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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    25 % der Forststraßen dürfen befahren werden - da wurde aber heute sehr viel erreicht

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Was lernen wir heute?
    http://tvthek.orf.at/profile/ZIB-Mag...assen/14041367
    Zuletzt geändert von auon; 03.05.2017, 21:50.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    http://derstandard.at/2000056945670/...-Forstgesetzes

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Trutzpartie: Treffen mit Abgeordneten vorm Parlament

    Mittwoch, 3. Mai 12:00 - 12:30
    Was lernen wir heute? Ein Mittwoch mitten in Wien ist nicht zu vergleichen mit einem Samstag in den Leobener Bergen...

    War trotzdem schoen dort zu sein, auf dass sich bald was aendert!

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Es gibt schon erste Reaktionen, hier von LWK/Waldverband:

    http://www.waldverband.at/lk-oesterr...gegeneinander/

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Warum das Mountainbike-Verbot dem Tourismus schadet

    USERKOMMENTAR
    MARTIN PARZER
    2. Mai 2017, 08:37

    https://derstandard.at/2000056630661...rismus-schadet

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Daher

    Zitat von w56 Beitrag anzeigen
    Trutzpartie: Treffen mit Abgeordneten vorm Parlament

    Mittwoch, 3. Mai 12:00 - 12:30
    Ist zwar ein ungünstiger Termin, aus Wien und Umgebung sollte aber doch eine beachtliche Anzahl zusammenkommen.

    Vielleicht eine letzte Chance, damit sich in dieser Legislaturperiode noch etwas tut?

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  • alpinfredi
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Ja, so ist er, der Herr Januskovecz.
    Googelt einmal Januskovecz + Mountainbike, vielleicht findest was.
    Leider geht besonders im Rax/Schneberggebiet nix weiter...
    Kann ich bestätigen. Dafür entdecke ich jedes mal wenn ich auf den Gahns wandere eine neue Forststrasse , oder Rückegassen die nie mehr zurückgebaut werden.
    Leider ist es zur Mode geworden, nach Schlägerungen die anfallenden Äste absichtlich auf die Wanderwege zu werfen und ausgerechnet Markierungsbäume zu entnehmen.
    Dahinter steckt doch mehr als nur Unachtsamkeit des Forstpersonals, oder ? Die Biker haben wir in Schach gehalten, jetzt geht´s den Wanderern an den Kragen.
    Und am Ende jeder Forststrasse steht ein neuer Jägerstand ! 50 m davor ein schöner Umkehrplatz für den SUV. Alles im Sinne der Naturerhaltung und Wilddezimierung ?

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  • dbene
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Lieber Andi!

    Ich bin euch so dankbar, dass ihr euch so für unser Anliegen einsetzt!
    IHR SEID TOLL!!!

    lG Dieter

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von bike&ski Beitrag anzeigen
    Ein Kompromiss wäre ja, dass vorerst Forststraßen (und Wege?)in Wäldern der Bundesforste, von Gemeinden, Ländern etc. geöffnet werden.

    Mich wundert es, dass dieser Ansatz nie kommt (bzw. eigentlich ärgert es mich, dass nicht wenigstens das von den "verweigernden (Politikern)" kommt), obwohl dies mMn eine breite Mehrheit in der Bevölkerung finden würde.
    Wie schon im Fall Wien/Schneeberg oben angerissen:
    Umsetzen müsste das die jeweilige Forstverwaltung (der Gemeinde), und da kommt eben immer irgend eine Ausrede. (Ausrede, Wasserschutz,...). Dann sagt der zuständieg Politiker geht nicht.

    Die Bundesforste sind dem Landwirtschaftsministerium quasi unterstellt.
    Dort gilt die Sprachregelung "Die vertragliche Lösung ist DIE Lösung", seht euch nur bei den Bundesforsten an wie schön das funktioniert."

    Wir bemühen uns (upmove) ja immer wieder auch um lokale Lösungen.
    Siehe z.B. auch hier: https://www.upmove-mtb.eu/mtb-modell...86d16e820.html
    Wie aber die aktuelle Ereignisse zeigen, gibt es immer wieder jemand der torpediert.
    In Leoben ist z.B. die Gemeinde Miteigentümer der Forststraße, auf der die Securities die Radfahrer festgehalten hat.
    Wenn es einmal ein Gesetz gibt, dann wird es eben, wenn es jemandem passt, exekutiert.
    Darum gilt es das Gesetz zu ändern.
    Alles andere kann man bei Gelegenheit mit probieren, darf aber nicht dazu führen, dieses Ziel aus dem Auge zu verlieren.

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Ein Kompromiss wäre ja, dass vorerst Forststraßen (und Wege?)in Wäldern der Bundesforste, von Gemeinden, Ländern etc. geöffnet werden.

    Mich wundert es, dass dieser Ansatz nie kommt (bzw. eigentlich ärgert es mich, dass nicht wenigstens das von den "verweigernden (Politikern)" kommt), obwohl dies mMn eine breite Mehrheit in der Bevölkerung finden würde.

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AndiPS
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von bike&ski Beitrag anzeigen
    Das darf nicht wahr sein dass das ein Kammeramtsdirektor entscheidet

    Kurz gegoogelt
    Wir müssen das Waldeigentum mit der Gesellschaft teilen. Die Forstwirtschaft hat ihre Verantwortung gegenüber Dritten wahrzunehmen, nicht nur in Österreich sondern weltweit”, brachte es FD DI Andreas Januskovecz, Forstamt der Stadt Wien – MA 49, auf den Punkt.
    Ja, so ist er, der Herr Januskovecz.
    Googelt einmal Januskovecz + Mountainbike, vielleicht findest was.
    Leider geht besonders im Rax/Schneberggebiet nix weiter...
    Zuletzt geändert von AndiPS; 26.04.2017, 10:34.

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  • bike&ski
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Auch die Naturfreunde rennen hier gegen den Forstdirektor (Januskovecz) wie gegen eine Mauer.
    Die Landesrätin Ulli Sima traut sich nicht gegen ihn vorzugehen.
    Das darf nicht wahr sein dass das ein Kammeramtsdirektor entscheidet

    Kurz gegoogelt
    Wir müssen das Waldeigentum mit der Gesellschaft teilen. Die Forstwirtschaft hat ihre Verantwortung gegenüber Dritten wahrzunehmen, nicht nur in Österreich sondern weltweit”, brachte es FD DI Andreas Januskovecz, Forstamt der Stadt Wien – MA 49, auf den Punkt.

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  • auon
    antwortet
    AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    klar komm ich,

    weil es mir ein Herzensanliegen ist

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