Frau am Großglockner erfroren: 36-jähriger Begleiter angeklagt
Die 33-Jährige war bei einer Bergtour im Jänner erfroren.
Ihr Freund muss sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten
Kals/Innsbruck – Nach dem Erfrierungstod einer 33-jährigen Bergsteigerin am Großglockner wird ihr Freund und Bergpartner wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Mittwoch bekannt gegeben. Der 36-jährige Alpinist habe seine Freundin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert circa 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockner zurückgelassen", schreibt Staatsanwalt Hansjörg Mayr. Der Mann muss sich am 19. Februar wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht verantworten. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.
Nicht umgekehrt, kein rechtzeitiger Notruf
"Da der Angeklagte im Gegensatz zu seiner Freundin mit alpinen Hochtouren bereits sehr erfahren war und die Tour geplant hat, war er als verantwortlicher Führer der Tour anzusehen", begründet der Staatsanwalt die Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er mit der Frau trotz ihrer Unerfahrenheit und trotz der herausfordernden winterlichen Verhältnisse die alpine Hochtour auf den Großglockner auf den Stüdlgrat unternommen habe. Die Frau habe zuvor noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge, Schwierigkeit und Höhenlage gemacht. Zudem seien die beiden zu spät gestartet und der Mann hätte nicht einmal eine ausreichende Biwak-Notfallausrüstung bei sich gehabt.
Der Angeklagte habe darüber hinaus zugelassen, dass seine Freundin mit einem Splitboard und Snowboard-Softboots aufgestiegen sei. Das sei eine nicht geeignete Ausrüstung für eine hochalpine Tour im kombinierten Gelände. Der 36-jährige Alpinist hätte früher mit der Frau umkehren müssen, angesichts des starken bis stürmischen Windes mit bis zu 74 Stundenkilometern sowie einer Temperatur von minus acht Grad, die sich aufgrund des "Windchill"-Effekts wie minus 20 Grad anfühlten. Der Mann habe es zudem unterlassen, rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit einen Notruf abzusetzen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Auch habe er keine Notsignale an einen Hubschrauber abgegeben, der die beiden überflog, obwohl er mit seiner Freundin ab 20.50 Uhr de facto nicht mehr weitergekommen ist.
Kein Kontakt mit Alpinpolizei
Nach mehreren Versuchen der Alpinpolizei, mit dem Angeklagten Kontakt aufzunehmen, hat er erstmals um 00:35 Uhr einen Alpinpolizisten angerufen. Dann aber habe er sein Telefon auf lautlos gestellt und verstaut und daher weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht mehr entgegengenommen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Bevor der Angeklagte seine Freundin gegen 2 Uhr zurückgelassen hat, hat er weder ihren Biwaksack noch die vorhandenen Alu-Rettungsdecken verwendet, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen. Der Angeklagte hat es auch unterlassen, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen. Er nahm nicht noch einmal Kontakt mit den Rettungskräften auf und verständigte diese erst um 3.30 Uhr.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt worden, Mobiltelefone und die Sportuhren der Verstorbenen und des Angeklagten wurden ebenso ausgewertet wie Lichtbilder und Videos. Zudem sind Zeugen vernommen worden. Ein alpintechnischer Sachverständiger hat ein Gutachten erstellt, in dem sämtliche Ermittlungsergebnisse berücksichtigt wurden.
Der Angeklagte gab eine schriftliche Stellungnahme ab, in der er "ein Fehlverhalten in Abrede" gestellt habe, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des 36-Jährigen, Kurt Jelinek, sagte in einer ersten Stellungnahme zum STANDARD: "Es tut ihm unendlich leid wie es gekommen ist." Die Verteidigung gehe nach wie vor von "einem schicksalshaften tragischen Unglück aus".
Bereits vor dem Strafantrag hat sich der Anwalt im Juni zu den Geschehnissen geäußert. Damals legte er dar, die Frau habe einen grippalen Infekt gehabt. Erst nach Mitternacht habe die Leistungsfähigkeit der 33-Jährigen rasch abgenommen. Der Verteidiger machte vielmehr den Einsatzkräften den Vorwurf, dass die Rettungskette so spät angelaufen sei. Den ersten Anruf habe es bald nach Mitternacht, den zweiten um 3.30 gegeben. Die Hilfsmannschaft sei erst gegen 10.00 zu der Frau gekommen.
https://www.derstandard.at/story/300...iter-angeklagt
Die 33-Jährige war bei einer Bergtour im Jänner erfroren.
Ihr Freund muss sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten
Kals/Innsbruck – Nach dem Erfrierungstod einer 33-jährigen Bergsteigerin am Großglockner wird ihr Freund und Bergpartner wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Mittwoch bekannt gegeben. Der 36-jährige Alpinist habe seine Freundin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert circa 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockner zurückgelassen", schreibt Staatsanwalt Hansjörg Mayr. Der Mann muss sich am 19. Februar wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht verantworten. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.
Nicht umgekehrt, kein rechtzeitiger Notruf
"Da der Angeklagte im Gegensatz zu seiner Freundin mit alpinen Hochtouren bereits sehr erfahren war und die Tour geplant hat, war er als verantwortlicher Führer der Tour anzusehen", begründet der Staatsanwalt die Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er mit der Frau trotz ihrer Unerfahrenheit und trotz der herausfordernden winterlichen Verhältnisse die alpine Hochtour auf den Großglockner auf den Stüdlgrat unternommen habe. Die Frau habe zuvor noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge, Schwierigkeit und Höhenlage gemacht. Zudem seien die beiden zu spät gestartet und der Mann hätte nicht einmal eine ausreichende Biwak-Notfallausrüstung bei sich gehabt.
Der Angeklagte habe darüber hinaus zugelassen, dass seine Freundin mit einem Splitboard und Snowboard-Softboots aufgestiegen sei. Das sei eine nicht geeignete Ausrüstung für eine hochalpine Tour im kombinierten Gelände. Der 36-jährige Alpinist hätte früher mit der Frau umkehren müssen, angesichts des starken bis stürmischen Windes mit bis zu 74 Stundenkilometern sowie einer Temperatur von minus acht Grad, die sich aufgrund des "Windchill"-Effekts wie minus 20 Grad anfühlten. Der Mann habe es zudem unterlassen, rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit einen Notruf abzusetzen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Auch habe er keine Notsignale an einen Hubschrauber abgegeben, der die beiden überflog, obwohl er mit seiner Freundin ab 20.50 Uhr de facto nicht mehr weitergekommen ist.
Kein Kontakt mit Alpinpolizei
Nach mehreren Versuchen der Alpinpolizei, mit dem Angeklagten Kontakt aufzunehmen, hat er erstmals um 00:35 Uhr einen Alpinpolizisten angerufen. Dann aber habe er sein Telefon auf lautlos gestellt und verstaut und daher weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht mehr entgegengenommen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Bevor der Angeklagte seine Freundin gegen 2 Uhr zurückgelassen hat, hat er weder ihren Biwaksack noch die vorhandenen Alu-Rettungsdecken verwendet, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen. Der Angeklagte hat es auch unterlassen, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen. Er nahm nicht noch einmal Kontakt mit den Rettungskräften auf und verständigte diese erst um 3.30 Uhr.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt worden, Mobiltelefone und die Sportuhren der Verstorbenen und des Angeklagten wurden ebenso ausgewertet wie Lichtbilder und Videos. Zudem sind Zeugen vernommen worden. Ein alpintechnischer Sachverständiger hat ein Gutachten erstellt, in dem sämtliche Ermittlungsergebnisse berücksichtigt wurden.
Der Angeklagte gab eine schriftliche Stellungnahme ab, in der er "ein Fehlverhalten in Abrede" gestellt habe, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des 36-Jährigen, Kurt Jelinek, sagte in einer ersten Stellungnahme zum STANDARD: "Es tut ihm unendlich leid wie es gekommen ist." Die Verteidigung gehe nach wie vor von "einem schicksalshaften tragischen Unglück aus".
Bereits vor dem Strafantrag hat sich der Anwalt im Juni zu den Geschehnissen geäußert. Damals legte er dar, die Frau habe einen grippalen Infekt gehabt. Erst nach Mitternacht habe die Leistungsfähigkeit der 33-Jährigen rasch abgenommen. Der Verteidiger machte vielmehr den Einsatzkräften den Vorwurf, dass die Rettungskette so spät angelaufen sei. Den ersten Anruf habe es bald nach Mitternacht, den zweiten um 3.30 gegeben. Die Hilfsmannschaft sei erst gegen 10.00 zu der Frau gekommen.
https://www.derstandard.at/story/300...iter-angeklagt

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