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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
    Hab mal kurz reingeklickt... also wenn man die unverhohlene Freude am töten wehrloser Tiere in den Augen der Teilnehmer (auch weiblicher...) sieht, muss ich mich wirklich dem Zitat von Theodor Heuss anschliessen...

    Bin selbst kein Vegetarier und sehe das töten von Tieren als notwendiges Übel an. Aber wenn sie diesen Akt als erfreulichen Selbstzweck empfinden, dann ist schon zu verstehen warum bei diesen Menschen vieles verkehrt läuft...
    Im Vorspann wird schon nach 30 Sekunden angestossen, hoffentlich alkoholfrei, Prost!

    Nach 8 Minuten hab ich abgedreht. Grund: Ein paar Jaeger gehen zu Fuss. Das kenn ich aus der Praxis nicht.

    Brutal aufgebrezeltes Video, die Waffenshow fehlt auch nicht (geil), ist denn bei der Jagdspassgesellschaft viel Geld zu holen?

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  • Mittagstein
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Mündige Menschen sollen selbst entscheiden können wozu sie fähig sind und wozu nicht. Sollte es daneben gehen, sind sie auch entsprechend zu bestrafen, keine Frage. Doch von Präventivstrafen halte ich nichts. Der Gesetzgeber/ der Staat ist, mE, nicht dazu da erwachsene Menschen zu bemuttern.
    Der Argumentation könnte ich sogar folgen wenn es um Fälle geht wo der mündige Bürger nur sich selbst gefährdet, oder allenfalls Sachschaden entsteht.
    Im von dir selbst ins Spiel gebrachten Thema Alkohol im Straßenverkehr geht es jedoch darum Schaden (Tod, Verletzung, Invalidität) von unbeteiligten Dritten soweit als möglich zu verhindern. Und für dieses Ziel sind Strafen "wenn es daneben geht" (wie passend zum Thema *g*) nur EIN mögliches Mittel - zusätzliche Kontrollen im Vorfeld auf Einhaltung der Bestimmungen jedoch das bessere und wirksamere, im Vergleich zu nachträglichen Gerichtsverfahren welche an der Sache dann ohnehin nichts mehr ändern können.

    Dasselbe kann auch auf das Thema Jagd und Alkohol angewendet werden...
    Zuletzt geändert von Mittagstein; 11.01.2017, 07:59.

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  • Gamsi
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Hab mal kurz reingeklickt... also wenn man die unverhohlene Freude am töten wehrloser Tiere in den Augen der Teilnehmer (auch weiblicher...) sieht, muss ich mich wirklich dem Zitat von Theodor Heuss anschliessen...

    Bin selbst kein Vegetarier und sehe das töten von Tieren als notwendiges Übel an. Aber wenn sie diesen Akt als erfreulichen Selbstzweck empfinden, dann ist schon zu verstehen warum bei diesen Menschen vieles verkehrt läuft...

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  • Fleisch
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Darf ich zur kurzen erhohlung ob der ganzen rechtsmaterie einen kleinen Film zur Unterhaltung beitragen? Facebook haelt mich nämlich seit kurzem für einen heimischen Jaeger und empfiehlt mir daher Filme von strammen jaegerinnen. Ich sag nur: sehenswert, echt http://jagdundnatur.tv/episode/Gamsbrunft_Folge1

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Ja, du hast meinen Punkt verstanden, wenn auch mit einem Extrembeispiel auf die Spitze getrieben. Mündige Menschen sollen selbst entscheiden können wozu sie fähig sind und wozu nicht. Sollte es daneben gehen, sind sie auch entsprechend zu bestrafen, keine Frage. Doch von Präventivstrafen halte ich nichts. Der Gesetzgeber/ der Staat ist, mE, nicht dazu da erwachsene Menschen zu bemuttern. Dass die überwiegende Mehrheit immer nur das schlechteste im Menschen sieht und sich einen Nanny Staat wünscht, der sie bemuttert und beherrscht ist mir aber natürlich bewusst.
    Und die Argumentation "es ist Gesetz, weil es im Gesetz so steht" ist ziemlich seicht. Vielleicht hast du mich aber auch, zumindest in dem Punkt, nicht richtig verstanden. Ich meinte nicht präventiv strafen, bevor das Gesetz überhaupt besteht, sondern präventiv strafen im Sinne von eine Strafe aussprechen, bevor überhaupt jemand zu Schaden gekommen ist. Auch dafür gibt's irgendeinen lateinischen Rechtsgrundsatz, der mir aber leider entfallen ist.
    Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 10.01.2017, 16:12.

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Nur so nebenbei: http://ooe.orf.at/news/stories/2818965/

    @Fritz Phantom: Es entspricht dem, etwa in § 1 StGB normierten Gesetzlichkeitsprinzip, dass es eben keine Strafe ohne entsprechende Gesetzesverletzung gibt. Bestraft werden nur Taten, die ausdrücklich durch das Gesetz mit Strafe bedroht sind. Wenn also der Gesetzgeber entsprechende Straftatbestände festlegt, wird, wer dagegegen verstößt keinesfalls präventiv bestraft. Deiner Argumentation folgend wären sonst z.B. ja alkoholisierte, rasende, unter Drogeneinfluss stehende, telefonierende, ohne Licht fahrende, mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn rutschende usw. Autofahrer straffrei, solange nur nichts passiert. Die von Dir zitierten Jagdregeln sind hingegen nur Empfehlungen. Fährt man also mit aller Vorsicht aber mit zu viel Alkohol im Blut Auto, macht man sich strafbar, geht man im selben Zustand mit einer Waffe auf die Jagd hingegen nicht.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    G... ihnen das alkoholisierte Lenken eines Fahrzeuges zu verbieten? Das ist, soweit ersichtlich, äh, eine ... Mindermeinung. Freundlich gesprochen.
    Seit seinem Outing zum Verbotsgesetz wundert mich auch seine Meinung zu Alkohol am Steuer oder an der Waffe nicht im Geringsten


    Gott sei Dank ist andernorts das Rechtsempfinden noch in Ordnung:

    Quelle:ORF


    Schadenersatz für geschossenen Luchs

    Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall eines abgeschossenen Luchses dem Nationalpark Kalkalpen recht gegeben. Die wegen des illegalen Abschusses beschuldigte Jägerin muss dem Nationalpark Schadenersatz leisten.

    12.100 Euro muss die Jägerin an den Nationalpark zahlen und auch die Verfahrenskosten tragen. Das habe der OGH entschieden, sagte Nationalpark-Direktor Erich Mayerhofer. Die Entscheidung des OGH sei wegwesend für alle Artenschutzprojekte in Österreich.
    Alle männlichen Luchse verschwunden

    Der Weg zu diesem Urteil war lang. Nachdem im Nationalpark Kalkalpen sämtliche männlichen Luchse verschwunden waren, wurde vor knapp zwei Jahren eines der Tiere in der Tiefkühltruhe eines Präparators entdeckt. Die Spur führte zu einer Jägerin und ihrem Mann, ebenfalls ein Jäger. Beiden wurde vor dem Bezirksgericht Steyr der Prozess gemacht, der Nationalpark für seine Schadenersatzansprüche jedoch auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

    Vom Bezirksgericht Steyr wurde dem Nationalpark ein Anrecht auf Schadenersatz zuerkannt. Die Jägerin ging aber in Berufung, und das Landesgericht Steyr als Berufungsgericht wies das Schadenersatzbegehren des Nationalparks ab. Die Begründung war, dass für den Abschuss eines wilden Tieres kein Schadenersatz beansprucht werden könne. Der Nationalpark wandte sich darauf an die oberste Instanz, den OGH, und bekam nun recht. Ein Nationalpark habe die Aufgabe, artengeschützte Tiere zu schützen und deren Bestand zu sichern, so der OGH.

    Im Nationalpark fehlen allerdings weiterhin die männlichen Luchse, weshalb das Wiederansiedelungsprojekt der hierzulande ursprünglich heimischen Luchse gefährdet ist. Die Schweiz sei zwar weiterhin bereit, von ihrem Wildbestand einen männlichen Luchs zur Verfügung zu stellen, so Mayrhofer, allerdings nur, wenn sichergestellt sei, dass die Tiere nicht wieder illegal abgeschossen werden. Man wolle demnächst mit den Schweizern verhandeln und sei zuversichtlich, die Eidgenossen überzeugen zu können.

    Unterdessen könnte nun ein Luchsweibchen, ebenfalls aus der Schweiz, verschwunden sein. Von Kora gibt es seit Längerem kein Lebenszeichen mehr.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Na, eh. Pfeifen wir doch auf den Rechtsgrundsatz, dass man nur für eine begangene Tat belangt werden kann und strafen ordentlich präventiv...
    Geh bitte ... Du gibst Dir schon recht ordentlich Mühe, andere Diskussionsteilnehmer misszuverstehen ... natürlich verlange ich nicht, den Grundsatz nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetze) zu verletzten: im Gegenteil, ich fordere de lege ferenda (also auf Basis erst noch zu beschließender Gesetze) ein entsprechendes Verbot, einschließlich entsprechender Kontrollen und Sanktionen, mit anderen Worten: eine Gesetzesänderung und insofern Annäherung an die im Straßenverkehr schon lange geltenden Grundsätze.

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Dennoch verstößt das gegen einen Rechtsgrundsatz.
    Nein. Momentan gibt es kein entsprechendes Verbot, aber wenn es dereinst eines geben sollte, kann man auch bei dessen Verletzung bestraft werden. Keinerlei Verstoß gegen welche Rechtsgrundsätze auch immer.

    Ich bin auch bei Autofahrern oder Radfahrern der Meinung dass es falsch ist ...
    ... ihnen das alkoholisierte Lenken eines Fahrzeuges zu verbieten? Das ist, soweit ersichtlich, äh, eine ... Mindermeinung. Freundlich gesprochen.

    Zitat von urbazi Beitrag anzeigen
    Eine begangene Tat ist nicht erst ausschließlich durch den menschenschädigenden "Erfolg" begangen. Die potentielle Gefährdung anderer reicht vollkommen als Tat aus.
    Wie man zB sehr schön an § 89 StGB ("Gefährdung der körperlichen Sicherheit") sehen kann ...
    Zuletzt geändert von ingmar; 08.01.2017, 12:05.

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  • urbazi
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    @Fritz: Es verstößt nicht gegen einen Rechtsgrundsatz. Eine begangene Tat ist nicht erst ausschließlich durch den menschenschädigenden "Erfolg" begangen. Die potentielle Gefährdung anderer reicht vollkommen als Tat aus.

    Wird damit wirklich präventiv gestraft? Find ich nicht. Weil, wenn der Sepp volltrunken von der Polizei ausm Auto gekletzelt wird und seinen Führerschein verliert, nicht dafür bestraft wird, dass er jemanden mit seinem Suzuki erlegt hat/in Zukunft erlegen könnte. Er wird dafür bestraft, dass er wissentlich andere gefährdet hat bzw. die Gefährdung anderer aktiv in Kauf genommen hat. Das hat er, egal ob er "erfolgreich" war oder nicht, bereits gemacht.

    Ohne dich da missionieren zu wollen (naja, ein bisserl schon): Ich bin froh, dass es so ist. Ein Auto mit hinnigen Bremsen will keiner von uns auf der Straße, also darfst nur mit intakten fahren. Ein Fahrer, dessen Aufmerksamkeit beeinträchtigt ist, is nix anderes als eine hinnige/unzuverlässige Bremse. Also soll er auch net fahren dürfen.
    Ein Jäger tät wohl nie mit einer unzuverlässigen Waffe schießen. Mit wackeligem Abzug, schlecht eingestelltem Visier etc... nix anderes wird aber getan; mit dem kleinen Unterschied, dass die zuverlässige Waffe dann von einem kognitiv beeinträchtigen Jäger geschossen wird. Effekt ähnlich.

    Oder, ein wenig polemischer ausgedrückt: Ein Chirurg, der mir alkoholisiert den Blinddarm rausschnippelt, ist nicht ok und der Rechtsstaat sollte da durchaus eingreifen. Auch, wenn die OP eigentlich komplikationslos war.

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Mir ist schon klar worum es geht. Dennoch verstößt das gegen einen Rechtsgrundsatz. Ich bin auch bei Autofahrern oder Radfahrern der Meinung dass es falsch ist, bin mir aber ebenso bewusst, dass ich mit dieser Ansicht keine Mehrheitsmeinung vertrete.

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  • smotron
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Na, eh. Pfeifen wir doch auf den Rechtsgrundsatz, dass man nur für eine begangene Tat belangt werden kann und strafen ordentlich präventiv...
    Also dieser Vergleich passt jetzt nicht ganz. Beim alkoholisierten Autofahren wird man auch bestraft wenn man keinen Unfall baut. Darum geht es; eben das es bei der Jagd nicht prinzipiell verboten ist (von selbst auferlegten Regeln der Jägerschaft mal abgesehen).

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  • kokos
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    .... Rechtsgrundsatz, dass man nur für eine begangene Tat belangt werden kann ......

    Wie Paul Feyerabend vielleicht sagen würde, eine Tat kann auch gut sein, wie Schweinebraten, daher ist ein Schweinebraten nicht grundsätzlich zu bestrafen, sondern nur wenn das Rezept falsch war.
    Zuletzt geändert von kokos; 07.01.2017, 17:32.

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Nein, gibt es prinzipiell nicht. Nur wenn etwas passiert ist, kann im Rahmen der allgemeinen Strafgesetze (Gefährdung) reagiert werden, und die Behörde kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüfen. Sollte aber, wie in 99% der Fälle nichts passieren, gibt es auch keine rechtliche Handhabe.

    Man stelle sich das im Straßenverkehr vor: keine Alkoholkontrollen, nicht einmal ein Verbot des Alkoholkonsums, solange nichts passiert ...
    Na, eh. Pfeifen wir doch auf den Rechtsgrundsatz, dass man nur für eine begangene Tat belangt werden kann und strafen ordentlich präventiv...

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  • Wegerlsucher
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Du musst es ja offensichtlich wissen. Du bist anscheinend schon bei vielen Jagten eingeladen gewesen wo man es notwendig hätte sich schon am Morgen mit Schnaps zu besaufen.
    Ich kenne jemanden der Einen kennt der gehört hat............

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von smotron Beitrag anzeigen
    .... bei den Jägern gehört es halt zumindest in gewissen Kreisen sozusagen zur Kultur das man bei der Jagd trinkt. Ich persönlich finde es ja unerklärlich, dass Alkohol nicht gesetzlich verboten ist wenn man mit geladener Waffe unterwegs ist, aber offenbar ist halt die Lobby einfach zu groß.....
    Jagd und Saufen gehört in Österreich untrennbar zusammen. Da wird der Jagdtag traditionel schon mit ein paar Stamperln Schnaps begonnen.

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