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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

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  • Steirerspur
    antwortet
    tw. ist österreich echt zum kotzen...

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von hikr Beitrag anzeigen
    Wie bescheuert sind die da eigentlich?
    Das ist noch lange nicht die Spitze, da gibt es noch ganz andere Kaliber, die ihre mentalen Defizite in Rot-Weiß-Schwarz auf Schildern verewigen:

    trilogie granitweg.jpg

    mehr geht immer....

    4 fach.jpg

    ...aber am besten das Ganze doppelt...

    4 fach doppelt.jpg

    ..oder überhaupt gleich alles verbieten, in perfekter Orthografie:

    alles verboten Granitweg.jpg

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  • hikr
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Ist bei mir genau so - und deswegen können`s mir den Hobel ausblasen, das hier....

    [ATTACH]482422[/ATTACH]

    ...seh ich daher als Wegmarkierung für Radfahrer
    Soll das obere Schild heißen: Durchfahrt für Forststrassen verboten?
    Eher nicht, sondern das ist eine Forststrasse. Also heißt das untere Schild doch wohl: Radweg.

    Logisch, oder?


    Wie bescheuert sind die da eigentlich? Und warum lassen das die Radler mit sich machen? Bei der nächsten Jagd einfach mal die Trillerpfeiffe mitnehmen und eine Demo veranstalten. (Und besser Kugelsichere Westen).

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von ro_ Beitrag anzeigen
    Diese Tafel zeigt doch nur "Fahrverbot mit Rädern ohne Ketten und Bremsen"
    Recht hast - und durchgestrichen ist es auch noch

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  • ro_
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Ist bei mir genau so - und deswegen können`s mir den Hobel ausblasen, das hier....

    [ATTACH]482422[/ATTACH]

    ...seh ich daher als Wegmarkierung für Radfahrer
    Diese Tafel zeigt doch nur "Fahrverbot mit Rädern ohne Ketten und Bremsen"

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von peter40 Beitrag anzeigen
    pps: eine Änderung ist wohl in meinem leben unrealistisch
    Ist bei mir genau so - und deswegen können`s mir den Hobel ausblasen, das hier....

    15 kein fahrverbot.JPG

    ...seh ich daher als Wegmarkierung für Radfahrer

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  • peter40
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    das mit der rax ist ein Klassiker. es gäbe ja auch auf den kuhschneeberg eine "aussichtsstraße". nur dort zu fahren ist purer Masochismus. weil am liebsten wären ja auch wanderer, schitourengeher und schneewatschler ausgeschlossen ...

    PS: immer wieder interessant, mit welch schwachsinnigen Argumenten hier eine riesige gruppe von naturliebhabern ausgesperrt wird

    pps: eine Änderung ist wohl in meinem leben unrealistisch (meine Lebenserwartung sind noch ca. 40 jahre
    Zuletzt geändert von peter40; 16.05.2014, 20:40.

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  • Rhing
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    ... in ganz resteuropa kannst auf forststraßen sowieso ÜBERALL LEGAL und auf sonstigen wegen und steigen mehr oder weniger legal bzw zumindest unbehelligt biken. ....
    Richtig und man glaubt es kaum: Sogar in Deutschland ist das erlaubt. (Kinnat des vielleicht höfn, wann sogoar de Deitschn do koa Regelung hom?) Fast nicht zu glauben. Auch da gilt:
    "Der Wald ist für den Eigentümer Produktionsstätte für Holz und Wasserspeicher, für den Forstmann & Jäger Arbeitsplatz, für Wanderer ist er Erholungsraum und für heimische Wildtiere ist er Wohnung."

    Der Wald ist "nicht noch mehr zum Sportplatz" geworden. Das Wild ist auch nicht "ausgewandert", obwohl auch hier das Wild ... für den Naturhaushalt ... wertvoll" ist. Und das ganze nicht irgendwo abgeschieden in den Alpen, sondern im Siebengebirge, im Westerwald (obwohl dort der Wind ja bekanntlich so kalt pfeift) und im Bergischen Land. Unmittelbar neben Bonn (>300.000 Einwohner), Siegburg, St. Augustin, Siegburg (zusammen noch mal > 100.000 Einwohner). Das Bergische liegt am Rand von Köln (fast 1 Mio). Wild gibt's, in Bad Honnef betreibt ein Jäger einen Laden, der für andere mit verkauft. Der hat kein Problem mit dem Radeln.

    Idioten gibt's natürlich auch hier: Solche, die nen Radler sehen und trotzdem geht die ganze Familie in breiter Reihe und solche, die - egal ob Kinder oder nicht - daran vorbeibrettern, ohne auch nur ein bisschen langsamer zu werden. Und zwar reichlich, bleibt ja auch nicht aus, weil aus den Städten natürlich reichlich Leute am Wochenende raus kommen. Aber meist geht's eben gut und wenn man fahren will, ist man eben früh unterwegs. Aber Regelungen gibt's keine.

    Das mit der Haftung ist auch Quatsch. Auch hier haftet der für die Straße verkehrssicherungspflichtige, mit einem Unterschied: In Österreich ist - soweit ich weiß - die Haftung für leichte Fahrlässigkeit durch Gesetzt ausgeschlossen, in D nicht.
    Zuletzt geändert von Rhing; 16.05.2014, 18:57.

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  • chfrey
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Bin für Bioholztransport mit dem Muli, da erspart man sich sämtliches Öl und Fett, außer Pferdefett

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  • alpinfredi
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von ro_ Beitrag anzeigen
    ..Selten so gelacht

    Warum stehen auf der Rax (Schotterstraße beim Kesselboden) fast in jeder zweite Kurve Kisten mit Ölbindemittel?
    a)
    c) weil die Fahrer vielleicht im Öl sind und Bindemittel brauchen.
    Der wor super !!

    aber das wirkliche Problem sind vor allem explodierte Hydraulikschläuche der Laster. Das passiert andauernd bei solchen Arbeiten, nur spritzt da das Öl gleich meterweit !
    Ob´s ein umweltverträgliches Hydrauliköl gibt ?
    Müsste eigentlich in solch sensiblen Gebieten, wo sogar das Kettenfett der Bikes ins Quellwasser gelangt, für Laster und Traktoren (Harvester) Pflicht sein!

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von alpinfredi Beitrag anzeigen
    Nochmals das Original zum geniessen


    Da bleibt einem echt die Spucke weg......

    LG Michael

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  • Patrik
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von tch Beitrag anzeigen
    So wie Du denken andere auch.....
    Und wie fändest du den Vorschlag, deine Hausberge zu sperren, mit Ausnahme des Normalwegs auf einen davon? Akzeptabler Vorschlag für die einheimischen Bergsteiger oder was?! Aber die Biker sollen eine vergleichbare Lösung toll finden?

    Ich bin ganz der Ansicht von Thomsn und pivo. Als Schweizer lese ich dieses Thema und mir bleibt nur noch Kopfschütteln. Auch bei uns gibt's zu viele und unsinnige Vorschriften, gerüchteweise mehr als anderswo. Wie ich sehe, lässt sich das aber locker übertreffen...

    Lasst euch nicht unterkriegen.

    Gruss pat
    Zuletzt geändert von Patrik; 14.05.2014, 12:48.

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  • Florifix
    antwortet
    Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Früher mal waren die Forstwege grad mal mit einem Traktor befahrbar. Betzt ist die Vorgabe meistens, dass ein schwerer LKW mit Hänger rauf kommt, damit man beim Holzen nicht mehr umladen muss. Und auf diesen Autobahnen erzählen sie einem was von Flurschaden durchs Mountainbike. Ich find das super.

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  • ro_
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    ..Selten so gelacht

    Warum stehen auf der Rax (Schotterstraße beim Kesselboden) fast in jeder zweite Kurve Kisten mit Ölbindemittel?
    a) wegen der vielen Radlfahrer
    b) wegen der uralten Kraxn, die dort herumfahren.
    c) weil die Fahrer vielleicht im Öl sind und Bindemittel brauchen.

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  • alpinfredi
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Und "
    Das absolute Highlight in solchen Diskussionen war: Wenn einer daherkommt mitn Radl und ein Holzlaster kommt entgegen und der Fahrer schreckt sich, fährt er die Leit`n runter und der Diesel rinnt aus.....
    Grüß dich Bassist
    Diese Antwort erhielt ich 2011 auf eine Anfrage hin, warum MTB auf der Rax verboten sei.
    und zwar von der MA49, e-mail Adresse bekannt.

    Nochmals das Original zum geniessen "Mtb stellt vor allem durch das Abbremsen eine erhöhte Gefahr für Vegetation und Boden dar, was in weiterer Folge Erosionsvorgänge fördert. Aber euch eine unnütze Wildbeunruhigung soll durch das Verbot verhindert werden. Da die Forststrassen Arbeitsraum sind, stellt das schnelle Bergabfahren eine erhöhte Unfallgefahr für Personen und KFZ dar. Bei Ausweichmanövern wegen Erschrecken des Fahrers besteht zusätzlich Absturzgefahr von Kraftfahrzeugen und damit ein Kontaminationsrisiko für das Quellschutzgebiet"

    Eine noch blödere Argumentation habe ich in meinen unzähligen Briefen u. e-mails an alle möglichen Stellen u. Ämter bis heute nicht mehr erhalten.

    und jetzt hoffen wir dass die Eismänner bald abziehen, bei uns schwimmt alles"

    mit berg und bikesportlichen Grüssen Af

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