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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von flo86 Beitrag anzeigen
    Warum gilt für Fahrradfahrer das frei Wegerecht nicht? Da könnte man bei Tourengehern auch argumentieren dass die ein Sportgerät benutzen...
    In den siebziger Jahren gab's noch keine Mountainbiker, damals wurde einfach nicht dran gedacht. Tourengehen zählt immer noch als "gehen", weil Ski fix mit Fuß verbunden. (Argumentation wurde hinsichtlich Klickpedalen auch mal versucht, jedoch erfolglos)


    Zitat von flo86 Beitrag anzeigen
    Was ist am Biken fürs Wild schädlich (vorausgesetzt man bleibt auf Wegen und ruinert sonst nix)?
    Kaum was. Mit den Kugeln der Gewehre haben die durchgefütterten Tiere wohl mehr Problem. Aber viele Jäger wollen halt einfach ihre Ruhe im Wald und hätten am liebsten auch keine Wanderer dort.


    Zitat von flo86 Beitrag anzeigen
    Und zuguterletzt: Warum reagieren viele so gereizt auf die Biker? Ich hatte schon oft Begegnungen und kann mir nicht erklären was da jetzt schlimm sein sollte...
    Das frag ich mich schon lang.
    Meine Vermutungen:
    a) "Weil's verboten ist."
    b) Weil mal von einem depperten Radler erschreckt worden, der mit zu hoher Geschwindigkeit auf der Forststraße vorbei ist.
    c) Von Grund auf Grantler.

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  • flo86
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Hab da mal eine Verständnisfrage (bin selber kein Mountainbiker)...
    Warum gilt für Fahrradfahrer das frei Wegerecht nicht? Da könnte man bei Tourengehern auch argumentieren dass die ein Sportgerät benutzen...
    Was ist am Biken fürs Wild schädlich (vorausgesetzt man bleibt auf Wegen und ruinert sonst nix)? Erschrecke ich ein Reh mit dem Bike mahr als mit dem Auto?
    Und zuguterletzt: Warum reagieren viele so gereizt auf die Biker? Ich hatte schon oft Begegnungen und kann mir nicht erklären was da jetzt schlimm sein sollte...
    Bin gespannt was Ihr mir dazu erklärt, vielleicht versteh ich dann die Aufregung....

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  • AndyL
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Werde in Zukunft meine Muckenkogelbergläufe in der Dämmerung und laut singend durchführen um den Rasierpinselträgern das Wild zu verscheuchen - denn das kann mir noch keiner verbieten!
    Zuletzt geändert von AndyL; 26.02.2014, 18:42.

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  • ro_
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von noahnesha Beitrag anzeigen
    also wenn mi der am muckenkogel aufhält .... dann fahr i einfach weiter
    Wenn dann der Wilde auf einmal mit einem Pumperer vor dir steht, willst wirklich noch mit der feuchten Hose weiterfahren? :-D

    So hat´s einmal in der Nähe von Klosterneuburg ausgeschaut.
    http://besser-biken.siteos.de/bullet...icid=1316&pp=4
    (Das Video ist leider nicht mehr online; aber die Fotos mit dem bewaffneten.)

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  • Wolfg.
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Schau mal hier, diese Listen sind vollständig und immer aktuell: http://www.edikte.justiz.gv.at/edikt...nForm&subf=svf

    LG, Wolfgang

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Ich schreibs schon:

    Für die 4 Radler ist das natürlich eine saublöde Gschicht, weil sie bei diesen Voraussetzungen übrig bleiben werden, wenn auch sicher nicht mit der eingeklagten Forderung.
    Eine sehr schiefe Optik hat die Haltung des Stiftes. Einerseites tolerieret man stillschweigend das Radeln, aber wenn`s dann hart auf hart geht, ziehen sie den Schwanz ein und belassen es bei "Vermittlungsversuchen" anstatt auch öffentlich und vor Gericht klar zu stellen, dass sie nichts gegen Radler haben. Ihre Schäfchen werden es ihnen zu danken wissen - schwimmt die Kirche doch sonst auch in den letzten Jahren auf einer richtigen medialen Erfolgswelle. Und wenn der Herr Prior hier die Ängste der Jägerschaft verteidigt, möge er sich den Wildschadensbericht des Bundeministeriums für Land- und Forstwirschaft (ich habe bereits hier darüber geschrieben) einmal zu gemüte führen, dann weiß er, dass seine lieben Jäger selbst die mit größtem Abstand schlimmste Gefahr für die Wälder darstellen.

    Dass sich der Herr Anwalt durch die Radler provoziert fühlte, als er MIT DEM AUTO zu Almmesse fuhr - wohlgemerkt, kein Termin, der von jagdlicher oder forstwirtschaftlicher Bedeutung ist - spricht sowieso schon Bände. in Verbindung mit dem netten Brieferl, dass auf der Seite von Martin Balluch zu lesen ist, ergibt sich sowieso ein klares Bild: Hier schlägt ein verbitterter alter Mann wüst um sich.
    Für all das muss man ihm ja dirket dankbar sein, denn einen größeren Bärendienst könnte er der Jägerschaft gar nicht erweisen. Aber das wird er selbst sicher nicht einmal bemerken.
    Interessant finde ich allerdings, dass ein Jurist (nicht etwa Wildbiologe) mit derartigem Verhalten als gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Jagdwesen agieren darf.

    Paragleiter hat dieser Herr übrigens auch schon vor den Kadi gezerrt - allerdings ohne Erfolg.

    Ich würde ihm wünschen, dass er seinen letzten Lebensabschnitt in innerer Ruhe und frei von abstrusen Gehässigkeiten verbringen kann. Aber dem dürfte er selbst massiv im Wege stehen.

    Ich selbst werde mich sicher nicht vom Mucki vertreiben lassen. Und sollte es mit dem Radl dort wirklich unmöglich werden, geh ich halt zu Fuß - und bin dabei nicht einmal an Tageszeiten oder Straßen und Wege gebunden......
    ...treffender Beitrag, nun die ganze Geschichte wird für ein gegenseitiges Verständnis nicht unbedingt förderlich sein.

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  • rutschger
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    zur petition 'Straffreiheit für die Mountainbiker am Muckenkogel' gehts hier
    da tut sich was

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Interessant finde ich allerdings, dass ein Jurist (nicht etwa Wildbiologe) mit derartigem Verhalten als gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Jagdwesen agieren darf.
    Hier http://www.sachverstaendige.at/ finde ich ihn nicht mehr.

    Der vom Richter am BG Lilienfeld offensichtlich vorgeschlagene Vergleich wird nicht zustande kommen. Dem Kläger und seinem Rechtsbeistand geht es offensichtlich darum ein Exempel zu statuieren, hohe Verfahrenskosten zu verursachen und den finanziellen Schaden bei den Betroffenen zu maximieren.

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  • Wolfgang A.
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Liebe User/innen,

    ich habe alle Beiträge zum Thema Muckenkogel hierher verschoben, damit die Diskussion nicht in zwei threads parallel verläuft.

    Lg, Wolfgang A. (als Moderator)

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  • noahnesha
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von bassist Beitrag anzeigen
    ich schreibs schon:

    Für die 4 radler ist das natürlich eine saublöde gschicht, weil sie bei diesen voraussetzungen übrig bleiben werden, wenn auch sicher nicht mit der eingeklagten forderung.
    Eine sehr schiefe optik hat die haltung des stiftes. Einerseites tolerieret man stillschweigend das radeln, aber wenn`s dann hart auf hart geht, ziehen sie den schwanz ein und belassen es bei "vermittlungsversuchen" anstatt auch öffentlich und vor gericht klar zu stellen, dass sie nichts gegen radler haben. Ihre schäfchen werden es ihnen zu danken wissen - schwimmt die kirche doch sonst auch in den letzten jahren auf einer richtigen medialen erfolgswelle. Und wenn der herr prior hier die ängste der jägerschaft verteidigt, möge er sich den wildschadensbericht des bundeministeriums für land- und forstwirschaft (ich habe bereits hier darüber geschrieben) einmal zu gemüte führen, dann weiß er, dass seine lieben jäger selbst die mit größtem abstand schlimmste gefahr für die wälder darstellen.

    Dass sich der herr anwalt durch die radler provoziert fühlte, als er mit dem auto zu almmesse fuhr - wohlgemerkt, kein termin, der von jagdlicher oder forstwirtschaftlicher bedeutung ist - spricht sowieso schon bände. In verbindung mit dem netten brieferl, dass auf der seite von martin balluch zu lesen ist, ergibt sich sowieso ein klares bild: Hier schlägt ein verbitterter alter mann wüst um sich.
    Für all das muss man ihm ja dirket dankbar sein, denn einen größeren bärendienst könnte er der jägerschaft gar nicht erweisen. Aber das wird er selbst sicher nicht einmal bemerken.
    Interessant finde ich allerdings, dass ein jurist (nicht etwa wildbiologe) mit derartigem verhalten als gerichtlich beeideter sachverständiger für das jagdwesen agieren darf.

    Paragleiter hat dieser herr übrigens auch schon vor den kadi gezerrt - allerdings ohne erfolg.

    Ich würde ihm wünschen, dass er seinen letzten lebensabschnitt in innerer ruhe und frei von abstrusen gehässigkeiten verbringen kann. Aber dem dürfte er selbst massiv im wege stehen.

    Ich selbst werde mich sicher nicht vom mucki vertreiben lassen. Und sollte es mit dem radl dort wirklich unmöglich werden, geh ich halt zu fuß - und bin dabei nicht einmal an tageszeiten oder straßen und wege gebunden......
    guate einstellung und recht hast du !!!!!!!

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  • noahnesha
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    also wenn mi der am muckenkogel aufhält .... dann fahr i einfach weiter

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  • noahnesha
    antwortet
    Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Jetzt gibts Streit ......

    http://www.noen.at/lokales/noe-ueber...art2315,512169

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  • waldrauschen
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Servus Michi!

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Und sollte es mit dem Radl dort wirklich unmöglich werden, geh ich halt zu Fuß - und bin dabei nicht einmal an Tageszeiten oder Straßen und Wege gebunden......
    So seh ich das auch!

    Leider werden dann halt die Hütten irgendwann zu sperren, weil viele nicht so denken und sich ein anderes Gebiet für ihre Freizeitaktivitäten aussuchen werden!

    Da hat dann der Jagdpächter sein vorläufiges Ziel erreicht. Der nächste Schritt ist dann auch noch die wenigen verbliebenen Wanderer und Skitourengeher, welche auch ohne Hütten in die Gegend kommen, auszusperren!
    Ein wenig schwarz gemalt, aber abwarten wie das weitergeht!

    LG. Plessberger

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Es gibt in Österreich leider eine unheilige Allianz zwischen den Jagdpächtern, der Kirche als zweitgrößtem Grundbesitzer nach den Bundesforsten
    und einer staatstragenden Partei mit christlich-sozialem Hintergrund.
    Solange dieses Zusammenwirken nicht unterbunden ist kann und wird sich kaum was ändern.
    Zuletzt geändert von bergsteirer; 26.02.2014, 10:14.

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Die Sache ist so absurd, dass sie fast nicht zu glauben ist.

    Weiß das wer, wie das eigentlich mit den 15.000 Euro möglich ist -- Bearbeitungsgebühr? Eine Strafe kann der Kläger ja nicht selbst festlegen, würde ich meinen.

    Und, auch wenn's womöglich nicht direkt was bringt, ist eine hohe Zahl Unterzeichnender dennoch ein Zeichen -- bitte unterschreiben! https://secure.avaaz.org/de/petition...Hifdb%E2%80%9C

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