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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wanderer vs. Almen vs. Kühe vs. Hund

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  • #31
    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen

    Ja, zefix, (tschuldigung) wozu sind diese Schilder denn sonst da bzw. was brauchts denn sonst noch alles?
    Ich komm' mir vor wie in einer Bananenrepublik ... auch ein erst kürzlich gefälltes Urteil des VwGH, wo festgestellt wurde, dass man sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten hat (!!!), zeigt, wie realitätsfremd manche Mitbürger sich verhalten.

    LG
    Oft vielleicht nicht realitätsfremd sondern eine mögliche Gesetzeslücke ausnutzen zu versuchen.

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    • #32
      Im aktuellen Falter liest sich der Hergang ganz anders. Da war es offensichtlich fahrlässige Tötung. Jetzt gibt es einen Zaun bei der Pinnisalm, der hat 200 Euro gekostet. Die Alm ist stark frequentiert, 80 Autos und 140 Wanderer am Tag. Noch dazu eine öffentliche Straße. Es gab schon früher Zwischenfälle mit Verletzten . Der Bauer hat jedes Mal eingegriffen und die Herde vertrieben. Außerdem trugen die Kühe keine Glocken, waren also nicht hörbar. So gesehen ein gerechtes Urteil und sicher nicht vergleichbar mit entlegenen Almen abseits befestigter Wege.
      Zuletzt geändert von Exilfranke; 01.03.2019, 11:53.
      http://www.wetteran.de

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      • #33
        Ich hätte eigentlich eher nicht gedacht, dass ich einmal dem Falter recht geben werde, aber der vorliegende Fall scheint tatsächlich anders als medial dargestellt zu sein.

        https://www.falter.at/archiv/wp/im-h...LSeat_uhworxMs
        La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
        [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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        • #34
          Der Falter ist natürlich ein "Komplett neutrales Blatt" dass noch NIE gegen Bauern geschrieben hat.
          EIGENVERANTWORTUNG Wer sich in den Straßenverkehr begibt muss sich an die Verkehrsregeln halten.
          Wer sich in die Natur begibt muss sich an die Regeln der Natur halten.
          Oder würde jemand auf die Idee kommen ein Löwenbaby zu streicheln nur weil es ach so süß ist.
          Was war zu erst? Die Alm oder der Tourist? Wer soll sich jetzt anpassen.
          Dann wundert man sich wenn Biken auf Wanderwegen verboten ist. Der Bauer muss aber Angst haben wenn einer wegen einem Schlagloch stürzt.
          Liebe Grüße
          Willi

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          • #35
            Es geht hier nicht um die Einstellung des FALTERs, sondern um die Fakten. Und die zeigen, dass es vorher schon Vorfälle gegeben hat. Und ein 200€-Zaun ist weniger existenzvernichtend als 490 000 Euro Strafe. Die Tiroler Medien haben das Urteil hochstilisiert zur Existenzgefährdung für die gesamte Almwirtschaft, was Blödsinn ist.
            http://www.wetteran.de

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            • #36
              Es gab schon früher Zwischenfälle mit Verletzten . Der Bauer hat jedes Mal eingegriffen und die Herde vertrieben.
              Kleine Korrektur: Die Kühe wurden nicht vom Bauern, sondern vom Hüttenwirt vertrieben. Der Bauer/Besitzer der Tiere gab an, von den Vorfällen nichts gewusst zu haben.

              ...

              Hochinteressant, wie auch bei mir selbst reflexartig als erste Reaktion auf die Meldungen kam: Armer Bauer!

              Dem Falter bin ich dankbar, dass er auch die andere Seite ins Licht gerückt hat.

              Und - die Tragik für die betroffene Familie einmal ausblendend - bleiben Fragen offen:

              Wird eine Haftpflichtversicherung zahlen (falls das Urteil rechtskräftig wird?)
              Werden Unfälle mit Weidetieren alpenweit statistisch erfasst und nach Ursachen ausgewertet?
              Werden die Zahlen/Ergebnisse veröffentlicht oder hält irgendwer den Deckel drauf?
              Hat der Hund eigentlich überlebt?

              Kommentar


              • #37
                Als ich von dem Urteil gehört habe habe ich mich auch zuerst darüber gewundert.
                Auch ich hatte schon so meine Erlebnisse mit Kühen bzw. Jungstieren auf Almen. Aber ich halte da auch viel von Eigenverantwortung.

                Wenn ich aber die Mitteilung des Innsbrucker Gerichts und auch den Artikel im Falter lese stellt sich für mich die Sache doch anders dar. Es hat sich hier ja gar nicht um einen Wanderweg sondern um eine öffentliche und durchaus frequentierte Straße gehandelt. Ob die nun asphaltiert ist oder nicht ist egal. Und die Aussagen von Zeugen und nicht zuletzt des Hüttenwirts bezüglich vergangener Zwischenfälle machen es für mich schon wesentlich nachvollziehbarer daß das Gericht in DIESEM Fall zum Schluß gekommen ist, daß hier Sicherungspflichten nicht wahrgenommen wurden.

                Ein Zaun um 200 € ist wohl zumutbar, und offenbar hier auch leicht anzubringen. Hier einen zwingenden Zusammenhang mit entlegenen Almgebieten, durch die ein Steig durchgeht, zu sehen ist für mich dann ziemlich weit hergeholt.

                Wünschenswert wäre jetzt nur daß das auch entsprechend klargestellt wird damit Rechtssicherheit auch für die Bauern besteht. Das würde für eine sachlichere Diskussion und Auseinandersetzung aller Interessensgruppen sicherlich hilfreich sein.

                lG
                Bernhard
                Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

                Kommentar


                • #38
                  @ Wegerlsucher: Nimm Dir doch Bitte die Zeit die Pressemitteilung des LG Innsbruck, die hier von Slunecka schon wiedergegeben wurde zu lesen, wenn Du im Falter kein objektives Medium erkennst. Eigenverantwortung einzumahnen ist sicher richtig, sie trifft zweifellos aber alle Tierhalter. Zu Deinem Vergleich mit dem Schlagloch und dem Radlfahrer sag ich nix mehr, weil der hat sich schon zu Tode gehinkt.
                  Weinviertelradler

                  Kommentar


                  • #39
                    Nicht nur Kühe, auch Schafe sind mittlerweile gefährlich und auch hier wird ermittelt:

                    http://www.spiegel.de/panorama/asche...a-1256712.html

                    Viele Liebe Grüße von climby
                    Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

                    Kommentar


                    • #40
                      Zitat von Exilfranke Beitrag anzeigen
                      https://orf.at/stories/3112485/
                      https://tirol.orf.at/news/stories/2965971/

                      Manche Urteile kann man nicht nachvollziehen. Wer mit Hund auf beweideten Almen unterwegs ist, darf sich nicht wundern, wenn Kühe Mutterinstinkt zeigen und aggressiv werden.
                      Aber es ist viel leichter, den Bauern dafür verantwortlich zu machen, dass jemand ein paar grundsätzliche Verhaltensregeln missachtet hat - so tragisch der Todesfall auch sein mag. Ich umgehe Kuhweiden auch ohne Hund so weit wie möglich, erst Recht bei Mutterkühen und jungen Kälbern in der Nähe. Und natürlich freue ich mich, wenn (markierte) Wanderwege so angelegt worden sind, dass man Weiden nicht durchqueren muss, bzw. ein weidenfreier Durchgang gemacht wurde, links und rechts der Drahtzaun. Aber das erwarte ich nicht überall.

                      Die Signalwirkung ist tatsächlich fatal. Jeder darf mit seinem Hund überall durchspazieren, der Mensch (bzw. Hund) muss vor dem Almtier geschützt werden.
                      Das hätte tatsächlich zur Folge, dass etliche Wanderrouten einfach gesperrt würden, nur weil eine Minderheit nicht weiß, wie man sich mit Hund richtig auf einer Weide verhält!

                      Gruß,Felix
                      Zitat von Exilfranke Beitrag anzeigen
                      Im aktuellen Falter liest sich der Hergang ganz anders. Da war es offensichtlich fahrlässige Tötung. Jetzt gibt es einen Zaun bei der Pinnisalm, der hat 200 Euro gekostet. Die Alm ist stark frequentiert, 80 Autos und 140 Wanderer am Tag. Noch dazu eine öffentliche Straße. Es gab schon früher Zwischenfälle mit Verletzten . Der Bauer hat jedes Mal eingegriffen und die Herde vertrieben. Außerdem trugen die Kühe keine Glocken, waren also nicht hörbar. So gesehen ein gerechtes Urteil und sicher nicht vergleichbar mit entlegenen Almen abseits befestigter Wege.
                      Erstaunlicher Gesinnungswandel innerhalb von ein paar Tagen - soll mir egal sein. Heftig finde ich es jedoch dem Landwirt fahrlässige Tötung vorzuwerfen. Zumal der Staatsanwalt strafrechtliche Ermittlungen schon 2014 eingestellt hat. Auch ein späteres Gutachten, welches wohl auch in das Verfahren eingeflossen ist, attestierte dem Bauern kein Fehlverhalten.

                      Meines Wissens nach dienen Kuhglocken dazu, Herden zusammenzuhalten bzw. auch um verirrte Tiere aufzufinden. Dass Kuhglocken unbedarfte Touristen warnen sollten, oder auch der Folklore dienen sollten, davon ist mir nichts bekannt. Ich weiß auch nichts von einer Kuhglockenpflicht.
                      Zuletzt geändert von feiN; 08.03.2019, 09:51.
                      It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                      Norbert

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                      • #41
                        Ja, sowas passiert, wenn man sich vorher nur auf das stützt, was in den Medien so behauptet wird. Sollte aus Erfahrung eigentlich vorsichtiger mit dem sein, was der ORF so berichtet. Der FALTER hat tatsächlich einen ganz anderen Blickwinkel auf die Causa gegeben. Hier gings nicht um beweidete Almen, sondern eine stark frequentierte Straße. Daher hab ich auch kein Problem damit, meine Meinung zu ändern und das hier zum Ausdruck zu bringen.

                        Ich schrieb offensichtlich, weil so meine zusammenfassende Interpretation des FALTER-Artikels lautet. Hätte er den 200-Euro-Zaun schon früher montiert, hätte der tödliche Zwischenfall vermieden werden können. Kuhglocken hätten zumindest das Risiko vermindert, egal ob verpflichtend oder nicht.




                        http://www.wetteran.de

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                        • #42
                          Wegen solcher Urteile haben damals auch Wegerhalter angefangen die Forststaßen zu sperren.
                          "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                          • #43
                            Ich gehe schon 16 Jahre lang mit Hund auf den Almen herum und werde es auch weiterhin tun. Zum Thema Hund/Weidevieh wurde hier im GT ohnehin schon viel „Senf“ in Form ausführlicher individueller G’scheidheit geschmiert. Aus meiner Erfahrung issas oba gar ned so kompliziert.

                            1. Absolute Eigenverantwortung
                            2. Hund niemals an die Leine
                            3. Gehe nicht ohne „Steck’n“ (Stock) durch eine Rinderweide
                            4. Restrisiko bleibt immer

                            Zu Punkt 2 möchte ich aber dennoch ausführlicher werden da dieser das Kernproblem ist.
                            Die Rindviecher hetzen ja immer dem Hund zu, aber sie kriegen einen einigermaßen gesunden frei laufenden Hund ohnehin nie. Problematisch wird’s nur wenn der Hund nimmer so recht kann, weil er vielleicht schon alt ist oder überhaupt sehr ängstlich schutzsuchend seinem Herrl/Frauerl zu verstehen gibt – bitte bitte schütze mich nimm mich auf dem Arm.
                            Wenn dann auch noch die Hundeleine ins Spiel kommt haben die Rindviecher schon gewonnen.
                            Mit solchen Hunden sollte man tatsächlich keine Rinderweide mehr betreten und ist dies aber auch schon die einzige Ausnahme.

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                            • #44
                              Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                              Wegen solcher Urteile haben damals auch Wegerhalter angefangen die Forststaßen zu sperren.
                              Erstaunlich mit welcher Faktenresistenz manche behaftet sind.

                              @SKTV: Ich habe genau die selben Erfahrungen gemacht. Vor allem Punkt 2. unterschreibe ich zu 100%.
                              Weinviertelradler

                              Kommentar


                              • #45
                                Und noch immer haben es anscheinend viele noch nicht begriffen das unabhängig von der Faktenlage, dem ausstehendem Berufungsurteil und der Tragik um den Tod einer Frau, dieses Gerichtsurteil die Freizeitnutzung auf Privatgrund wesentlich verändern wird.
                                Ich weiß nur von der Steiermark, das es bereits zahlreiche Versammlungen von Grundeigentümer und Rinderbauern gibt, wo es um die zukünftige Vorgehensweise bezüglich der Überlassung von Privatgrund für touristische Nutzung und den daraus resultierenden Folgen geht.
                                Wie auch immer die Einigungen zwischen den Interessensparteien aussehen wird, für uns Nutzer der wunderschönen Kulturlandschaft wird es neuerliche Einschränkungen geben.
                                Im Nachhinein ist man immer schlauer und kann leicht sagen das ein Zaun, eine Kuhglocke(??) oder sonst irgendwas diesen Tod verhindert hätte.
                                Wenn lt. Urteil dieser öffentliche Wege für die Hütenzufahrt von der Weidefläche abgezäunt gehört, wie schaut es dann z.B. in der größten zusammenhängenden Almregion dem Sommeralm/ Teichalmgebiet aus?
                                Müssen dort auch sämtliche öffentliche Wege, Gemeindestraßen und Landesstraßen über welche an den Wochenenden tausende Autos und zigtausende Menschen fahren und gehen von den Weideflächen getrennt werden?
                                Dies ist unrealisierbar und bedeutet das AUS für die Alwirtschaft oder die Freizeitnutzung/ Tourismus.
                                Zumindest verstehe ich jeden Bauern, welcher von Wanderer, Tourengeher, Bergradler oder anderen Nutzern seines Grundes nichts mehr wissen will und versucht diese in Zukunft noch mehr auszusperren um nicht Opfer von Imnachhineinbesserwisser zu werden.
                                Menschenaugen, die auf solchen Bergen glänzen, können nie ganz kurzsichtig,
                                Herzen, die auf solchen Höhen wachsen, nie ganz engherzig werden.


                                Peter Rosegger

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