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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    najo Bergsteirer, immerhin gibt es ja wirklich bedeutende Gründe sich unterhalb kletternder Seilschaften aufzuhalten, insbesonder wenn man als einigermaßen Ortskundiger annehmen muß dass dort vermutlich an einer Neutour gebastelt wird, auch die Tatsache dass sich bei solchen Betätigungen Steine lösen können und diese dann den Gesetzen der Schwerkraft folgen ist ja auch alles andere als logisch und einleuchtend,...........

    warum unser Heer gerade das ohnehin als stark überlaufen geltende Kaisergebirge für seine Ausbildungsveranstaltungen auswählt erscheint mir mehr als schleierhaft!
    Zuletzt geändert von oidmosavoda; 01.04.2015, 10:05.

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
    Doch - du hast es eben bewiesen...
    Bei allem Verständnis für deine kindliche Reaktion, das kann doch nicht ernsthaft die Meinung eines Erwachsenen sein.

    Rücksicht auf andere um Umsicht um Fremdgefährdung zu vermeiden ist das Ende des heutigen Kletterns?
    Bitte Burschen, erstmal eine Sache zu Ende denken....

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  • SchlossereiImmerDabei
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von tch Beitrag anzeigen
    Ist das wirklich wichtig?

    Wichtig ist... ab sofort immer einen Rucksack am Einstieg abstellen...

    tch
    Wichtig nicht unbedingt, aber interessieren würde es mich dennoch...

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  • SchlossereiImmerDabei
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    Noch dümmer gehts wohl kaum.
    Rechtsfreier Raum Gebirge?
    Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
    Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.
    Das hat er doch offensichtlich nicht so gemeint, wie du es jetzt auslegst. Natürlich ist es kein rechtsfreier Raum. Es ist und soll natürlich verboten sein, dass du z.B. jemand anders bewusst mit Steinen bombardierst. Trotzdem würde ich es nur ungern sehen, wenn es in den Alpen zugehen würde, wie in den USA - wegen jeder Kleinigkeit ne Klage droht über x Millionen...

    Der 2. Teil deiner Aussage deutet auf ne leichte Verbitterung hin. Oder Neid. Weil ich keine Ahnung habe, warum du denkst, dass der Kletterer da irgendwie nen krassen, rücksichtslosen Egotrip hingelegt haben soll.

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  • Chrii
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
    Doch - du hast es eben bewiesen...
    Du nimmst mir das Wort aus dem Mund!

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    Verstehe ich schon irgendwie, ein Mitarbeiter vom Bundesheer braucht immer irgend einen Zettel, einen schriftlichen Befehl (früher sogar für´s Kopieren), eine Checkliste, eine Ausrüstungsliste, einen Urlaubsschein, eine Dienstzuweisung, eine schriftliche Beförderung, einen Versetzungsantrag....... sonst funktioniert bei denen gar nix! Ich glaube betreffender Oberst hat bereits ein geeignetes Formular für solche Fälle entworfen.
    War ja klar, dass ein wenig Bundesheer Bashing auch nicht fehlen darf!

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    Der Top-Kletterer zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine
    Vorschriften.

    Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
    Na hoffentlich nicht! Wenn er es wirklich so gemeint hätte wie du es auffasst - nämlich dass es im Gebirge überhaupt keine Regeln oder angebrachte Verhaltensweisen gäbe, dann wäre es in der Tat eine äußerst dumme Aussage und eine besorgniserregende Einstellung. Ich glaube (hoffe) jedoch eher, dass die Formulierung einfach etwas unglücklich war.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    Der Top-Kletterer zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine
    Vorschriften. Hier gilt Eigenverantwortlichkeit. Das wäre das Ende des
    heutigen Kletterns!“

    Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
    Noch dümmer gehts wohl kaum.
    Rechtsfreier Raum Gebirge?
    Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
    Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.
    Doch - du hast es eben bewiesen...

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Der Top-Kletterer zur TT: „Im hochalpinen Gelände gibt es keine
    Vorschriften. Hier gilt Eigenverantwortlichkeit. Das wäre das Ende des
    heutigen Kletterns!“

    Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
    Noch dümmer gehts wohl kaum.
    Rechtsfreier Raum Gebirge?
    Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
    Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Verstehe ich schon irgendwie, ein Mitarbeiter vom Bundesheer braucht immer irgend einen Zettel, einen schriftlichen Befehl (früher sogar für´s Kopieren), eine Checkliste, eine Ausrüstungsliste, einen Urlaubsschein, eine Dienstzuweisung, eine schriftliche Beförderung, einen Versetzungsantrag....... sonst funktioniert bei denen gar nix! Ich glaube betreffender Oberst hat bereits ein geeignetes Formular für solche Fälle entworfen.
    Zuletzt geändert von oidmosavoda; 30.03.2015, 11:10.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Putzen wäre wohl ein ganz anderes, wesentlich sensibleres Thema... Aber das war´s (der Schilderung nach) ja nicht.

    Insgesamt äußerst kurios, auf welche Klage-Ideen manche noch verfallen, um irgendwo bei einer "Wurzn" etwas herauszuschinden.
    Gottseidank ein vernünftiges Urteil!
    Denn sonst ergäbe sich folgendes Szenario: Unter jeder Felswand ein Sammelsurium von Zetteln, unter der Eiger Nordwand können sie dann gleich einen Altpapiercontainer hinstellen... Reserve-Rucksack für Hinterlegung extra mitführen!!
    Ach ja - zum Thema Erstbegehung: Jeder Verhauer müsste dann rechtlich auch äußerst sensibel beurteilt werden...

    LG

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  • schrutkaBua
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
    Also wer beim Putzen keinen Zettel hinterlässt, ist naja... Ich denk mir mein nen Teil.
    War das beim Putzen? Dann fänd' ich's auch fragwürdig. Bei einer alpinen Erstbegehung im Vorstieg, fänd' ich aber nicht, dass es einen Zettel braucht, weil da will ja niemand Steine runterschmeißen. Liest sich aber für mich, als wenn was ausgebrochen wäre und nicht absichtlich hinuntergeschmissen wurde!?

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  • TeilzeitAbenteurer
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Ich frag mich gerade, was wohl passiert wäre, wenn die da einen Zettel hinterlassen hätten und die beiden beim Lesen mit einem Mal im Hagel gestanden hätten
    Was soll man auf so einen Zettel auch draufschreiben: "Wenn Sie diesen Zettel lesen, befinden sich die Autoren gerade über Ihnen in der Wand. Es könnten sich Steine oder andere Bestandteile der Wand unkontrolliert lösen und der Schwerkraft gehorchen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie, diesen Bereich weiträumig zu meiden. Vielen Dank für ihr Verständnis."

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  • Gamsi
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Also wer beim Putzen keinen Zettel hinterlässt, ist naja... Ich denk mir mein nen Teil.

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  • tch
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von SchlossereiImmerDabei Beitrag anzeigen
    Und wer genau war jetzt dieser "international bekannten Tiroler Kletterer", "Extremkletterer", "erfahrene Kletterprofi", "Top-Kletterer" ?
    Ist das wirklich wichtig?

    Wichtig ist... ab sofort immer einen Rucksack am Einstieg abstellen...

    tch

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  • SchlossereiImmerDabei
    antwortet
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Und wer genau war jetzt dieser "international bekannten Tiroler Kletterer", "Extremkletterer", "erfahrene Kletterprofi", "Top-Kletterer" ?

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