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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    @ oidmosavoda: Siehe vorherige (vor allem deine) Beiträge, bzw. Beitrag #44 von Steirerspur.
    ...nah geh weiter, ist halt wirklich so bei denen, wenn dort kein "zettel" vorliegt wo draufsteht was zu tun ist wird´s zäh, also ein bisserl ironie hat doch mit schimpfen nix zu tun, hat aber schon einen zartbitteren beigeschmack, wenn du beispielsweise bei hochwasserkatastrophen u. ähnlichem mit ihnen zusammenarbeitest wirst du verstehen was ich meine, aber hast eh völlig recht, gehört nicht hierher!

    ....und es gehört dort schon unterschieden zwischen Leuten die

    1.) einen verdammt guten Job machen der Respekt verdient

    2.) Grundwehrdienern die halt das machen müssen was ihnen angeschafft wird ob sie nun wollen oder nicht

    3.) und einer Gruppe drei die naja...............mit Pistole am Gürtel im warmen Wirtshaus sitzend Kaffee schlürft, sich für nichts zuständig fühlt weil es halt keinen Zettel gibt wo draufsteht......

    ....während Gruppe zwei und vereinzelt auch Gruppe eins draußen bescheidenst ausgerüstet im Sauwetter, Schnee schaufelt, Bauschutt wegräumt, mit bloßen Händen vergammelte Lebensmittel aus überfluteten Kellern entsorgt ect.ect.ect........


    schöne Ostern und viel spaß beim eiersuchen im schnee
    Zuletzt geändert von oidmosavoda; 04.04.2015, 11:16.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Zu 1): So eine Einstellung gefällt mir überhaupt nicht! Natürlich sollte jeder Alpinist/Kletterer darauf achten, dass er eben keine Steine lostritt. Mit einem einfachen "das passiert halt" ist die Sache nicht getan. Selbstverständlich kann Steinschlag passieren, aber wenn man schon mit der Einstellung hineingeht "ja mei, ist halt so" dann wird man sich auch kaum bemühen diesen überhaupt zu verhindern! Man sollte es sich hier keineswegs zu einfach machen!!!
    Ganz deiner Ansicht! Als ich Z.B. einmal in einem anderen Forum angeregt habe, man solle doch bitte ein 60ziger Doppelseil nicht durch die Schrofen zerren, bekam ich zu Antwort: "Die Steine fliegen sowieso!"

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    @ oidmosavoda: Siehe vorherige (vor allem deine) Beiträge, bzw. Beitrag #44 von Steirerspur.

    Zitat von peter40 Beitrag anzeigen
    wenn beim gehen ein stein runterfällt, ist das halt so.

    aber es scheint halt mode zu sein, überall, wo etwas passiert, einen schuldigen finden zu wollen. und/oder möglichst einen geldvorteil daraus ziehen zu wollen. und mmn wird das noch zunehmen ...
    Zu 1): So eine Einstellung gefällt mir überhaupt nicht! Natürlich sollte jeder Alpinist/Kletterer darauf achten, dass er eben keine Steine lostritt. Mit einem einfachen "das passiert halt" ist die Sache nicht getan. Selbstverständlich kann Steinschlag passieren, aber wenn man schon mit der Einstellung hineingeht "ja mei, ist halt so" dann wird man sich auch kaum bemühen diesen überhaupt zu verhindern! Man sollte es sich hier keineswegs zu einfach machen!!!
    zu 2): Ja, leider! Aber wir müssen ja jeden Blödsinn von den Amis übernehmen, scheint es! (wie auch von Firngleiter richtig angemerkt!)

    Übrigens war ich der erste Beitrag in diesem Thread und fand das Urteil auch begrüßenswert. Nichtsdestotrotz - auch wenn etwas juristisch nicht strafbar ist, so kann es dennoch moralisch verwerflich sein. Also bitte nicht Kritik am "Tatbestand" Steinschlagauslösung mit Kritik am Urteil verwechseln!

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  • Hobbit
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Interessante Diskussion Mein Senf dazu: Der Beklagte kann froh sein, dass ihn noch jemand klagen kann. Wir haben voriges (oder wars vorvoriges?) Jahr auf der Hohen Wand einen Absturz oberhalb des Wagnersteiges (beliebter Familienklettersteig!) beobachten dürfen (vom Kanzelgrat aus), da ist ein Alleingänger mit einem großem Block abgegangen. Den hat niemand mehr klagen können ...

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  • Steirerspur
    antwortet
    Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    Bitte wo hat da wer über unser Heer geschimpft,


    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    Verstehe ich schon irgendwie, ein Mitarbeiter vom Bundesheer braucht immer irgend einen Zettel, einen schriftlichen Befehl (früher sogar für´s Kopieren), eine Checkliste, eine Ausrüstungsliste, einen Urlaubsschein, eine Dienstzuweisung, eine schriftliche Beförderung, einen Versetzungsantrag....... sonst funktioniert bei denen gar nix! Ich glaube betreffender Oberst hat bereits ein geeignetes Formular für solche Fälle entworfen.
    ....

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  • stoamandl
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Ich kenne die Umstände natürlich auch nicht genauer wie die anderen hier.

    Generell finde ich den Freispruch im Sinne einer freien Bergwelt gut.

    Es ist zu hinterfragen, ob Erstbegehungen über markierten Wanderwegen wirklich immer unbedingt notwendig sind. Hier blicken vielleicht gerade Pros in ihrem sportlichen Ehrgeiz eventuell zu wenig nach rechts und links (und auch unten).

    Wenn ich übrigens wo 2 Rucksäcke unter einer Wand stehen sehe, kenne ich mich aus und gehe davon aus, dass über mir jetzt geklettert wird (mit allen Risiken und Nebenwirkungen).

    Grüße, S.

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Offenbar haben wir unterschiedliche Begriffsdefinitionen des Wortes "fahrlässig". Für mich bedeutet "fahrlässig", dass man gar nicht weiß was man falsch macht, aber die gebotene Vorsicht nicht hat walten lassen. Du schreibst hier, dass man etwas "wider besseren Wissens" gemacht hat - Man wusste also wie es richtig gehört und handelte bewusst falsch. Eigentlich wäre hier da Wort "wissentlich" wesentlich angebrachter.
    Die Definition der Fahrlässigkiet findet sich in § 6 Abs 1 StGB:
    Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.

    Sonst bin ich auch bei peter40. Die Tendenz jemand zu finden der einem schadenersatzpflichtig sein könnte nimmt zu und hat ihr Vorbild sicher in den USA. Ich träume etwa von einem USA Urlaub bei dem ich mir in einer Fastfoodkette heißen Kaffee über sensible Körperteile schütte, weil der Plastikbecher nicht narrensicher handhabbar ist. Ich hätte nach einer vergleichsweisen Einigung mit dem Betreiber wohl ausgesorgt.

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  • Gugaruz
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von peter40 Beitrag anzeigen
    ich finde das urteil gut. hoffentlich lesen möglichtst viele, die wegen jeden schmarrn gleich klagen wollen, die zeilen vom richter.
    [..]
    aber es scheint halt mode zu sein, überall, wo etwas passiert, einen schuldigen finden zu wollen. und/oder möglichst einen geldvorteil daraus ziehen zu wollen. [...]
    fairerweise muss man dazusagen, dass die kläger oft die versicherungen sind, und nicht die eigentlich geschädigten. da kannst du als betroffener oft gar nichts dafür...

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  • peter40
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    ich finde das urteil gut. hoffentlich lesen möglichtst viele, die wegen jeden schmarrn gleich klagen wollen, die zeilen vom richter.

    wenn beim gehen ein stein runterfällt, ist das halt so. und sollte genauso behandelt werden, wie wenn eine gams oder steinbock der Auslöser wäre. Reaktion darauf - keine. weil Tiere sind nicht klagbar.

    was anderes ist, wenn ganz bewusst steine runtergeschmissen werden. ob jetzt beim ausputzen oder absichtlich.

    aber es scheint halt mode zu sein, überall, wo etwas passiert, einen schuldigen finden zu wollen. und/oder möglichst einen geldvorteil daraus ziehen zu wollen. und mmn wird das noch zunehmen ...

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  • rutschger
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    also hier gehts um...anglaublich

    das urteil finde ich, soweit ich das ganze verstanden habe, gut!
    selbst sind mir auch schon einige steinderl (unabsichtlich) die wand runtergesaust. bei normalen wiederholungen und bei erstlingswerken, um sowas kommt man nicht drumrum selbst wenn man sehr vorsichtig ist. ums geplante putzen gehts hier ja ohnehin nicht. dass der eine oder andere hallenhampler nicht verstehen kann dass sich steine einfach lockern ist mir natürlich bewusst ich hab allerdings auch in der halle schon erlebt dass griffestücke, chalkbags, sicherungsgeräte usw von der decke gesegelt kamen.
    ich verstehe die ganze aufregung nicht ganz, ausserdem würde es mich interessieren obs dieses theater auch gäbe wenn der kletterer ein ganz normaler 0815-fuzzi gewesen wäre.

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Bitte wo hat da wer über unser Heer geschimpft, es wurde jediglich angeregt für Ausbildungen weniger stark besuchte Gebiete aufzusuchen, die Bandlwürmer grüner Männer an Wochenendtagen durch beliebte Routen müssen halt wirklich nicht sein, genauso wenig wie Schmutzstreifen in beliebten Klettergärten weil halt da einer seine Schützlinge kompanieweise mit dreckigen Schuhen abseilen mußte!

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigen
    Ich kann tauernfuchs [...] zustimmen.
    Da gehen wir noch d'accord, zumindest bezugnehmend auf Beitrag #33.


    Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigen
    Es geht hier um Verhältnismäßigkeit bzw. ob man fahrlässig handelt oder eben nicht.
    Darum gehts überhaupt nicht. Es geht darum, ob und was in den Bergen strafbar ist, ob es Regeln/Richtlinien in den Bergen gibt (und wenn ja welche) und es geht vor allem um die etwas missverständlichen Aussagen des "Top-Kletterers".


    Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigen
    Es sagt niemand, dass man Schuld ist, wenn man von Steinschlag getroffen wird. So einfach ist es in den Bergen halt nicht. Wenn ihr nicht leben könnt, ohne die Schuld auf irgend jemand abzuladen, dann sagt doch, dass Gott oder Buddha oder das Schicksal oder Rumpelstilzchen Schuld ist.
    Das ist ja wohl hanebüchener Unsinn! Natürlich wurde hier im Thread fast ausschließlich auf die Bundesheerler geschimpft. Warum sie überhaupt in der Nähe einer Wand waren, was sie da zum Suchen hatten etc. Was ist nicht so einfach? Wo liest du in meinem Beitrag eine zwanghafte Suche nach Schuldigene? Ich habe das Wort "schuld" sogar unter Anführungszeichen gesetzt um hervorzuheben, dass "schuld" hier relativ zu sehen ist. Dein Exkurs in die Theologie bzw. zu den Gebrüdern Grimm ist ja nur mehr armselig und außerdem widersprüchlich. Gerade der Schicksalsglaube ist ja eine konträre Denkrichtung zur Schuldfrage. Wenn alles (vorher)bestimmt ist, dann gibt es keine Schuldigen - dann ist alles halt einfach "der Lauf der Dinge" und man kann halt nichts machen.


    Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigen
    In Realität gibt es nunmal objektive Gefahren bzw. ein Restrisiko. Diesem sollte sich jeder in den Bergen bewusst sein bzw. damit umgehen können. Je nach Sportart sind diese Gefahren halt größer oder kleiner.
    Wow, danke das ist mir wirklich komplett neu und verändert meine Sicht auf die Berge fundamental.

    Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigen
    in dem vorliegenden Fall scheinen weder das Unfallopfer noch der Kletterer Schuld zu sein, weil beide keine fahrlässigen Fehler (also wider besseren Wissens) gemacht haben.
    Offenbar haben wir unterschiedliche Begriffsdefinitionen des Wortes "fahrlässig". Für mich bedeutet "fahrlässig", dass man gar nicht weiß was man falsch macht, aber die gebotene Vorsicht nicht hat walten lassen. Du schreibst hier, dass man etwas "wider besseren Wissens" gemacht hat - Man wusste also wie es richtig gehört und handelte bewusst falsch. Eigentlich wäre hier da Wort "wissentlich" wesentlich angebrachter.

    Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigen
    Es war eben einfach nur Pech.
    Da sind wir wieder beim "Schicksal" oder?
    Ich bin auch der Meinung, dass Unfälle manchmal einfach passieren und nicht überall ein Schuldiger gesucht werden muss. Das ist aber hier nicht das primäre Thema.

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  • Gugaruz
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigen
    und in dem vorliegenden Fall scheinen weder das Unfallopfer noch der Kletterer Schuld zu sein, weil beide keine fahrlässigen Fehler (also wider besseren Wissens) gemacht haben. Es war eben einfach nur Pech.
    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    Jedenfalls ist es sehr begrüßenswert dass sich Richter vermehrt intensiv mit den örtlichen Gegebenheiten beschäftigen.
    Finde ich auch... Sollte es in Fällen wie diesem eben Kläger geben, muss sich ein Richter halt mit dem Einzelfall beschäftigen und Sachverständige/Gutachter heranziehen.
    Ist wohl das einzig vernünftige Prozedere. Pauschal kann man in solchen Fälle einfach nicht urteilen...

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Mag schon sein dass Arzt und Oberst privat unterwegs waren aber warum dann die Berufsbezeichnungen, der Kletterer wird ja auch einen solchen haben der nicht erwähnt wurde und dass unser Heer ansonsten häufig stark besuchte Gebiete für Kurse aufsucht ist bitte schon eine Tatsache, hier gäbe es geeignetere Alternativen. Auch bei einer privaten Bergtour muß ich nicht unbedingt unter den Wänden herumspazieren wo bekanntlich viel geklettert wird. Persönlich meide ich ganz einfach vielbegangene Routen zu Stoßzeiten wo ich mit Seilschaften über mir rechnen muß genauso wie Wände wo sich unterhalb stark frequentierte Wanderwege befinden.

    Denken wir die Schuldfrage weiter, wird sich folglich bei solchen Fällen auch die Beweisfrage stellen und die wird in vielen Fällen nicht unbedingt einfach zu beantworten sein. In diesem Fall wird es wohl so wie einige treffend geschrieben haben einfach nur Pech gewesen sein, der Kaiser ist sicher alles andere als ein Bruchhaufen.

    Jedenfalls ist es sehr begrüßenswert dass sich Richter vermehrt intensiv mit den örtlichen Gegebenheiten beschäftigen.
    Zuletzt geändert von oidmosavoda; 02.04.2015, 10:11.

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  • SchlossereiImmerDabei
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Ich kann Metanoia und tauernfuchs nur zustimmen. Es geht hier um Verhältnismäßigkeit bzw. ob man fahrlässig handelt oder eben nicht. Und daher finde ich folgende Aussage auch nicht wirklich gut:

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Der Bergsteirer hat schon nicht ganz unrecht. Nach manchen Beiträgen kommt es mir hier so vor, als ob plötzlich nicht der der den Steinschlag auslöst "schuld" ist, sondern der dem der Stein auf den Kopf fällt. Das war dann wahrscheinlich schlechte Tourenplanung oder wie? Selbstverantwortung ja, aber bitte nicht komplett den gesunden Menschenverstand außer Acht lassen.
    Es sagt niemand, dass man Schuld ist, wenn man von Steinschlag getroffen wird. So einfach ist es in den Bergen halt nicht. Wenn ihr nicht leben könnt, ohne die Schuld auf irgend jemand abzuladen, dann sagt doch, dass Gott oder Buddha oder das Schicksal oder Rumpelstilzchen Schuld ist.
    In Realität gibt es nunmal objektive Gefahren bzw. ein Restrisiko. Diesem sollte sich jeder in den Bergen bewusst sein bzw. damit umgehen können. Je nach Sportart sind diese Gefahren halt größer oder kleiner. Ist doch alles bekannt... und in dem vorliegenden Fall scheinen weder das Unfallopfer noch der Kletterer Schuld zu sein, weil beide keine fahrlässigen Fehler (also wider besseren Wissens) gemacht haben. Es war eben einfach nur Pech.

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