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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

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  • Kobiwahn
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Ich wohne in der Steiermark! ich kann und will sie nicht meiden! ABER so lange er mich nicht mit Schußwaffengebrauch stoppen darf, wird er mich nicht stoppen ! i werd mich halt als MTBler noch mehr wie ein Verbrecher fühlen!

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  • pivo
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Zitat von chill99 Beitrag anzeigen
    Nein so einfach ist das nicht die Gemeinden in der Steiermark sind alle hoch verschuldet wenn die Touristen nicht mehr kommen würden wäre der Unmut ein großer den Ausfall von Touristen kann sich dort keiner leisten.
    die meisten gemeinden bilanzieren ausgeglichen, mit mehr oder weniger gelungenen manövern. verschuldet sind bund und länder auch.

    und tourismus ist in der steiermark vll bei einem zwangigstel der gemeinden relevant. überall anders drehen sich die gedanken eher um zu/abwanderung, betriebsansiedlung (stmk ist ein industrieland) und bei-laune-halten der einflussreichen bewohner.
    in den meisten landgemeinden sind ein drittel oder mehr der gemeinderäte im übrigen jaga.

    also der touri-joker zieht bei uns nur im ennstal, und selbst da nur westlich von haus...
    Zuletzt geändert von pivo; 04.11.2014, 12:38.

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  • chill99
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Nein so einfach ist das nicht die Gemeinden in der Steiermark sind alle hoch verschuldet wenn die Touristen nicht mehr kommen würden wäre der Unmut ein großer den Ausfall von Touristen kann sich dort keiner leisten.

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  • whitewater
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Zitat von chill99 Beitrag anzeigen
    Ich Wohne in Wien für mich kein Problem die Steiermark zu meiden,aber man muss was unternehmen gegen diese Verbrecher und ich finde beim Finanziellen können wir sie am besten bestrafen.
    Finanziell hat dieser Personenkreis längst ausgesorgt! Sonst könnten sie sich nicht solche Gesetze einfach kaufen.
    Die wollen ihre Ruh im Wald haben und damit basta!

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  • chill99
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
    Wenn man wie ich in Tirol wohnt, geht es leicht, aber wer in der Steiermark oder östlich davon wohnt hat es ungleich schwerer und den Steirern, die die Novelle sicher in breiter Mehrheit ablehnen, ist auch nicht geholfen.
    Ich Wohne in Wien für mich kein Problem die Steiermark zu meiden,aber man muss was unternehmen gegen diese Verbrecher und ich finde beim Finanziellen können wir sie am besten bestrafen.

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  • beigl
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Da geht's aber schon sehr konkret um bewaffnete Personen bzw. Personen die "begründet des Wilderns verdächtigt" werden. Somit wohl keine Gefahr für Wanderer/Radler/Skifahrer.
    "...oder jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln". Das kann alles mögliche sein, auch vermeintlich unberechtigtes Betreten.

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  • beigl
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Wirklichen naturschutzrechtlichen Sprengstoff dürfte übrigens der § 22 NSchG bergen, der den Artenschutz von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, aushebelt. Wahnsinn eigentlich und ein Kniefall vor den Jägern sondergleichen.
    http://www.landtag.steiermark.at/cms...p%C3%B6007.pdf

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
    Haben die Oberösterreicher da Erfahrungen? Offenbar gibt es eine vergleichbare Regelung in Oberösterreich schon längst.

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...O40012162.html
    Da geht's aber schon sehr konkret um bewaffnete Personen bzw. Personen die "begründet des Wilderns verdächtigt" werden. Somit wohl keine Gefahr für Wanderer/Radler/Skifahrer.

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  • placeboi
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Zitat von chill99 Beitrag anzeigen
    Es ist ganz einfach kein Urlaub mehr in der Steiermark kein Geld mehr ausgeben in der Steiermark wenn wir das alle hier machen müssens Umdenken aber schnell.
    Wenn man wie ich in Tirol wohnt, geht es leicht, aber wer in der Steiermark oder östlich davon wohnt hat es ungleich schwerer und den Steirern, die die Novelle sicher in breiter Mehrheit ablehnen, ist auch nicht geholfen.

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  • chill99
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Es ist ganz einfach kein Urlaub mehr in der Steiermark kein Geld mehr ausgeben in der Steiermark wenn wir das alle hier machen müssens Umdenken aber schnell.

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  • beigl
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Haben die Oberösterreicher da Erfahrungen? Offenbar gibt es eine vergleichbare Regelung in Oberösterreich schon längst.

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...O40012162.html

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  • wegener
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Ich verfolge ja den hitzig in manchen Foren ausgetragenen Konflikt zwischen Jägern und (im wesentlichen) Mountainbikern/Skitourengängern nur gelangweilt und bisweilen beinahe mitleidig aus der Ferne.

    Andererseits verstehe ich natürlich von ganzem Herzen, dass jeder seine Interessen als wichtiger ansieht als die eines anderen! Alles andere würde auf ein abnormes Gemeinwesen hindeuten.

    Dazu kommt, dass erst durch Feindbilder und Sündenböcke ein belastbarer Zusammenhalt in sozialen Untergruppen entsteht.

    Soweit ist also alles im grünen Bereich.

    Was mich aber doch ärgert, ist dass geheuchelt wird, dass sich die Kontrollkompetenzen für Jäger gegen Wilderer richten würden. dazu habe ich mal gegoogelt, und die registrierte Wilderei (Fischerei eingeschlossen) bewegt sich für meinen Geschmack nicht in allzu extremen Größenordnungen:

    Parlmentarische Anfrage 2006

    Kriminalstatistik 2012 (aufgeklärte Fälle)
    • § 137 StGB - Eingriff in fremdes Jagd- und Fischrecht
    • § 138 StGB - Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht
    • § 140 StGB - Gewaltanwendung eines Wilderers
    • § 141 StGB - Entwendung


    Damit ist diese Lüge meiner Meinung nach analog zu sehen mit den Bemühungen in Deutschland, eine Maut einzuführen (die sich wirtschaftlich absehbar kaum rechnet (außer für den Politiker durch einige populistische Wahlerträge).

    Die Verschwörung die ich dahinter sehe, ist, dass man dem deutschen Bürger unterjubelt, dass alle Nummernschilder gescannt werden und dabei die strensten Datenschutzbestimmungen gewahrt werden. Die man hinterher mit einem müden Knopfdruck abschalten wird. Aber ich schweife vom Thema ab.

    Ich finde es halt meinerseits extrem abstoßend, wenn nach meiner Einschätzung (mehr ist es natürlich nicht) die Obrigkeit die Allgemeinheit mit solchen trojanischen Pferden für dumm verkauft (wenn es doch auch fast nicht anders von ihnen erwartet werden kann, aber ich sehe das sicher schon wieder zu pessimistisch).

    Deswegen unterstütze ich euren Kampf moralisch! Wehret den Anfängen und sammelt die 50.000 Unterschriften, wenn es dazu kommt. Sagen wir mal, wenn es um Tirol gehen würde, dann würde ich vielleicht auch einen Brief an einen Abgeordneten schreiben. Bei der Steiermark weiß ich nicht mal wo sie liegt und ob es überhaupt 3000er da gibt. Aber einen kalifornischen Gouverneur habt ihr mal gestellt, soviel weiß selbst ich natürlich.

    Was ich darüber hinaus absolut grotesk finden würde, ist das Konfliktpotenzial, das man sich ins Haus holt, wenn man Jäger ihre "natürlichen Feinde" Mountainbiker und Skitourengänger kontrollieren läßt.

    Da der Gesetzgeber normalerweise eine nicht unerhebliche kognitive Kompetenz besitzt, kann ich mir aber kaum vorstellen, dass das Gesetz durchkommt (Ja, ich glaube auch an das Gute im Menschen).

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  • Steirerspur
    antwortet
    soeben auch abgeschickt....

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  • whitewater
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Zivilcourage ist angesagt!
    Habe soeben folgendes Mail an die steirischen SP-Abgeordneten geschrieben - wer derselben Meinung ist kann es gerne kopieren und ebenfalls mailen (Mailadressen können bei mir per PN angefordert werden, damit ihr sie nicht mühsam zusammensuchen müsst)
    Bedenkt: Die Masse macht's oft aus!


    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Die geplanten Novellierungen des Naturschutzgesetzes und des Jagdgesetzes sind ein Angriff auf die freie Begehbarkeit des steirischen Berglandes.
    Es drohen massive Einschränkungen für die Freizeitnutzung des Erholungsraumes Wald/Berg!

    „Das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland wird aufgehoben!“ (§ 8 neues Naturschutzgesetz, Erläuterungen)
    Das freie Wegerecht wurde einst mühsam von den Naturfreunden Österreich unter Androhung von Gefängnisstrafen erkämpft und soll nun durch diese Gesetze ausgehebelt werden - das kann es nicht sein!
    Ich appelliere an Ihre Vernunft, einer großen Bevölkerungsmehrheit weiterhin die freie Begehbarkeit des Waldes/Berglandes zu ermöglichen und dieses von Sozialdemokraten hart erkämpfte Grundrecht nicht kurzsichtigen politischen Absprachen im Rahmen der Reformpartnerschaft zu opfern!

    Massive Einschränkungen von (Schi)tourenmöglichkeiten (§ 51 Abs.2 neues Jagdgesetz)
    Durch die Gesetzesänderungen sind nun Sperrungen großer Gebiete für Tourengeher möglich!
    Das neue Jagdgesetz beinhaltet keine Bestimmungen (Zuständigkeiten etc.) zur Überprüfung illegaler Wegsperren und auch keine Strafbestimmungen gegen illegale Sperren.
    Der willkürlichen Sperre von Straßen und Wanderwegen wird damit Tür und Tor geöffnet.
    Bedenken Sie bitte, dass die Zahl der Schitourengeher in den letzten Jahren enorm zugenommen hat und Tourengeher mittlerweile ein bedeutender Faktor für den steirischen Tourismus geworden sind!

    Jäger als Polizei - Gefahr für den Tourismus
    Aus diversen ausländischen Internetforen ist zu entnehmen, dass bereits jetzt hunderttausende Mountainbiker Österreich meiden und ihren Urlaub lieber im benachbarten Ausland verbringen, wo sie legal sämtliche Wege befahren dürfen und trotzdem ein friedliches Nebeneinander von Radfahren, Wanderern, Grundbesitzern und Jägern möglich ist. Österreich verliert dadurch jetzt schon sehr viele Gäste!
    Nicht auszudenken, wenn dieser schlechte Ruf Österreichs auch noch unzählige Urlaubsgäste vertreibt, die bei uns wandern und bergsteigen wollen und hier möglicherweise mit vorgehaltener Waffe von Jägern aus den Bergregionen vertrieben werden – es würde dem Land ein enormer finanzieller Schaden entstehen, der wohl kaum wieder gutzumachen ist!

    Es ist zu befürchten, dass die beiden Gesetzesnovellen (LR Hans Seitinger 30.10.2014: „Wir bringen das guten Gewissens in den Landtag ein.“) vom Landtag beschlossen werden und damit berechtigte Allgemeininteressen den Jagdinteressen geopfert werden.
    Ich ersuche Sie daher, beide Novellierungen nochmals zu überdenken, eine objektive Interessensabwägung vorzunehmen und die vorgenannten Kritikpunkte im Endbeschluss zu berücksichtigen.

    Die beiden Gesetzesnovellen schüren Nutzungskonflikte und säen Zwietracht. Sollte die Politik nicht im letzten Moment noch einlenken, kann es zu massiven und organisierten Bürgerprotesten von benachteiligten Nutzern kommen.
    Die Zeiten der Feudalherrschafft sind längst vorüber, sollten die beiden Gesetze den Landtag passieren, wird sie heimlich wieder eingeführt, noch dazu mit Hilfe einer sozialdemokratischen Partei!!!

    Wanderer, Bergsteiger, Schitourengeher und Mountainbiker sind eine große Bevölkerungsgruppe. Aus diesem Grund und auch auf Grund der großen Anzahl von ablehnenden Diskussionsbeiträgen in diversen Internetforen ist davon auszugehen, dass dieses Thema mit Sicherheit die bevorstehende Landtagswahl beeinflussen würde!
    Zuletzt geändert von whitewater; 03.11.2014, 22:59.

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  • Steinbock
    antwortet
    AW: Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

    Zitat von kb05 Beitrag anzeigen
    >Gemäß § 52 Abs. 2 VRG ist jeder Gesetzesbeschluss des Landtages vor seiner Beurkundung einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn es unter anderem von mindestens 50.000 der für die Wahl zum Landtag
    >Stimmberechtigten oder von mindesten 80 der Gemeinden des Landes Steiermark auf Grund gleich lautender Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von 6 Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses verlangt wird.

    Ich hoffe es finden sich 50000 steirische Wahlberechtigte.
    Das hoffe ich auch!
    Weiß jemand wie geht so etwas normalerweise vonstatten geht?
    Klassische Unterschriftenlisten oder ginge das auch neumodisch mit Online Petition...

    Konrad
    Online? Muhaha. Hier der entsprechende Auszug aus dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz:
    § 54
    Antrag


    (1) Der Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung hat
    a) den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses,
    b) das ausdrückliche Verlangen auf Durchführung einer Volksabstimmung,
    c) eine Begründung
    zu enthalten.

    (2) Der Antrag ist an die Landesregierung zu richten.

    § 55
    Antrag von Landesbürgern


    (1) Der Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung muss von mindestens 50.000 der für die Wahl zum Landtag Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

    (2) Zum Nachweis der Stimmberechtigung sind dem Antrag Stimmrechtsbestätigungen anzuschließen. Die Ausstellung einer Stimmrechtsbestätigung ist bei der Gemeinde zu beantragen. Die Stimmrechtsbestätigung ist auszustellen, wenn der Antragsteller in der Wählerevidenz eingetragen ist und im Zeitpunkt der Ausstellung der Stimmrechtsbestätigung zum Landtag wahlberechtigt ist. Der Antragsteller hat seine Identität glaubhaft zu machen. Die Ausstellung einer Stimmrechtsbestätigung ist in der Wählerevidenz anzumerken.

    (3) Im Antrag sind ein Stimmberechtigter als Zustellungsbevollmächtigter, der die Unterzeichner des Antrages vertritt, und ein weiterer als sein Stellvertreter namhaft zu machen.

    § 56
    Antragslisten


    (1) Die Antragsteller haben in die Antragslisten ihre eigenhändige Unterschrift und ihren Vor- und Familien- oder Nachnamen, ihr Geburtsdatum und die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in leserlicher Schrift einzutragen.

    (2) Jeder Antragsteller darf sich nur einmal in die Antragslisten eintragen. Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.

    (3) Die Antragslisten haben auf jedem Blatt
    a) den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses,
    b) die Erklärung, daß über den Gesetzesbeschluß die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird,
    zu enthalten. Die Antragslisten sind fortlaufend zu numerieren.

    (4) Auf Verlangen hat die Landesregierung geeignete Formulare für Antragslisten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
    Hier wären wirklich die alpinen Vereine massiv gefordert, das entsprechende Verfahren zu initiieren und ordentlich dafür Werbung zu machen. Entsprechende Vorbereitungen sollten eigentlich schon laufen, denn die sechs Wochen sind eine kurze Zeit, wenn man es bewerben muss, jeder Eintragungswillige eine Stimmrechtsbestätigung beantragen muss (bitte dafür standardisierte Formulare bereitstellen!) und dann auch noch wirklich 50.000 Personen sich in die Listen rechtzeitig eintragen sollen.
    Zuletzt geändert von Steinbock; 03.11.2014, 20:22.

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