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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • mountainrabbit
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lado Beitrag anzeigen
    so als hätte man das schreiben nie erhalten ...
    Ich fürchte, das ist nach diesem Thread nicht mehr möglich.2 passende Suchbegriffe und Freund Google spuckt schon den Link hierher aus.

    Günter
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:23. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • lado
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Bei allem Freiheitsgeist auf meinen Touren - Betretungsverbote werden von mir strikt respektiert.

    LG
    Christian
    davon bin ich ausgegangen

    ich täte auch einmal abwarten ( so als hätte man das schreiben nie erhalten ( irgendwie sonderbar, dass denen die 3 € fürs einschreiben zu exclusiv waren))bzw. offizielle infos einholen
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:22. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • snowkid Joe
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    ... die nebulose Formulierung: "Im Internet ist ersichtlich, dass Sie Schitouren im Sattental - vorwiegend im vorgenannten Gebiet (Hinteres Sattental, dazu gehören das Schneetal, das Sonntagskar, der Stierkarsee bis rechts zur Judenrinne) - anbieten [...]"
    Was meinen die mit "anbieten"? Hast du auf deiner Homepage bzw. sonstigen Seiten im Netz lediglich Tourenberichte/-beschreibungen wie sie auch hier im Forum üblich sind, oder bietest du konkret Führungen dorthin an?

    Das wäre nämlich schon ein kleiner Unterschied. Diesem User ist angeblich von einem Jagdbesitzer unter Klagsdrohung untersagt worden, als Bergwanderführer geführte Schneeschuhtouren durch dessen Jagdgebiet zu führen bzw. dies auf seiner Homepage anzubieten.

    Das:
    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    ... im Großen und Ganzen geht es aber darum, dass ich eine UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG unterschreiben soll, dass ich "ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) entferne und künftig unterlasse und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen werde".
    ... kann hingegen ziemlich sicher niemand von dir verlangen.
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:22. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Sprich du wartest und harrst der Dinge?
    So ist es.

    Sollte dieses Gebiet für Schitouren künftig tabu sein, berichte ich selbstverständlich wieder darüber - denn das würde ja das AUS für Touren über die Goldlacken auf die Hochwildstelle bedeuten.

    LG
    Christian
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:21. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lado Beitrag anzeigen
    ... ob es dort ein betretungsverbot gibt und selbst dann reicht ein hinweis auf der hp. das ein solches ab xxx besteht ( bei deinen touren wird ja keines gewesen sein)
    Bei allem Freiheitsgeist auf meinen Touren - Betretungsverbote werden von mir strikt respektiert.

    LG
    Christian
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:21. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    beunruhigt mich die Angelegenheit auch nicht weiter.
    Sprich du wartest und harrst der Dinge?

    Halt uns bitte am laufenden!
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:04. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Und diese Frist erscheint mir ziemlich kurz...
    Das Schreiben ist mit 28.12.2011 datiert, bei mir aber erst gestern - am 04.01.2012 - eingelangt.

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    mal abgesehen von der sonstigen Kuriosität des Falles
    Gute Beschreibung.

    Da es, abgesehen davon, dass ich jedes Jahr ein paar Mal in diesem Gebiet auch im Winter unterwegs bin, keine Konflikte oder sonstige Berührungspunkte gibt, beunruhigt mich die Angelegenheit auch nicht weiter.

    LG
    Christian
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:04. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Irgendwie denk ich mir, dass die Geschichte noch etwas weiter reicht. Woher kennen die Deinen Namen und Deine Homepage? Reicht der Konflikt nicht noch weiter?
    Hallo Michael,

    nun meine Adressdaten finden sich ausführlich auf meiner Homepage. Sonst riskiert man ja wieder Probleme, wenn das nicht ordnungsgemäß im Impressum angeführt ist.

    Meine Web-Adresse vermerke ich seit Jahren in jedem Gipfelbuch.

    Einen weiterreichenden Konflikt gibt es nicht - bekannt bin ich bei den Jägern dieses Gebietes allerdings deshalb, weil mir meine Frau vor einigen Jahren zu einem runden Geburtstag ein Gipfelkreuz am benachbarten Dromeisspitz schenken wollte.

    Sie ist dabei von Pontius (Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Grundeigentümern) zu Pilatus (Jäger) gepilgert und hat von ersteren ausschließlich positive Rückmeldungen erhalten. Gescheitert ist das Projekt aber an den zweiteren. Aber Konflikte hätte es deswegen nie gegeben.

    Mich würde vor allem interessieren, ob man überhaupt ausschließlich einer bestimmten Person den Zugang zu einem Gebiet verbieten kann und andere Schitourengeher aber gehen läßt (und wieder andere Jägerfreunde erhalten sogar den Schlüssel für den Schranken).

    LG
    Christian
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:03. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • lado
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    kenn mich mit anwaltsschreiben nur im bauwesen (dank eigener erfahrungen ) etwas aus - nur soviel ... es dauert immer alles ewig und so heiß wie gekocht wird , wird da auch nie gegessen. im eigenen interesse tät ich aber einmal wo nachfragen ( eine erste auskunft (30min) ist ja normalerweise sogar gratis ) und wenns nicht eingeschrieben kommt kanns auch keiner bekommen haben ( das wäre dann nur vom nachteil wenn die ein good will zeigen wollen ) und dann sowieso klagen ( wegen was auch immer) .

    event. auf der bh. nachfragen ob es dort ein betretungsverbot gibt und selbst dann reicht ein hinweis auf der hp. das ein solches ab xxx besteht ( bei deinen touren wird ja keines gewesen sein)
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:03. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    naja, die Homepage läßt sich über Suchbegriffe einfach und schnell finden. Und dort ist halt i.d.R. im Impressum der Anbieter ersichtlicht - so auch beim Alpenyeti...
    Naja - ich geh eher von einer persönlichen Konfrontation aus - dass die einfach so nach einer HP suchen, wo eine Tour dort beschrieben ist, wär ja sehr schräg - da müssten die gegen eine ganzen Haufen an Alpinliteratur vorgehen.

    LG Michael
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:03.

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Der Brief ist auch nicht per Einschreiben gekommen, ich weiß aber nicht, ob das so üblich wäre.
    Ja, sicher wäre das üblich, er hat ja sonst gar keinen Nachweis überhaupt einen Brief abgeschickt zu haben, geschweige denn, eine Bestätigung, dass du einen erhalten hast. Und noch viel mehr, da er innerhalb einer Frist eine Reaktion von dir verlangt. Und diese Frist erscheint mir (mal abgesehen von der sonstigen Kuriosität des Falles) ziemlich kurz...
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:02. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Woher kennen die Deinen Namen und Deine Homepage?
    naja, die Homepage läßt sich über Suchbegriffe einfach und schnell finden. Und dort ist halt i.d.R. im Impressum der Anbieter ersichtlich - so auch beim Alpenyeti...
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:02. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
    Das ist wirklich lässig formuliert, vom Herrn Anwalt: Du sollst also nicht nur deine eigenen Beiträge aus dem Internet entfernen, sondern gleich alle in den Weiten des WWW
    Hallo Hans,

    genau so habe ich das auch verstanden
    Wird ziemlich schwer werden.


    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
    Gibts im Schreiben irgendwelche Hinweise, nach welcher Rechtsgrundlage man hier klagen will?
    Nichts dergleichen - deshalb glaube ich ja an einen Scherz.
    Der Brief ist auch nicht per Einschreiben gekommen, ich weiß aber nicht, ob das so üblich wäre.


    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
    Übrigens hast du eine Wahnsinnshomepage, in der ich schon öfters geschmökert hab.
    Herzlichen Dank,

    sollte das Anwaltsschreiben wider Erwarten nicht von einem Scherzbold initiiert worden sein, dürfte der Weiterbestand der Homepage jetzt aber wohl von einem richterlichen Urteil abhängen.

    Und viel (Lebens-)Zeit dürfte ich nach Punkt 1 ganz oben auch nicht mehr haben.

    Liebe Grüße
    Christian
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:01. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Die von mir begangenen und dokumentierten Touren finden sich übrigens auch in einigen Schitourenführern
    so ist es, nämlich in dem HIER, dort sind u.a. Hochwildstelle & Schusterstuhl beschrieben - vlt. mal den Axel fragen ob er einen ähnlichen Brief bekommen hat?
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:01. Grund: Titel auf Wunsch des TE korrigiert

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Irgendwie denk ich mir, dass die Geschichte noch etwas weiter reicht. Woher kennen die Deinen Namen und Deine Homepage? Reicht der Konflikt nicht noch weiter?

    Ansonst:
    Ich würde denen zurückschreiben und sie ersuchen, sie mögen die rechtlichen Normen (Gesetzesstellen, Verordnungen, ev. Bescheide) anführen, die das im § 33 Forstgesetz normierte freie Betretungsrecht außer Kraft setzen. Wenn da keine nachvollziehbare Erklärung kommt, tät ich auch nix unterschreiben.

    Hab auch schon anderswo von einem Fall gehört, wo ein Anwalt als Jagdpächter MTBler (erfolgreich wegen Besitzstörung) und Gleitschirmflieger (erfolglos) geklagt hat. Die wissen, dass oft schon die Drohung reicht, weil die Klagerei halt immer mit Kosten verbunden ist und man erst gewinnen muss, um die Kohle zurück zu bekommen.


    LG Michael
    Zuletzt geändert von Bassist; 05.01.2012, 21:00.

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