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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von mash Beitrag anzeigen
    aber vielleicht schickst uns irgendwann einmal eine hübsche ansichtskarte von einer gepflegten urlaubswanderug rund ums schloss sanssouci -- so wie der joa einst auf seinen expeditionen durch die gärten von schönbrunn.
    "Polemik statt Argumenten" ist natürlich auch eine Diskussionsstrategie, aber keine, der ich persönlich anhänge. In diesem Sinne: HAND.

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  • mash
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Letzteres, nämlich das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken, hat den Vorteil wörtlich und vergleichsweise einfach und direkt dem Gesetz entnehmbar zu sein. Ob "das anbringen einzelner zeitgemäßer sicherungspunkte" (sic! Muss die radikale Kleinschreibung eigtl. wirklich sein?) ist aber bestenfalls im Wege einer erweiterten Auslegung feststellbar.
    ja, wenn du das wirklich so siehst, würd ich an deiner stelle vermutlich das klettern auch besser bleiben lassen! ohne geschmeidige verlagerung des schwerpunkts, wird's dort meistens auch nicht viel mehr als ein ziemlich unerfreulicher kraftakt...

    aber vielleicht schickst uns irgendwann einmal eine hübsche ansichtskarte von einer gepflegten urlaubswanderug rund ums schloss sanssouci -- so wie der joa einst auf seinen expeditionen durch die gärten von schönbrunn. dort gibt's mit den freundlichen parkwächtern sicher weit weniger ärger als mit streitsüchtigen jägern und großgrundbesitzern -- speziell, wenn's dich eh nur für einen völlig harmlosen touristen ohne einkommensnöte halten!

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von mash Beitrag anzeigen
    in wahrheit liegen bekanntlich beiden spielarten des alpinismus die selben freiheiten zugrunde. und aus dieser perspektive spricht auch gegen das anbringen einzelner zeitgemäßer sicherungspunkte nicht mehr als gegen andere massenbelustigungen in freier natur...
    Dem ist nicht zwangsläufig so. Letzteres, nämlich das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken, hat den Vorteil wörtlich und vergleichsweise einfach und direkt dem Gesetz entnehmbar zu sein. Ob "das anbringen einzelner zeitgemäßer sicherungspunkte" (sic! Muss die radikale Kleinschreibung eigtl. wirklich sein?) ist aber bestenfalls im Wege einer erweiterten Auslegung feststellbar.

    entweder, du verfolgst meine links, die ich hier ohnehin bereits geliefert habe, dann gelangst du bis zu einem solchen urteilsspruch, oder aber du googelst selbst danach.
    Tut mir leid, "ich habe recht, du kannst ja danach googlen" ist kein Argument. In diesem Sinne: Put up or shut up. Danke.

    ich persönlich halte im übrigen entsprechende sachkundige zusammenfassungen und erläuterungen für wesentlich zweckdienlicher.
    Nein, für einen Juristen ist nur ein Blick ins Original wirklich hilfreich, um sich selbst ein Bild zu machen. Erläuterungen und Kommentare, ob nun populärwissenschaftlich oder nicht, sind (zumal für Laien) vielleicht hilfreich, aber bestenfalls ein Anfang. Ich möchte das Urteil ohne die wertende etc. Brille eines Glossisten lesen.

    für die frage des bloßen betretens bzw. wegefreiheit nach dem forstgesetz, mag das in den allermeisten fällen so einfach zu beantworten sein ...
    Na, dann passt's ja.

    ... aber mit der hinzukommenden veröffentlichungsproblematik wird das ganze gleich um einiges komplizierter!
    Es gibt keine Veröffentlichungsproblematik. Selbstverständlich darf ich (zumindest) über das schreiben, was ich legal tue. "Ich gehe im Wald von X spazieren, dort ist es schön" und "die Skitour auf den Y-Spitz war toll" sind selbstverständlich vom Meinungsäußerungsrecht umfasst.

    damit ist man dann rasch bei jenem eigenwilligen übergang zw. privater gefälligkeit versus professioneler (führungs-)dienstleistung, wie man ihn ja auch aus anderen beispielen gerichtlich beurteilter verantwortung im alpinen umfeld kennt.
    Völlig andere (und hier: völlig flasche) Baustelle.

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  • elaso
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    ... Leider musste ich vor gut einer halben Stunde einen Teil meiner Fotos vom Netz nehmen, da mir mein Provider mitgeteilt hat, dass auf meine Homepage massiv Hackerangriffe gefahren werden. ...
    Gipfeltreffen sollte besagte Tourenberichte hier auch veröffentlichen

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  • mash
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Die Frage: Lockt man durch Internet-Beschreibungen Besuchermassen an.

    Diese Ansicht wird sogar von einigen mir persönlich bekannten Bergkameraden vertreten.
    ...
    Ich glaube nicht, dass sich die Besucheranzahl merkbar erhöht - umso weniger, je entlegener die Gebiete sind.
    das problem damit ist meiner erfahrung nach, dass man die entsprechende wirkung kaum vorher abschätzen od. bewusst beeinflussen kann!

    in manchen fällen, wo man sich um derartige besucherlenkung ganz bewusst bemüht, damit z.b. irgendwelche tollen felsen nach dem putzen nicht gleich wieder zuwachsen, kannst bei aller anstrengung niemandem hinterm ofen hervorlocken. in anderen fällen dagegen, landest ohne jede absicht ein volltreffer und kannst letztlich nur den kopf darüber schütteln, warum's gerade diesen zweifelhaften unsinn alle nachmachen müssen?

    ich gebe dir aber zumindest darin recht, dass div. objektive mühen bzw, reizvolle anstrengungen (erreichbarkeit mit dem auto etc.) vermutlich ohnehin das bedeutsamste selektionskriterium in unserer zeit bilden dürften.

    ich persönlich setzte jedenfalls mittlerweile eher darauf, entsprechende informationen ganz bewusst nicht mehr zu unterdrücken, sondern derart offen und breit gestreut mit anderen zu teilen, dass sich alles ein bisserl besser verteilt bzw. andere sich selbst etwas nach ihrem geschmack heraussuchen können. ich schätze es ja schließlich auch, wenn ich mich an fremde gebiete, mit den ich noch nicht so sehr vertraut bin, in dieser weise mit eigenem fingerspitzengefühl langsam herantasten kann, also will ich das auch anderen zeitgenossen bzw. kollegen in ganz ähnlicher weise ermöglichen...

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Leider musste ich vor gut einer halben Stunde einen Teil meiner Fotos vom Netz nehmen, da mir mein Provider mitgeteilt hat, dass auf meine Homepage massiv Hackerangriffe gefahren werden
    ...
    Da ich für diesen Bereich meines Internetauftritts eine Standardsoftware verwendet habe, dürfte es irgendwo eine Sicherheitslücke gegeben haben, die einige Lausbuben für ihre Streiche verwenden. Kein Wunder bei dem Wetter, dass die Kids auf blöde Ideen kommen.
    normalerweise sind da eher nur mehr sehr indirekt irgendwelche "bößen kids" am werken. die großen angriffe werden weitestgehend automatisiert über schwärme von gehackter maschinen abgewicket. es reicht also vollkommen aus, wenn deine software ein bisserl zu alt war und als solche im netz gefunden wurde. das darfst du dir also wirklich nicht zu sehr zu herzen nehmen -- leider!

    rühr dich ruhig, wenns't in diesem zusammenhang technische hilfe brauchst!

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  • snowkid Joe
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Meiner Ansicht nach ist das Steirische Jagdgesetz für Alpinisten nicht einmal "unfreundlich". Ich kopiere daher die entsprechende Gesetzesstelle mal rein: § 51 ...
    Siehe bereits #65.

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Vor Ort konnte ich gestern auch in 7-stündiger Suche nicht den geringsten legalen Hinweis für das Vorhandensein eines Sperrgebietes erkennen (abgesehen von einer seit Jahren vor sich hin rostenden gelben Hinweistafel auf ein forstliches Sperrgebiet ...
    Ja, diese Tafeln "befristetes forstliches Sperrgebiet" werden leider allzu oft nur zur "Abschreckung" von Wanderern, Radlfahrern oder Schitourengehern benützt. Oft sieht man ihnen an (wie hier), dass sie dauerhaft dort hängen, meistens fehlt aber der Hinweis auf die Dauer der Sperre.

    Dazu aus dem RIS die entsprechenden Bestimmungen des Forstgesetzes 1975:

    Benützungsbeschränkungen - § 34

    (1) Unbeschadet der Bestimmungen des § 33 Abs. 2 darf Wald von der Benutzung zu Erholungszwecken vom Waldeigentümer befristet (Abs. 2) oder dauernd (Abs. 3) ausgenommen werden (Sperre).

    (2) Befristete Sperren sind nur zulässig für folgende Flächen:
    a) Baustellen von Bringungsanlagen und anderen forstbetrieblichen Hoch- und Tiefbauten;
    b) Gefährdungsbereiche der Holzfällung und -bringung bis zur Abfuhrstelle auf die Dauer der Holzerntearbeiten;
    c) Waldflächen, in denen durch atmosphärische Einwirkungen Stämme in größerer Anzahl geworfen oder gebrochen wurden und noch nicht aufgearbeitet sind, bis zur Beendigung der Aufarbeitung;
    d) Waldflächen, in denen Forstschädlinge bekämpft werden, solange es der Bekämpfungszweck erfordert;
    e) Waldflächen, wenn und solange sie wissenschaftlichen Zwecken dienen und diese ohne Sperre nicht erreicht werden können.

    (3) Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die
    a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;
    b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;
    c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.

    (4) Beabsichtigt der Waldeigentümer eine befristete Sperre von Waldflächen, deren Dauer vier Monate übersteigt, oder eine dauernde Sperre von Waldflächen, deren Ausmaß 5 ha übersteigt, so hat er hiefür bei der Behörde eine Bewilligung zu beantragen. In diesem Antrag, dem eine Lageskizze anzuschließen ist, sind die Grundstücksnummer, der Sperrgrund und die beabsichtigte Dauer der Sperre und gegebenenfalls die Größe der zu sperrenden Waldfläche anzugeben. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn dies zur Erreichung des Zweckes der Sperre unumgänglich ist.

    (5) Wald, der von der Benützung zu Erholungszwecken ausgenommen wird, ist in den Fällen
    a) des Abs. 1 und des § 33 Abs. 2 lit. b vom Waldeigentümer,
    b) des § 33 Abs. 2 lit. a von der Behörde zu kennzeichnen. Flächen gemäß § 33 Abs. 2 lit. c sowie Flächen, hinsichtlich derer eine Kundmachung nach § 41 Abs. 3 erlassen worden ist, bedürfen keiner Kennzeichnung.

    (6) Die Kennzeichnung gemäß Abs. 5 ist mittels Hinweistafeln an jenen Stellen, wo öffentliche Straßen und Wege, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen sowie markierte Schirouten, -pisten und -loipen in die zu kennzeichnende gesperrte Fläche führen oder an diese unmittelbar angrenzen, anzubringen.

    (7) Ist die Benützung einer Waldfläche zu Erholungszwecken aus den in den Abs. 2 und 3 sowie im § 33 Abs. 2 lit. a und b angeführten Gründen nicht zulässig, so erstreckt sich die Sperre
    a) in den Fällen des Abs. 2 lit. a bis d sowie des § 33 Abs. 2 lit. a auch auf alle durch die Waldfläche führenden nichtöffentlichen Wege,
    b) in den Fällen des Abs. 2 lit. e, des Abs. 3 sowie des § 33 Abs. 2 lit. b auf nichtöffentliche Wege, jedoch unbeschadet bestehender Benützungsrechte.

    (8) Im Fall einer Sperre gemäß Abs. 3 hat der Waldeigentümer die Umgehung der gesperrten Fläche zu ermöglichen; erforderlichenfalls hat er geeignete Umgehungswege anzulegen. Ist dies nach der Lage der gesperrten Waldfläche nicht möglich, so hat er, im Falle die Sperre durch Beschilderung gekennzeichnet ist, die Möglichkeit der Benützung der durch die gesperrte Waldfläche führenden Wege durch Hinweistafeln zu kennzeichnen, im Falle die Waldfläche eingezäunt ist, diese Möglichkeit durch Überstiege oder Tore zu gewährleisten.

    (9) Innerhalb von Waldflächen, die wegen einer Sperre gemäß Abs. 1 oder eines Betretungsverbotes gemäß § 33 Abs. 2 lit. c zu Erholungszwecken nicht benützt werden dürfen, dürfen Wege, soweit sie nicht bereits gemäß Abs. 7 in die Sperre miteinbezogen sind, nicht verlassen werden.

    (10) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat durch Verordnung die Arten der Kennzeichnung, Form und Wortlaut von Hinweistafeln sowie die Art der Ersichtlichmachung näher zu regeln. Bei befristeten Sperren ist auf oder unter der Hinweistafel Beginn und Ende der Sperre ersichtlich zu machen. Wenn mit Gefahren durch Waldarbeit zu rechnen ist, ist auf den Hinweistafeln darauf besonders zu verweisen.
    Zitat von winst Beitrag anzeigen
    ... Ich hoffe, dass die Herren Rechtsanwälte in ihre Schranken gewiesen werden. Meiner Meinung nach sind sie eine Schande für ihre Zunft (na ja, sie befinden sich in guter Gesellschaft).
    Tja, da dürftest du (für zumindest nicht wenige) wohl recht haben. Und daher wird sowas:
    Zitat von HAFA Beitrag anzeigen
    Ich würde diesen Brief des Herrn Anwalts im Falle einer für Dich positiven Klärung der Rechtslage mit der BH an die Rechtsanwaltskammer übermitteln, mit der Bitte festzustellen, ob sich eine derartige Belästigung mit den Standesregeln verträgt.
    ... vermutlich leider im Sand verlaufen. Denn was sind sie denn noch, viele der Herrn Rechtsverdreher: Jäger.

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  • winst
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Christian,

    mir gefällt es sehr, wie Du an die Sache rangehst. Du kämpfst für etwas, was Dir wichtig ist. Du willst gegen etwas vorgehen, weil es Deinem Sinn für Gerechtigkeit widerspricht. Meiner übringens auch.

    Schön dass Du Dich wehrst, gegen diese armseligen Methoden und anwaltlichte Wichtigmacherei, scheinbar ohne jegliche Substanz.

    Ich wünsche Dir die Kraft und Ausdauer für eine Auseinandersetzung und natürlich viel Erfolg. Ich hoffe, dass die Herren Rechtsanwälte in ihre Schranken gewiesen werden. Meiner Meinung nach sind sie eine Schande für ihre Zunft (na ja, sie befinden sich in guter Gesellschaft).

    Ich kann das jetzt nur mit deutscher Rechtsprechung vergleichen und da hättest Du sehr gute Chancen. Ich denke, dass das auch in Österreich nicht anders ist. Sagt mir zumindest mein Bauchgefühl; mein Gerechtigkeitssinn.

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  • lado
    antwortet
    AW: Faschingsscherz

    Zitat von Egon Beitrag anzeigen
    ABER Wenn ich aber eine Erklärung voreilig unterschreibe dann ist sie für mich rechtlich bindend und es ist ein langer Weg um sowas rückgängig zu machen
    auf das wird es hinaus laufen

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  • Egon
    antwortet
    AW: Faschingsscherz

    Liebe Freunde , bevor Ihr Euch hier noch weiter aufregt oder gar einen Herzkasperl bekommt würde ich mal nachfragen ob der Brief überhaupt rechtens ist

    Brief nicht eingeschrieben ???? - wer sagt das der Briefkopf nicht missbräuchlich verwendet wurde ??? auf welcher Rechtsgrundlage ???

    Größere Sperrflächen müssen bei der BH beantragt werden und von dieser erst nach Rücksprache mit den Alpinen Vereinen verhängt müssen dann amtlich bekanntgegeben werden - mit Schildern versehen werden damit sie rechtswirksam sind .

    ABER Wenn ich aber eine Erklärung voreilig unterschreibe dann ist sie für mich rechtlich bindend und es ist ein langer Weg um sowas rückgängig zu machen

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von mash Beitrag anzeigen
    es kann aber auch gut sein, dass sie sich zwar in deinem fall auf keine gröberen weiteren konfrontation einlassen, es aber trozdem ganz ungeniert bei nächster gelegenheit wieder in völlig gleicher weise probieren! der tatsächlichen willkür sind hier ja keinen grenzen gesetzt!
    Dann haben wir zumindest alle gemeinsam hier schon eine ToDo-Liste erarbeitet, an der man sich grob orientieren kann.

    LG
    Christian

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von alpin Beitrag anzeigen
    auch glaub ich nicht das durch die berichte des alpen yetis nun massen an schitouren geher ins tal kommen werden da das gelände teils sehr anspruchsvoll und einiger routine erfordert ausserdem gilts zuerst mal eine gut 7km lange strecke zurückzulegen da der schranken nach dem gasthof winkler sowieso bis ins späte frühjahr geschlossen bleibt
    Hallo Alpin,

    ich glaube mich erinnern zu können, dass ich an einer solchen Diskussion schon einmal teilgenommen habe, finde den Thread jetzt aber nicht mehr bzw. vielleicht täusche ich mich auch und habe nur interessiert mitgelesen:

    Die Frage: Lockt man durch Internet-Beschreibungen Besuchermassen an.

    Diese Ansicht wird sogar von einigen mir persönlich bekannten Bergkameraden vertreten. Auch die sehen es nicht gerne, wenn ich Insidertouren z.B. aus dem zentralen Kemetgebirge beschreibe.

    Meine Argumente sind da u.a. auch die von Dir oben erwähnten.

    Ich glaube nicht, dass sich die Besucheranzahl merkbar erhöht - umso weniger, je entlegener die Gebiete sind.


    Zitat von alpin Beitrag anzeigen
    ... wir weiterhin die wundervollen bilder des alben yeti betrachten können
    Dankeschön.

    Leider musste ich vor gut einer halben Stunde einen Teil meiner Fotos vom Netz nehmen, da mir mein Provider mitgeteilt hat, dass auf meine Homepage massiv Hackerangriffe gefahren werden.

    Weil mir das ganze zu technisch wird, poste ich am besten ein Extrakt der Providermitteilung:

    Durch den Massenmail-Versand schaden Sie nicht nur anderen Kunden, sondern auch sich selbst, da der Server mit überdurchschnittlich vielen E-Mails belastet ist und die Zustellung normaler E-Mails länger dauert. Unter Umständen wird durch dieses Spammen und die bereits erfolgreich versendeten E-Mails der Server in den kommenden Stunden in der Mehrzahl der im Internet aktiven Spamlisten stehen, wodurch ein Zustellen von Mails an andere E-Mailanbieter nicht mehr gewährleistet ist. Der Schaden ist in einem solchen Fall enorm!

    Da ich für diesen Bereich meines Internetauftritts eine Standardsoftware verwendet habe, dürfte es irgendwo eine Sicherheitslücke gegeben haben, die einige Lausbuben für ihre Streiche verwenden. Kein Wunder bei dem Wetter, dass die Kids auf blöde Ideen kommen.

    Wie gesagt, ein Teil der Fotos ist bereits gelöscht (vom Internet, nicht von meinen privaten Festplatten).

    Bei einer anderen Domain habe ich ebenfalls schon auffällig viele Spam-Versuche erkannt.

    2012 scheint nicht mein Internet-Jahr zu werden (vielleicht ist ja doch was dran am 21.12.2012 - heute abend im Fernsehen - aber dann dürften meine Probleme im Internet noch die kleinsten sein, die wir haben.

    Liebe Grüße
    Christian

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  • alpin
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Da ich das gebiet sehr gut kenne und hier aufgewachsen bin möcht ich dazu nur sagen das schitouren ins sattental schon immer gegeben hat und auch weiterhin geben wird auch als noch viel mehr wild im tal war, war es kein großes problem hineinzugehn die jagden wurden immer wieder neu verpachtet und jetzt scheints das man kein gutes mitereinander mehr haben will, auch glaub ich nicht das durch die berichte des alpen yetis nun massen an schitouren geher ins tal kommen werden da das gelände teils sehr anspruchsvoll und einiger routine erfordert ausserdem gilts zuerst mal eine gut 7km lange strecke zurückzulegen da der schranken nach dem gasthof winkler sowieso bis ins späte frühjahr geschlossen bleibt auserdem find ichs völlig überzogen gleich mit solchen mittel herzuziehn wenn man schon zum schutze des wild das gebiet sperrn will soll mans auch behordlich machen und dann wird sich auch jeder daran halten aber davon ist mir bis dato auch nichts bekannt und so hoffe ich das sich diese angelegenheit auch gut ausgeht und wir weiterhin die wundervollen bilder des alben yeti betrachten können

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  • mash
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Lieber AlpenYeti!

    ich finde es wirklich super, wie du dich hier ins zeug legst!

    eine derart überzeugte vorbildwirkung ist für all deine kollegen und leidgenossen ganz bestimmt mindestens genauso nützlich wie eine gute tourenbeschreibung!

    [darum werde ich auch hier im forum nie müde, dafür einzutreten, dass auch entsprechender konfliktkultur der nötige platz eingeräumt wird! hübsche bilder von verlockenden bergabenteuern und div. harmloser persönlicher smalltalk alleine reichen eben leider nicht aus, um den tatsächlich bedeutsamen kommunikationsbedürfnissen im alpinen umfeld gerecht zu werden!]

    Wenn so etwas durchgehen würde, dann kommen in Folge weitere Jagdberechtigte hinzu, die…
    naja -- es kann aber auch gut sein, dass sie sich zwar in deinem fall auf keine gröberen weiteren konfrontation einlassen, es aber trozdem ganz ungeniert bei nächster gelegenheit wieder in völlig gleicher weise probieren! der tatsächlichen willkür sind hier ja keinen grenzen gesetzt!

    dass man aus div. reaktionen hier bereits ein klein wenig erahnen kann, wie häufig derartige praktiken anzutreffen sind, halte ich allerdings bereits für einen ganz entscheidenden schritt der aufklärung!

    ich bin mir allerdings sicher, ein großteil der betroffen reagiert auf solche zumutungen auch weiterhin nicht so couragiert und der sache verbunden, wie du es uns hier vorzuzeigen versuchst. das kann man aber leider ohnehin kaum ändern. ich finde es trotzdem ausgesprochen toll, wie du uns eine klar erkennbare alternative vor augen führst!

    Zitat von Bassist
    Meiner Ansicht nach ist das Steirische Jagdgesetz für Alpinisten nicht einmal "unfreundlich".
    ja -- würde ich mich da auch nur auf den gesetzestext stützen und die sache theoretisch von außen betrachten, käme ich vermutlich zu dem selben schluss!

    allerdings bin ich erst vor ganz kurzer zeit wieder vor einem jagdgehege gestanden, das derart günstig platziert wurde, das damit ein ganzes tal -- in kombination einer zweiten schutzeinrichtung sogar der gesamte berg(!) -- über 3/4 des jahres den wanderern und schitouristen unzugänglich geworden ist! und das, obwohl der betreffende gipfel noch vor gar nicht allzu langer zeit als einer der schönsten und lohnendsten schiberge in der alpinen literatur beschrieben wurde! ja -- die jäger und großgrundbesitzer haben eben offenbar auch geschmack!

    so schaut leider die steirische praxis manchmal doch ein klein wenig unbefriedigender aus, obwohl die gesetzliche grundlage gar nicht so übel wirkt! es hat eben vermutlich auch sehr viel damit zu tun, wie die zuständigen verwaltungsbehören bei solchen sachen mitspielen bzw. ob die dortigen akteure auch wirklich das nötige rückgrad aufbringen, einem mächtigen gegenüber zu widersprechen, oder eben doch lieber ein klein wenig an dessen strahlendem glanz der macht teilzuhaben versuchen...

    ein gutes beispiel für die faktische durchsetzungskraft der hiesigen großgrundbesitzer und jagdinteressen sind übrigens riesige verpixelte bereiche auf google earth. ob es dafür tatsächlich eine rechtliche grundlage gibt, od. eben auch mächtige serviceanbieter im internet entsprechenden konflikten einfach nur aus dem weg gehen, kann ich leider nicht wirklich abschätzen?
    einen großen unterschied macht's allerdings für uns alpinisten ohnehin nicht aus. falsch eingezeichnete fütterungsgatter in den amtlichen karten sind da schon wesentlich ärgerlicher! so etwas zwingt einen einen dann u.u. wirklich zum abbruch einer tour. aus diesem grund haben zuverlässige aktuelle tourenberichte im netz für mich oft oft einen kaum zu unterschätzenden wert!
    vielleicht haben sie tatsächlich bereits die klassischen rother-av-(schi-)führer hinter sich gelassen, und ersetzen mit GPS-tracks und viel genaueren wegangaben die klassische markierungsmalerei am baumstamm?
    sollte es allerdings tatsächlich bereits so weit gekommen sein, sind vermutlich auch gewisse fragen der verantwortung und lokalen koordination daran geknüpft! man hat ja schließlich auch auf das völlig neue phänomen der 'facebook-partys' eine vernünftige antwort finden müssen. die faktische effizienz bzw. multiplikationsfunktion von veröffentlichungen im internet unterschätz man leider auch für sich selbst noch immer viel zu sehr!

    wie gesagt: ich finde es wirklich toll, was wir hier im gegenständlichen fall vor augen geführt bekommen! der anlass mag zwar vielleicht weniger erfreulich sein -- dafür aber umso realistischer und praxisnah! --, aber zumindest die art und weise eine lösung zu suchen, beeindruckt mich wirklich sehr!

    da könnte man sich vermutlich ein schönes stückerl davon abschauen! -- sogar hier, in diesem wunderbar wohlgeregelten forum, ganz entlegen und versteckt im dickicht zwischen datenwaldgroßgrudbesitzern und störefriedjägern!

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
    Bassist, Dein Beitrag gefällt mir, weil er konkrete Fakten (=Gesetzeslage, Jagdgesetz) nennt, anstatt nur zu spekulieren oder allgemeine, unkonkrete Ansätze zu verfolgen oder Grundsatzdiskussionen zu führen.

    Nach dem Studium Deines Beitrages meine ich:

    1) Für AlpenYetis Briefeschreiber wird es wahrscheinlich verdammt eng - zumindest was Regelungen / Einschränkunegn auf der Basis des Jagdgesetztes angeht. Wenn es im betroffenen Gebiet bestehende Einschränkungen nach JG gibt, dann wären diese dem AlpenYeti als "Local" wahrscheinlich bekannt.

    2) Es muss sehr kurzfristig möglich sein, die Rechtmäßigkeit des Anliegens der Briefeschreiber zu prüfen. Immerhin müssten die örtlich bestehenden alpinen Vereine und die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Bescheid wissen, da sie angehört werden müssen. Ein Anruf o.ä. sollte reichen, um die Lage zu klären.

    Offen bleibt, ob es vor Ort evtl. andere gesetzliche Regelungen / Verordnungen gibt, die das Betreten einschränken (Forstgesetz, Naturschutzgesetz). "Aus dem Bauch raus" habe ich aber den Verdacht, dass dies nicht der Fall ist. Dies könnte aber alles mit dem unter #49 beschriebenen Verfahren geklärt werden.
    Hallo Graddler,

    Dein Vorschlag aus Posting 49 gehört ohnehin zu den besten praktischen Tipps für die weitere Vorgangsweise, die ich hier erhalten habe.

    Daneben sind natürlich auch die Gesetzeshinweise, beispielsweise von ingmar, bassist oder snowkid Joe äußerst hilfreich.

    Aber auch die Grundsatzdiskussionen - beispielsweise von mash - sind mir persönlich schon sehr wichtig, weil sie viel Nachdenkpotential bergen.

    Zur aktuellen Faktenlage aus meiner Sicht:

    Wildschutzgebiet

    Vor Ort konnte ich gestern auch in 7-stündiger Suche nicht den geringsten legalen Hinweis für das Vorhandensein eines Sperrgebietes erkennen (abgesehen, von einer seit Jahren vor sich hin rostenden gelben Hinweistafel auf ein forstliches Sperrgebiet, welche nach meinem derzeitigen Verständnis aber keine Relevanz haben dürfte).

    Sperrgebiet-DSC01290.jpg

    Einige der von mir begangenen Routen verlaufen darüber hinaus ohnehin auf markierten Wanderrouten.


    Alpine Vereine

    Auch bei den umliegenden alpinen Vereinen ist nichts über das Vorliegen eines Sperrgebietes im Sattental bekannt.

    Mehr möchte ich vorerst zu diesem Thema noch nicht sagen.


    Behörden

    Diesbezügliche Anfragen an die zuständigen Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Jagdamt) sind unterwegs und werden hoffentlich in der kommenden Arbeitswoche beantwortet.

    DANK

    Da ich eingangs einige Personen namentlich hervorgehoben habe, möchte ich mir hier aber ausdrücklich bei Euch allen sehr, sehr herzlich bedanken, die Ihr an dieser Diskussion teilnehmt.


    Liebe Grüße
    Christian

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  • Graddler
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Bassist, Dein Beitrag gefällt mir, weil er konkrete Fakten (=Gesetzeslage, Jagdgesetz) nennt, anstatt nur zu spekulieren oder allgemeine, unkonkrete Ansätze zu verfolgen oder Grundsatzdiskussionen zu führen.

    Nach dem Studium Deines Beitrages meine ich:

    1) Für AlpenYetis Briefeschreiber wird es wahrscheinlich verdammt eng - zumindest was Regelungen / Einschränkunegn auf der Basis des Jagdgesetztes angeht. Wenn es im betroffenen Gebiet bestehende Einschränkungen nach JG gibt, dann wären diese dem AlpenYeti als "Local" wahrscheinlich bekannt.

    2) Es muss sehr kurzfristig möglich sein, die Rechtmäßigkeit des Anliegens der Briefeschreiber zu prüfen. Immerhin müssten die örtlich bestehenden alpinen Vereine und die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Bescheid wissen, da sie angehört werden müssen. Ein Anruf o.ä. sollte reichen, um die Lage zu klären.

    Offen bleibt, ob es vor Ort evtl. andere gesetzliche Regelungen / Verordnungen gibt, die das Betreten einschränken (Forstgesetz, Naturschutzgesetz). "Aus dem Bauch raus" habe ich aber den Verdacht, dass dies nicht der Fall ist. Dies könnte aber alles mit dem unter #49 beschriebenen Verfahren geklärt werden.

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