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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

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  • kb05
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    >Gemäß § 52 Abs. 2 VRG ist jeder Gesetzesbeschluss des Landtages vor seiner Beurkundung einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn es unter anderem von mindestens 50.000 der für die Wahl zum Landtag
    >Stimmberechtigten oder von mindesten 80 der Gemeinden des Landes Steiermark auf Grund gleich lautender Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von 6 Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses verlangt wird.

    Ich hoffe es finden sich 50000 steirische Wahlberechtigte.

    Weiß jemand wie geht so etwas normalerweise vonstatten geht?
    Klassische Unterschriftenlisten oder ginge das auch neumodisch mit Online Petition...

    Konrad
    Zuletzt geändert von kb05; 02.11.2014, 22:11.

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  • Steirerspur
    antwortet
    das liest du richtig...

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  • regger
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    http://www.landtag.steiermark.at/cms/ziel/6332117/DE/

    Les ich das richtig, oder ist nach Gesetzesbeschluss mit 50.000 Stimmen eine Volksabstimmung erzwingbar? Gab's den Fall (Bundeslandweit) schon?

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  • Steinbock
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    Klingt nach einer saftigen Verschärfung....
    Vom Alpenverein wird, wie immer in solchen Fällen, keine Hilfe oder Unterstützung zu erwarten sein.
    In den EB zum Gesetz steht, das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland wird durch das neue Naturschutzgesetz hinfällig. Allerdings sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Wegefreiheit im Bergland um einiges bestimmter als im vorliegenden Entwurf über ein neues Naturschutzgesetz. Vor allem gibt es zwar Strafen für den Verstoß gegen rechtmäßige Beschränkungen, nicht aber für das rechtswidrige Verhängen von Sperren. Alles nachzulesen auf der Homepage des steirischen Landtages, samt Stellungnahmen, u.a. des Fachverbandes der alpinen Vereine.

    Zum Entwurf eines neuen Jagdgesetzes kann man sich ebenso beim steirischen Landtag schlauer machen. Auch hier gibt es Stellungnahmen des Fachverbandes alpiner Vereine und des Alpenvereins. Betreffend § 51 des Entwurfs zu einem neuen Jagdgesetz wird mE völlig zurecht die Verfassungswidrigkeit (Kompetenzverletzung) der geplanten Sperrmöglichkeiten aufgezeigt und gerügt.

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von whitewater Beitrag anzeigen
    Es geht nicht nur um das Jagdgesetz, sondern das Naturschutzgesetz hat es ebenfalls in sich:

    § 8 neues Naturschutzgesetz, Zitat aus den Erläuterungen dazu: „Das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland wird aufgehoben!

    § 51 Abs.2 neues Jagdgeset: Forststraßen und übliche Schirouten , die durch Wildschutzgebiete führen, dürfen künftig nur mehr betreten und befahren werden, wenn sie markiert sind.
    In Einzelfällen könnten dadurch auch große Schitourengebiete „gesperrt“ werden!

    § 51 Abs. 1 neues Jagdgesetz: Erweiterung von Sperrgebieten wird ermöglicht
    Das neue Jagdgesetz beinhaltet keine Bestimmungen (Zuständigkeiten etc.) zur Überprüfung illegaler Wegsperren und auch keine Strafbestimmungen gegen illegale Sperren. Der willkürlichen Sperre von Straßen und Wanderwegen wird damit Tür und Tor geöffnet.
    Klingt nach einer saftigen Verschärfung....
    Vom Alpenverein wird, wie immer in solchen Fällen, keine Hilfe oder Unterstützung zu erwarten sein.

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  • Steirerspur
    antwortet
    da weiß man, wer das geld und die macht hat.... neo-feudalherrschaft, zum sp.....! gibts von keinem alpinen verein o. von upmove ein muster-mail zum weiterleiten o. eine online-petition?

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  • whitewater
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Was jeder von uns tun kann:

    Schreibt Protestmails an sämtliche Landtagsabgeordnete und erhöht somit den öffentlichen Druck auf die Entscheidungsträger!
    Schreibt Mails auch an die alpinen Vereine, damit hier auch Unterstützung spürbar ist!


    Es geht nicht nur um das Jagdgesetz, sondern das Naturschutzgesetz hat es ebenfalls in sich:

    § 8 neues Naturschutzgesetz, Zitat aus den Erläuterungen dazu: „Das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland wird aufgehoben!

    § 51 Abs.2 neues Jagdgeset: Forststraßen und übliche Schirouten , die durch Wildschutzgebiete führen, dürfen künftig nur mehr betreten und befahren werden, wenn sie markiert sind.
    In Einzelfällen könnten dadurch auch große Schitourengebiete „gesperrt“ werden!

    § 51 Abs. 1 neues Jagdgesetz: Erweiterung von Sperrgebieten wird ermöglicht
    Das neue Jagdgesetz beinhaltet keine Bestimmungen (Zuständigkeiten etc.) zur Überprüfung illegaler Wegsperren und auch keine Strafbestimmungen gegen illegale Sperren. Der willkürlichen Sperre von Straßen und Wanderwegen wird damit Tür und Tor geöffnet.
    Zuletzt geändert von whitewater; 03.11.2014, 13:10.

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  • whitewater
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Blauen da dafür sind!
    Die Blauen sind definitiv dafür!
    Schließlich sind beide Gesetze vom Büro Kurzmann (F P Ö) ausgearbeitet und zur Begutachtung vorgelegt worden!
    Schwarz und Blau haben da scheinbar die gleiche Lobby hinter sich.
    Zuletzt geändert von whitewater; 02.11.2014, 19:03.

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von regger Beitrag anzeigen
    Absoluter Wahnsinn. Gibt's Infos, wann diese Novelle beschlossen werden soll bzw. ob es Widerstand von anderen Parteien gibt. Schwarz + Blau ist da wohl dafür, wie siehts mit Rot aus?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Blauen da dafür sind!

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  • whitewater
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von regger Beitrag anzeigen
    Absoluter Wahnsinn. Gibt's Infos, wann diese Novelle beschlossen werden soll bzw. ob es Widerstand von anderen Parteien gibt. Schwarz + Blau ist da wohl dafür, wie siehts mit Rot aus?
    Nachdem bisher weder vom schwarzen Alpenverein noch von den roten Naturfreunden öffentliche Proteste ausgeblieben sind, kann es durchaus sein, dass es eine politische Absprache im Zuge der "Reformpartnerschaft" gibt.
    Okay, von den Naturfreunden weiß ich nun immerhin, dass sie sich dahinterklemmen und juristische Gutachten einholen. Bin gespannt, wann wir davon etwas erfahren!
    Zuletzt geändert von whitewater; 03.11.2014, 13:05.

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  • regger
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von hikr Beitrag anzeigen
    Hey es ist nicht erster April.
    Da macht man dann wirklich den Bock zum Jäger... Welcher Depp hat sich das ausgedacht, viel absurder gehts kaum noch...
    Als nächstes Bewaffnen sich dann die Bergführer um ungerechtfertigten Verhaftungen entgegenwirken zu können...
    Oh mann, und hierzulande macht man sich Sorgen um gewaltbereite Islamisten, da geben sie den Gewaltbereiten Jägern auch ncoh eine rechtliche Grundlage (Hoffentlich NICHT!).
    Absoluter Wahnsinn. Gibt's Infos, wann diese Novelle beschlossen werden soll bzw. ob es Widerstand von anderen Parteien gibt. Schwarz + Blau ist da wohl dafür, wie siehts mit Rot aus?

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  • hikr
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    Kaum zu glauben, ich denke jetzt hängt es die Jägerschaft völlig aus,
    Jäger als Hilfssheriffs:

    Aufsichtsjäger sollen Autos durchsuchen und Personen festnehmen dürfen.

    In den steirischen Wäldern herrscht Aufregung. Grund ist eine Novelle des Jagdschutzgesetzes, die bereits die Begutachtung durchlaufen hat und noch heuer vom Landtag beschlossen werden könnte.
    Darin werden unter anderem die Befugnisse der Jägerschaft deutlich ausgeweitet, Kritiker orten gar eine Einschränkung der verfassungsmäßigen Rechte von Spaziergängern und Sportlern.

    Beim Land verteidigt man die Neuregelung. "Die Befugnisse werden erteilt, um Wilddiebstahl entgegenzuwirken.
    Für Wanderer oder Mountainbiker sind sie nicht gedacht", heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Hans Seitinger (...).

    Beim Alpenverein schrillen die Alarmglocken, wie Peter Kapelari aus der Vereinsleitung sagt.
    "Diese Kompetenzen für die Jäger sind überbordend, geradezu eine Einladung zu Konflikten und Missbrauch."
    Jeder Spaziergänger könne festgenommen werden, wenn er zufällig einen Wildfütterungsbereich betrete, ganz zu schweigen von Skitourengehern oder Mountainbikern.

    http://www.kleinezeitung.at/steierma...er-regen.story
    Hey es ist nicht erster April.
    Da macht man dann wirklich den Bock zum Jäger... Welcher Depp hat sich das ausgedacht, viel absurder gehts kaum noch...
    Als nächstes Bewaffnen sich dann die Bergführer um ungerechtfertigten Verhaftungen entgegenwirken zu können...
    Oh mann, und hierzulande macht man sich Sorgen um gewaltbereite Islamisten, da geben sie den Gewaltbereiten Jägern auch ncoh eine rechtliche Grundlage (Hoffentlich NICHT!).

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  • sugarless
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
    Ja, so ticken sie, die Jäger.
    Und das wirklich Schlimme: Das ist nicht die Aussage irgendeines grünberockten Einfaltspinsels, sondern das Statement von Dr. Bruno Pflüger, eines führenden Funktionärs des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes, sozusagen die intellektuelle Elite der Aufsichtsjäger.
    Solchen Leuten sollen Befugnisse eingeräumt werden, die am Gewaltmonopol des Staates rütteln, mit der Waffe in der Hand.

    LG Hans
    Ich gehe ganz konform mit dieser Ansicht: am Freitag wollte mich ein in Zeltweg und Umgebung bekannter Prinz hoch zu Ross allen ernstes verhaften. Grund war das Befahren meinerseits eines Waldweges mit dem Mountainbike. Gott sei Dank juristisch gebildet verlangte ich 1. Einen Ausweiß und verwies 2. darauf hin, dass dies noch kein bestehendes Gesetz sei. Dann lies dieser Jäger seine drei Hunde sagen wir mal frei laufen, wodurch ich natürlich in eine eher schlechte Argumentationslage kam.
    Jedenfalls habe nur ich dann viel zur Deeskalation beigetragen, um hier wieder raus zu kommen. Es wäre wirklich ein Wahnsinn solchen Personen solche Befugnisse und Grundrechtseingrifffe zu ermöglichen. Offenbar ist diese Gruppe schon richtig gierig darauf.

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  • GrazerHans
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Die Mountainbiker und Motocrossfahrer...
    Fast das gleiche?
    Ja, so ticken sie, die Jäger.
    Und das wirklich Schlimme: Das ist nicht die Aussage irgendeines grünberockten Einfaltspinsels, sondern das Statement von Dr. Bruno Pflüger, eines führenden Funktionärs des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes, sozusagen die intellektuelle Elite der Aufsichtsjäger.
    Solchen Leuten sollen Befugnisse eingeräumt werden, die am Gewaltmonopol des Staates rütteln, mit der Waffe in der Hand.

    LG Hans
    Zuletzt geändert von GrazerHans; 02.11.2014, 00:34.

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Und nocheinmal zur Wiederholung:

    http://diepresse.com/home/panorama/o...ort-Osterreich

    Der Alpenverein ist immerhin die Nummer 4.....

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