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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

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  • Steirerspur
    antwortet
    das österr. wild ist aber auch besonders schreckhaft...

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  • Gerold B
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Hab ich eben im TV gesehen. Aussage Gürtler:
    "Die Mountainbiker schießen ja viel rascher daher als die Wanderer. Und das schreckt natürlich das Wild."
    LG Gerold

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  • ro_
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Am einfachsten ist es nicht auf Forststraßen zu fahren sondern auf Wegen. Dorft wo eine SUV-Kraxn nicht hinkommt, ist man vor Jägern sicher.

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  • bernhardw
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Gerold B Beitrag anzeigen
    Was da wohl der Gürtler gesagt hätte, hätte er das gewusst.
    LG Gerold
    "Sch... Sozis!"

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
    Also sollten sich alle freiwillig melden, die schon mal mit dem Rad rauf sind, damit eine Sammelklage stattfinden kann. Was glaubt ihr was das ja kostet, immer wieder eine Klage einzubringen!!!
    Ich rate ab! Die Gerichtsgebühren sind in Österreich sehr hoch - das freut die Republik - die Verfahrenskosten zahlt letztlich aber der Unterlegene.

    Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
    Also bitte ein vernünftiges miteinander anstatt immer nur klagen.
    Ganz genau!

    Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
    Die Richter haben so auch genug zu tun.
    Richtig! Trainieren für´n Mucki zum Beispiel.

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  • Gerold B
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Ist denn am Muckenkogel überhaupt MTB Verbot?
    Der Naturfreunde Bundesorganisation jedenfalls ist das anscheinend egal.
    Die haben 2011 ganz offiziell diese Tour ausgeschrieben.
    http://www.naturfreunde.at/Angebote/...t/Muckenkogel/
    Was da wohl der Gürtler gesagt hätte, hätte er das gewusst.
    LG Gerold

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  • Wandersmann
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Hallo Zusammen!

    Ich hab mir jetzt so einiges davon durchgelesen und komme zum Schluß, dass es nicht um Störung des Wildes geht (am Muckenkogel hab ich erst ein paar ausgewilderte Ziegen gesehen, aber sonst nichts), sondern vielmehr um Geldeinbringung zum Anschaffen von neuen Gewehren die ja kosten. Ich bin kein Mountainbiker, aber solange ich da raufgehe, und das sind schon einige Jährchen, hab ich immer Mountainbiker gesehen. Also sollten sich alle freiwillig melden, die schon mal mit dem Rad rauf sind, damit eine Sammelklage stattfinden kann. Was glaubt ihr was das ja kostet, immer wieder eine Klage einzubringen!!!
    Warum wurden die vier herausgepickt?

    So nun ernst, was soll dieser Zirkus? Solange sich die M-biker auf der Forststraße bewegen und auch Rücksicht auf die Wanderer und umgekehrt nehmen, ist doch nichts einzuwenden. Klar, wenn sie irgendwo in den Wald rein fahren, kann ich die Aufregung des Pächters verstehen.
    Also bitte ein vernünftiges miteinander anstatt immer nur klagen. Die Richter haben so auch genug zu tun.

    Ist meine persönliche Meinung

    Lg
    Der Wandersmann
    Zuletzt geändert von Wandersmann; 04.03.2014, 13:15.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Nette Theorie, aber ich fürchte als em. RA hat er den Schriftsatz wirklich selbst "verbrochen", und dann halt von einem eingetragenen Anwalt(sfreund) unterschreiben und einbringen lassen...
    (v)erbrochen, wenn schon, bitte.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    "gehns, frau svetlana/anni/hanna (wie auch immer), wenns mit den pissoirs fertig sind und die einmalhandtücher nachgefüllt haben, schreibens mir bitte den schriftsatz fertig und fahrns den pc runter. ich muss ins revier, mountainbikerinnen schauen."
    Nette Theorie, aber ich fürchte als em. RA hat er den Schriftsatz wirklich selbst "verbrochen", und dann halt von einem eingetragenen Anwalt(sfreund) unterschreiben und einbringen lassen...

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    die klag is weg? ka wunder. bei der entstehungsgeschichte...


    an einem freitag nachmittag, in einer anwaltskanzlei in wien:

    "gehns, frau svetlana/anni/hanna (wie auch immer), wenns mit den pissoirs fertig sind und die einmalhandtücher nachgefüllt haben, schreibens mir bitte den schriftsatz fertig und fahrns den pc runter. ich muss ins revier, mountainbikerinnen schauen."

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  • BergBauernBua
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Jodeli Beitrag anzeigen
    OK, das ist mir neu.

    Bald wird man sich ohne Rechtsanwalt nicht mehr vor die Tür trauen können. Bei der Klageschrift scheint auch jemand nasse Füße bekommen zu haben, die ist jedenfalls weg vom Server.
    Schade und die Klageschrift - hätte auch gerne (wie Pivo) meine Tastatur versaut.

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Die Klage ist ja echt der Hammer. Ich verstehe die Aufregung gar nicht, die Beklagten haben ihren Hund doch angeleint gehabt und das Blankziehen ist für den Kläger eher wie Weihnachten und Ostern zusammen. Abgesehen davon sollte man auch das aus 6 Ob 56/08s des OGH beachten:

    Der Kläger macht geltend, bereits die Störungseignung des beanstandeten Verhaltens rechtfertige Abwehransprüche. Er beruft sich auf die Entscheidungen 1 Ob 159/00i und 7 Ob 251/03t. Beide Entscheidungen sind auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragbar. Die Entscheidung 1 Ob 159/00i betraf die Störung des Wildes in einem Bereich, in dem davor überhaupt kein Mountainbike-Verkehr stattfand, die Störungsursache daher für das Wild ungewohnt war. 7 Ob 251/03t betraf einen Fall der Wildbeobachtung mittels Nachtsichtgeräten anlässlich sogenannter „Nachtsafaris", wodurch das jagdbare Wild in davor ungewohnter Weise gestört wurde. Der hier zu beurteilende Sachverhalt ist mit diesen Fällen schon deshalb nicht vergleichbar, weil die Forststraße bereits seit Langem Bestand hatte und das Wild an Störungen durch land- und forstwirtschaftliche Bringungen gewöhnt war. Die Frage, ob und ab wann eine bereits vorhandene Störung durch ihre Intensivierung Unterlassungsansprüche rechtfertigt, richtet sich aber so sehr nach den Umständen des Einzelfalls, dass der Beurteilung keine über diesen Einzelfall hinausgehenden Grundsätze entnommen werden könnten. Die Auffassung der Vorinstanzen, die Benutzung der Forststraße durch die Beklagte führe nicht zu einer derartigen Intensivierung der Störung, dass Unterlassungsansprüche gerechtfertigt sein könnten, verwirklicht keine aufzugreifende Fehlbeurteilung.

    Seit der vom Kläger erwirkten Entscheidung 1 Ob 159/00i sind ja viele Radler und noch mehr Autos auf den Mucki gefahren, das Wild daher allerhand gewohnt.

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  • Jodeli
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Seit OGH 6 Ob 256/12h vom (27.2.2013) würde ich das nicht mehr uneingeschränkt unterschreiben. Hier gibt's die Pressemitteilung des Gerichts.
    OK, das ist mir neu.

    Bald wird man sich ohne Rechtsanwalt nicht mehr vor die Tür trauen können. Bei der Klageschrift scheint auch jemand nasse Füße bekommen zu haben, die ist jedenfalls weg vom Server.

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  • pivo
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    Ich fordere Schmerzengeld für den zuständigen Richter.

    der geht sicher 2 wochen in stand.
    vorher weist er den antrag eh zurück wegen unzuständigkeit.
    wenn er gut aufgelegt ist, lässt er ihn von der gschäftsstell an den krone ombudsmann weiterleiten, zuständigkeitshalber.

    ich jedenfalls hab mei tastatur versaut beim lesen.

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Wirbel um Klage gegen Mountainbiker-Muckenkogel

    ...hoffentlich hat dieser Richter keine unverheilten Rippenbrüche , sonst wird´s wirklich schmerzhaft!

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