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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Erfrierungstod am Stüdlgrat im Jänner 2025: Partner wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt / 04.12.2025

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neue Beiträge

  • #76
    Zitat von Hard85 Beitrag anzeigen
    So wie das in den Tickern beschrieben wurde, gehts da schon um eine veritable Abweichung.

    In einem Bericht von der Zeit beschreibts der Bergretter, der dabei war, aber auch wieder ganz anders als es wohl bei der Verhandlung dann ersichtlich war.



    Die Worte bzw das Bild bei der Verhandlung waren da ganz anders, eine grausige Vorstellung...

    Schon sehr komisch das alles um diesen Trennungs- bzw. Auffindepunkt. Ich glaub ich lass es auf sich beruhen und finde mich damit ab, dass ich da einfach nicht mehr schlau draus werde...
    Da gibt es einiges, was im Dunklen bleiben wird. Beim Bergretter könnte ich mir vorstellen, dass er die Geschichte ursprünglich so erzählt hat, damit es für die Angehörigen leichter ist und dann nicht mehr abweichen wollte/konnte.

    Aus persönlicher Sicht würde ich mir wünschen, dass herausgekommen wäre, was passiert ist. Ohne den wahren Ablauf zu kennen, ist offensichtlich geworden, dass Tourenplanung und -durchführung dilettantisch waren, dass er deutlich mehr Erfahrung hatte und keine Tötungsabsicht vorlag. Dass reicht für die Verurteilung. Als Nicht-Jurist tue ich mir schwer das Strafmaß zu beurteilen. Das Urteil selbst ist für mich gut nachvollziehbar.
    "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

    https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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    • #77
      Zitat von andibaum Beitrag anzeigen
      Ob der überlebende Mann aus dem Unglück am Glockner als "weitaus erfahrener" gewertet werden kann, oblag dem Gericht n seiner Beweiswürdigung. Ich persönlich würde jemanden, der sich seine alpine Erfahrung über Youtube beschafft hat (trotz des augenscheinlichen Gefälles in der alpinen Erfahrung zu seiner verstorbenen Partnerin), der aber eine Winterbegehung des Stüdlgrats mit Softboots zulässt, zumindest vorsichtig in Frage stellen.
      Ich habe quasi keine formale alpinistische Ausbildung - ein Klettergrundkurs als Kind und ein Gletschergrundkurs als Jugendlicher. Franzi hat noch weniger. Bei weitaus besseren Alpinisten als wir es sind, sieht es ähnlich aus. Das würde ich nicht zu hoch hängen.
      Als Nicht-Snowboarder könnte ich nicht gut beurteilen, wie gut sich Softboots in alpinem Gelände machen. Vielleicht war es bei ihm ähnlich.
      "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

      https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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      • #78
        Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
        Als Nicht-Snowboarder könnte ich nicht gut beurteilen, wie gut sich Softboots in alpinem Gelände machen. Vielleicht war es bei ihm ähnlich.
        Das ist ja die Crux: wenn ich was Unbekanntes als "Führer" nicht beurteilen kann, dann muss ich auf der Ausrüstung bestehen, die ich kenne und die Standard ist - in dem Fall steigeisentaugliche Bergschuhe. Ich bin noch nie in eine Tour gestartet, ohne zuvor alle Steigeisen und die dazu passenden Schuhe zu checken. Soll heißen, bereits am Parkplatz die Steigeisen anpassen bzw. probehalber anlegen. Dann muss ich nicht oben - vielleicht noch in der Dunkelheit - herum basteln, sondern kann dieses Kapitel mal als erledigt abhaken.
        Und bzgl. formaler Alpinausbildung: habe ich auch nicht, aber ich erinnere mich an einen weit zurückliegenden Fall, in dem die Tourenlisten der beiden für die Einstufung als "erfahren" und "weniger erfahren" herangezogen wurde.
        ... ab 45 Grad Neigung wird's interessant ...

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        • #79
          Laut dem Interview mit der Mutter war sie eher eine Bergläuferin (im Rekordtempo den Untersberg hinab) und gerne nachts unterwegs, aber eben nicht hochalpin von der Schwierigkeit wie am Stüdlgrat. Sind die Sohlen bei Softboots genügend versteift für derartige Kletterpassagen?
          http://www.wetteran.de

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