Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • pivo
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
    Ich hab mein Bike mit einem Pickerl aufgemotzt:
    Danke Heinzi, für die Klarstellung!
    LG Hans


    spass beiseite.
    hier gehts ums jagdgesetz (land) und nicht ums forstgesetz (bund). ich fürchte aber, dass sich da ein hintertürchen öffnen kann; zb störung der jagd durch nach dem forstgesetz nicht erlaubten befahrens. sprich, eine nach einem anderen gesetz unerlaubte handlung kann möglicherweise ein eingreifen nach dem jagdgesetz ermöglichen. schaun wir mal.

    mit pech sogar blöd aus der wäsch.

    gegen deren lobby ist die öllobby eine kindergartengruppe.

    Einen Kommentar schreiben:


  • MaxW.
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Ich kanns dir nur sicher für NÖ sagen, und da darf dich ein Jäger nicht anhalten bzw. deinen Ausweiß kontrollieren wenn du mit dem MTB auf einer Forststraße fährst. (der Förster aber schon)

    Einen Kommentar schreiben:


  • leichti
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Heißt das, dass mich ein beeideter Jäger auch dann nicht aufhalten darf wenn ich mit dem MTB unterwegs wäre?

    Einen Kommentar schreiben:


  • bernhardw
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    hab den satz auch schon ausgeschnitten und in den rucksack gesteckt

    der tatbestand der krickerlmitnahme war mir bis heute in seiner vollen tragweite auch noch nicht bewusst. klar, dass es da mehr möglichkeiten des durchgriffs geben muss. wo käme man da hin - horden von tierkadaversammelnden und hochsitz-anpinkelnden anarchisten würden unsere wälder stürmen!

    Einen Kommentar schreiben:


  • wayfarer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    heute im tv

    http://tvthek.orf.at/program/heute-m...zisten/8671571

    Einen Kommentar schreiben:


  • Bassist
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Hans, weltklasse.png

    Einen Kommentar schreiben:


  • leichti
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Wie geil

    Einen Kommentar schreiben:


  • GrazerHans
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Ich hab mein Bike mit einem Pickerl aufgemotzt:


    Danke Heinzi, für die Klarstellung!

    LG Hans

    Einen Kommentar schreiben:


  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    "Problemlöser im Wald" find ich wirklich gut......

    ...ist immer recht lustig wenn die auserkorenen Spezialisten, also jene die sogar grüne Unterwäsche tragen, grünes Klopapier verwenden aber dafür Trophäen mit roten Punkten sammeln, einem so richtig schroff mit irgendwelchen abenteuerlichen Verboten daherkommen und große Augerl machen sobald du dich höflich nach der dazugehörigen Rechtsgrundlage erkundigst!
    Zuletzt geändert von oidmosavoda; 29.10.2014, 15:09.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Schnapsflaschl
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Scho lang dabei, Andi!° Weitermachen!!!!

    Einen Kommentar schreiben:


  • AndiPS
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    1) polizeigewalt wegen hochstand schänden, wilderei, krickerlsammeln - geht's noch?(wilderei gibt's praktisch nicht mehr!)
    2) bitte nehmt zur kenntnis, diese kreise wollen uns aus dem wald draussen haben!

    unsere initative www.upmove.eu/legalbiken kämpft gegen diese umtriebe,
    ihr könnt uns durch eure stimme unterstützen!

    http://www.upmove.eu/de/forstsheriff...86d16e689.html
    Angehängte Dateien

    Einen Kommentar schreiben:


  • bergsteirer
    hat ein Thema erstellt Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes.

    Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Kaum zu glauben, ich denke jetzt hängt es die Jägerschaft völlig aus,
    Jäger als Hilfssheriffs:

    Aufsichtsjäger sollen Autos durchsuchen und Personen festnehmen dürfen.

    In den steirischen Wäldern herrscht Aufregung. Grund ist eine Novelle des Jagdschutzgesetzes, die bereits die Begutachtung durchlaufen hat und noch heuer vom Landtag beschlossen werden könnte.
    Darin werden unter anderem die Befugnisse der Jägerschaft deutlich ausgeweitet, Kritiker orten gar eine Einschränkung der verfassungsmäßigen Rechte von Spaziergängern und Sportlern.

    Beim Land verteidigt man die Neuregelung. "Die Befugnisse werden erteilt, um Wilddiebstahl entgegenzuwirken.
    Für Wanderer oder Mountainbiker sind sie nicht gedacht", heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Hans Seitinger (...).

    Beim Alpenverein schrillen die Alarmglocken, wie Peter Kapelari aus der Vereinsleitung sagt.
    "Diese Kompetenzen für die Jäger sind überbordend, geradezu eine Einladung zu Konflikten und Missbrauch."
    Jeder Spaziergänger könne festgenommen werden, wenn er zufällig einen Wildfütterungsbereich betrete, ganz zu schweigen von Skitourengehern oder Mountainbikern.

    http://www.kleinezeitung.at/steierma...er-regen.story


    Edit:
    Die ersten 54 Beiträge dieses threads standen ursprünglich in dem bereits sehr umfangreichen thread Jägerschaft.
    Aus Gründen der Übersichtlichkeit der Diskussion haben wir sie hierher verschoben.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Wolfgang A. (im Namen der zuständigen Moderatoren)
    Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 03.11.2014, 19:03. Grund: Edit zum Teilen des threads ergänzt
Lädt...
X