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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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  • Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
    Das habe ich mich ebenfalls schon öfters gefragt - woran erkennt man denn eine solche nicht gekennzeichnete Forststraße?
    Genau das ist die Frage.
    In Streitfällen befürchte ich, dass man das vor Ort nicht erkennen kann.
    Ein Anhaltspunkt ist der Kataster. Wenn eine Landfläche darin als "FS" eingetragen ist, bedeutet das "Forststraße" - und das ist
    Ist eine Fläche als "V" oder "VR" - Verkehrs(rand)fläche - eingetragen, würde ich schon eher dafür plädieren, dass man fahren darf - wenn kein sonstiges Verbotstaferl herum hängt.
    Ist das ganze als Wald erfasst (Symbol 74 in diesem Dokument) ist das fürs Mountainbiken ebenfalls

    Allerdings glaube ich nicht, dass es noch besonders viele "nicht gekennzeichneten Forststraßen" gibt. Stellenweise werden ja schon doppelte Hinweise aufgehängt, z.B. das Forststraßenschild mit Zusatztafel "Gilt auch für Radfahrer" (die Zusatztafel wäre ja streng genommen nicht notwendig, Radfahrer dürften ja bekannterweise auch so nicht fahren).

    Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
    Ist jede in den Wald führende Schotterstraße eine Forststraße mit automatischem Fahrverbot?
    Ganz offensichtlich nein - es gibt hier in der Umgebung solche Straßen welche zu entlegenen Häusern oder einfach den Berg rauf führen, und selbstverständlich legal, sogar mit PKWs, zu befahren sind. (Eine Fahrverbotstafel findet man dann meistens nachdem man bereits einige km entlanggefahren ist.)
    Also, es gibt natürlich Schotterstraßen, die noch befahren werden dürfen (als Beispiele fallen mir das Dürrental Richtung Reisalpe, Gemeinde Hohenberg, bis zum Parkplatz beim Schranken ein; und natürlich die "Naturstraße" durchs Tiefental, Ochsattel).

    Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
    Gibt es auch asphaltierte Forststraßen?
    Ja. Auf Anhieb fällt mir die Höllgrabenstraße (Höllengebirge, Weißenbachtal, OÖ) ab dem Parkplatz Maria an der Klamm bis zum Steinbruch bei der Zwieselbachalm ein. Diese ist aber an Wochenenden abgeschrankt (wochentags fahren da oft Lastwagen) und mit Forststraßenschild versehen.
    Und natürlich gibt es einige Privatstraßen, die asphaltiert sind.

    Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
    Schranken am Anfang: ein Indiz für eine Forststraße, oder irgendeine Art von Privatstraße. Ein Befahren mit PKWs steht dann - auch bei offenem Schranken - wohl eh nicht zur Debatte, mit dem Rad ginge es aber. Andererseits gibt es auch Schranken an öffentlichen Straßen, welche nur bei Lawinengefahr geschlossen werden.
    Hat das Vorhandensein eines (offenen) Schrankens in diesem Zusammenhang irgendeine rechtliche Bewandtnis?
    Nicht dass ich wüsste.
    Dazu habe ich im Strafbestimmungsparagraf des Ö Forstgesetzes zwei verdächtige Stellen gefunden:

    1) §174 (3) lit a
    wer [...] Wald zu Erholungszwecken entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 2 oder ohne die gemäß Abs. 3 vorgesehene Zustimmung [...] benützt [...] wird mit bis zu 150 € bestraft.

    2) §174 (3) lit b Z 1
    wer [...] eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt [...] wird mit bis zu 730 € bestraft.


    Für mich persönlich ist eine Forststraße dann "für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrt" (2. Textstelle), wenn der Schranken zu ist.
    Wenn der Schranken offen ist und kein anderes Schild es mir verbietet, die Forststraße zu befahren, würde ich eventuell weiterfahren.
    Allerdings würde dann möglicherweise bis ziemlich sicher die 1. Textstelle greifen und ich im blödesten Fall bis zu 150 € pecken.

    So wie ich das jetzt sehe, wird das Radfahren generell im Wald, dazu zählen auch nicht gekennzeichneten Forststraßen, jedenfalls mit 150 € bestraft. (Textstelle 1)
    Fährt man allerdings auf einer Forststraße, auf der noch dazu deutlich erkennbar ist, dass das Befahren verboten ist (Textstelle 2), also versehen mit einem Forststraßenschild oder normalem Fahrverbot (vielleicht reicht sogar ein Schranken), dann können auch 730 € verrechnet werden.
    Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 28.06.2021, 20:01.
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    Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
    denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

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    Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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    • Es ist einfach nur nervig ! Seit ca. 30 Jahren, bzw. seit es MTB`s gibt, wird über dieses Thema hier in Österreich diskutiert - NICHTS ändert sich !! Eine starke Lobby verhindert (fast) jede Lösung. Überall sonst in Europa ist dieses "Problem" keines !

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      • Zitat von pensi Beitrag anzeigen
        Es ist einfach nur nervig ! Seit ca. 30 Jahren, bzw. seit es MTB`s gibt, wird über dieses Thema hier in Österreich diskutiert - NICHTS ändert sich !! Eine starke Lobby verhindert (fast) jede Lösung. Überall sonst in Europa ist dieses "Problem" keines !
        Ja, mich nervt es auch, laufend mit Jägern, Förstern etc. zu diskutieren, ob ich jetzt z.B. einen langes Tauerntal hineinfahren darf oder nicht - noch dazu, wo ich nicht einmal mit e-bike anrücke.
        Aber ganz realistisch betrachtet: Es hat sich vor den e-bikes nichts geändert und wie sollte sich jetzt, wo sich das "Problem" vervielfacht hat, etwas ändern... Dabei betone ich: ich habe jetzt nichts gegen e-biker, aber damit hat sich die Zahl der Personen, die in "jagerische" Regionen eindringen wollen, so ungeheuer vermehrt, dass die Lage einfach hoffnungslos ist, das sich irgendwas ändert. So fahre ich halt weiter in Täler hinein und hoffe auf ein einsichtiges Gespräch im falle des Falles.
        Traurig, dass man bei so völlig harmlosen Tätigkeiten in eine Illegalität gedrängt wird...
        Sogar des "Widerstands gegen die Staatsgewalt" wurde ich schon bezichtigt, nachdem ich eine Ausweisleistung verweigert habe und nur mit den Worten reagiert: "Du, i bin der Manfred, in die Berg muass des reichen..." und ihm freundschaftlich die Hand reichen wollte. Na ja....

        LG

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        • Passt denke ich gut hierher:

          https://www.sueddeutsche.de/bayern/b...dern-1.5371520

          Wanderer am Hochstaufen unerwünscht

          Grundbesitzer sperren Ausflügler aus, die von Bad Reichenhall auf den Hochstaufen wollen. Ob das alles rechtmäßig ist, daran gibt es Zweifel.

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          • Abgsehen vom Parkverbot, gegen das wahrscheinlich wenig auszurichten ist würde ich sagen: "Net amol ignorieren..." Nur wegen Betretung angezeigt, würde ich so eine Anzeige wegwerfen und völlig gelassen abwarten.

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            • Nachdem ich heute mit der Standseilbahn auf die Wurzeralm gefahren bin, nahm ich den Weg rund um den Teichelboden Richtung Filzmoos Alm. Das letzte Stück der Forststraße abschneidend, überquerte ich einen kleinen Teil des Teichelbodens, um auch die dzt. blühenden Dotterblumen zu fotografieren. Kurz vor erreichen der Almen hält ein Geländewagen, ein Jäger springt heraus u. komm auf mich zu. Nach einem "Guten Morgen " meinerseits, beginnt er wüst mich zu beschimpfen. "Schleich di ausssi aus da Wiesn du Drecksau"
              "Du Arschloch hast hier nix zu suchen, Du Trottel"
              Nachdem er mich einige Minuten nur sehr tief beschimpft hatte, stieg er wieder in seinem Wagen und fuhr weg. Ich machte noch schnell ein Foto der Nummertafel.
              Daraufhin setzte er zurück, bremste mit blockierenden Rädern, sprang aus dem Wagen und kam drohend auf mich zu. "Du brauchst mi gar nicht zu fotografieren, du Arschloch, sonst setzt s a gscheide Watschn, du Sau"
              Durch einen Sprung über den Straßengraben u. einen kurzen Sprint konnte ich Abstand gewinnen.
              Die Wiese am Teichelboden ist zu Zeit etwa knöchelhoch, es sind keine Tiere auf der Weide, die Wiese ist nicht eingezäunt, u. es sind keine Verbotsschilder angebracht.
              Die anschließende Wanderung über die Rote Wand zum Brunnsteiner See konnte ich nicht so sehr genießen...

              Was tun? Zur Polizei gehen u. Anzeige erstatten, Zeugen: 3 Damen ca. 200m entfernt
              ​​​​​​Ich war so perplex, daß ich das "Gespräch" leider nicht aufgenommen habe.

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              • Zitat von picobello2 Beitrag anzeigen
                Was tun? Zur Polizei gehen u. Anzeige erstatten,
                Ja, natürlich! Ist kein großer Aufwand.

                Kommentar


                • Sowas ist immer sehr schade. Wenn es dem Jäger nicht gefallen hat, dass du in der Wiese herumgehst, hätte er es höflich auch sagen können. Wobei es nicht mal einen triftigen Grund gibt, dort nicht herumzugehen.
                  Ob eine Anzeige bei der Polizei etwas bringt, bezweifle ich persönlich. Eventuell bringts bei der Bezirksjägerschaft nachzufragen, ob das bei denen normal ist?
                  Und auch dem Alpenverein Spital am Pyhrn Bescheid geben. Kannst sicher auch per Mail probieren. Obs was bringt, wird man sehen.

                  War das eher ein älterer oder jüngerer Jäger?
                  lg, Manfred (manfredsberge.blogspot.com)

                  Meine Tourenberichte auf gipfeltreffen

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                  • Zitat von Manfred9 Beitrag anzeigen
                    Ob eine Anzeige bei der Polizei etwas bringt, bezweifle ich persönlich. Eventuell bringts bei der Bezirksjägerschaft nachzufragen, ob das bei denen normal ist?
                    Beleidigung, Nötigung, gefährliche Drohung. Alles strafbar - da wird ausser einer Anzeige nix wirklich helfen.

                    Ausserdem hätte das den pädagogischen Effekt, diese "Gruppe" von Ihren gestörten Allmachtsphantasien zu befreien.
                    Zuletzt geändert von Gamsi; 01.06.2022, 10:26.
                    carpe diem!
                    www.instagram.com/bildervondraussen/

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                    • Nur eine Frage, worann hast du erkannt, dass es ein Jäger war? Hat er sich so vorgestellt? Nicht alle die ein grünes Gewand tragen sind automatisch Jäger
                      Zuletzt geändert von Wegerlsucher; 01.06.2022, 16:45.
                      Liebe Grüße
                      Willi

                      Kommentar


                      • Der Mann trug grünes Gewand, fuhr einen grünen Geländewagen u. gab lautstark von sich, das er der Verwalter sei....
                        Seinen Namen hat er mir nicht verraten.

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                        • Also keinerlei sichere Angabe dazu das es ein Jäger war. Dieses Jäger bashing hier (im Forum) ist leider weit verbreitet. Genauso wie "alle jungen saufen, kiffen" "alle Mountenbiker sind Rowdys" " alle Pensionisten sind blind und senil"............
                          Wenn du sein Kennzeichen hast geh zur Polizei mach eine Anzeige aber bitte nicht einfach pauschal Personengruppen anpatzen.
                          Liebe Grüße
                          Willi

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                          • Also wenn das der Verwalter von dem Gebiet oder Grundstück war, dann wird der sicher jagdliche Interessen gehabt haben, sonst hätte es ihn ja kaum gestört, dass dort jemand auf seiner Wiese steht, bzw. hätte er es argumentieren können. Als Jäger wirds schwierig zu argumentieren, weil meist alles erlaubt ist, was Ihnen nicht gefällt. Wer ein jägergrünes Gewand trägt und in einem jägergrünen Auto fährt steht der Jagd sicher sehr nahe. Richtige Naturschützer würden da sicherlich anders auftreten als dieser Herr.

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                            • Jagdliche Interessen haben sicher viele deswegen sind sie noch keine Jäger. Oder ist jeder der sich das Gesicht wäscht ein Taucher????
                              Liebe Grüße
                              Willi

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                              • Darf man von einem Polizisten sprechen, wenn eine Person in Polizeiuniform vor einem steht, man aber seinen Dienstausweis noch nicht auf Echtheit überprüft hat? Der Taucher kann natürlich auch ein Golfspieler sein, der seinen Golfball in einem Wasserloch sucht, aber Taucheranzug und Sauerstoffflasche verleiten dazu von einem Taucher zu sprechen.

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