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Suchhilfen im Forum Gipfeltreffen
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Der neue bike-Park ist ein klassisches Beispiel für Umwegsrentabilität. Mit dem Projekt sollen neue Zielgruppen angesprochen werden, die - wenn sie für den MTB-Sport begeistert wurden - durch die Gegend radeln, von Grundbesitzern erwischt und abgezockt werden. Die € 120.000,-- sind dann bald hereingespielt. Der Radler unterstützt dann nicht nur vom Sporteln durstig und hungrig die örtliche Gastronomie sondern auch Waldbesitzer und deren Rechtsbeistände.
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#legalbiken in Niederösterreich in Zahlen:
120.000€ für 700m "Bikepark" (Siehe Beitrag in den NÖN: https://goo.gl/bvRM4A)
Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang an unsere kürzliche Aussendung zu erinnern(https://goo.gl/Y93kPB). Dort berichteten wir, dass Radfahren auf einer Forststraße für den Sportler in diesem Bundesland mit ca. 1000€ für Besitzstörung incl Gerichtskosten zu Buche schlugen.
In Annaberg veranstalteten wir auch schon eine Trutzpartie(https://goo.gl/hFTvey), weil dort ein Kollege von der Polizei beim Radfahren auf einer Forststraße des Stiftes Lilienfeld ertappt worden war(https://goo.gl/FMiMVk).Zuletzt geändert von AndiPS; 20.09.2017, 17:18.
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#legalbiken in Österreich?
Wieder einmal endete ein Radausflug auf einer Forststraße vor Gericht...
https://www.upmove-mtb.eu/magazin-bi...86d16e838.html
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Auf Facebook ist dieses Video aufgetaucht. Kann auch ohne FB - Zugang angesehen werden....
https://www.facebook.com/peter.reinb...4571543916323/
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Die beiden pdf Downloads (Protokolle der bisherigen Workshops) sind interessant ... wohin geht die ReiseZiel des Projektes ist die Darstellung der aktuellen MTB-Situation im Biosphärenpark Wienerwald und das Aufzeigen möglicher Entwicklungspotenziale, aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und Prozessen mit Stakeholdern.
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In der ursprünglichen Konzeption war das MTB Netz Wienerwald Teil einer touristischen Positionierung in Niederösterreich. Gegenwärtig sieht man seitens Tourismus Niederösterreich das bestehende Streckennetz vor allem als Naherholungsangebot mit entsprechend geringer touristische Wertschöpfung ...
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
warum, gehörst du etwa auch zu den Österreichern die rücksichtsloser und undisziplinierter als dieZitat von raintom Beitrag anzeigenNa, Gott sei Dank!
Deutschen, Slowenen, Italiener, Slowaken und Tschechen sind?
War letzte Wo in Tschechien wandern (in einem Naturpark ähnlich Sparbach), NW von Litschau.
Jede Menge Wanderer, Eltern mit Kinderwägen, Radfahrer und Mountainbiker ...
Fast nur Einheimische, alles diszipliniert und ohne Probleme auf allen Forststrassen und Wanderwegen!
PS: die Tschechen scheinen die Radnation zu sein, noch nie so viele Familien, selbst mit kleinen Kindern auf MTB’s gesehen.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Das ist wieder eine typische österreichische Wurschtel-Lösung, weit weg von einer generellen Öffnung der Forststraßen für Biker. Leider.Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigenEin wenig bewegt sich etwas:
Konflikt Waldbesitzer vs. Mountainbiker beendet
Aber, wie fast zu erwarten:
"Uneingeschränkte, freie Fahrt wird es aber nicht geben, sagt Franz Titschenbachner, Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark und damit Vertreter der meisten Waldbesitzer"
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
#kegalbiken in der Steiermark?
Wir (upmove) waren voriges Jahr zu Gesprächen bezüglich eines "MTB Modell Steiermark" eingeladen.
Der an sich konstruktive Dialog brach dann plötzlich ab, und gestern wurde bei einer Pressekonferenz eine "Beilegung des Mountainbiking Konflikts" verkündet.
Wenn Radfahrer in der Steiermark zukünftig nicht mehr mit Konflikten zu rechnen haben freut uns das.
http://steiermark.orf.at/news/stories/2861511/
Ansonsten ist der Neuigkeitswert des Berichts eher mager, und vom Grundsatz "Lenkung durch hochqualitativen, steiermarkweiten Angebot, keine Verbote, keine Strafen" ist leider nichts zu lesen.Zuletzt geändert von AndiPS; 22.08.2017, 09:35.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Ein wenig bewegt sich etwas:
Konflikt Waldbesitzer vs. Mountainbiker beendet
Aber, wie fast zu erwarten:
"Uneingeschränkte, freie Fahrt wird es aber nicht geben, sagt Franz Titschenbachner, Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark und damit Vertreter der meisten Waldbesitzer"
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
In den Strafbestimmungen des Forstgesetzes heißt es wie folgt:Zitat von wilmaed Beitrag anzeigenQuelle:
https://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-...retenwald.html
Wird das in der Praxis auch so gehandhabt?
Sprich: muß ich beim Radfahren darauf achten, ob ich eventuell auf einer Forstraße sein könnte?
§ 174
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer
a) Wald zu Erholungszwecken entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 2 oder ohne die gemäß Abs. 3 vorgesehene Zustimmung, entgegen deren Inhalt oder unter Außerachtlassung der nötigen Vorsicht benützt, gemäß § 34 Abs. 1 gesperrte Waldflächen oder gemäß Abs. 7 gesperrte Wege benützt oder entgegen dem Verbot des Abs. 9 von Wegen abweicht oder den Wald trotz gemäß § 112 lit. a erfolgter Ausweisung innerhalb von 24 Stunden wieder betritt;
b) unbefugt im Walde
1. eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt, Fahrzeuge abstellt, Tore oder Schranken von Einfriedungen nicht wieder schließt oder neue Steige bildet,
....
Diese Übertretungen sind in den Fällen
1. der lit. a, der lit. b Z 2 und der lit. c mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro,
2. der lit. b Z 1, 3 und 4 und der lit. d und e mit einer Geldstrafe bis zu 730 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche,
....
zu ahnden.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Forststraßen bedürfen keiner Kennzeichnung um als solche zu gelten, sodass auch bei Nichtvorhandensein von diesbezüglichen Hinweisen unbefugtes Befahren unzulässig ist.
Quelle:
https://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-...retenwald.html
Wird das in der Praxis auch so gehandhabt?
Sprich: muß ich beim Radfahren darauf achten, ob ich eventuell auf einer Forstraße sein könnte?Zuletzt geändert von wilmaed; 14.08.2017, 18:57.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Diese Wege sind entweder öffentliche Güter und in Gemeindebesitz oder "ersessene Rechte"("Dienstbarkeiten"/"Servitute").Zitat von Roland P Beitrag anzeigenAls ich gestern bei einer Runde durch unsere Gegend eine kurze Pause an einer alten Brücke machte, die durch ein allgemeines Fahrverbot gesperrt ist (ausgenommen Radfahrer!), ist mir der Gedanke gekommen, dass diese Brücke und der dazugehörige Weg durch den Wald schon zu Zeiten existierten, als es noch keine Autos und Traktoren gab.
Man ging zu Fuß, fuhr mit Ochsenkarren oder sonstigen von Tieren gezogenen Fahrzeugen und benützte auch Fahrräder, um über die Felder und durch die Wälder von einem Ort zum nächsten zu gelangen.
Schulkinder gingen auf Waldwegen/ Pfaden in den Nachbarort in die Schule, wozu auch Fahrräder benutzt wurden.
Gewiss gab es den einen und/oder anderen Grundbesitzer, dem das nicht recht war. Doch die Menschen waren in den ländlichen Gegenden, zu Zeiten in denen Straßen noch die Ausnahme waren, schon immer auf solche Wege angewiesen.
Dann wurde den Menschen durch das Forstgesetz von 1975 plötzlich der freie Zugang in die Wälder und in die Natur gestattet.
Doch gleichzeitig wurde ihnen das befahren verboten...sogar mit Fahrrädern...
Öffentliche Güter sind im Grundbuch eingetragen, und können von der Gemeinde für den passenden Gebrauch (Fuß/Rad/KFZ Verkehr) gewidmet werden.
Servitute entstehen, wenn sie mind. 40 Jahre unwidersprochen genützt werden.
Verweigert ein Grundbesitzer dann ein solches Recht, könnte es eingeklagt und dann im Grundbuch eingetragen werden.
Das ist eine sehr aufwendige Angelegenheit.
Die Erhaltung dieser Wege hat mit der Wegefreiheit im Forstgesetz nichts zu tun.
Wir haben uns in diesem Artikel zu diesem Thema Gedanken gemacht: https://www.upmove-mtb.eu/kulturgut-...86d16e826.html
Unsere Schlussfolgerung darausDie meisten Menschen bevorzugen die Benutzung von bestehenden Wegen, und wie die obigen Beispiele zeigen, entstehen die meisten Konflikte, wenn die Benutzung von Wegen verwehrt wird. Wenn in Österreich ein funktionierendes „Wegenetz für Langsamverkehr“ erhalten bleiben soll, wird es auch hierzulande (nach Schweizer Vorbild) notwendig sein, erhaltenswerte Wege zu definieren und die Erhaltung dieser Wege gesetzlich, organisatorisch und finanziell zusätzlich zur Wegefreiheit abzusichern.Zuletzt geändert von AndiPS; 06.08.2017, 17:42.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Als ich gestern bei einer Runde durch unsere Gegend eine kurze Pause an einer alten Brücke machte, die durch ein allgemeines Fahrverbot gesperrt ist (ausgenommen Radfahrer!), ist mir der Gedanke gekommen, dass diese Brücke und der dazugehörige Weg durch den Wald schon zu Zeiten existierten, als es noch keine Autos und Traktoren gab.
Man ging zu Fuß, fuhr mit Ochsenkarren oder sonstigen von Tieren gezogenen Fahrzeugen und benützte auch Fahrräder, um über die Felder und durch die Wälder von einem Ort zum nächsten zu gelangen.
Schulkinder gingen auf Waldwegen/ Pfaden in den Nachbarort in die Schule, wozu auch Fahrräder benutzt wurden.
Gewiss gab es den einen und/oder anderen Grundbesitzer, dem das nicht recht war. Doch die Menschen waren in den ländlichen Gegenden, zu Zeiten in denen Straßen noch die Ausnahme waren, schon immer auf solche Wege angewiesen.
Dann wurde den Menschen durch das Forstgesetz von 1975 plötzlich der freie Zugang in die Wälder und in die Natur gestattet.
Doch gleichzeitig wurde ihnen das befahren verboten...sogar mit Fahrrädern...Zuletzt geändert von Roland P; 06.08.2017, 14:26.
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