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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • elaso
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Gugaruz Beitrag anzeigen
    Das Ganze is übrigens a super Werbung für deine Homepage!


    Könnte aber auch nur ein "virales marketing komplott" sein mittels fakeanwaltsschreiben traffic auf die eigene page zu lenken

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Der Fortbestand meiner Homepage liegt jetzt ohnehin nicht mehr in meiner sondern in der Hand eines Richters.
    Nach Deinen Schilderungen ist Deine Homepage dann in besten Händen. Des Anwalt Wunsch ist dem Richter ja nicht Befehl. Ich halte das von Dir geschilderte Schreiben - wie auch die anderen Beitragsverfasser - für einen glatten Einschüchterungsversuch. Die Formulierung, man würde gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, drückt eigene Hilflosigkeit aus.

    Deine HP ist übrigens ganz toll!

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  • Bergzicke
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Hallo,
    ich nehme an, dass du Opfer eines sog. Abmahnanwalts geworden bist. Leider kenne ich mich im österreichischen Recht nicht aus, aber eine Googlesuche mit diesem Stichwort und dem Namen der Kanzlei sollte Hinweise ergeben.
    In D. würde ich vorschlagen, den Verbraucherschutz einzuschalten und eine Beschwerde bei der Anwaltskammer zu initiieren. Kontakt zu den Medien kann hier auch nie falsch sein.
    LG
    Bergzicke

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  • geofix
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn...

    es zeigt sich, wie weit man mit einer Portion Frechheit kommen kann...die Formulierung

    sämtliche hinweise aus dem internet zu entfernen

    ist wohl ein Hammer (auch wenn sie nachher etwas reduziert wird);

    ich bewundere deine Sachlichkeit mit der du diese Sache handhabst

    vielleicht gibt es hier im Forum einen Anwalt, der die Sache mal von der sportlichen Seite mit dir angehen will....


    lg Geo

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  • Gugaruz
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Lieber Christian, noch was:

    "AlpenYetis Wanderseiten stehen derzeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung."
    Lass dich doch net einschüchtern, und stell wieder alles online!
    Wer sich so blöd anstellt und gleich mit einer Klage droht, hat's net anders verdient als dass man frozlt.

    "Schitouren im Sattental vor dem AUS."
    "Schitourengeher von Sattental ausgesperrt."
    "Schitouren-Verbot im Hinteren Sattental."

    Abgesehen davon, dass diese "Schlagzeilen" (siehe deine HP) von der Krone stammen könnten, möchte ich noch was klarstellen:
    1) Die Schitouren im Sattental stehen sicher nicht vor dem AUS.
    2) Niemand wird ausgesperrt.
    3) Es gibt dort kein Skitouren-Verbot. *
    * vorausgesetzt deine Ausführungen stimmen

    Man könnte ja sonst glauben, da bahnt sich wirklich was an im Hinteren Sattental. Und damit würdest nur den zwei Anwälten in die Hände spielen.

    Das Ganze is übrigens a super Werbung für deine Homepage!

    LieGrü

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  • Grabenresi
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Sehe ich genau so.

    Viel Wind um nichts....

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  • pivo
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Gugaruz Beitrag anzeigen
    über sowas kann man nur lachen. ganz große juristen sind das!

    tu mir einen gefallen und schmeiß den brief indn ofen oder häng ihn am scheisshäusl auf!
    meine worte!

    leider ist mein verwendungsvorschlag für das papierl aus hygienischen gründen nur einmal durchführbar.

    ich denk das BEV zittert auch schon, weil aufgrund dessen kartenmaterials menschen in die berge gehen können, also das kartenmaterial besucher anlockt.
    im gegenständlichen fall würd ich ja gern l. thoma zitieren, aber das lass ich lieber. bei den "guten juristen" weiss man ja nie.
    Zuletzt geändert von pivo; 13.01.2012, 08:57.

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  • Gugaruz
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    jetzt kommt's ma erst... diese kasperln:

    Zitat von Rechtsanwaltskanzlei
    ... und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen werde.
    na ganz sicher. keine schitouren mehr unternehmen.
    also österreichweit? weltweit?
    aber insbesondere darfst es im hinteren sattental nimmer.

    über sowas kann man nur lachen. ganz große juristen sind das!

    tu mir einen gefallen und schmeiß den brief indn ofen oder häng ihn am scheisshäusl auf!

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  • winst
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Also in Deutschland gibt es eine sog. "negative Feststellungsklage". Damit kann man eben gerichtlich feststellen lassen, dass die aufgestellte Forderung nicht besteht, also keine Rechtspflicht gegeben ist. Der Nachteil ist, dass man da die Beweislast hat, also beweisen muss, dass eben keine Pflicht besteht. Sollte die Gegenseite klagen, so hat diese die Beweislast.

    Ich weiß leider nicht, wie das in Österreich ist und ob es da sowas gibt.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Nicht wirklich. Aus eigener beruflicher Erfahrung darf ich Dir bestätigen dass man gerne mal groß auf die Pauke haut, ohne dem wirklich Schritte folgen zu lassen. ("Probieren wird man's ja noch dürfen, vielleicht lässt sich wer einschüchtern.") Ich würde nicht damit rechnen, in dieser Angelegenheit noch einmal etwas zu hören, von einer Klage ganz zu schweigen.
    Das wirft aber eine weitere interessante Frage auf:
    Darf wirklich jedermann rechtlich nicht haltbare Schreiben zwecks Einschüchterung eines Mitbürgers versenden? Beziehungsweise - ab wann wird eigentlich diese Form der Belästigung ein klagbares Delikt?

    LG

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Nun da ich die Forderungen im Brief nicht erfüllen werde, dürfte wohl eine Klage nur mehr eine logische Folge und eine Frage der Zeit sein.
    Nicht wirklich. Aus eigener beruflicher Erfahrung darf ich Dir bestätigen dass man gerne mal groß auf die Pauke haut, ohne dem wirklich Schritte folgen zu lassen. ("Probieren wird man's ja noch dürfen, vielleicht lässt sich wer einschüchtern.") Ich würde nicht damit rechnen, in dieser Angelegenheit noch einmal etwas zu hören, von einer Klage ganz zu schweigen.

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  • Gugaruz
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Nun da ich die Forderungen im Brief nicht erfüllen werde, dürfte wohl eine Klage nur mehr eine logische Folge und eine Frage der Zeit sein.

    Siehe Ausschnitt aus dem Anwaltsschreiben:
    würde mich wundern, wenn sich die drohung bewahrheitet. die aussichten auf einen erfolg der beiden rechtsanwälte (bei klage) schätz ich auf 0.

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Gugaruz Beitrag anzeigen
    versteh ich net ganz. soweit ich es richtig verstanden hab, gibts doch net amal eine anzeige und somit auch keine verhandlung. warum sollte sich dann ein richter damit beschäftigen?
    Nun da ich die Forderungen im Brief nicht erfüllen werde, dürfte wohl eine Klage nur mehr eine logische Folge und eine Frage der Zeit sein.

    Siehe Ausschnitt aus dem Anwaltsschreiben:

    Anwaltsschreiben-Seite2_Ohne-Namen.jpg


    LG
    Christian

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  • Gugaruz
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Der Fortbestand meiner Homepage liegt jetzt ohnehin nicht mehr in meiner sondern in der Hand eines Richters.
    versteh ich net ganz. soweit ich es richtig verstanden hab, gibts doch net amal eine anzeige und somit auch keine verhandlung. warum sollte sich dann ein richter damit beschäftigen?

    über den brief würd ich mir jedenfalls net zviel gedanken machen!

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Willy Beitrag anzeigen
    Übrigens : Irgendwie bleiben wir ( zum Glück ) immer Kinder : DENN GERADE DAS VERBOTENE LOCKT UNS (MÄCHTIG) AN !
    Auch wenn ich häufig kindisch und gelegentlich ein Kindskopf bin. Aber den Satz würd ich nicht unterschreiben.

    Das Verbotene zu tun, macht mit zunehmendem Alter viel zu viel Streß und ein schlechtes Gewissen.

    Aber sich das Erlaubte nicht verbieten zu lassen, ist wieder eine andere Geschichte .

    LG
    Christian

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