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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

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  • bernhardw
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    mein beitrag http://www.gipfeltreffen.at/showthre...l=1#post843519 war jetzt nicht direkt als shitstorm gedacht....

    by the way,falls es wen interessiert: hab zum Thema "oberhalb der Baumgrenze" bissl gegoogelt.
    -in NÖ zb. gibt's anscheinend überhaupt keine gesetzlichen regelungen, die haben offensichtlich übersehen, dass sie berge haben
    -in der stmk gibt's ein gesetz aus 1922. leider doch nicht so rosig, wie der von mir verlinkte Artikel glauben lässt:
    es heisst leider eindeutig "betreten":
    http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/L...T40014310.html
    allerdings steht hier bei den wegen nur was von "verkehr" (touristen-, fremden-):
    http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/L...T40014447.html
    eine halbwegs gewiefte rechtsfreundliche Vertretung müsste es schaffen, etwaige Probleme durch radlfahren auf alpinen wegen abzuwenden denke ich.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Die fehlenden Beiträge wurden - da doch schon eher Shitstorm als sachlich - hierher in die Plauderecke verschoben.

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  • Jodeli
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Dieser Umkehrschluss würde bedeuten, dass alles was straffrei ist, eigentlich verboten wäre.
    Dem kann ich nicht folgen, aber egal, straffrei werden die Vier auf jeden Fall ausgehen, auch ganz ohne Petition.

    Es kann nur sein, dass sie bis zu 15.000 € Schadenersatz, Anwaltskosten oder welche Entschädigungen auch immer, bezahlen müssen.

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  • lado
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von AndiG Beitrag anzeigen
    Sehr unterhaltsam finde ich in diesem Zusammenhang, dass die "egoistische Spaßgesellschaft" zu einer Almmesse unterwegs war, wo sicherlich hunderte andere Wanderer und wahrscheinlich auch noch weitere Radler am Berg unterwegs waren!
    die autofahrer nicht vergessen

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  • AndiG
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Quelle: ORF

    Jagdpächter klagt Mountainbiker
    Petition der Mountainbiker mit 6.000 Unterschriften
    ...
    Laut dem Jagdpächter Rudolf Gürtler habe man schon oft Verwarnungen ausgesprochen, aber diese vier Personen hätten das Fass zum Überlaufen gebracht. „Wir haben grundsätzlich auf dem Berg das Problem, dass die leider egoistische Spaßgesellschaft versucht, dort das Eigentumsrecht abzuschaffen", so Gürtler.
    ..
    Sehr unterhaltsam finde ich in diesem Zusammenhang, dass die "egoistische Spaßgesellschaft" zu einer Almmesse unterwegs war, wo sicherlich hunderte andere Wanderer und wahrscheinlich auch noch weitere Radler am Berg unterwegs waren!

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
    Ich frag mich, ob das mit der Petition nicht kontraproduktiv ist. Soll sich das Gericht von 10000 Unterschriften beeindruckt zeigen und die Klage fallen lassen? Das würde dann definitiv meinen Verdacht bestätigen, dass wir in einer Bananenrepublik leben. Kann mir nicht helfen, aber ich halte von solchen Internet-Kasperlaktionen nichts.
    Dem Gericht ist die Petition völlig wurscht. Es kann auch die Klage nicht fallen lassen, allenfalls kann sie der Kläger zurückziehen.

    Zitat von Jodeli Beitrag anzeigen
    Die Petition ist meiner Meinung nach sowieso daneben. Sie plädiert auf Straffreiheit. Also gesteht man zu, dass eine strafbare Handlung begannen worden sei, aber die Beschuldigten sollen trotzdem "begnadigt" werden.
    Es findet ein Zivilprozess statt! Den Beklagten wird nicht eine strafbare sondern eine verbotene Handlung vorgeworfen, sie sind daher nicht Beschuldigte oder Angeklagte.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Die Hauptaussage des Jagdpächters Gürtler aus obigem Interview:

    "Wir haben auf dem Berg das Problem, dass die egoistische Spaßgesellschaft versucht hat, das Eigentumsrecht abzuschaffen."

    Dazu:

    1. Wir??? Offenbar ein Pluralis Majestatis.
    2. Die "Spaßgesellschaft" ist nicht so egoistisch und schon gar nicht so kleinkariert, jeden wegekeln/wegklagen zu wollen.
    3. Er ist NICHT Eigentümer des Muckenkogels.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Hier gehts zum Beitrag in der ORF-TV-Thek

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Jodeli Beitrag anzeigen
    ...Sie plädiert auf Straffreiheit. Also gesteht man zu, dass eine strafbare Handlung begannen worden sei, aber die Beschuldigten sollen trotzdem "begnadigt" werden.
    Dieser Umkehrschluss würde bedeuten, dass alles was straffrei ist, eigentlich verboten wäre.
    Und begnadigen kann man auch nur jemand, der bereits verurteilt ist.

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  • Jodeli
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Die Petition ist meiner Meinung nach sowieso daneben. Sie plädiert auf Straffreiheit. Also gesteht man zu, dass eine strafbare Handlung begannen worden sei, aber die Beschuldigten sollen trotzdem "begnadigt" werden.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
    Ich frag mich, ob das mit der Petition nicht kontraproduktiv ist.
    Glaub ich eher nicht. Ein Richter kann und wird sich davon nicht irritieren lassen, aber so kommt wenigstens diese kuriose Rechtslage in Ö wieder in die Medien....

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Naja, schaden kann es mE nichts. Wenn der öffentliche Druck und die öffentliche Meinung groß genug sind findet sich leichter eine außergerichtliche Lösung. Oder die Jagd wird das nächte Mal an einen etwas weniger konfliktfreudigen Jäger verpachtet ...

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  • feiN
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Ich frag mich, ob das mit der Petition nicht kontraproduktiv ist. Soll sich das Gericht von 10000 Unterschriften beeindruckt zeigen und die Klage fallen lassen? Das würde dann definitiv meinen Verdacht bestätigen, dass wir in einer Bananenrepublik leben. Kann mir nicht helfen, aber ich halte von solchen Internet-Kasperlaktionen nichts.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Quelle: ORF

    Jagdpächter klagt Mountainbiker

    Ein gerichtliches Nachspiel gibt es nun für Mountainbiker am Muckenkogel (Bezirk Lilienfeld). Die Mountainbiker sind durch den Wald gefahren. Der Jagdpächter hat sie geklagt. Die Sportler haben eine Petition im Internet gestartet.

    Vier Mountainbiker fuhren im September 2013 am Muckenkogel mit dem Rad durch den Wald auf eine Almhütte. Genau das hat nun ein gerichtliches Nachspiel. Der Jagdpächter hat sie auf Unterlassung geklagt, das Wild würde verschreckt.
    Petition der Mountainbiker mit 6.000 Unterschriften

    In der Mountainbike-Szene will man das aber nicht so einfach hinnehmen, 6.000 Menschen haben bereits eine Petition im Internet unterschrieben und schlagen sich somit auf die Seite der Sportler. Laut dem Jagdpächter Rudolf Gürtler habe man schon oft Verwarnungen ausgesprochen, aber diese vier Personen hätten das Fass zum Überlaufen gebracht. „Wir haben grundsätzlich auf dem Berg das Problem, dass die leider egoistische Spaßgesellschaft versucht, dort das Eigentumsrecht abzuschaffen", so Gürtler. Der Jagdpächter klagte die Mountainbiker auf Unterlassung.

    Für den Rechtsanwalt der Mountainbiker, Wolfgang Moser ist die Klage nicht nachvollziehbar. „Der Grundeigentümer hat den vier Personen eine Zustimmung erteilt, der Grundstückseigentümer kann andere Personen ausschließen. Der Jagdpächter kann das nicht tun, insbesondere ist dies nicht nachvollziehbar, da der Jagdpächter selbst im Jahr 2013 den vier Personen die Erlaubnis erteilt hat. Mittlerweile streitet er das ab“, sagt Moser.
    Jagdpächter möchte das Wild schützen

    Jagdpächer Gürtler spricht davon, dass die Mountainbiker beim Wild extremen Stress verursachen. „Es gehört nicht nur gesetzlich, sondern auch zu meinem weidmännischen Empfinden, dass ich das Wild schütze. Und zwar vor einem Mountainbiker, der im Vergleich zum Wanderer extrem schnell daherkommt.“ Anfang Juni wird der Prozess vor Gericht fortgeführt.

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  • Gerold B
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Sensibel halt -- besonders am Muckenkogel!

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