AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
najo Bergsteirer, immerhin gibt es ja wirklich bedeutende Gründe sich unterhalb kletternder Seilschaften aufzuhalten, insbesonder wenn man als einigermaßen Ortskundiger annehmen muß dass dort vermutlich an einer Neutour gebastelt wird, auch die Tatsache dass sich bei solchen Betätigungen Steine lösen können und diese dann den Gesetzen der Schwerkraft folgen ist ja auch alles andere als logisch und einleuchtend,...........
warum unser Heer gerade das ohnehin als stark überlaufen geltende Kaisergebirge für seine Ausbildungsveranstaltungen auswählt erscheint mir mehr als schleierhaft!
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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
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Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Bei allem Verständnis für deine kindliche Reaktion, das kann doch nicht ernsthaft die Meinung eines Erwachsenen sein.Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigenDoch - du hast es eben bewiesen...
Rücksicht auf andere um Umsicht um Fremdgefährdung zu vermeiden ist das Ende des heutigen Kletterns?
Bitte Burschen, erstmal eine Sache zu Ende denken....
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Wichtig nicht unbedingt, aber interessieren würde es mich dennoch...Zitat von tch Beitrag anzeigenIst das wirklich wichtig?
Wichtig ist... ab sofort immer einen Rucksack am Einstieg abstellen...
tch
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Das hat er doch offensichtlich nicht so gemeint, wie du es jetzt auslegst. Natürlich ist es kein rechtsfreier Raum. Es ist und soll natürlich verboten sein, dass du z.B. jemand anders bewusst mit Steinen bombardierst. Trotzdem würde ich es nur ungern sehen, wenn es in den Alpen zugehen würde, wie in den USA - wegen jeder Kleinigkeit ne Klage droht über x Millionen...Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigenNoch dümmer gehts wohl kaum.
Rechtsfreier Raum Gebirge?
Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.
Der 2. Teil deiner Aussage deutet auf ne leichte Verbitterung hin. Oder Neid. Weil ich keine Ahnung habe, warum du denkst, dass der Kletterer da irgendwie nen krassen, rücksichtslosen Egotrip hingelegt haben soll.
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Du nimmst mir das Wort aus dem Mund!Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigenDoch - du hast es eben bewiesen...
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
War ja klar, dass ein wenig Bundesheer Bashing auch nicht fehlen darf!Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigenVerstehe ich schon irgendwie, ein Mitarbeiter vom Bundesheer braucht immer irgend einen Zettel, einen schriftlichen Befehl (früher sogar für´s Kopieren), eine Checkliste, eine Ausrüstungsliste, einen Urlaubsschein, eine Dienstzuweisung, eine schriftliche Beförderung, einen Versetzungsantrag....... sonst funktioniert bei denen gar nix! Ich glaube betreffender Oberst hat bereits ein geeignetes Formular für solche Fälle entworfen.
Na hoffentlich nicht! Wenn er es wirklich so gemeint hätte wie du es auffasst - nämlich dass es im Gebirge überhaupt keine Regeln oder angebrachte Verhaltensweisen gäbe, dann wäre es in der Tat eine äußerst dumme Aussage und eine besorgniserregende Einstellung. Ich glaube (hoffe) jedoch eher, dass die Formulierung einfach etwas unglücklich war.Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigenDer Top-Kletterer zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine
Vorschriften.
Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Doch - du hast es eben bewiesen...Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigenDer Top-Kletterer zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine
Vorschriften. Hier gilt Eigenverantwortlichkeit. Das wäre das Ende des
heutigen Kletterns!“
Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
Noch dümmer gehts wohl kaum.
Rechtsfreier Raum Gebirge?
Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Der Top-Kletterer zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine
Vorschriften. Hier gilt Eigenverantwortlichkeit. Das wäre das Ende des
heutigen Kletterns!“
Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
Noch dümmer gehts wohl kaum.
Rechtsfreier Raum Gebirge?
Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Verstehe ich schon irgendwie, ein Mitarbeiter vom Bundesheer braucht immer irgend einen Zettel, einen schriftlichen Befehl (früher sogar für´s Kopieren), eine Checkliste, eine Ausrüstungsliste, einen Urlaubsschein, eine Dienstzuweisung, eine schriftliche Beförderung, einen Versetzungsantrag....... sonst funktioniert bei denen gar nix! Ich glaube betreffender Oberst hat bereits ein geeignetes Formular für solche Fälle entworfen.Zuletzt geändert von oidmosavoda; 30.03.2015, 11:10.
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Putzen wäre wohl ein ganz anderes, wesentlich sensibleres Thema... Aber das war´s (der Schilderung nach) ja nicht.
Insgesamt äußerst kurios, auf welche Klage-Ideen manche noch verfallen, um irgendwo bei einer "Wurzn" etwas herauszuschinden.
Gottseidank ein vernünftiges Urteil!
Denn sonst ergäbe sich folgendes Szenario: Unter jeder Felswand ein Sammelsurium von Zetteln, unter der Eiger Nordwand können sie dann gleich einen Altpapiercontainer hinstellen... Reserve-Rucksack für Hinterlegung extra mitführen!!
Ach ja - zum Thema Erstbegehung: Jeder Verhauer müsste dann rechtlich auch äußerst sensibel beurteilt werden...
LG
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
War das beim Putzen? Dann fänd' ich's auch fragwürdig. Bei einer alpinen Erstbegehung im Vorstieg, fänd' ich aber nicht, dass es einen Zettel braucht, weil da will ja niemand Steine runterschmeißen. Liest sich aber für mich, als wenn was ausgebrochen wäre und nicht absichtlich hinuntergeschmissen wurde!?Zitat von Gamsi Beitrag anzeigenAlso wer beim Putzen keinen Zettel hinterlässt, ist naja... Ich denk mir mein nen Teil.
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Ich frag mich gerade, was wohl passiert wäre, wenn die da einen Zettel hinterlassen hätten und die beiden beim Lesen mit einem Mal im Hagel gestanden hätten
Was soll man auf so einen Zettel auch draufschreiben: "Wenn Sie diesen Zettel lesen, befinden sich die Autoren gerade über Ihnen in der Wand. Es könnten sich Steine oder andere Bestandteile der Wand unkontrolliert lösen und der Schwerkraft gehorchen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie, diesen Bereich weiträumig zu meiden. Vielen Dank für ihr Verständnis."
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Also wer beim Putzen keinen Zettel hinterlässt, ist naja... Ich denk mir mein nen Teil.
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Ist das wirklich wichtig?Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigenUnd wer genau war jetzt dieser "international bekannten Tiroler Kletterer", "Extremkletterer", "erfahrene Kletterprofi", "Top-Kletterer" ?
Wichtig ist... ab sofort immer einen Rucksack am Einstieg abstellen...
tch
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AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung
Und wer genau war jetzt dieser "international bekannten Tiroler Kletterer", "Extremkletterer", "erfahrene Kletterprofi", "Top-Kletterer" ?
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