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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Erfrierungstod am Stüdlgrat im Jänner 2025: Partner wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt / 04.12.2025

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neue Beiträge

  • #31
    Zitat von freerider80 Beitrag anzeigen
    Das ist das absolut richtige. Machen grad viele der "jungen wilden" häufig den Fehler. Die schwächeren, sei es bewusst oder unbewusst, treiben.
    Das ist natürlich richtig. Was man auch nicht unterschätzen darf, ist der Ehrgeiz von denjenigen, die später in eine Disziplin einsteigen, schnell besser werden und super motiviert sind sich weiter zu steigern. Da müssen Stärkere/Erfahrenere auch bremsen. Das ist aus meiner Sicht noch einmal schwieriger.
    "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

    https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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    • #32
      Heute, am 15.12. um 20:15h, wird eine Doku über das Unglück auf Servus TV gezeigt.
      Lg

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      • #33
        Leider zu einem glücklicherweise kleinen Teil eine Show der Selbstdarsteller. Wie von Servus-TV gewohnt. Außerdem finde ich es äußerst geschmacklos, so etwas vor der anberaumten Verhandlung zu zeigen.

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        • #34
          Zitat von ReinholdB Beitrag anzeigen
          Leider zu einem glücklicherweise kleinen Teil eine Show der Selbstdarsteller. Wie von Servus-TV gewohnt. Außerdem finde ich es äußerst geschmacklos, so etwas vor der anberaumten Verhandlung zu zeigen.
          Völlig richtig! Deswegen habe ich mir das erst gar nicht angesehen!

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          • #35
            Wenn die Zeitungen darüber berichten dürfen, wird doch Red Bull auch eine Doku machen dürfen. Oder ist Text mit Bildern zumutbarer als bewegte Bilder. Ich finde es gibt viel geschmackloseres bei Servus TV als das.

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            • #36
              Die Doku lief ja bereits unterm Jahr schon mal oder? Hab jetzt kurz reingeschaut und kannte die schon.


              edit - Die Doku wurde wohl umgeändert und mit den Aklagepunkten usw. ergänzt. Zum Zeitpunkt der ersten Austragung gab es den Termin für die Verhandlung ja noch nicht.
              Zuletzt geändert von freerider80; 24.12.2025, 11:07.
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              the future is just written

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              • #37
                Die Dokumentation habe ich als sehr objektive Zusammenfassung der von der StA Innsbruck erhobenen Anklagepunkte empfunden. Von Hexenjagd keine Spur.
                carpe diem!
                www.instagram.com/bildervondraussen/

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                • #38
                  Gut, dann passts ja eh.
                  Vielleicht wäre für mich eher pietätlos das richtige Wort., pietätlos gegenüber den Angehörigen der Verstorbenen. So empfinde ich das halt, wenn man so etwas medial so hochkocht.

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                  • #39
                    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
                    Die Dokumentation habe ich als sehr objektive Zusammenfassung der von der StA Innsbruck erhobenen Anklagepunkte empfunden. Von Hexenjagd keine Spur.
                    Find ich auch recht gut die Doku. Was mich jedoch generell bei der ganzen Berichterstattung wurmt ist wie sie sich alle auf die Softboots einschießen. So habens zb für die Tourenskischuhe zur Veranschaulichung schön Steigeisen montiert, die Softboots werden dargestellt wie Badelatschen und es wird nicht einmal drauf hingewiesen dass man auf die sehr wohl auch Steigeisen montieren kann und ohne wird sie auch nicht unterwegs gewesen sein. Auch hier im Forum gibts Splitboarder (Mansi fällt mir sofort ein) die damit Jahre - wenn nicht Jahrzehnte lange Erfahrung haben. Und auch die Verstorbene wird nicht das erste Mal damit unterwegs gewesen sein.
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                    the future is just written

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                    • #40
                      Naja, Steigeisen kann man auf jeden Schuh montieren, aber die Frage ist wie gut die Verbindung von Schuh und Steigeisen für eine 3er Kletterei geeignet ist und wieviel Erfahrung man damit hat. Ich frage mich ob sie das Splitboard als Ski oder als Snowboard am Rucksack hatte. Bei dem Sturm ist die Angriffsfläche des Snowboards ungleich größer als die Ski und auch die Position der Montage desselben. Es wundert mich dass sie die Ski/Snowboard nicht am Grat irgendwo zurück gelassen haben.

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                      • #41
                        Hi, mich hat der Punkt der Anklage auch gewurmt, da ich Befürchtungen hatte, dass es zu einem Präzedenzfall kommen könnte. Insbesondere mit speziellen Splitboard-Softboots kann man natürlich solche Klettertouren machen, die haben Vibramsohlen, sind steif und stehen einem Bergschuh, mit dem man auch solche Touren klettern kann um nichts nach. Es gibt zahlreiche Profis, die mit solcher Ausrüstung schwierigere Touren machen….. Ich weiß aber nicht, welche Ausrüstung die Verunfallte hatte und ob sie damit Erfahrung hatte. Auf alle Fälle lief bei der Tour vieles schief, meines Erachtens war die Ausrüstung, wie so oft, nicht das Problem.

                        Anmerkung: Ich bin schon vor mehr als 10 Jahren auf klassische Skitourenschuhe umgestiegen, aber nicht wegen dem Kraxeln

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                        • #42
                          Zitat von roxfox Beitrag anzeigen
                          Wenn der Überlebende also der Frau die Tour realistisch dargestellt hat (über 2000 Hm...)
                          Gemäß diesem Artikel im Spiegel ( https://www.spiegel.de/sport/bergste...4-f8031fd40466 ) sind sie um 6:40 Uhr von der Lucknerhütte (2241m) gestartet. Dementsprechend eine Tour von 1550hm. Natürlich trotzdem immer noch kräftig. An der Stüdlhütte (2802m) waren sie gegen 9:30 Uhr, am Frühstücksplatz erst um 14:50 Uhr. Für die 500hm Skitour bis zum Gratfuß (Distanz inkl. Spitzkehren etwa 2km) und die unteren 250hm des Stüdlgrats, also den leichteren Teil, haben sie folglich 5:20h benötigt, davon alleine drei für den Skiteil. Damit hätte im Prinzip schon am Einstieg zum Grat klar sein müssen, das wird heute nichts. Sowohl an der Stüdlhütte wie auch am Frühstücksplatz stehen Warntafeln, die genaue Auskunft darüber geben, wie lange der Aufstieg maximal dauern darf und dass man andernfalls umkehren soll. Nämlich 2h bis zum Grat, plus eine weitere bis zum Frühstücksplatz.

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                          • #43
                            06:40 vom Lucknerhaus, nicht von der Lucknerhütte. Also 1.880 hm

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                            • #44
                              Laut "Kleine Zeitung" vom 20.6.2025 sollte die Tour "zurück zum Lucknerhaus führen". Kleinere Gegenanstiege (Kleinglockner...) inklusive... Ebenfalls in diesem Artikel: Erreichen des Frühstücksplatzels um ca. 13.30 Uhr... Ob irgendeiner der vielen Artikel die richtigen Angaben enthält? Das weiß nur der Überlebende.

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                              • #45
                                Knapp drei Wochen vor Beginn des Gerichtsprozesses zum tödlichen Unglück im Jänner 2025 erscheint in der Tageszeitung "Der Standard" am 31.01.2026 ein Artikel, der die Faktenlage dazu nochmals zusammenfasst.


                                Der Mythos Großglockner und die Berg-Tragödie

                                Der Gipfel von Österreichs höchstem Berg ist ein Sehnsuchtsort, es gibt bis zu 9000 Besteigungen pro Jahr.
                                Seit 2005 wurden 29 Tote verzeichnet: Ein Todesfall landet nun vor Gericht.



                                Der Großglockner – mit 3.798 Metern der höchste Berg Österreichs – ist Sehnsuchtsort, Wahrzeichen und ein Monument. Alleine der Anblick aus der Ferne ist erhebend, das Gipfelkreuz ist ersehntes Ziel vieler Bergsteigerinnen und Bergsteiger. Aber auch Tragödien und Unglücke passieren: Der Kältetod einer 33-jährigen Salzburgerin vor einem Jahr hat einen Gerichtsprozess zur Folge.

                                Am 19. Februar muss sich der 36-jährige Bergkamerad und Freund der Verstorbenen wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er als verantwortlicher Führer der Winterbesteigung über den herausfordernden Stüdlgrat seine Begleiterin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" rund 50 Meter unter dem Gipfel zurückgelassen habe. Der Angeklagte wies im Vorfeld der Verhandlung ein Fehlverhalten zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

                                Offene Fragen
                                Zahlreiche Fragen rund um den Vorfall sind bisher offen geblieben. So steht zwar fest, dass die Bergsteigerin und der Bergsteiger mit ihren Stirnlampen mitten im Stüdlgrat in der Nacht von der Webcam der nahen Erzherzog-Johann-Hütte aufgezeichnet wurden. Daraufhin stieg bei heftiger werdendem Wind ein Hubschrauber auf, der laut Staatsanwaltschaft die Alpinisten gegen 22.50 Uhr überflog. Der Bergsteiger soll aber zu diesem Zeitpunkt keine Notsignale abgegeben haben. Auch die Bergsteigerin zeigte keine entsprechenden Zeichen. Erst gegen 0.35 Uhr soll laut Anklage nach mehrmaligen Versuchen seitens der Alpinpolizei ein "unklares" Telefongespräch mit dem Mann zustande gekommen sein.

                                Zudem soll der 36-Jährige, als er die Frau gegen 2 Uhr nachts zurückgelassen hatte, um nach Eigenangaben Hilfe zu holen, keinen Biwaksack oder Alu-Rettungsdecken verwendet haben, um die Begleiterin vor Wind und Kälte besser zu schützen. Im Prozess muss zudem geklärt werden, ob die Alpinisten spätestens am sogenannten "Frühstücksplatz" (3.550 Meter) – laut Bergexperten der Point of no Return beim Aufstieg über den Stüdlgrat – hätten umkehren müssen, weil die hochalpine Winter-Tour bis dahin bereits zu lange dauerte.

                                Der Fall und der bevorstehende Prozess sorgen auch international für großes Aufsehen. Beteiligte Bergführer und Bergretter hüten sich aber vorab davor, öffentlich konkrete Einschätzungen abzugeben. Vorverurteilungen in die eine oder andere Richtung sollen möglichst vermieden werden. Die Gemengelage ist komplex: So wird das Gericht auch Fragen zu Selbst- und Fremdverantwortung am Berg zu klären haben.
                                [...]


                                Im zweiten Teil bringt der Artikel einige markante Zahlen zu Touren auf den Großglockner:
                                Zuletzt wurde der Gipfel pro Jahr von etwa 9.000 Personen bestiegen. 2025 gab es fast 7500 Übernachtungen in der Stüdlhütte und nochmals etwa 4500 in der Erzherzog-Johann-Hütte.
                                In den letzten 20 Jahren gab es 29 Todesfälle auf Großglockner-Routen, allein im Jahr 2025 drei. Davor vergingen gottlob aber auch einmal mehrere Jahre ohne tödliches Unglück.
                                Die Bergrettung wird im Durchschnitt einmal in zwei Wochen zu Einsätzen an der Großglockner-Südseite gerufen.



                                9.000 Glockner-Besteigungen pro Jahr
                                Was aber macht den Mythos und die Anziehungskraft des Großglockners aus? Zum einen ist es seine Stellung als höchster Berg Österreichs, sagt Gebhard Bendler aus der Abteilung Bergsport im Alpenverein. "Darüber hinaus ist der Stüdlgrat eine der schönsten und imposantesten Grat- und Führungstouren in den Ostalpen." Aber auch die Zugänglichkeit vor allem über den Normalweg (via Erzherzog-Johann-Hütte) und mit ausgebildeten Bergführerinnen und Bergführern sorgt für eine Zunahme an Bergsteigerinnen und Bergsteigern.

                                Vor 15 Jahren sind es laut Schätzungen des Alpenvereins noch circa 5.000 Besteigungen des Großglockners pro Jahr gewesen. Peter Tembler, Ortsstellenleiter der Bergrettung Kals am Großglockner und Bergführer, sagt auf eine aktuelle STANDARD-Anfrage: "Ich würde die Zahl der Glocknerbesteigungen übers Jahr mit acht- bis neuntausend beziffern."

                                Die steigende Beliebtheit ist auch touristisch relevant. In der Stüdlhütte des Deutschen Alpenvereins wurden im Vorjahr knapp 7500 Übernachtungen gezählt. In der Erzherzog-Johann-Hütte auf der Adlersruhe – sie ist auf 3.454 Metern die höchstgelegene Schutzhütte Österreichs – sind es jährlich rund 4.500.
                                [...]

                                29 Tote in 20 Jahren
                                Was die Zahl der Todesfälle am Großglockner betrifft, war das Jahr 2025 herausragend. Laut der Alpinunfalldatenbank des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit (ÖKAS) und der Alpinpolizei kam es zu drei tödlichen Unfällen: Im Juni stürzte ein 31-jähriger Salzburger ab, im August ein 29-jähriger Deutscher. Dazu kommt der Erfrierungstod der 33-jährigen Salzburgerin im Jänner. Zwei weitere Personen sind laut Bergretter Tembler "am Weg unterhalb des Großglockners durch interne medizinische Ursachen verstorben".

                                Davor gab es aber auch einige Jahre ohne tödliche Unfälle am Großglockner: Nach Angaben von Tembler kam es von 2018 bis Herbst 2023, also in rund fünf Jahren, zu keinem Bergtoten an der Südseite des Glockners. Laut ÖKAS-Datenbank wurden in den vergangenen 20 Jahren genau 29 Todesfälle am Großglockner verzeichnet, wie eine Auswertung für den STANDARD ergab.

                                Zur Frage der Rettungseinsätze pro Jahr antwortet Tembler: "Die Bergrettung Kals verzeichnet im Schnitt 20 bis 25 Einsätze an der Großglockner-Südseite." Rund die Hälfte der Einsätze würden Hubschrauber "ohne unsere Unterstützung abarbeiten". Insgesamt gab es im Vorjahr im Großglockner-Gebiet Alpinunfälle mit 13 verletzten und 24 unverletzten Personen, bei denen ein Einsatz der Alpinpolizei notwendig wurde.
                                [...]

                                David Krutzler, 31.1.2026

                                https://www.derstandard.at/story/300...berg-tragoedie


                                Zuletzt geändert von Wolfgang A.; vor 5 Tagen.
                                Lg, Wolfgang


                                Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
                                der sowohl für den Einzelnen
                                wie für die Welt zukunftsweisend ist.
                                (David Steindl-Rast)

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