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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

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  • Wegerlsucher
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
    Also wenn ich der Abt von Lilienfeld wäre, würd ich nach so einer Aktion die Jagd ganz einfach neu verpachten.
    Gibt sicher genug Schussgeile die weniger Bretter vorm Kopf haben als bekannter Heini.
    Das geht nicht so einfach Die Jagdpacht ist ein Vertrag mit 9 jähriger Laufzeit es wurde erst neu verpachtet daher wenn sich der Jagdpächter aus jagdlicher Sicht nichts zu Schulden kommen lässt noch ca 8 Jahre gültig.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    ..in ganz resteuropa kannst auf forststraßen sowieso ÜBERALL LEGAL und auf sonstigen wegen und steigen mehr oder weniger legal bzw zumindest unbehelligt biken. und hier im jagdlichen paralleluniversum österreich .....
    Und "komischer Weise" sind im Rest der Welt weder die Wälder niedergegangen noch haben die Viecher den Wald verlassen - ja man siehts der Gegend nicht mal an, dass dort geradelt werden darf.

    Ich habs mittlerweile aufgegeben, mit mir bekannten Leuten aus der Zunft der Forstwirte darüber zu diskutieren, weil ich von denen an und für sich eine hohe Meinung habe und mir nicht die letzten Illusionen von "Argumenten" wie "Radler ruinieren die Forststraßen, Haftungsfrage, vertreiben Wild usw." zerstören lassen will.
    Das absolute Highlight in solchen Diskussionen war: Wenn einer daherkommt mitn Radl und ein Holzlaster kommt entgegen und der Fahrer schreckt sich, fährt er die Leit`n runter und der Diesel rinnt aus.....

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von tch Beitrag anzeigen
    So wie Du denken andere auch.....
    tch
    ja, ich zum beispiel.

    in ganz resteuropa kannst auf forststraßen sowieso ÜBERALL LEGAL und auf sonstigen wegen und steigen mehr oder weniger legal bzw zumindest unbehelligt biken. und hier im jagdlichen paralleluniversum österreich soll ich mir vor freude einen runterholen oder zumindest auf den knien nach mariazell rutschen, wenn sich irgendein großgrundbesitzer adeliger, kirchlicher oder finanzwirtschaftlicher herkunft oder sonstwie der hochgeförderten giebelkreuzpartie (ich habe eh das m*-wort nicht gesagt) zuzuordnender in einem schwächeanfall derbarmt und eine auch mit steuermitteln errichtete und erhaltene STRASSE freigibt?
    es geht mir bei meiner aussage nicht um den muckenkogel, den dortigen eigentümer und pächter, sondern um die gesamtsituation in ost+südösterreich. schauts euch bitte die erlaubten strecken an. die fahrt man bei halbwegser bikebegabung doch allesamt mitn crosser, und die meisten, wenns an wurscht ist, von mir aus auch mitn renner (gescheite reifen vorausgesetzt :-))...

    weitere worte erspar ich mir, sonst kommt mir vor ärger noch das frühstück hoch.

    Zitat von tch Beitrag anzeigen
    So gesehen verstehe ich den Pächter!
    tch
    als toleranter mensch im gegensatz zur gegenseite versteh ich solche leute auch.
    Zuletzt geändert von pivo; 13.05.2014, 08:59.

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  • tch
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Thomsn Beitrag anzeigen
    Ich oute mich jetzt schon als Vollidiot.
    Nach mehr als 20 Jahren problemlosen mountainbiken in diesem Gebiet (Hinteralpe, Reisalpe, Hohenstein,... aus allen erdenklichen Richtungen)und in vielen anderen, habe ich nicht vor, mich auf 1 Forststraße zu beschränken. Im Gegensatz zu den wirklichen Idioten, die es in unserem Sport in nicht geringer Anzahl gibt, weiß ich, zu welchen Uhrzeiten ich unterwegs sein darf und wie ich mich Wanderern und forstlichem Personal (inl. Jägern) gegenüber zu verhalten habe.
    Und eine inoffizielle Freigabe einer (1) Foststraße löst das grundsätzliche Problem leider auch nicht. Aber Onkel Erwin wird bei den Wachauer Radtagen eh wieder in einer blumigen Rede das Sportland NÖ huldigen.



    Tom
    So wie Du denken andere auch.....
    So gesehen verstehe ich den Pächter!

    tch

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  • kokos
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    die jägerschaft weiß sich perfekt mit loden zu tarnen, um fuchs und hase zu täuschen,
    vielleicht kann man sie mit geichen waffen schlagen.

    wie wär's damit:
    das fahrrad ein bischen zuwachsen lassen, so ungefähr




    und muckenkogeltaugliches bikerdress

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  • Gamsi
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Also wenn ich der Abt von Lilienfeld wäre, würd ich nach so einer Aktion die Jagd ganz einfach neu verpachten.
    Gibt sicher genug Schussgeile die weniger Bretter vorm Kopf haben als bekannter Heini.

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  • herbi
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Leider nicht mehr aktuell.

    http://www.cisto.at/stift/mountainbike.pdf

    Der Jagdpächter war mit dem Friedensvorschlag nicht einverstanden!
    Und da Geld die Welt reagiert...

    Lg
    Herbi

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  • Georg NÖ
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    http://www.noen.at/nachrichten/lokal...t2315,533787,2

    Friedensvorschlag im Mountainbiker-Streit

    Radfahren am Muckenkogel | Prior appelliert an Jagdpächter und Forstmitarbeiter, sittsame Mountainbiker auf Hauptforststraßen nicht zu strafen oder zu klagen.

    ,,Wir befinden uns hier am Muckenkogel, einem bekannten und beliebten Erholungsgebiet. Ich selber habe auf dem Muckenkogel am 8. September 2013 die Almmesse zelebriert. Nach dieser Almmesse sind bekanntlich vier Lilienfelder, die mit dem Mountainbike heraufgefahren sind, vom Jagdpächter des Stiftes beklagt worden. Das hat sehr viel Wirbel ausgelöst. Es hat viele Diskussionen gegeben, auch sehr emotionale Wortmeldungen.

    Wer sich ein bisschen unter den Leuten umhört, weiß: Bis jetzt ist in dieser Sache kein Friede eingekehrt. Es gibt – vor allem unter den jüngeren und sportlichen Leuten – viel Resignation, Unverständnis und Wut vor allem gegen das Stift, gegen den stiftlichen Jagdpächter und von Auswärtigen gegen den Tourismusstandort Lilienfeld. Manche haben auch Wut auf die Mountainbiker.

    Der Muckenkogel ist ein besonderer Berg: Wenn du vom Norden auf die Alpen schaust, ist er einer der ersten Berge, die über 1.000 Meter hoch sind. Er ist der Hausberg nicht nur von Lilienfeld, sondern in gewisser Weise auch von unserer Landeshauptstadt St. Pölten. Wer von unten bis zur Hinteralm steigt, überwindet fast 1.000 Höhenmeter. Das ist selbst in gebirgigeren Bundesländern gar nicht so oft anzutreffen. Vielleicht ist er deswegen und wegen der guten Aussicht unter den Mountainbikern besonders beliebt. Der Berg hat fünf Almgasthäuser bzw. Hütten (Traisner Hütte, Klosteralm, Steinhofberghütte, Lilienfelder Hütte, Billensteiner). Er hat einen touristisch erschlossenen Teil, entlang der Hauptforststraße, und auch sehr stille Zonen.

    ,,Erklärung mit ganzer moralischer Autorität“

    Auf dem touristisch erschlossenen Teil gibt es eine etwa 200 Jahre lange touristische Tradition, die mit Namen wie Erzbischof Ladislaus Pyrker (Abt 1812-1819) oder dem Skipionier Mathias Zdarsky verbunden ist. Touristisch hat der Muckenkogel in letzter Zeit durch die schneelosen Winter an Bedeutung verloren.
    Weil ich heute wieder am Muckenkogel eine hl. Messe zelebriere, nehme ich das zum Anlass, einen Friedensvorschlag zu machen. Diesen Friedensvorschlag gebe ich an der höchsten Stelle von Lilienfeld ab, auf der Hinteralm, 1.313 Meter hoch. Ich gebe diese Erklärung mit der ganzen moralischen Autorität ab, die mir als Prior vom Stift Lilienfeld und als Pfarrer anvertraut ist.

    Zunächst möchte ich betonen: Auf dem Muckenkogel ist Friede möglich, und zwar ein Friede auch zwischen dem Jagdpächter und den Mountainbikern und den stiftlichen Forstmitarbeitern. Dieser Friede kann nur existieren, wenn alle Betroffenen mitmachen und ein wenig Zugeständnisse machen. Wenn jemand von den Betroffenen sagt: ,Nur ich habe Recht. Ich weiche keinen Millimeter‘: dann wird auf dem Muckenkogel kein Friede einkehren.

    Die Auseinandersetzung zwischen dem stiftlichen Jagdpächter und den vier beklagten Mountainbikern wird vor Gericht ausgetragen. Diese Auseinandersetzung belastet natürlich jeden Friedensversuch. Mir ist sie nicht egal. Zu dieser Auseinandersetzung will ich jetzt trotzdem nicht viel sagen. Die österreichische Gerichtsbarkeit wird dazu eine Klärung herbeiführen.

    Wie auch immer der Prozess ausgeht: Diese Auseinandersetzung bezieht sich auf den 8. September 2013. Da gab es eine ganz spezielle Situation: Der Jagdpächter und die ganze Jagdprominenz des Stiftes waren, so wie am 8. September üblich, versammelt und haben sich provoziert gefühlt. Manche Mountainbiker von Lilienfeld haben mir gesagt: ,An diesem Tag fährt man als heimischer Mountainbiker auf den Muckenkogel einfach nicht hinauf.‘ Spätestens seit dem letzten Jahr ist das weithin bekannt.

    Wie schaut es jetzt mit dem Mountainbike-Fahren an den anderen Tagen des Jahres aus? Beim derzeitigen Stand der internen Diskussionen gilt Folgendes: Das Mountainbikefahren bleibt auf den Forststraßen des Stiftes, so wie bisher, offiziell verboten.

    Der Herr Abt oder die zuständigen Forstverantwortlichen können nicht einmal ohne große rechtliche Konsequenzen sagen, dass das Mountainbikefahren dort geduldet wird. Dann würde nämlich das Stift als Grundeigentümer für die Mountainbiker haften. Alle diese Forststraßen müssten dann gut versichert und ständig nach Schäden und Gefahren kontrolliert werden. Manche Experten haben dem Stift davon bei der derzeitigen gesetzlichen Regelung abgeraten. So halten es übrigens auch viele kleine Grundbesitzer mit ihren Forststraßen.
    Ich kann in dieser Sache niemandem etwas befehlen. Ich habe auch keine Entscheidungsvollmacht über den stiftlichen Forst. Ich habe aber in dieser Sache als Prior und Pfarrer Wünsche und Bitten: Ich bitte sowohl den stiftlichen Jagdpächter als auch die stiftlichen Forstmitarbeiter, jene Mountainbiker, die am Muckenkogel auf Hauptforststraßen des Stiftes vom Grünen Tor zu den drei Gaststätten (Lilienfelder Hütte, Klosteralm und Hinteralm) oder vom Friedhof auf die Vordereben fahren und sich ordentlich benehmen, trotz der offiziellen Fahrverbote nicht zu strafen oder zu beklagen (Stichwort ,Straffreiheit‘).

    Ich habe große Bitten und Wünsche auch an die Mountainbiker: Bitte nicht durch die Wiesen oder den Wald querfeldein fahren. Bitte die anderen Forststraßen des Stiftes nicht befahren. Bitte Wanderer beim Überholen nicht erschrecken. Bitte beim Überholen, beim Kreuzen und bei uneinsehbaren Wegstellen sehr langsam fahren.
    Bitte besonders auf die Wildtiere Rücksicht nehmen. Die ganze Nacht hindurch und besonders zur Zeit der Abend- und Morgendämmerung (etwa eineinhalb Stunden vor Sonnenuntergang bzw. Sonnenaufgang) muss es auch auf den oben genannten Haupt-Forststraßen besonders ruhig sein. Das ist die sensibelste Zeit für die Wildtiere. In dieser Zeit kommen die Wildtiere zur Nahrungsaufnahme aus ihren Verstecken heraus und dürfen nicht gestört werden.

    Von schwarzen Schafen nicht entmutigen lassen

    Bei diesem Kompromissvorschlag ist klar: Mountainbiker, die abseits der oben genannten Hauptforststraßen oder querfeldein über eine Wiese oder durch den Wald fahren oder die sich nicht an die rechten Zeiten halten, müssen weiterhin mit ihrer Bestrafung oder Beklagung rechnen.

    Ich bitte besonders die Hüttenwirte, unter den Mountainbikern diesen Kompromissvorschlag bekannt zu machen.
    Ich bitte alle, die das lesen, diesen Vorschlag positiv aufzunehmen. Ich weiß, dass er bloß ein Kompromissvorschlag ist. Er wird also die Betroffenen nicht ganz zufriedenstellen, weder den Jagdpächter noch die Mountainbiker noch die stiftlichen Forstmitarbeiter. Er ist auch sehr zerbrechlich. Beim derzeitigen Stand der Dinge sehe ich aber keine andere Möglichkeit für ein einigermaßen friedliches Miteinander. Es wird auch weiterhin nach einer besseren Lösung, mit der alle Betroffenen gut leben können, gesucht.
    Ich bitte alle Betroffenen, diese meine Bitten zu beachten, und sich von einzelnen ,schwarzen Schafen‘ nicht entmutigen zu lassen.“
    - See more at: http://www.noen.at/nachrichten/lokal....X6ZXtH5v.dpuf

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  • Thomsn
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von hinteralm Beitrag anzeigen
    Es schaut gut aus für uns Radlfoahra!
    Es gibt ein Schreiben vom Prior des Stiftes, von Pius Maurer, daß eigentlich so ziemlich alles
    erklärt. ES LIEGT IN ALLEN HÜTTEN AUF.
    Hält man sich an die Bitten und Wünsche des Priors, wird um "Straffreiheit" gebeten.

    Voraussetzung ist natürlich , daß man die vorgegebenen Fahrverbote einhält. Ich befürchte aber jetzt schon,
    daß es wieder einen Haufen Vollidioten gibt, denen das wiederum völlig egal sein wird.
    Ich wäre dann für wirklich harte Strafen.

    Man muß diese Möglichkeit des gemeinsamen Auskommens nützen. Das kann doch nicht so schwer sein.

    Interessierte sollten sich das Schreiben holen.

    hinteralm
    Ich oute mich jetzt schon als Vollidiot.
    Nach mehr als 20 Jahren problemlosen mountainbiken in diesem Gebiet (Hinteralpe, Reisalpe, Hohenstein,... aus allen erdenklichen Richtungen)und in vielen anderen, habe ich nicht vor, mich auf 1 Forststraße zu beschränken. Im Gegensatz zu den wirklichen Idioten, die es in unserem Sport in nicht geringer Anzahl gibt, weiß ich, zu welchen Uhrzeiten ich unterwegs sein darf und wie ich mich Wanderern und forstlichem Personal (inl. Jägern) gegenüber zu verhalten habe.
    Und eine inoffizielle Freigabe einer (1) Foststraße löst das grundsätzliche Problem leider auch nicht. Aber Onkel Erwin wird bei den Wachauer Radtagen eh wieder in einer blumigen Rede das Sportland NÖ huldigen.

    Tom

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von hinteralm Beitrag anzeigen
    Es schaut gut aus für uns Radlfoahra!.....
    Was steht denn drin in dem Schreiben?

    LG Michael

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  • hinteralm
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Es schaut gut aus für uns Radlfoahra!
    Es gibt ein Schreiben vom Prior des Stiftes, von Pius Maurer, daß eigentlich so ziemlich alles
    erklärt. ES LIEGT IN ALLEN HÜTTEN AUF.
    Hält man sich an die Bitten und Wünsche des Priors, wird um "Straffreiheit" gebeten.

    Voraussetzung ist natürlich , daß man die vorgegebenen Fahrverbote einhält. Ich befürchte aber jetzt schon,
    daß es wieder einen Haufen Vollidioten gibt, denen das wiederum völlig egal sein wird.
    Ich wäre dann für wirklich harte Strafen.

    Man muß diese Möglichkeit des gemeinsamen Auskommens nützen. Das kann doch nicht so schwer sein.

    Interessierte sollten sich das Schreiben holen.

    hinteralm
    Zuletzt geändert von hinteralm; 05.05.2014, 22:52.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Wieder mal was darüber im TV...

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    5 Beiträge, die nicht unmittelbar mit dem Muckenkogel zu tun hatten, habe ich hierher verschoben.

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  • beigl
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von baum Beitrag anzeigen
    Auch dieser Artikel ist interessant: Wälder öffnen für Mountainbiker
    Komischerweise sieht man bei den Pro/Kontra-Fotos auf den ersten Blick, wer der Radler ist, und wem es nicht schaden würde einer zu werden...
    Aber geh, der Peppi ist eh wieder ganz gesund geworden nach seiner plötzlichen Verantwotungsallergie.

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  • ekkhart
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Jodeli Beitrag anzeigen
    Dem kann ich nicht folgen, aber egal, straffrei werden die Vier auf jeden Fall ausgehen, auch ganz ohne Petition.

    Es kann nur sein, dass sie bis zu 15.000

    Straffrei auf jeden Fall, es handelt sich ja bei der Unterlassungsklage um ein zivilrechtliches Verfahren.

    Wenn keine Gutachterkosten anfallen, was ja eigentlich auch nicht zu erwarten ist, müssen die 4 Missetäter im Unterliegensfalle die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten berappen, aber nicht das, was die Anwaltskanzlei gerne hätte, sondern nach Tarif. Insgesamt wohl so etwa 500-600 €.

    Die Schadenersatzklage ist dann ein separates Verfahren. Spannend wird es sein, wie die Klagspartei einen Schaden von € 15 000.- nachweisen will. Wenn man das Aufscheuchen von Wild dazu heranzieht, wonach es ja aussieht, freue ich mich schon über die Berechnung des dadurch entstandenen Schadens. (Z.B. so: 3 Stück Rotwild werden durch dieses Aufscheuchen dann, wenn es zur Strecke gebracht wird, eine Gewichtseinbuße von in Summe 150 g erlitten haben; aus einem kg-Preis für Rehschlögel von xxxx € ergibt sich sohin ein Schaden von € 15 000.-. xxxx bitte selber ausrechnen...)

    Zudem wird wohl auch zu beweisen sein, dass a) überhaupt Wild aufgescheucht wurde, und b) wenn ja, dann genau durch das Verhalten der 4 M-Biker und sonst niemandem; an einem Tag, an dem es auf dem Mucki, wie es scheint, recht lebhaft zuging.

    Die Beklagten können dem Ausgang des Schadenersatzverfahrens wohl recht entspannt entgegensehen.

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