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Neues Jagdgesetz in OÖ kurz vor Beschlussfassung - Einschränkung der Wegefreiheit inklusive ?!

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  • Neues Jagdgesetz in OÖ kurz vor Beschlussfassung - Einschränkung der Wegefreiheit inklusive ?!

    Laut OÖN soll Oberösterreich Anfang nächstes Jahr ein neues Jagdgesetz bekommen.

    Das ist der Artikel dazu:





    https://www.nachrichten.at/oberoeste...;art71,3905497

    Wo sich Jagdgesetz und Wegefreiheit spießen könnten

    Von Gabriel Egger, 14. Dezember 2023, 05:28 Uhr

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    Jagdsteige, die mitunter auch so aussehen können, sollen laut Entwurf nur noch mit Zustimmung betreten werden. Bild: (Egger)

    GMUNDEN. Der neue Entwurf für das Jagdgesetzt sieht Betretungsverbot für Jägersteige vor, auch Ruhezonen sind angedacht. Daran gibt es nun Kritik.


    Beinahe hätte das Jagdgesetz das reguläre Pensionsantrittsalter erreicht. Mit 60 Jahren wird die Fassung vom 3. April 1964 in den Ruhestand geschickt. Der Landtag soll Anfang 2024 ein neues beschließen, am besten schon in dessen erster Sitzung am 25. Jänner. Ab heute werden die Weichen dafür gestellt, der erste Unterausschuss tagt. Wenn es nach dem SP-Landwirtschaftssprecher Mario Haas aus Bad Goisern geht, dann wird der sich vor allem mit dem freien Zugang zur Natur beschäftigen. Denn die Formulierungen, die der erste gute Begutachtungsentwurf enthält, lassen viel Spielraum offen.

    Dort werden unter Paragraf 50 auch Jagdsteige, jene unmarkierten Wege, die Wanderer aktuell dafür nutzen, um sich in der postpandemischen Aufbruchslust nicht gegenseitig auf die Füße zu steigen, zu Jagdeinrichtungen gezählt. Im sechsten Absatz heißt es schließlich: "Jagdeinrichtungen dürfen von jagdfremden Personen nicht ohne Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten benützt werden."

    Alpenverein und Naturfreunde haben in Stellungnahmen ersucht, die Formulierung abzuändern. Für einen Wanderer sei es nicht ohne Weiteres erkennbar, ob ein Steig ein Almweg, ein Bergweg oder ein Jagdsteig ist.

    Die alpinen Vereine argumentieren weiter, dass das Benutzungsrecht für einen Weg im Wald in Abhängigkeit von einer Zustimmung dem im Forstgesetz geregelten freien Betretungsrecht zu Erholungszwecken widerspräche.

    Auch der neue Paragraf 53, der thematisch Ruhezonen "zum Schutz des Wildes vor Beunruhigung" behandelt, lässt Fragen offen. Darin heißt es, dass "in besonderen Fällen auch unabhängig von Fütterungen für einen begrenzten Zeitraum ein Betreten von Grundflächen" erlassen werden kann. Die alpinen Vereine sehen darin eine deutliche Erweiterung der "potenziellen Flächen für Ruhezonen" im Unterschied zum bisherigen Gesetz.

    Denn "besondere Fälle" und "begrenzter Zeitraum" seien nicht weiter ausgeführt. Mittlerweile wurde zwar nachgebessert – besondere Fälle seien insbesondere dann als gegeben anzusehen, wenn es um den Schutz im Bestand gefährdeter Tierarten geht – ein Zeitraum wird aber nicht genannt. Naturfreunde und Alpenverein wollen sicherstellen, dass die freie Begehbarkeit von Wanderwegen, Steigen, örtlich üblichen Skitouren und Skiabfahrten nicht zusätzlich eingeschränkt wird.

    Heikler Punkt: Ruhezonen

    Auch für Haas seien die Ruhezonen einer "der heikelsten Punkte". Es dürfe nicht so weit kommen, dass "der Herr Baron in der Eigenjagd seine Ruhe hat und Freizeitnutzer ausgesperrt werden", sagt er. Kleine Formulierungen seien zwar mittlerweile abgeändert worden, der Text sei aber immer noch "zu missverständlich." Haas sehe aber im Entwurf grundsätzlich eine "zeitgemäße Weiterentwicklung der jagdrelevanten Rechtsmaterien. Insgesamt langten bis gestern 38 Stellungnahmen zum Entwurf ein, Gesprächsstoff gibt es also genug.

    Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner macht in der aktuellen Ausgabe der Mitglieder- und Informationszeitschrift "Der OÖ Jäger" kein Geheimnis daraus, dass er von "den sehr oft unterschiedlichen Positionen und Zielsetzungen" im Verhandlungsprozess überrascht war. Der vorliegende Entwurf sei ein Kompromiss, man habe Vorschläge nur zum Teil durchgebracht. Der "mühsame Prozess" zum Jagdgesetz als auch "manch bedenkliche Entwicklung" im Naturnutzungsverhalten bräuchten aber mehr denn je eine "starke Stimme" für das Wild.





    Was sagt das aktuell gültige Jagdgesetz?
    • Im Umkreis von 300 Metern von Futterplätzen darf man sich zu gewissen Zeiten nicht aufhalten. Dieses Betretungsverbot muss aber von der BH genehmigt werden und muss ausgeschildert werden.
    • Zum Wildwintergatter steht nix bezüglich Betretungsverbot. Daher einfach den Zaun überklettern



    Naja, ich finde das aktuelle Vorhaben - gelinde gesagt - eine Sauerei.
    "Jagdsteig" ist ein dehnbarer Begriff. Vermutlich wurden die meisten Steige, die es heute gibt, von Jägern angelegt.
    Nehmen wir mal an, ein Jäger hat anno dazumal einen Steig angelegt, der jetzt eine Markierung eines Alpinen Vereins trägt. Ist es mir dann auch verboten, den zu begehen?
    Wie steht es mit diversen "nicht markierten Steigen"?
    Am Beispiel "Zustieg über die Fürstenbergstube auf die Brennerin": Betreten verboten, da Zustieg zu einer Jagdhütte?
    Oder wie stehts mit dem "Hirschluckensteig", trotz keiner jagdlicher Einrichtungen auch Sperrgebiet?
    Auch sei noch der "Reitsteig" auf den Schoberstein erwähnt, mit den zwei Jagdansetzen im mittleren Bereich. Auch hier Schicht im Schacht, Ebbe Gelände?


    Folgendes Zitat der beiden größeren Alpenvereine
    Die alpinen Vereine argumentieren weiter, dass das Benutzungsrecht für einen Weg im Wald in Abhängigkeit von einer Zustimmung dem im Forstgesetz geregelten freien Betretungsrecht zu Erholungszwecken widerspräche.
    trifft ja genau den Nagel auf den Kopf. Diverse Bestimmungen aus diversen Jagdgesetzen der Bundesländer versuchen den §33 des Forstgesetzes "auszuhebeln".


    Angenommen, ich bin auf einem Steig unterwegs und treffe einen Jäger. Ich finde, dann müsste mir die Gegenseite stichhaltige Beweise liefern, dass dieser Steig wirklich von Jägern angelegt wurde. Inkl. Name des Jägers, der den Steig angelegt hat (auch wenn es vor über 300 Jahren war); das taggenaue Datum und einen Lageplan aus der Zeit der Errichtung

    Ich meine - dass Jagdansetze nicht betreten werden dürfen, okay. Doch nun auch diversen Steigen einen Riegel vorzuschieben, das geht zu weit. Wie angesprochen, gilt ja immer noch die freie Betretbarkeit des Waldes - ich muss dann ja nur 1 Meter neben dem Jagdsteig gehen und bin "safe".

    Zu den "Ruhezonen" war OÖ (so finde ich) bis jetzt ein "Ort der Seligen", da es hier nur 1 Grund gibt, warum ich eine Fläche nicht betreten darf (Ruhezonen). Im benachbarten Salzburg gibt es Wildfütterungen, Wildwintergatter, Betretungsverbote zu Jagdzeiten, Betretungsverbote im Einzelfall, Notfallsperren und Habitatschutzgebiete - also jedenfalls 6.
    My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

    Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
    denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

    Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
    Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

  • #2
    Mal sehen mit wieviel Elan unsere alpinen Vereine da dahintersein werden.

    Derzeit ist es eher so, dass im Abtausch für die Duldung von Bewirtschaftungsmaßnahmen von AV-Hütten z.B. Tourenbeschreibungen , die durch sog. "sensible" Gebiete führen, gelöscht werden.

    LG Helwin

    Kommentar


    • #3
      So ein Blödsinn

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      • #4
        Wird letztendlich kontraproduktiv sein. Dann geh ich halt mehr weglos und störe noch mehr Wild als wenn ich am Weg, Verzeihung, auf der Jagdeinrichtung, bleiben würde.

        http://www.wetteran.de

        Kommentar


        • #5
          Da bin ich auch sehr gespannt, was wirklich in das neue Jagdgesetz rein kommt.
          ich persönlich halte es auch für eine "Sauerei" wie so schön vom Jga... zutreffend kommentiert.
          Wenn es so kommt, kann ich mir schon vorstellen, dass die Schilder am Beginn eines Jagdsteiges mehr werden, die dann so lauten könnten: "Jagdeinrichtung betreten verboten"

          Und 1m neben einem Jagdsteig kann man auch nicht immer gehen. Siehe Bild oben.
          lg, Manfred (manfredsberge.blogspot.com)

          Meine Tourenberichte auf gipfeltreffen

          Kommentar


          • #6
            Entwarnung ?!





            https://www.nachrichten.at/oberoeste...t;art4,3905829

            "Betreten verboten": Was im Wald erlaubt sein soll und was nicht

            Von Robert Stammler, 15. Dezember 2023, 05:31 Uhr

            Novelle des Jagdgesetzes: Beim Interessensausgleich zwischen Jägern, Waldbesitzern und Alpinisten sind Kompromisse gefragt

            Unter Bundeskanzler Bruno Kreisky wurde es 1975 per Bundesgesetz eingeführt: das Recht der Allgemeinheit, sich in Wäldern zur Erholung frei zu bewegen. Diese Bewegungsfreiheit sei in Oberösterreich nun von Einschränkungen bedroht, warnt der Alpenverein – mit Verweis auf die anstehende Novelle des oberösterreichischen Jagdgesetzes. Auch die SP schloss sich gestern dieser Kritik an. "Keine Schikanen" dürfe es für Naturliebhaber geben, der freie Zugang zur Natur müsse erhalten bleiben, so Landwirtschaftssprecher Mario Haas vor dem Unterausschuss, der gestern stattfand.

            Doch gestern kam in der Sitzung ein überarbeiteter Gesetzestext auf den Tisch, der den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen soll. Alle begründeten Anregungen und "Klarstellungen" aus den insgesamt 47 Stellungnahmen seien berücksichtigt worden, hieß es aus dem Büro von Landesrätin Michaela Langer-Weninger (VP).

            Kritik kam auf an der geplanten Regelung für Jagdsteige: Das sind unmarkierte, in Karten oft gar nicht eingezeichnete Pfade im Wald. Diese sollten von "jagdfremden Personen", also von der Allgemeinheit, nicht mehr benutzt werden dürfen. Doch es scheitere schon an der Definition, was ein Jagdsteig eigentlich sein solle, sagt Thomas Poltura, der Vorsitzende des Alpenvereins. Wanderer, Biker und Tourengeher seien im Wald gar nicht in der Lage zu erkennen, ob es sich nun um einen Almweg, einen Wanderweg oder eben um einen "Jagdsteig" handle. Darauf hat Langer-Weninger reagiert: Dieses Benutzungsverbot wurde gestrichen. Verboten bleibt für "Jagdfremde" aber, sogenannte "Jagdeinrichtungen" zu verwenden. Gemeint ist damit beispielsweise, dass Ausflügler im Wald nicht auf einen Jägerstand klettern dürfen.

            Unmut gab es auch wegen der gesetzlichen Neufassung für Schutzzonen im Wald, die weder betreten noch befahren werden dürfen. Der Sinn ist, dass das Rotwild (Hirsche) im Bereich von Fütterungsplätzen zu bestimmten Jahreszeiten nicht gestört werden soll. Der erste Entwurf sah vor, Schutzzonen nicht nur für Hirsche, sondern für alle Wildtiere zu ermöglichen, unabhängig von Fütterungen – wenngleich die allgemeine Wegefreiheit im Wald dadurch "nicht unzumutbar" eingeschränkt werden dürfe, wie es in dem Paragrafen heißt. Das sei "schwammig" formuliert, kritisiert der Alpenverein. In der Steiermark sei beispielsweise klar geregelt, dass Wanderwege auch in einer Schutzzone weiterbenützt werden dürfen. Eine überschießende Vorschrift sei auch schlecht für den Tourismus, so Poltura, "wenn man auf einer Wanderung plötzlich unvermittelt vor einer Sperre steht". Im Nationalpark Kalkalpen seien Hirsche an die Wanderrouten gewöhnt, "sie zeigen keine Scheu".

            Auch dieser Schutzzonen-Paragraf wurde überarbeitet. Die Verhängung eines Betretungsverbotes in einem Wald soll nun an engere Kriterien geknüpft worden: zum Beispiel an den Schutz von Tieren, die vom Aussterben bedroht oder von der Vogelschutz-Richtlinie umfasst sind, hieß es gestern aus dem Büro der Landesrätin. Die Absicht sei, Wanderverbote nur dort zu verordnen, "wo sie wirklich notwendig sind".

            Ein dritter strittiger Punkt waren im Entwurf die neuen "Verhaltensregeln", die Waldbesucher einhalten müssen. Wanderer dürfen demnach keine Gegenstände dabei haben, die "das Fangen oder Töten von Wild jeder Art erleichtern". Dass optische Geräte, wie Ferngläser und Kameras, damit nicht gemeint sind, wurde in der neuen Version ausdrücklich klargestellt.

            Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner sagte gestern, er wolle die finale Beschlussfassung noch abwarten, aber: "Die Verhandlungsergebnisse stellen natürlich einen großen Kompromiss dar, der nicht alle Wünsche der Jäger und Waldeigentümer berücksichtigt." Beschlossen werden soll das Jagdgesetz im Jänner.





            Das hört sich doch schon etwas besser an - aber es gilt, was pickt, daher werde ich mir das Gesetz, wenn es mal beschlossen wurde, genau ansehen und durchleuchten.

            Das Benutzen von "Jagdeinrichtungen" war ja sowieso schon immer verboten.
            ( es ist aber auch das Problem der Jägerschaft, wenn diese ihre Jagdanstände nicht absperrt )

            Das mit den "Ruhezonen" ist natürlich nicht zufriedenstellend
            ( aber auch hier muss man mich erst mal erwischen )

            Und die Verhaltensregeln stehen eh in jedem Jagdgesetz drinn. Und wer hat denn schon ein Gewehr dabei (außer der Jägerschaft)?
            Aber seit wann können Ferngläser und Fotoapparate das "Fangen und Töten von Tieren erleichtern"? Hab ich da was versäumt, oder verstehe ich da die Argumentation nicht?
            Konkretisiert: Gibt es leicht auf meinem Fotoapparat einen Knopf, mit dem ich einen Schuss abfeuern kann, oder was?
            My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

            Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
            denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

            Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
            Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

            Kommentar


            • #7
              Ok, damit ist die ganze Sache entwarnt, es ändert sich also nichts.

              http://www.wetteran.de

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen

                Konkretisiert: Gibt es leicht auf meinem Fotoapparat einen Knopf, mit dem ich einen Schuss abfeuern kann, oder was?
                Nein, aber machst du ein Foto von ihnen, raubst du ihnen die Seele

                Der Schutzzonen-Paragraf für bedrohte Tierarten hat im Jagdgesetz aber nicht viel verloren, dafür gibt's doch eh schon ein Naturschutzgesetz. Da könnte noch jemand glauben, dass Jagd etwas mit Naturschutz zu tun hat.

                Kommentar


                • #9
                  gilt ja immer noch die freie Betretbarkeit des Waldes - ich muss dann ja nur 1 Meter neben dem Jagdsteig gehen und bin "safe".
                  So würde ich es, im Falle des Falls, auch machen.
                  Zitat von babyshamble Beitrag anzeigen
                  Der Schutzzonen-Paragraf für bedrohte Tierarten hat im Jagdgesetz aber nicht viel verloren, dafür gibt's doch eh schon ein Naturschutzgesetz. Da könnte noch jemand glauben, dass Jagd etwas mit Naturschutz zu tun hat.
                  geniale Aussage
                  Zuletzt geändert von DieIris; 15.12.2023, 19:15.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                    Entwarnung ?!
                    Ein dritter strittiger Punkt waren im Entwurf die neuen "Verhaltensregeln", die Waldbesucher einhalten müssen. Wanderer dürfen demnach keine Gegenstände dabei haben, die "das Fangen oder Töten von Wild jeder Art erleichtern". Dass optische Geräte, wie Ferngläser und Kameras, damit nicht gemeint sind, wurde in der neuen Version ausdrücklich klargestellt.
                    Wenn man das wirklich in ein Gesetz hineinnimmt, macht man es lächerlich...aber vielleicht gut so...

                    Interessant ist aber schon die Lobby, der so eine Gesetztesänderung wichtiger ist als so manch andere dringend nötige. (Stichwort: Geschäftsmodell Besitzstörung)

                    LG
                    Zuletzt geändert von tauernfuchs; 15.12.2023, 19:26.

                    Kommentar


                    • #11
                      Danke an alle für eure zustimmenden Kommentare zu dem Thema!



                      Zitat von Manfred9 Beitrag anzeigen
                      Da bin ich auch sehr gespannt, was wirklich in das neue Jagdgesetz rein kommt.
                      ich persönlich halte es auch für eine "Sauerei" wie so schön vom Jga... zutreffend kommentiert.
                      Wenn es so kommt, kann ich mir schon vorstellen, dass die Schilder am Beginn eines Jagdsteiges mehr werden, die dann so lauten könnten: "Jagdeinrichtung betreten verboten"

                      Und 1m neben einem Jagdsteig kann man auch nicht immer gehen. Siehe Bild oben.
                      Wenn man das Bild des Artikels heranzieht, ist es nicht so einfach möglich, "neben" dem Jagdsteig zu gehen, das ist richtig.
                      (interessant wäre ja bitte, wo das Foto aufgenommen wurde. Spannende Gegend!)
                      Dann müsste ein Jäger da "Wache" schieben.

                      Aber, mal schauen, was wirklich ins Gesetz rein kommt, bin auch schon gespannt, ob trotz allem evtl. hinterrücks über die Freizeitsportler drübergefahren wird - wie so oft, so kommt es mir vor.

                      Gibt eh schon unzählige Schilder der Jägerschaft mit "... bitte nicht mehr weitergehen ...", wie folgendes:



                      Zitat von babyshamble Beitrag anzeigen
                      Nein, aber machst du ein Foto von ihnen, raubst du ihnen die Seele

                      Der Schutzzonen-Paragraf für bedrohte Tierarten hat im Jagdgesetz aber nicht viel verloren, dafür gibt's doch eh schon ein Naturschutzgesetz. Da könnte noch jemand glauben, dass Jagd etwas mit Naturschutz zu tun hat.
                      Oh, gerade herausgefunden, auf meinem Fotoapparat gibt es tatsächlich einen Knopf, mit dem ich ein Foto SCHIESSEN kann - wusste ich bis dato nicht
                      Dass davon aber mal ein Wildtier tot umgefallen wäre, ist mir neu. Wenn dann zeitverzögert...
                      Das erklärt aber auch, warum ich es absolut nicht mag, auf einem Foto abgebildet zu sein.


                      ...und es gibt sogar Kinder-T-Shirts mit dem Aufdruck "Jagd ist Naturschutz" ...

                      Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                      Wenn man das wirklich in ein Gesetz hineinnimmt, macht man es lächerlich...aber vielleicht gut so...

                      Interessant ist aber schon die Lobby, der so eine Gesetztesänderung wichtiger ist als so manch andere dringend nötige. (Stichwort: Geschäftsmodell Besitzstörung)
                      Guckst du hier https://www.jusline.at/gesetz/ooe_jagdg/paragraf/56 - auch schon im jetzigen Jagdgesetz drin. Und nicht nur im oberösterreichischen.


                      ​​​​​​​LG
                      My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                      Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                      denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                      Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                      Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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                      • #12
                        Zitat von babyshamble Beitrag anzeigen

                        Nein, aber machst du ein Foto von ihnen, raubst du ihnen die Seele

                        Der Schutzzonen-Paragraf für bedrohte Tierarten hat im Jagdgesetz aber nicht viel verloren, dafür gibt's doch eh schon ein Naturschutzgesetz. Da könnte noch jemand glauben, dass Jagd etwas mit Naturschutz zu tun hat.
                        Es geht wie immer um die HAFTUNG. Klettert ein Nichtjäger auf einen Hochstand fällt von der Leiter wird der Jäger verklagt. Es war ja keine Rolltreppe installiert
                        Liebe Grüße
                        Willi

                        Kommentar


                        • #13
                          Na Gott sei Dank - hoffentlich stimmt es, dass der Entwurf bezüglich Jagdsteige geändert wurde! Man müsste sich ansonsten schon im Vorfeld Protestaktionen einfallen lassen - wenn das Gesetz beschlossen ist, ist es zu spät!
                          Ich habe selbst auch eine Stellungnahme abgegeben - aber die Sache mit den Jagdsteigen habe ich offenbar übersehen....

                          Echt schlimm wie sehr man sich in Ö nach den Wünschen der Jägerschaft richtet!! ZB. auch bezüglich Öffnung aller Forststraßen für Radfahrer - gerade in den letzten Tagen hat mir aber sogar ein radfreundlicher Jäger erzählt, dass es für das Wild überhaupt kein Problem sei, wenn die Radlfahrer auf der Straße unterwegs sind....vielleicht gibt es ja doch noch Hoffnung....
                          Das jetzige Ansinnen der Jäger bezüglich Jagdgesetz geht jedenfalls wieder einmal in die komplett falsche Richtung...

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                          • #14
                            Beim Abstieg vom Ennsberg über die Forststraße nach Küpfern haben sie sogar eine Schaltafel gebraucht, um alle Schilder anzubringen:
                            20230527_164459.jpg
                            Zuletzt geändert von Manfred9; 19.12.2023, 07:26.
                            lg, Manfred (manfredsberge.blogspot.com)

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