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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    der schriftsatz des klägers. oder doch :oder eher
    Ich fordere Schmerzengeld für den zuständigen Richter.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Ich habe noch selten eine so irrelevante, auschweifende, weinerliche Klagserzählung gelesen
    Das hab ich mir auch gedacht - echt kurios, was die von sich geben.

    Zum Inhalt der Klage ein paar Ergänzungen:

    Der Kläger schreibt, dass er das Revier seit 1972 in Pacht hat und beschwert sich über den starken Touristenverkehr dort. Ich gehe davon aus, dass er vor Unterfertigung des Pachtvertrages das Revier auch besichtigt hat. Da müssen ihm damals der Sessellift sowie ein paar Schlepplifte aufgefallen sein. Im Winter war dort früher was los, das war ein beliebtes Skigebiet und im Sommer war er auch sehr gut besucht.
    Der (Einzel-)Sessellift ist noch immer da, die Schlepplifte sind alle weg, die Restauration in der Bergstation gibts auch nimmer. Skifahren geht dort kaum noch wer. Statt dessen gibt`s mehr Tourengeher. Dazugekommen sind auch noch die Radler und die Paragleiter. Es wird sich in Summe nicht gar so viel geändert haben seither, eher verlagert.

    Dass ein Jäger mit diesem Touristenverkehr nicht viel Freude hat, kann ich mir schon vorstellen, aber da trifft ihn schon selbst das Auswahlverschulden.
    Überdies: Die von Radlern am häufigsten befahrene Strecke ist die Straße vom Grünen Tor zur Hinteralm. 3 Hütten werden über diese Straße erschlossen, die Bergrettungshütte, ein Almbetrieb, der Wald und die Liftbergstation. Ich bin dort öfters unterwegs, ein Auto ist mir noch immer begegnet. Und ausnahmslos immer - egal ob unter der Woche oder am WE, waren Fußgänger unterwegs. Schon diese verhindern, dass man dort herumballern kann. Außerdem führt die Straße nach dem Grünen Tor fast dauernd durch Wald, lediglich ein Hochstand bei einer kleinen Lichtung ist zu sehen. Ab dem Bereich der Lilienfelder Hütte bis hinauf zur Bergstation des Sesselliftes führt die Straße über eingezäunte Almflächen, die im Sommer mit Kühen bestoßen werden. Also auch nicht gerade das klassische Jagdgebiet.

    Die Paragleiter sieht man nicht gar so oft, müssen doch zum Fliegen viele Parameter passen. Prozessiert hat der Gürtler gegen die auch schon, aber verloren.

    Und was die Radler dort zwischen den ganzen anderen Nutzungen jetzt noch ausmachen, kann sich eh jeder ausmalen. Auch wenn die alle weg wären - was aber nicht passieren wird - würde sich jagdtechnisch nix ändern.

    Er kann natürlich wie bisher auch weiter auf Konfrontation setzen, dann werden sich die Fronten weiter verhärten. Unter den Einheimischen hat er eh schon einen Ruf, um den ich ihn wirklich nicht beneide. Die Padres werden sich bei der Wiederverpachtung der Jagd auch irgendwann mal die Frage stellen, ob sie mit ihm weiter in der Schusslinie stehen wollen. Über das verpickte Schloss am Grünen Tor hat er sich eh schon schön beschwert, aber das ist noch ein recht harmloser Streich verglichen mit diversen "Scherzchen" , die da noch möglich wären.

    Sinnvoller wäre es, über gezielte Information der Besucher z.B. sensible Gebiete und/oder sensible Zeiten zu kommunizieren. Das hätte viel eher Chancen auf Erfolg. Ein Krieg gegen Radler wird ihm nix bringen, die kriegt er nicht weg.
    Zuletzt geändert von Bassist; 03.03.2014, 09:06.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Seit OGH 6 Ob 256/12h vom (27.2.2013) würde ich das nicht mehr uneingeschränkt unterschreiben. Hier gibt's die Pressemitteilung des Gerichts.

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  • Jodeli
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von noahnesha Beitrag anzeigen
    und noch dazu gibts jaa auch noch ein "persönlichkeitsrecht" bei fotos ....
    Jeder kann jeden fotografieren, da gibt es keine Einschränkung. Die gibt es nur bei der Veröffentlichung.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...e.1720440.html

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  • luggifalk
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von chill99 Beitrag anzeigen
    Am 1 April sollten wir alle das Bike Raufschieben ein muss.
    Wann man gegeneinender werken will, dann zu dem Zeitpunkt, wo man der Krickerzüchterei auch schadet.
    Schaut euch die Schonzeiten an, da schadet man nur dem Wild.

    Mein freier Gedankentipp: Wenn schon gemeinsames Radl-schieben oder tragen, dann mit Musikbegleitung von röhrenden Hirschen.... Im September herum hat's heftige wirkung. Bin schon gespannt, wann es Vollgummireifen für Jagaautos gibt, die Luft geht angeblich aus raus....

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  • Artis
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Als verhältnismässig rechtsunkundige Bürgerin denke ich doch zumindest der deutschen Sprache mächtig zu sein und bin über die sprachstilmässige Abfassung der Klagsschrift nicht nur verwundert sondern höchst amüsiert (dachte sogar das wäre ein Faschingssscherz!)
    Besonders dieser Passus wirft für mich einige relevante Fragen auf:
    "Die klagende Partei hat vor etlichen Jahren die rasende Abfahrt eines Mountainbikefahrers, die zur Kollision mit einem Almrind und zu dessen Spitalsaufenthalt geführt hat, zum Anlass für eine gerichtliche Klarstellung genommen."

    a) In welchem Spital wurde das Almrind untergebracht und wie lange hat der Aufenthalt gedauert?
    b) War der behandelnde Arzt auf Almrinder und Verletzungen dieser durch Fahrräder spezialisiert?
    c) Was sagt das betroffene Rind zum gegenständlichen Vorfall und hat es sich an der Klage beteiligt?

    Es wär zum totlachen, wenn es nicht so traurig wäre...

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Ich weiß ja nicht, wer das anonymisiert hat (bzw warum), aber wenn man nicht nur den P-Code der Kanzlei sondern auch die Anschrift und Bankverbindung drin lässt, kann man sich das auch sparen ...

    Zum Inhalt: Wow. Ich habe noch selten eine so irrelevante, auschweifende, weinerliche Klagserzählung gelesen. Auch wenn Dr.es A & B nur die Unterschrift darunter gesetzt haben, Renomée ist das keines für die Kanzlei. Zum Streitwert sage ich lieber auch nichts.
    Zuletzt geändert von ingmar; 01.03.2014, 11:55.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Das wär doch was für die Sendung "Schauplatz Gericht" ! Die Redaktion dort hätte sicher ihre Freude damit. Bei der Verhandlung sollen die beiden Grünröcke übrigens "etwas" die Contenance verloren haben

    Dass sich der Kläger vom Anblick ihres "blanken Busen" provoziert fühlt ist auch irgendwie putzig. Löcher in Tiere zu ballern taugt ihm halt mehr - Geschmäcker sind eben verschieden

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  • chill99
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Am 1 April sollten wir alle das Bike Raufschieben ein muss.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    der schriftsatz des klägers. oder doch :oder eher

    ich zitier mein alter ego ausn radlerforum:

    2. bitte hat diesen schriftsatz wirklich ein jurist verfasst? was hat die nichteinhaltung der stvo in zb wien mit der jagdausübung am muckenkogel zu tun. oder die errichtung von radwegen mit dem jagen im bezirk lilienfeld? pure polemik. und erst die tuttlgschicht, köstlich - das ist "heiteres bezirksgericht", na, schlimmer, eine plumpe posse. bestenfalls löwingerbühnenreif. ich würde hier eine sachwalterschaft für alle behördenwege anregen, wenn man mich fragt. das ist blinder hass in verbindung mit verbissener verbitterung. ein äußerst ungute, im konkreten fall leider auch nach außen wirkende kombi.

    da könnte der gegnerische anwalt ja genausogut das errichten der forstwege (großteils gefördert, bis fast zur gänze) entgegenhalten wie die tatsache, dass mitglieder der r-kath kirche ja miteigentümer sind und ohnehin die straße benutzen können, nämlich dafür, wofür sie gebaut wurde (widmungsgemäßer zweck einer straße ist bekanntlich fahren).

    kindergarten. nein, krabbelstube.
    und, zum umstand, dass die klagende partei sich aufgrund der entblößung der oberweite im zuge des bekleidungswechsels einer der beklagten provoziert fühlte:

    ich hätt was anderes hergezeigt als tuttln. und mich dabei - wie in der gegenständlichen klagsschrift angeregt bzw gefordert - dafür sogar umgedreht.

    am rande, deitsch kann er aa net; aus dem schriftsatz der klagenden partei:
    dessen jagdwert zumindest diesem betrag erreicht
    Zuletzt geändert von pivo; 28.02.2014, 16:32.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    hearst, michl, mir ham eh no nix zsamm gmacht. so a kennenlern-radltragpartie hätt scho was. mal schauen, ob ich an diesen tagen zeit hab.
    Jo - des wär eh höchst an der Zeit
    Und noch könnt ma ja ein bissi Termin-verschieben....

    Zitat von Lorenz Gumprecht Beitrag anzeigen
    Nur um medial beachtet zu werden (und das war ja das Ziel der Protestwanderung mit 600 Teilnehmern)und die Öffentlichkeit auf die Thematik aufmerksam zu machen, bedarf es mehr als wenn wir uns hier was ausmachen und dann 10 oder 15 Leute sind. Sicher wird sich das Nötigste an Getränken finden lassen.
    Mit dem Nötigen meine ich: Da gibts sicher User, die auch in Bikeforen aktiv sind oder die Locals kennen oder die Hüttenwirte oder solche die einer Zeitung ein Mail schreiben können.......oder alles zusammen

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  • LG2465
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Bassist: ich geb Dir schon recht, dass wir, die wir diesen Thread verfolgen, uns relativ einfach zu einem gemütlichen Raufschieben an einem der beiden Sonntage verabreden können. Nur um medial beachtet zu werden (und das war ja das Ziel der Protestwanderung mit 600 Teilnehmern)und die Öffentlichkeit auf die Thematik aufmerksam zu machen, bedarf es mehr als wenn wir uns hier was ausmachen und dann 10 oder 15 Leute sind. Sicher wird sich das Nötigste an Getränken finden lassen. Ich merk mir die 2 Sonntage einmal vor.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    hearst, michl, mir ham eh no nix zsamm gmacht. so a kennenlern-radltragpartie hätt scho was. mal schauen, ob ich an diesen tagen zeit hab.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Also ich könnte mir vorstellen, am Sonntag, den 30.3. oder Sonntag, den 6.4. In Mucki-Besuchslaune zu sein. Wird eh wieder mal Zeit, dass ich das Rad dort raufschiebe (und natürlich auch runter).
    Weiters kann ich mir auch vorstellen, dass ich den ein oder anderen Euro in einem Hut versenke, der den vier Beklagten zu gute kommt.
    Eine großartige Organisation wird wohl nicht erforderlich sein für eine gemeinsame Wanderung, das Nötige wird sich finden

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  • kb05
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Nein, aus meiner Beobachtung (Salzburg, Salzkammergut), nicht. Eher einzelne Idioten auf beiden Seiten.
    Und: je weiter weg man von Straßen, großen Orten, Almen, Liften ist, desto weniger Probleme. (wo man eher "echte Bergsteiger" trifft)


    Innsbrucker Perspektive: naja, so richtig entspannt geht's ja am Lanser Köpfl und den Nordkettenforststraßen auch nicht zu...
    Meine goldene Regel ist auch "FORSTSTRASSEN MEIDEN !"
    - bei allen unguten Zusammentreffen war stehts das Gegenüber im Auto.
    In den letzten 28 MTB Jahren nur 3 x Jäger in freie Wildbahn angetroffen (2 davon regungslos im Ansitz & einmal unerwartete nette Plauderei )

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