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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Corona-Krise: Ein Bergsommer voller Ungewissheit / 19.04.2020

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neue Beiträge

  • #16
    zum Thema Fahrgemeinschaften bilden für Wandertouren:

    https://www.kfv.at/covid-19-rechtlic...len-situation/

    Realistisch sind bei Autos normaler Größe nur ein weiterer Mitfahrer, der rechts hinten sitzt. Beide müssen dann Maske tragen.

    Die Sinnhaftigkeit kann man natürlich hinterfragen, denn wenn das Auto nicht belüftet ist (fenster nicht offen, keine klimaanlage), dann ist dem Virus egal, ob da 1m oder 5m Abstand ist. Geschlossener Raum und so. Und wenn eine gute Lüftung ehrrscht oder man das Fenster einen Spalt offen lässt, dann verdünnt sich das Virus schnell.

    Aber ich hinterfrage viel zur Sinnhaftigkeit derzeit.... genauso wenn man alleine im Bus oder Zug sitzt, dann braucht man auch keine Maske tragen.
    http://www.wetteran.de

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    • #17
      Und auch noch mal wegen der Verunsicherung, was man darf, und was kontrolliert werden kann:

      Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20011078

      § 1 Zur Verhinderung ... ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.
      § 2 Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen...

      5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einen Meter einzuhalten.


      § 4

      (1) Das Betreten des Kundenbereichs in Massenbeförderungsmitteln ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen wird und bei der Benützung gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen eingehalten wird. Die Pflicht zum Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

      (2) Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sind nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen wird und gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Die Pflicht zum Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. § 6

      Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe, warum eine Betretung gemäß § 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen
      ----------


      Ich interpretiere das so...man darf ins Freie, alleine, mit Mitbewohnern. Wenn man unterwegs *zufällig* jemand trifft, den man kennt, muss man Abstand halten. Wenn man Fremde trifft, muss man auch Abstand halten. Man muss immer Abstand halten. Es gibt keine Zweckgebundenheit bei Autofahrten alleine, oder mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wichtig sind nur der Meter Abstand und der Mundschutz.

      Der Polizei gegenüber muss man sich nicht rechtfertigen, wenn man Öffis nutzt oder im Auto (mit)fährt.



      http://www.wetteran.de

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      • #18
        Zitat von Exilfranke Beitrag anzeigen
        Und auch noch mal wegen der Verunsicherung, was man darf, und was kontrolliert werden kann:

        Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20011078



        ----------


        Ich interpretiere das so...man darf ins Freie, alleine, mit Mitbewohnern. Wenn man unterwegs *zufällig* jemand trifft, den man kennt, muss man Abstand halten. Wenn man Fremde trifft, muss man auch Abstand halten. Man muss immer Abstand halten. Es gibt keine Zweckgebundenheit bei Autofahrten alleine, oder mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wichtig sind nur der Meter Abstand und der Mundschutz.

        Der Polizei gegenüber muss man sich nicht rechtfertigen, wenn man Öffis nutzt oder im Auto (mit)fährt.


        Das war die ganze Zeit so. Von Anfang an (okay- bis auf die Sache mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, wobei auch da zumindest für Wien Bgm Ludwig gemeint hat, man würde das nicht kontrollieren).
        Man durfte de facto eh fast alles.

        Aber dein letzter Satz passt nicht mit dem letzten Satz aus deinem Verordnungszitat zusammen.
        Wenn dich die Polizei fragt: quo vadis? musst du sinngemäß antworten: "ich halte mich gemäß Covid-Maßnahmengesetz §2 Punkt 5 an einem öffentlichen Ort auf unter Wahrung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes von einem Meter zu haushaltsfremden Personen."

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        • #19
          Gastronomiebetriebe können am 15. Mai öffnen, Beherbergungsbetriebe am 29. Mai. Öffnungszeiten zwischen sechs und 23 Uhr sind möglich. Es gilt pro Tisch ein Mindestabstand von einem Meter, dieser gilt nicht für Personen, die am selben Tisch sitzen.
          https://www.derstandard.at/jetzt/liv...sponsive=false
          Meine Touren

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          • #20
            Schätze, der Großteil wird gar nicht aufsperren, wird ein Verlustgeschäft machen, wenn sie es tun, werden weiterhin Take-Away anbieten, einen Hungerlohn für die Kellner zahlen oder die Preise für Getränke und Speisen empfindlich anheben.

            Frag mich, wie der Alpenverein das künftig handhaben wird auf den Hütten. Schwer zu kalkulieren. Werden künftig nur noch Familien oder Paare übernachten dürfen, weil Verlustgeschäft, wenn ein einzelner ein 4er Zimmer oder 8er Lager belegt? Gar keine Übernachtungen? Draußen gehts ja noch, da kann man sich zur Not auch auf den Boden setzen... im Sommer könnte man mit Biwaksack vor der Hütte übernachten.

            Fragen und über Fragen, und wie das finanziell leistbar sein soll. Die wenigsten Gastronomiebetriebe und Übernachtungsbetriebe schwimmen im Geld.
            http://www.wetteran.de

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            • #21
              Hallo tu felix Austria,

              da sich meine geplante Tour zum Gunung Kerinci wie mein gesamter Trip nach Südostasien zunehmend aus dem Bereich des Realistischen entfernt, könnte es bei mir auf einen Bergsommer im Alpenraum hinauslaufen. Aber werde ich überhaupt die Landesgrenzen überschreiten dürfen? Falls nicht, würden meine Höhenambitionen schon bei 2962,06m enden müssen, was mir irgendwie zu niedrig ist. Also: Wenn mein Außenminister mich lässt, würde ich - Cordoba hin oder her - gerne ein paar Euronen auf rot-weiß-rotem Terrain ausgeben. Zum Beispiel für Topfentorte mit Schlagobers...

              LG
              Klaas
              Besucht mich auf www.klaaskoehne.de!

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              • #22
                Zitat von peakbagger Beitrag anzeigen
                Also: Wenn mein Außenminister mich lässt, würde ich - Cordoba hin oder her - gerne ein paar Euronen auf rot-weiß-rotem Terrain ausgeben. Zum Beispiel für Topfentorte mit Schlagobers...
                Auch ohne Euros bei uns zu lassen, bist du natürlich gern gesehener Gast. Und ich kenne ein paar gute Restaurants in der Nähe, die deine Euro sicher gebrauchen können.
                "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                • #23
                  Neue Regel zu Fahrgemeinschaften:

                  [QUOTE]Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden.[/QUOTE]

                  Also kein Meterabstand mehr.

                  § 9.

                  (1) Das Betreten folgender Einrichtungen durch Besucher ist untersagt:
                  1. Museen und Ausstellungen,
                  2. Bibliotheken und Archiven,
                  3. Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich,
                  4. Seil- und Zahnradbahnen. .
                  Das ist unverständlich, weil gerade bei Kabinenbahnen wäre es ein leichtes, weniger Personen zu befördern und für Durchzug zu sorgen. Sehr bitter für mich, weil ich wegen meiner chronischen Fußbeschwerden noch keine Touren mit > 1200 hm schaffe.

                  https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...20_II_197.html
                  http://www.wetteran.de

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                  • #24
                    Zitat von peakbagger Beitrag anzeigen
                    Hallo tu felix Austria,

                    da sich meine geplante Tour zum Gunung Kerinci wie mein gesamter Trip nach Südostasien zunehmend aus dem Bereich des Realistischen entfernt, könnte es bei mir auf einen Bergsommer im Alpenraum hinauslaufen. Aber werde ich überhaupt die Landesgrenzen überschreiten dürfen? Falls nicht, würden meine Höhenambitionen schon bei 2962,06m enden müssen, was mir irgendwie zu niedrig ist. Also: Wenn mein Außenminister mich lässt, würde ich - Cordoba hin oder her - gerne ein paar Euronen auf rot-weiß-rotem Terrain ausgeben. Zum Beispiel für Topfentorte mit Schlagobers...

                    LG
                    Klaas
                    Also mein letzter Jahreshöchster unter 3000 Meter war 1985 (Alpspitze /Wettersteingebirge). Ist ja schon ein paar Tage her Nun ruft die Wettercordillera uns endlich, um unseren Landeshöchsten nach genau 20 Jahren Freundschaft zu besteigen. Verschoben habe ich den Berg ja oft genug.

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                    • #25
                      Zitat von Exilfranke Beitrag anzeigen
                      Das ist unverständlich, weil gerade bei Kabinenbahnen wäre es ein leichtes, weniger Personen zu befördern und für Durchzug zu sorgen.
                      Gerade in Kabinenbahnen sind die Leute eng zusammengepfercht. Da müsste man die Anzahl schon drastisch reduzieren. Und wenn statt 40 Personen z.B. nur 4 pro Fahrt befördert werden dürften, brauchen sie gleich gar nicht fahren.

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                      • #26
                        Um wirtschaftliches Aufsperren geht es doch in ganz Österreich schon lange nicht mehr.
                        http://www.wetteran.de

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                        • #27
                          Zitat von Exilfranke Beitrag anzeigen
                          Um wirtschaftliches Aufsperren geht es doch in ganz Österreich schon lange nicht mehr.
                          Auf legislativer Ebene nicht primär, aber in der Realität schon. Ich denke, wir werden vieles sehen, was geschlossen bleibt, obwohl es aufsperren dürfte, weil es sich wirtschaftlich nicht rechnet.
                          "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                          https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                          • #28
                            Zitat von maxrax Beitrag anzeigen

                            Gerade in Kabinenbahnen sind die Leute eng zusammengepfercht. Da müsste man die Anzahl schon drastisch reduzieren. Und wenn statt 40 Personen z.B. nur 4 pro Fahrt befördert werden dürften, brauchen sie gleich gar nicht fahren.
                            Glaub die Einser-Sessellifte sind jetzt das Gebot der Stunde
                            Bei dem in Präbichl wird ja grad montiert wie man liest:

                            ESL Präbichl.jpg

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                            • #29
                              Hallo,

                              bin gerade dabei, den diesjährigen Alpenurlaub (DEU/AUT/SUI) im Juli zu planen. Dabei stelle ich mir grundsätzlich folgende Frage: Wird es besonders LEER sein, weil die Touristen aus alpenfernen Ländern fehlen, oder wird es besonders VOLL sein, weil die Touristen aus den Alpenländern in den Alpen bleiben und nicht in die Ferne fahren? Auch ich hatte ja eigentlich einen Trip nach Südostasien vor. Nachdem ich vorhin gesehen habe, das z.B. die Reintalangerhütte im Wetterstein für Juli schon sehr gut gebucht ist, neige ich eher zu der VOLL-Prognose. Voraussetzung ist natürlich, dass die Grenzen und Hütten dann überhaupt offen sind. Was meint ihr?

                              LG
                              Klaas
                              Besucht mich auf www.klaaskoehne.de!

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                              • #30
                                Also meine Kristallkugel sieht es ein wenig anders.
                                Ich denke, dass die Bergsteiger die sonst weiter wegfahren würden nicht sooo arg ins Gewicht fallen, bezogen auf die Alpen. Insgesamt denke ich, dass weniger Leute in den Alpen Urlaub machen. Nur ein Beispiel, aber in der Gegend bei mir daheim sind (hauptsächlich im Tal natürlich) viele Araber auf Urlaub. Da wird's einen massiven Einbruch geben. Auch bei den fernöstlichen Gästen kann ich mir vorstellen, dass viele wegbleiben. Ich bin mir darüber hinaus nicht so sicher, ob wirklich so viel mehr europäische Gäste kommen werden. Immerhin, das glaube ich schon, wird der Binnenurlaub wohl etwas ansteigen.

                                Wie es dann am Berg aussieht? Das ist, wie schon die Ausführung zuvor, recht wage, aber ich könnte mir sogar vorstellen, dass es an den Modebergen noch mehr zugeht. Einfach weil "jetzt machen wir mal einen Alpenurlaub, da muss dann schon auch der Großglockner, der Großvenediger, die Wildspitze, der Dachstein etc. her."
                                Mich haben auch schon einige Freunde gefragt ob ich sie diesen Sommer nicht mal zum Großglockner mitnehmen könnte, da sie eher nicht groß verreisen.
                                Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 04.05.2020, 14:59.
                                "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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