilden sich ein, hier fahren zu müssen. Wenn man diese dann anspricht bekommt man eine freche Antwort und weg ist der.


    LG Jgaordhelagenornres

    PS: Laut §33 des Forstgesetzes ist es gestattet, Wälder zu betreten. Nicht gestattet (bzw. nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers) sind Zelten, Reiten und Befahren (dies ist nicht näher definiert).
    Hallo, mir ist letztens sogar eine Forststraße aufgefallen, die wohl nur von (Rad)fahrern zu verwenden ist, da der Pfeil zwar schreibt "zur ..Hütte / Forststraße", aber dafür ist es Fußgängern nicht erlaubt sie zu benützen.
    Also vermutlich eine nur zu befahrende aber nicht zu begehende Forststraße - ob das in Zukunft öfter sein wird? Forststraßen geh ich aber eh nicht so gern, aber überrascht war ich trotzdem das es sowas schon gibt. Sonnwendstein Kummerbauer 20052018 (46).jpg

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
    Jetzt muss ich zu dem Thema auch noch meinen Senf dazu geben:

    Es gibt mehrere Arten von Jägern. Die einen halten sich an die Jagdregeln, die anderen weichen kleinteilig davon ab und es gibt immer wieder "Ausnahmen", wie man in den letzten Posten lesen kann.

    Vorfälle, wie oben beschrieben, sind absolut nicht in Ordnung, da mutwillig ein Hindernis gelegt wurde. Doch was mich zu dem Thema auch anzipft, ist folgendes:

    Manche Mountainbiker (nicht alle, aber manche) betrachten Forststraßen als ihr "Jagdrevier" und bilden sich ein, hier fahren zu müssen. Wenn man diese dann anspricht bekommt man eine freche Antwort und weg ist der.

    Was hat der letzte Absatz jetzt mit gespannten Drähten zu tun, fragen sich sicher jetzt manche.

    Wenn so ein Mountainbiker jetzt nicht aufpasst, wo er hinfährt, kann er, über etwas, das nicht mutwillig dort liegt (z.B. Steine, umgestürzte Bäume) stolpern. Es kann dann sein, dass der Grundstücksbesitzer (meistens ein Jäger) sofort eine Anzeige am Hals hat, weil der Weg, auf dem sich der Mountainbikefahrer zu Unrecht bewegt hat (Fahrverbot, Forstgesetz §33) nicht ordentlich in Schuss gehalten ist!!!

    Dies ist absolut nicht in Ordnung. Um jetzt die, auf deutsch: Netiquette nicht zu verletzen, sage ich nicht, was mir alles durch den Kopf geht und bitte einfach alle Mountainbiker, sich möglichst an die Gesetze zu halten (§33 Forstgesetz: Das Befahren von Forststraßen ist nur mit Zustimmung des Wegerhalters gestattet). Ich bin kein Unmensch, wenn mir ein Mountainbiker begegnet, werde ich den nicht gleich zur Polizei schleppen. Doch das hängt alles von dem Umgangston ab, den man miteinander pflegt.

    Ich selber weiß, wovon ich rede. Eine Forststraße in Schuss zu halten, noch dazu wenn man wie ich an zwei unterschiedlichen Orten wohnt und nur alle dann und wann die Forststraße kontrollieren kann, ob alles in Ordnung ist, ist keine leichte Arbeit!!! Wer möchte, kann mit mir tauschen. Und bevor jetzt kommt, dass die Forststraße sicher gefördert wurde, kann ich sagen, dass diese Forststraße von ca. 1975 ist, also schon etwas älter und aus einer Zeit stammt, wo es die EU noch gar nicht gegeben hat!!!

    In diesem Sinne bitte ich um eine weiterhin freundliche Gesprächsbereitschaft zwischen der Jägerschaft und Mountainbikern.
    Danke!

    LG Jgaordhelagenornres

    PS: Laut §33 des Forstgesetzes ist es gestattet, Wälder zu betreten. Nicht gestattet (bzw. nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers) sind Zelten, Reiten und Befahren (dies ist nicht näher definiert).
    Nochmal zu meinem Posting von vorher: Nicht falsch verstehen, ich selbst bin kein Jäger (auch wenn man das an meinem Namen vermuten könnte, J(a)ga...) doch ich wollte nur mal meine Sichtweise auf dieses Thema darlegen. Ich selber bin auch schon unerlaubt auf Forstwegen gefahren, möge man mir verzeihen...

    Zitat von Hard85 Beitrag anzeigen
    @Jga: Das wäre mir neu, dass die Errichtung, Sanierung, usw. von Forststraßen erst gefördert wird, seit es die EU gibt, oder habe ich da im Forstgesetz 1975 was falsch verstanden?
    Hallo Hard, die Errichtung dieser konkreten Forststraße hat mit dem Forstgesetz nichts zu tun. Manche Radfahrer und Mountainbiker versuchen als Argument anzugeben, dass die Straße sicher gefördert wurde. Mit meiner Aussage wollte ich nur darlegen, dass diese konkrete Forststraße sicher nicht gefördert wurde.

    Noch was zu den Forststraßenförderungen: Laut dem Land Oberösterreich kosten Forststraßen durchschnittlich 43 Euro pro Laufmeter. Das bedeutet: 43.000 Euro für einen einzigen Kilometer. Für Nostalgiker: 591.693 Schilling. Gewisse Leute, welche mit dem Geld um sich werfen können mag das durchschnittlich erscheinen doch für andere Leute ist das viel Geld! Die Forststraßen, von denen ich spreche, sind jetzt insgesamt rund 5 Kilometer lang und nicht gefördert. Das entspricht - zur Bauzeit gesehen - 2 958 195 Schilling. Das ist nicht wenig Geld!

    Ach ja: bei den 43 Euro pro Laufmeter fehlt noch was: Wenn die Straße durch unwegsames Gelände führt oder Sprengungen durchgeführt werden müssen, wird es gleich nochmal teurer!

    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
    Irgendwann wird eine österr. Bundesregierung die Eier besitzen, diesen (europäisch einzigartigen) Rechtsirrtum aus den Gesetzbüchern zu tilgen. Ich hoffe noch bevor ich Opa bin.
    Gamsi : In gewisser Weise ist diese Regelung ja unsinnig, das stimmt schon. Doch ich halte mich lieber ans Gesetz und das sagt derzeit, was ich schon oben geschrieben habe. Sollte diese Regelung geändert werden mag das bei gewissen Bevölkerungsschichten zu Unverständnis führen, doch egal, wie der entsprechende Gesetzestext dann lautet: Ich werde mich immer um ein höfliches Gesprächsklima bemühen und hoffen, dass dies der andere auch tut. Egoismus ist in diesem Fall völlig fehl am Platz, aber natürlich gibt es immer wieder "schwarze Schafe"...

    LG
    Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 22.05.2018, 20:25.

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  • Gamsi
    antwortet
    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
    PS: Laut §33 des Forstgesetzes ist es gestattet, Wälder zu betreten. Nicht gestattet (bzw. nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers) sind Zelten, Reiten und Befahren (dies ist nicht näher definiert).
    Irgendwann wird eine österr. Bundesregierung die Eier besitzen, diesen (europäisch einzigartigen) Rechtsirrtum aus den Gesetzbüchern zu tilgen. Ich hoffe noch bevor ich Opa bin.

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  • Hard85
    antwortet
    Hoffe die Strafe fällt genau so aus wie wenn er eine Selbstschussanlage mit Bewegungsmelder installiert hätte, oder sich gleich mit dem Flobert auf die Lauer gelegt hätte, die potenziellen Auswirkungen wären nämlich ident.

    @Jga: Das wäre mir neu, dass die Errichtung, Sanierung, usw. von Forststraßen erst gefördert wird, seit es die EU gibt, oder habe ich da im Forstgesetz 1975 was falsch verstanden?

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  • w56
    antwortet
    "Unverständnis nach Drahtfalle für Mountainbiker

    Verärgert ist die Jägerschaft über einen Waidmann, der über einen Waldweg in seinem Revier in Neukirchen an der Enknach einen Draht gespannt hat. Ihn hätten nach eigenen Angaben Mountainbiker und Motocrossfahrer immer wieder geärgert.

    Das ist kein Lausbubenstreich. Das ist an Dummheit und Blödheit nicht mehr zu überbieten“, sagte Landesjägermeister Sepp Brandmayr über den Jagdkollegen. .........."

    Quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2913991/


    Hier bin ich mit dem Landesjägermeister einer Meinung - die Ernsthaftigkeit dieser Aussage können wir dann an den Konsequenzen beurteilen.

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Jetzt muss ich zu dem Thema auch noch meinen Senf dazu geben:

    Es gibt mehrere Arten von Jägern. Die einen halten sich an die Jagdregeln, die anderen weichen kleinteilig davon ab und es gibt immer wieder "Ausnahmen", wie man in den letzten Posten lesen kann.

    Vorfälle, wie oben beschrieben, sind absolut nicht in Ordnung, da mutwillig ein Hindernis gelegt wurde. Doch was mich zu dem Thema auch anzipft, ist folgendes:

    Manche Mountainbiker (nicht alle, aber manche) betrachten Forststraßen als ihr "Jagdrevier" und bilden sich ein, hier fahren zu müssen. Wenn man diese dann anspricht bekommt man eine freche Antwort und weg ist der.

    Was hat der letzte Absatz jetzt mit gespannten Drähten zu tun, fragen sich sicher jetzt manche.

    Wenn so ein Mountainbiker jetzt nicht aufpasst, wo er hinfährt, kann er, über etwas, das nicht mutwillig dort liegt (z.B. Steine, umgestürzte Bäume) stolpern. Es kann dann sein, dass der Grundstücksbesitzer (meistens ein Jäger) sofort eine Anzeige am Hals hat, weil der Weg, auf dem sich der Mountainbikefahrer zu Unrecht bewegt hat (Fahrverbot, Forstgesetz §33) nicht ordentlich in Schuss gehalten ist!!!

    Dies ist absolut nicht in Ordnung. Um jetzt die, auf deutsch: Netiquette nicht zu verletzen, sage ich nicht, was mir alles durch den Kopf geht und bitte einfach alle Mountainbiker, sich möglichst an die Gesetze zu halten (§33 Forstgesetz: Das Befahren von Forststraßen ist nur mit Zustimmung des Wegerhalters gestattet). Ich bin kein Unmensch, wenn mir ein Mountainbiker begegnet, werde ich den nicht gleich zur Polizei schleppen. Doch das hängt alles von dem Umgangston ab, den man miteinander pflegt.

    Ich selber weiß, wovon ich rede. Eine Forststraße in Schuss zu halten, noch dazu wenn man wie ich an zwei unterschiedlichen Orten wohnt und nur alle dann und wann die Forststraße kontrollieren kann, ob alles in Ordnung ist, ist keine leichte Arbeit!!! Wer möchte, kann mit mir tauschen. Und bevor jetzt kommt, dass die Forststraße sicher gefördert wurde, kann ich sagen, dass diese Forststraße von ca. 1975 ist, also schon etwas älter und aus einer Zeit stammt, wo es die EU noch gar nicht gegeben hat!!!

    In diesem Sinne bitte ich um eine weiterhin freundliche Gesprächsbereitschaft zwischen der Jägerschaft und Mountainbikern.
    Danke!

    LG Jgaordhelagenornres

    PS: Laut §33 des Forstgesetzes ist es gestattet, Wälder zu betreten. Nicht gestattet (bzw. nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers) sind Zelten, Reiten und Befahren (dies ist nicht näher definiert).
    Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 22.05.2018, 19:13.

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  • w56
    antwortet
    Alles nur (einer von vielen) Einzelfälle(n) ....

    http://www.krone.at/1711707
    Das hätte richtig böse ausgehen können: Jutta Thuri (50) wäre bei einem Ausritt im Wienerwald beinahe von einem in Kopfhöhe gespannten, dünnen Draht ...
    Zuletzt geändert von w56; 22.05.2018, 14:05.

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  • Firngleiter
    antwortet
    Die Anzeige wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB) ist genau richtig. Man ist danach schon strafbar, wenn man durch ein qualifiziert gefährliches Verhalten eine konkrete Gefährdung schafft. Im vorliegenden Fall ist die Radfahrerin (angeblich zufällig) vor dem Draht stehen geblieben und er ist jetzt wohl beseitigt. Aber auch wenn (noch) kein Radfahrer oder Motorradfahrer gekommen wäre, wäre das Verhalten strafbar. Die Sache wäre nur dann anders zu bewerten, wenn tatsächlich jemand verletzt worden wäre.

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  • regger
    antwortet
    Gefährdung? Ist ja arg, wie das verharmlost wird. Das ist wohl eher vorsätzliche Körperverletzung.

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  • Firngleiter
    antwortet
    Bei solchen Anzeigen reagieren die Bezirkshauptmannschaften als zuständige Behörde in der Regel mit der Verhängung eines Waffenverbotes.

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