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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • Gamsi
    antwortet
    Zitat von Manfred9 Beitrag anzeigen
    Ob eine Anzeige bei der Polizei etwas bringt, bezweifle ich persönlich. Eventuell bringts bei der Bezirksjägerschaft nachzufragen, ob das bei denen normal ist?
    Beleidigung, Nötigung, gefährliche Drohung. Alles strafbar - da wird ausser einer Anzeige nix wirklich helfen.

    Ausserdem hätte das den pädagogischen Effekt, diese "Gruppe" von Ihren gestörten Allmachtsphantasien zu befreien.
    Zuletzt geändert von Gamsi; 01.06.2022, 10:26.

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  • Manfred9
    antwortet
    Sowas ist immer sehr schade. Wenn es dem Jäger nicht gefallen hat, dass du in der Wiese herumgehst, hätte er es höflich auch sagen können. Wobei es nicht mal einen triftigen Grund gibt, dort nicht herumzugehen.
    Ob eine Anzeige bei der Polizei etwas bringt, bezweifle ich persönlich. Eventuell bringts bei der Bezirksjägerschaft nachzufragen, ob das bei denen normal ist?
    Und auch dem Alpenverein Spital am Pyhrn Bescheid geben. Kannst sicher auch per Mail probieren. Obs was bringt, wird man sehen.

    War das eher ein älterer oder jüngerer Jäger?

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  • babyshamble
    antwortet
    Zitat von picobello2 Beitrag anzeigen
    Was tun? Zur Polizei gehen u. Anzeige erstatten,
    Ja, natürlich! Ist kein großer Aufwand.

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  • picobello2
    antwortet
    Nachdem ich heute mit der Standseilbahn auf die Wurzeralm gefahren bin, nahm ich den Weg rund um den Teichelboden Richtung Filzmoos Alm. Das letzte Stück der Forststraße abschneidend, überquerte ich einen kleinen Teil des Teichelbodens, um auch die dzt. blühenden Dotterblumen zu fotografieren. Kurz vor erreichen der Almen hält ein Geländewagen, ein Jäger springt heraus u. komm auf mich zu. Nach einem "Guten Morgen " meinerseits, beginnt er wüst mich zu beschimpfen. "Schleich di ausssi aus da Wiesn du Drecksau"
    "Du Arschloch hast hier nix zu suchen, Du Trottel"
    Nachdem er mich einige Minuten nur sehr tief beschimpft hatte, stieg er wieder in seinem Wagen und fuhr weg. Ich machte noch schnell ein Foto der Nummertafel.
    Daraufhin setzte er zurück, bremste mit blockierenden Rädern, sprang aus dem Wagen und kam drohend auf mich zu. "Du brauchst mi gar nicht zu fotografieren, du Arschloch, sonst setzt s a gscheide Watschn, du Sau"
    Durch einen Sprung über den Straßengraben u. einen kurzen Sprint konnte ich Abstand gewinnen.
    Die Wiese am Teichelboden ist zu Zeit etwa knöchelhoch, es sind keine Tiere auf der Weide, die Wiese ist nicht eingezäunt, u. es sind keine Verbotsschilder angebracht.
    Die anschließende Wanderung über die Rote Wand zum Brunnsteiner See konnte ich nicht so sehr genießen...

    Was tun? Zur Polizei gehen u. Anzeige erstatten, Zeugen: 3 Damen ca. 200m entfernt
    ​​​​​​Ich war so perplex, daß ich das "Gespräch" leider nicht aufgenommen habe.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    Abgsehen vom Parkverbot, gegen das wahrscheinlich wenig auszurichten ist würde ich sagen: "Net amol ignorieren..." Nur wegen Betretung angezeigt, würde ich so eine Anzeige wegwerfen und völlig gelassen abwarten.

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  • MANAL
    antwortet
    Passt denke ich gut hierher:

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/b...dern-1.5371520

    Wanderer am Hochstaufen unerwünscht

    Grundbesitzer sperren Ausflügler aus, die von Bad Reichenhall auf den Hochstaufen wollen. Ob das alles rechtmäßig ist, daran gibt es Zweifel.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    Zitat von pensi Beitrag anzeigen
    Es ist einfach nur nervig ! Seit ca. 30 Jahren, bzw. seit es MTB`s gibt, wird über dieses Thema hier in Österreich diskutiert - NICHTS ändert sich !! Eine starke Lobby verhindert (fast) jede Lösung. Überall sonst in Europa ist dieses "Problem" keines !
    Ja, mich nervt es auch, laufend mit Jägern, Förstern etc. zu diskutieren, ob ich jetzt z.B. einen langes Tauerntal hineinfahren darf oder nicht - noch dazu, wo ich nicht einmal mit e-bike anrücke.
    Aber ganz realistisch betrachtet: Es hat sich vor den e-bikes nichts geändert und wie sollte sich jetzt, wo sich das "Problem" vervielfacht hat, etwas ändern... Dabei betone ich: ich habe jetzt nichts gegen e-biker, aber damit hat sich die Zahl der Personen, die in "jagerische" Regionen eindringen wollen, so ungeheuer vermehrt, dass die Lage einfach hoffnungslos ist, das sich irgendwas ändert. So fahre ich halt weiter in Täler hinein und hoffe auf ein einsichtiges Gespräch im falle des Falles.
    Traurig, dass man bei so völlig harmlosen Tätigkeiten in eine Illegalität gedrängt wird...
    Sogar des "Widerstands gegen die Staatsgewalt" wurde ich schon bezichtigt, nachdem ich eine Ausweisleistung verweigert habe und nur mit den Worten reagiert: "Du, i bin der Manfred, in die Berg muass des reichen..." und ihm freundschaftlich die Hand reichen wollte. Na ja....

    LG

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  • pensi
    antwortet
    Es ist einfach nur nervig ! Seit ca. 30 Jahren, bzw. seit es MTB`s gibt, wird über dieses Thema hier in Österreich diskutiert - NICHTS ändert sich !! Eine starke Lobby verhindert (fast) jede Lösung. Überall sonst in Europa ist dieses "Problem" keines !

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
    Das habe ich mich ebenfalls schon öfters gefragt - woran erkennt man denn eine solche nicht gekennzeichnete Forststraße?
    Genau das ist die Frage.
    In Streitfällen befürchte ich, dass man das vor Ort nicht erkennen kann.
    Ein Anhaltspunkt ist der Kataster. Wenn eine Landfläche darin als "FS" eingetragen ist, bedeutet das "Forststraße" - und das ist
    Ist eine Fläche als "V" oder "VR" - Verkehrs(rand)fläche - eingetragen, würde ich schon eher dafür plädieren, dass man fahren darf - wenn kein sonstiges Verbotstaferl herum hängt.
    Ist das ganze als Wald erfasst (Symbol 74 in diesem Dokument) ist das fürs Mountainbiken ebenfalls

    Allerdings glaube ich nicht, dass es noch besonders viele "nicht gekennzeichneten Forststraßen" gibt. Stellenweise werden ja schon doppelte Hinweise aufgehängt, z.B. das Forststraßenschild mit Zusatztafel "Gilt auch für Radfahrer" (die Zusatztafel wäre ja streng genommen nicht notwendig, Radfahrer dürften ja bekannterweise auch so nicht fahren).

    Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
    Ist jede in den Wald führende Schotterstraße eine Forststraße mit automatischem Fahrverbot?
    Ganz offensichtlich nein - es gibt hier in der Umgebung solche Straßen welche zu entlegenen Häusern oder einfach den Berg rauf führen, und selbstverständlich legal, sogar mit PKWs, zu befahren sind. (Eine Fahrverbotstafel findet man dann meistens nachdem man bereits einige km entlanggefahren ist.)
    Also, es gibt natürlich Schotterstraßen, die noch befahren werden dürfen (als Beispiele fallen mir das Dürrental Richtung Reisalpe, Gemeinde Hohenberg, bis zum Parkplatz beim Schranken ein; und natürlich die "Naturstraße" durchs Tiefental, Ochsattel).

    Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
    Gibt es auch asphaltierte Forststraßen?
    Ja. Auf Anhieb fällt mir die Höllgrabenstraße (Höllengebirge, Weißenbachtal, OÖ) ab dem Parkplatz Maria an der Klamm bis zum Steinbruch bei der Zwieselbachalm ein. Diese ist aber an Wochenenden abgeschrankt (wochentags fahren da oft Lastwagen) und mit Forststraßenschild versehen.
    Und natürlich gibt es einige Privatstraßen, die asphaltiert sind.

    Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
    Schranken am Anfang: ein Indiz für eine Forststraße, oder irgendeine Art von Privatstraße. Ein Befahren mit PKWs steht dann - auch bei offenem Schranken - wohl eh nicht zur Debatte, mit dem Rad ginge es aber. Andererseits gibt es auch Schranken an öffentlichen Straßen, welche nur bei Lawinengefahr geschlossen werden.
    Hat das Vorhandensein eines (offenen) Schrankens in diesem Zusammenhang irgendeine rechtliche Bewandtnis?
    Nicht dass ich wüsste.
    Dazu habe ich im Strafbestimmungsparagraf des Ö Forstgesetzes zwei verdächtige Stellen gefunden:

    1) §174 (3) lit a
    wer [...] Wald zu Erholungszwecken entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 2 oder ohne die gemäß Abs. 3 vorgesehene Zustimmung [...] benützt [...] wird mit bis zu 150 € bestraft.

    2) §174 (3) lit b Z 1
    wer [...] eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt [...] wird mit bis zu 730 € bestraft.


    Für mich persönlich ist eine Forststraße dann "für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrt" (2. Textstelle), wenn der Schranken zu ist.
    Wenn der Schranken offen ist und kein anderes Schild es mir verbietet, die Forststraße zu befahren, würde ich eventuell weiterfahren.
    Allerdings würde dann möglicherweise bis ziemlich sicher die 1. Textstelle greifen und ich im blödesten Fall bis zu 150 € pecken.

    So wie ich das jetzt sehe, wird das Radfahren generell im Wald, dazu zählen auch nicht gekennzeichneten Forststraßen, jedenfalls mit 150 € bestraft. (Textstelle 1)
    Fährt man allerdings auf einer Forststraße, auf der noch dazu deutlich erkennbar ist, dass das Befahren verboten ist (Textstelle 2), also versehen mit einem Forststraßenschild oder normalem Fahrverbot (vielleicht reicht sogar ein Schranken), dann können auch 730 € verrechnet werden.
    Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 28.06.2021, 20:01.

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  • Mittagstein
    antwortet
    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
    Laut dem Dokument bedarfen Forststraßen keiner Kennzeichnung, um als solche zu gelten. Auch wenn keine Fahrverbotstafel vorhanden ist, darf eine Forststraße ohne ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers bzw Wegehalters nicht befahren werden.
    Das habe ich mich ebenfalls schon öfters gefragt - woran erkennt man denn eine solche nicht gekennzeichnete Forststraße?

    Ist jede in den Wald führende Schotterstraße eine Forststraße mit automatischem Fahrverbot?
    Ganz offensichtlich nein - es gibt hier in der Umgebung solche Straßen welche zu entlegenen Häusern oder einfach den Berg rauf führen, und selbstverständlich legal, sogar mit PKWs, zu befahren sind. (Eine Fahrverbotstafel findet man dann meistens nachdem man bereits einige km entlanggefahren ist.)

    Gibt es auch asphaltierte Forststraßen?

    Schranken am Anfang: ein Indiz für eine Forststraße, oder irgendeine Art von Privatstraße. Ein Befahren mit PKWs steht dann - auch bei offenem Schranken - wohl eh nicht zur Debatte, mit dem Rad ginge es aber. Andererseits gibt es auch Schranken an öffentlichen Straßen, welche nur bei Lawinengefahr geschlossen werden.
    Hat das Vorhandensein eines (offenen) Schrankens in diesem Zusammenhang irgendeine rechtliche Bewandtnis?

    Schotterstraßen die durch Wiesen, Felder oder Gelände oberhalb der Baumgrenze führen: offenbar keine Forststraße da kein Forst.
    Führt eine solche Straße aber auch durch ein Stück Wald, ist es dann wiederum eine und daher Fahrverbot?



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  • Wegerlsucher
    antwortet
    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
    I
    Frage: Welche Personengruppe in Österreich besitzt Gewehre, konkretisiert Schrotgewehre?
    Antwort: Vereinzelte wenige Privatpersonen, ansonsten nur - die Jägerschaft!.
    Ich behaupte auf fast jedem Bauernhof findest du einen Altbestand. Und wenn dann ein Agrarier seine wertvollen Hühner beschützt........
    Nicht jedes Schrotkorn muss zwingend von einem Jäger kommen

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Ich schon wieder

    Bericht von heute aus den Salzburger Nachrichten, 11. Juni 2021:

    Brütendes Adlerweibchen angeschossen
    In der Nähe von Tulln (Niederösterreich) wurde ein brütendes Kaiseradlerweibchen mit einem Schrotgewehr angeschossen. Der Vogel wurde von neun Kugeln getroffen, sein Zustand sei aber stabil, berichtete die Vogelschutzorganisation BirdLife am Donnerstag. Das in den Tullnerfelder Donauauen brütende Weibchen musste zwei fünf Wochen alte Jungtiere im Horst zurücklassen. Der verletzte Greifvogel war von Passanten geborgen und in der von Vier Pfoten geführten Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (Bezirk Gänserndorf) erstversorgt worden. Es ist unklar, ob der Adler wieder ausgewildert werden kann. In Österreich gebe es einen "fragilen Bestand von rund 30 brütenden Kaiseradlerpaaren". BirdLife erstattete Anzeige wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestands (§181f Strafgesetzbuch).
    Frage: Welche Personengruppe in Österreich besitzt Gewehre, konkretisiert Schrotgewehre?
    Antwort: Vereinzelte wenige Privatpersonen, ansonsten nur - die Jägerschaft!


    Ist das wieder einer der viel zitierten "Einzelfälle"?
    Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Privatperson einfach mal mit einem Schrotgewehr in der Gegend herumballert.

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Hier eine aktuelle persönliche Begebenheit: https://www.gipfeltreffen.at/forum/g...43#post2480943

    Der Jäger wollte mir verbieten, eine für MTBs freigegebene Forststraße zu befahren.

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Heute aus dem Kurier:

    https://kurier.at/chronik/oesterreic...aben/401370239


    Jäger soll in Salzburg einen Spaziergänger attackiert haben
    Pärchen spazierte mit Hund an der Leine am Hochstand vorbei. Nach verbalem Streit soll Weidmann den Spaziergänger gewürgt haben.

    Im Salzburger Flachgau soll ein Jäger einen Mann, der mit einer Frau und seinem Hand am Sonntagabend auf einem Waldweg an einem Jägerstand vorbeispaziert war, attackiert und verletzt haben. Laut einer Aussendung des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) habe der Jäger den Passanten am Hals gewürgt. Im Spital sei eine Kehlkopfschwellung festgestellt worden. Gegen den Jäger wird nun wegen schwerer Nötigung und Körperverletzung ermittelt, sagte ein Polizei-Sprecher auf APA-Anfrage.

    Zu dem Zwischenfall kam es gegen 19.00 Uhr südlich des sogenannten "Autobahnsees" in Wals-Siezenheim. Der VGT berichtete, dass sich der Jäger durch das Pärchen, das den Hund an der Leine geführt habe, gestört gefühlt habe. Die beiden würden dort schon seit vielen Jahren spazieren gehen.

    Verbaler Konflikt

    Als das Paar am Sonntag an dem Jägerstand vorbeikamen, entstand zunächst ein verbaler Konflikt. Der Jäger habe vom Hochstand herunter geschrien "schleichts euch". Das Pärchen betonte, dass es das Recht hätte, dort zu spazieren. Daraufhin sei der Jäger heruntergeklettert, habe den Mann gewürgt und gegen einen Baum gedrückt. Die Frau sei schreiend "in Todesangst" in Richtung Auto geflohen, das in der Nähe geparkt war, so der VGT.

    Nachdem der Jäger vom Spaziergänger abgelassen habe, verständigte das Opfer per Notruf die Polizei, hieß es in der Aussendung des VGT. Der Jäger und dessen Begleiter seien rasch zu einem Auto gegangen. Der attackierte Spaziergänger habe ihnen gegenüber erklärt, dass eine Flucht zwecklos wäre, er habe die Autonummer fotografiert. Laut den Tierschützern habe daraufhin der Jäger dem Mann gedroht, er werde ihn "erschlagen" und dabei seinen Feldstecher gehoben.

    Mittlerweile war die Polizei eingetroffen, die den Streit schlichten konnte. "Die Kollegen sind eingeschritten", erklärte der Polizei-Sprecher am Montag gegenüber der APA. Der Spaziergänger habe zunächst gegenüber den Beamten erklärt, er benötige keine ärztliche Betreuung. Dem VGT zufolge begab sich der Mann nach der Befragung durch die Polizisten ins Landeskrankenhaus. Dort sei er wegen einer Prellung des Kehlkopfs über Nacht stationär aufgenommen worden. Er habe über starke Schmerzen beim Schlucken geklagt.

    Der genaue Hergang der Auseinandersetzung wird jetzt erhoben. "Die Ermittlungen laufen", sagte der Polizei-Sprecher. Alle Beteiligten werden einvernommen. Der Jäger soll gesagt haben, es tue ihm leid, der verbale Streit sei etwas eskaliert.

    "Unfassbar wie Jägerschaft mit Mitmenschen umgeht"

    Der Obmann des VGT, Martin Balluch, reagierte empört. "Es ist wieder einmal unfassbar, wie die Jägerschaft mit ihren Mitmenschen umgeht." Völlig unbeteiligte Personen würden attackiert. Balluch kritisierte, dass die Polizei die aufgebrachte Spaziergängerin mit den Worten beruhigt habe, dass der Jäger seine Drohungen "nur" im Affekt ausgestoßen habe und sie beruhigt nach Hause gehen könne. "Der Mann trägt eine tödliche Schusswaffe und verliert offensichtlich bei der leisesten Störung die Kontrolle über sich selbst."

    Die Polizei hätte den Mann festnehmen und auf eine Alkoholisierung überprüfen müssen, kritisierte Balluch. "Dieser Mensch sollte sofort seinen Jagdschein verlieren und ein Waffenverbot bekommen." Eine Waffe sei in dem Fall aber nicht Gegenstand der Amtshandlung und des Sachverhaltes gewesen, sagte dazu der Polizeisprecher. "Es wurde kein Waffenverbot ausgesprochen."


    Ein etwas älterer Fall:

    https://kurier.at/chronik/niederoest...rems/400985453

    Wildtiere vergiftet: Schuldspruch für Jäger in Krems
    Der 70-jährige Waldviertler Jäger soll mit Gift versetzte Köder ausgelegt haben. Tierschutzorganisationen begrüßen das Urteil.

    Ein 70-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Krems zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden, weil er in Waidhofen a. d. Thaya mehrere Tiere vergiftet haben soll. Der Waldviertler soll dazu mit dem Insektizid Carbofuran versetzte Köder ausgelegt haben. Das Urteil gegen den Jäger ist nicht rechtskräftig.

    Die dem Pensionisten angelasteten Taten sollen alle im Jahr 2019 gewesen sein. So soll der Mann in der ersten Jahreshälfte einen Seeadler, einen Mäusebussard, einen Steinmarder sowie einen Fuchs umgebracht haben. Weiters wurde dem 70-Jährigen die Tötung von zwei Steinmardern und einem Uhu im August vergangenen Jahres vorgeworfen.

    Kadaver sichergestellt

    Mehrere Kadaver waren in einer Tiefkühltruhe des 70-Jährigen sichergestellt worden. Der Angeklagte bestritt am ersten Prozesstag am 15. Juni jedoch, die Tiere vergiftet zu haben. "Es wäre lebensfremd, dass jemand, der Tiere vergiftet, diese in der eigenen Tiefkühltruhe aufbewahrt", sagte der Verteidiger dazu.

    Dass eine Dose mit Carbofuran beim Jäger entdeckt worden war, erklärte der Waldviertler damit, dass er das Insektizid zuvor von einem Bekannten zur Bekämpfung von Nacktschnecken im Garten bekommen habe. "Diese Behauptung ist durch nichts bestätigt worden", betonte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag.

    Ebenfalls auf die Kappe des Beschuldigten geht Gerichtsangaben zufolge eine tote Amsel. Der Vogel soll in eine vom Angeklagten aufgestellte Gitterfalle geraten sein, die vom 70-Jährigen jedoch nicht - wie vorgesehen - täglich kontrolliert worden sein soll.

    Die Amsel verendete daraufhin in der Falle. Dass er den Gegenstand nicht täglich begutachtet habe, bestritt der Waldviertler am Mittwoch. Er will den Vogel in der Falle übersehen haben. Dass er damals nicht ordnungsgemäß hingeschaut habe, sei "ein kleiner Fehler" gewesen, befand der Beschuldigte. "Dieser kleine Fehler bringt sie jetzt hier her", entgegnete die Richterin.

    Thematisiert wurden im Rahmen der Einzelrichterverhandlung auch angebliche Giftkäufe, die der Beschuldigte immer wieder in Ungarn getätigt haben soll. Die Zeugenaussagen dazu verliefen allerdings wenig ergiebig. "I was überhaupt nix", sagte etwa ein 63-jähriger Jagdkollege aus. Ein weiterer Mann gab zu Protokoll, dass Gift bei gemeinsam durchgeführten Jagdfahrten nach Ungarn nie ein Thema gewesen sei.

    "Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass es so war wie im Strafantrag angeführt ist", sagte die Richterin im Rahmen der Urteilsbegründung. Schwerwiegend sei gewesen, dass das Carbofuran und die Tiere beim 70-Jährigen gefunden worden waren. Vor allem die unbedingte Geldstrafe sei ein Signal in spezial- und generalpräventiver Hinsicht zugleich: "Das war immer schon so, das haben wir immer schon so gemacht geht heute nicht mehr." Der Verteidiger des Beschuldigten erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

    Der Schuldspruch ist von WWF und BirdLife begrüßt worden. Das nicht rechtskräftige Urteil sei ein "deutliches Signal und ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln und anderen Wildtieren".

    Vergiftungen seien kein Kavaliersdelikt, sondern eine konsequent zu verfolgende Straftat, betonten Christina Wolf-Petre, Artenschutzexpertin des WWF Österreich, und Johannes Hohenegger, Greifvogelexperte von BridLife Österreich, in einer Aussendung. Zur besseren Verfolgung von verbotenen Vergiftungen oder Abschüssen müssten den ermittelnden Behörden in Zukunft mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, appellierten die Organisationen in Richtung Politik. "Denn bisher bleiben die meisten Täter unentdeckt oder fallen die Strafen oft zu gering aus, um abschreckend zu wirken.
    Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 04.05.2021, 16:40.

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  • helwin
    antwortet
    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen

    Hmmm, laut Forstgesetz ist das Sperren.....sogar mit bis zu 3630 Euro Strafe oder bis zu 2 Wochen Gefängnis bestraft! Eigentlich sollte man Anzeige erstatten...

    ....Der Ausgang der Prüfung sollte klar sein, und wenn die Tafeln dann immer noch nicht verschwinden, dann liegt eine Übertretung....ebenfalls 3630 Euro oder 2 Wochen Gefängnis. .
    Ja eh. Manchmal belässt es die zuständige Behörde auch bei einer Empfehlung, je nach Einfluss des Grundeigentümers/Pächters:

    BH.JPG

    LG Helwin

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