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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

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  • Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Durch einen ausgelösten Steinschlag wurde ein Heeresoffizier schwerst verletzt. Die Justiz sieht jedoch keine Schuld bei den Kletterern.


    Von Reinhard Fellner

    Innsbruck – Ein soeben ergangenes Urteil des Innsbrucker Landesgerichtes bestätigt wiede*rum die weit auszulegende Selbstverantwortung für Risiken im hochalpinen Bereich. Umstände und Inhalt der Klage hatten jedoch Seltenheitswert: So hatte ein Heereshochalpinist vorletztes Jahr einen international bekannten Tiroler Kletterer geklagt. Der beklagte Unterländer sollte dem „Oberstarzt“ für eine schwere Verletzung mit rund 31.000 Euro haften, nachdem der Extremkletterer beim Setzen einer Absicherung Fels losgebrochen hatte.

    Juli 2013: Der geklagte Tiroler versuchte sich mit einem weiteren Extremkletterer und Bergführer an einer noch nicht bestiegenen Wand im Wilden-Kaiser-Gebirge oberhalb des bekannt steinschlaggefährdeten Eggersteiges.

    Zur selben Zeit findet eine Gebirgsausbildung des Bundesheeres statt. Der Arzt und ein Oberst sehen am Steig zwei Rucksäcke liegen und denken sich nichts dabei. Sekunden später prasselt ein Steinhagel herab, der den Oberst an der Hand trifft und dem Arzt die rechte hintere Ferse abtrennt.

    Sekunden zuvor hatte sich an der darüberliegenden Felswand ein Todeskampf abgespielt. War dem Tiroler doch trotz aller Erfahrung und Kontrollen eine Felsschuppe beim Setzen einer Absicherung losgebrochen. Eine Latsche verhinderte für den rückwärts Fallenden noch den Absturz.

    Trotzdem machte der Verletzte letztes Jahr am Landesgericht bei der Verhandlung vor Richterin Claudia Zimmermann-Ganahl zwei Versäumnisse geltend: So hätte der Kletterer bei einer Erstbesteigung zumindest auf den Rucksäcken am Steig vor der Klettereinlage per Zettel warnen müssen. Zudem sei der erfahrene Kletterprofi beim Steinschlag zu Warnrufen verpflichtet gewesen.

    Der Top-Kletterer nach der Verhandlung zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine Vorschriften. Hier gilt Eigenverantwortlichkeit. Das wäre das Ende des heutigen Kletterns!“ Nach einem Augenschein am Eggersteig wies Richterin Zimmer-Ganahl die Klage zur Gänze ab. So sei hochalpiner Bergsport mit vielen Risiken verbunden: „Eine Haftung eines Bergsteigers gegenüber einem anderen Bergsteiger entsteht nur, wenn zu den unvermeidbaren Risiken des hochalpinen Bergsteigens noch weitere, schuldhafte Verhaltensweise hinzutreten. Schadenersatz setzt weiters voraus, dass jemand gegen ein Schutzgesetz verstößt. Wie sich aus dem Sachverhalt des Falls ergibt, ist es auch bei noch so sorgfältigen Bewegung im ungesicherten Hochgebirge nicht zu vermeiden, dass einzelne Steine losgelöst werden. Steinschlag ist also als sportimmanentes Risiko des Bergsteigens, des Kletterns – allgemein der Bewegung im Hochgebirge zu sehen.“ Dazu könne dem Kletterer keine Sorgfaltswidrigkeit vorgeworfen werden. So sei eine Erstbegehung eine historisch gewachsene, übliche alpine Tätigkeit. Dazu war der Beklagte für die Route sehr gut qualifiziert, die Gesteinsqualität der Route nicht brüchiger als im Umfeld und durch Zugprüfungen untersucht worden. Zuletzt habe der Kletterer die Begehung auf einen Werktag gelegt und Rucksäcke auf den Weg vor dem Einstieg deponiert (Warnzeichen), um Gefährdungen zu minimieren. Die Richterin: „Da alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Vermeidung eines Steinschlages ausgeschöpft wurden, ist dieser als plötzliches, unabwendbares Ereignis zu werten.“

    Kletterer-Anwalt Andreas Ermacora: „Hier hat sich ein alpines Restrisiko verwirklicht, das der Kläger selbst zu tragen hat. Als erfahrener Bergsteiger hätte er die sichtbar deponierten Rucksäcke zudem als Warnzeichen werten müssen!“ Der Kläger berief gegen das Urteil.

    Quelle
    "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

    https://www.instagram.com/grandcapucin38/

  • #2
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Grundsätzlich ein begrüßenswertes Urteil. Die Begründung macht auch Sinn. Was für mich nicht aus dem Bericht hervorgeht ist, wen es denn nun erwischt hat. War der Kläger nun ein Arzt, ein Oberst oder ein Oberst-Arzt? Und war hatte dieser die Qualifikation "Heereshochalpinist" oder war er nur ein Alpinist des Bundesheeres?
    "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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    • #3
      AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

      Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
      Grundsätzlich ein begrüßenswertes Urteil. Die Begründung macht auch Sinn. Was für mich nicht aus dem Bericht hervorgeht ist, wen es denn nun erwischt hat. War der Kläger nun ein Arzt, ein Oberst oder ein Oberst-Arzt? Und war hatte dieser die Qualifikation "Heereshochalpinist" oder war er nur ein Alpinist des Bundesheeres?
      Es war eine Arzt und ein Oberst vor Ort. Beide hat es erwischt, aber nur der Oberst hat geklagt.
      Gruss
      DonDomi

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      • #4
        AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

        Und wer genau war jetzt dieser "international bekannten Tiroler Kletterer", "Extremkletterer", "erfahrene Kletterprofi", "Top-Kletterer" ?
        "Have we vanquished an enemy? None but ourselves. Have we gained success? That word means nothing here. Have we won a kingdom? No... and yes. We have achieved an ultimate satisfaction... fulfilled a destiny... To struggle and to understand - never this last without the other; such is the law..." <George Mallory>

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        • #5
          AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

          Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigen
          Und wer genau war jetzt dieser "international bekannten Tiroler Kletterer", "Extremkletterer", "erfahrene Kletterprofi", "Top-Kletterer" ?
          Ist das wirklich wichtig?

          Wichtig ist... ab sofort immer einen Rucksack am Einstieg abstellen...

          tch

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          • #6
            AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

            Also wer beim Putzen keinen Zettel hinterlässt, ist naja... Ich denk mir mein nen Teil.
            carpe diem!
            www.instagram.com/bildervondraussen/

            Kommentar


            • #7
              AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

              Ich frag mich gerade, was wohl passiert wäre, wenn die da einen Zettel hinterlassen hätten und die beiden beim Lesen mit einem Mal im Hagel gestanden hätten
              Was soll man auf so einen Zettel auch draufschreiben: "Wenn Sie diesen Zettel lesen, befinden sich die Autoren gerade über Ihnen in der Wand. Es könnten sich Steine oder andere Bestandteile der Wand unkontrolliert lösen und der Schwerkraft gehorchen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie, diesen Bereich weiträumig zu meiden. Vielen Dank für ihr Verständnis."

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              • #8
                AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
                Also wer beim Putzen keinen Zettel hinterlässt, ist naja... Ich denk mir mein nen Teil.
                War das beim Putzen? Dann fänd' ich's auch fragwürdig. Bei einer alpinen Erstbegehung im Vorstieg, fänd' ich aber nicht, dass es einen Zettel braucht, weil da will ja niemand Steine runterschmeißen. Liest sich aber für mich, als wenn was ausgebrochen wäre und nicht absichtlich hinuntergeschmissen wurde!?
                ----

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                • #9
                  AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                  Putzen wäre wohl ein ganz anderes, wesentlich sensibleres Thema... Aber das war´s (der Schilderung nach) ja nicht.

                  Insgesamt äußerst kurios, auf welche Klage-Ideen manche noch verfallen, um irgendwo bei einer "Wurzn" etwas herauszuschinden.
                  Gottseidank ein vernünftiges Urteil!
                  Denn sonst ergäbe sich folgendes Szenario: Unter jeder Felswand ein Sammelsurium von Zetteln, unter der Eiger Nordwand können sie dann gleich einen Altpapiercontainer hinstellen... Reserve-Rucksack für Hinterlegung extra mitführen!!
                  Ach ja - zum Thema Erstbegehung: Jeder Verhauer müsste dann rechtlich auch äußerst sensibel beurteilt werden...

                  LG

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                  • #10
                    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                    Verstehe ich schon irgendwie, ein Mitarbeiter vom Bundesheer braucht immer irgend einen Zettel, einen schriftlichen Befehl (früher sogar für´s Kopieren), eine Checkliste, eine Ausrüstungsliste, einen Urlaubsschein, eine Dienstzuweisung, eine schriftliche Beförderung, einen Versetzungsantrag....... sonst funktioniert bei denen gar nix! Ich glaube betreffender Oberst hat bereits ein geeignetes Formular für solche Fälle entworfen.
                    Zuletzt geändert von oidmosavoda; 30.03.2015, 11:10.
                    .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                    • #11
                      AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                      Der Top-Kletterer zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine
                      Vorschriften. Hier gilt Eigenverantwortlichkeit. Das wäre das Ende des
                      heutigen Kletterns!“

                      Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
                      Noch dümmer gehts wohl kaum.
                      Rechtsfreier Raum Gebirge?
                      Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
                      Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.
                      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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                      • #12
                        AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                        Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                        Der Top-Kletterer zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine
                        Vorschriften. Hier gilt Eigenverantwortlichkeit. Das wäre das Ende des
                        heutigen Kletterns!“

                        Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
                        Noch dümmer gehts wohl kaum.
                        Rechtsfreier Raum Gebirge?
                        Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
                        Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.
                        Doch - du hast es eben bewiesen...

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                        • #13
                          AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                          Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                          Verstehe ich schon irgendwie, ein Mitarbeiter vom Bundesheer braucht immer irgend einen Zettel, einen schriftlichen Befehl (früher sogar für´s Kopieren), eine Checkliste, eine Ausrüstungsliste, einen Urlaubsschein, eine Dienstzuweisung, eine schriftliche Beförderung, einen Versetzungsantrag....... sonst funktioniert bei denen gar nix! Ich glaube betreffender Oberst hat bereits ein geeignetes Formular für solche Fälle entworfen.
                          War ja klar, dass ein wenig Bundesheer Bashing auch nicht fehlen darf!

                          Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                          Der Top-Kletterer zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine
                          Vorschriften.

                          Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
                          Na hoffentlich nicht! Wenn er es wirklich so gemeint hätte wie du es auffasst - nämlich dass es im Gebirge überhaupt keine Regeln oder angebrachte Verhaltensweisen gäbe, dann wäre es in der Tat eine äußerst dumme Aussage und eine besorgniserregende Einstellung. Ich glaube (hoffe) jedoch eher, dass die Formulierung einfach etwas unglücklich war.
                          "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                          • #14
                            AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                            Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                            Doch - du hast es eben bewiesen...
                            Du nimmst mir das Wort aus dem Mund!
                            "Ich will lieber stehend sterben, als knieend leben,
                            lieber 1000 Qualen leiden, als einmal aufzugeben."


                            http://christianknoll.blogspot.com/

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                              Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                              Noch dümmer gehts wohl kaum.
                              Rechtsfreier Raum Gebirge?
                              Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
                              Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.
                              Das hat er doch offensichtlich nicht so gemeint, wie du es jetzt auslegst. Natürlich ist es kein rechtsfreier Raum. Es ist und soll natürlich verboten sein, dass du z.B. jemand anders bewusst mit Steinen bombardierst. Trotzdem würde ich es nur ungern sehen, wenn es in den Alpen zugehen würde, wie in den USA - wegen jeder Kleinigkeit ne Klage droht über x Millionen...

                              Der 2. Teil deiner Aussage deutet auf ne leichte Verbitterung hin. Oder Neid. Weil ich keine Ahnung habe, warum du denkst, dass der Kletterer da irgendwie nen krassen, rücksichtslosen Egotrip hingelegt haben soll.
                              "Have we vanquished an enemy? None but ourselves. Have we gained success? That word means nothing here. Have we won a kingdom? No... and yes. We have achieved an ultimate satisfaction... fulfilled a destiny... To struggle and to understand - never this last without the other; such is the law..." <George Mallory>

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