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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Zitat von herbi Beitrag anzeigen
    Bist Du dort als Jäger, Förster oder Privat unterwegs gewesen, bzw. ist es Dein Besitz?
    Grias di,

    Jäger bin ich keiner, doch meiner Familie gehört ein Stück Grund dort.

    Zitat von kokos Beitrag anzeigen
    Ich kenn in Wien ein paar Kreuzungen wo fast mehr bei Rot drübergegangen wird als bei Grün, da könntest auch mal vorbeischauen.
    Grias di,

    das ganze weicht jetzt ein bisschen vom Thema ab:

    Wenn die Verkehrsplanung es nicht schafft, mehrere Ampeln hintereinander zusammenzuschalten (eine Ampel schaltet auf Grün, die nächste auf Rot) - dann sind die selber schuld. Das ganze hat mit Verkehrspsychologie zu tun...doch das driftet zu weit ab. Ich rede hier nicht nur bezogen auf Wien, und ich will auch nichts unterstellen, doch das könnte der neueste Kassier-Modus sein, um die leeren Kassen Österreichs zu füllen.

    LG

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  • chfrey
    antwortet
    Kost aber 70 EUR, wennst in Flagranti erwischt wirst

    LG Chris

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  • kokos
    antwortet
    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
    Hallo an alle Forumianerinnen und -ianer,

    ....Wenn ich einen Mountainbiker auf einer Forststraße, auf der er nicht fahren darf, antreffe, weise ich ihn höflich darauf hin, dass er hier nicht fahren darf. ...

    LG

    Griass Di a,

    Ich kenn in Wien ein paar Kreuzungen wo fast mehr bei Rot drübergegangen wird als bei Grün, da könntest auch mal vorbeischauen.


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  • herbi
    antwortet
    @Jgaordherlagenornres
    Bist Du dort als Jäger, Förster oder Privat unterwegs gewesen,
    bzw. ist es Dein Besitz?

    Lg
    Herbi

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
    Mich würde interessieren, was durch deine Intervention gewonnen wurde.
    Ist ein Schaden entstanden, den du hättest verhindern wollen?
    Warst du zufrieden mit dem Ausgang? (offenbar nicht)
    Und wie hätte die Begegnung laufen können, damit du und der Biker beide zufrieden gewesen wären?
    Also: hätte es eine Win-win-Situation geben können?
    Grias di,

    alles, was du mich fragst, beantworte ich mit nein.

    Ich sage nicht, dass das Gesetz wie es jetzt ist 100%ig passt. Doch es ist so: Nur weil ein paar Mountainbikern (sicher nicht alle!!!) dieses Gesetz nicht gefällt - mir gefallen auch manche Gesetze nicht - können sie nicht einfach sich darüber hinwegsetzen! : Und nur, um bei diesem konkreten Fall zu bleiben, weil ein Wanderwegsschild unten an der Landstraße montiert wurde, daraus zu schließen, dass auch Radfahrer fahren dürfen... (so hat der Mountainbiker versucht zu argumentieren)

    Noch zur Win-win-Situation: Mich persönlich stören die Radfahrer im Wald nicht. Nur das Gesetz verbietet das Radfahren auf Forststraßen. Die Wegefreiheit für Mountainbiker wird kommen, sicher, doch bis dahin begeht jeder Mountainbiker auf Forststraßen, welche nicht als Radwege ausgeschildert sind, eine Gesetzesübertretung. Doch ich sehe keinen Grund, wieso ich (jeden) Mountainbiker der Polizei melden soll. Jeder macht mal Fehler, auch ich niemand ist perfekt. Bevor Missverständnisse aufkommen: Ich habe noch KEINEN Biker der Polizei gemeldet.

    Leider gibt es halt immer wieder Sturschädln, auf beiden Seiten. Im Thread http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...C3%A4gerschaft wird über einen Jäger diskutiert, welcher einen Draht gespannt hat, in #2010 wird von einem Mountainbiker berichtet, der alle Rechtsmittel versucht hat auszuschöpfen. Wenn beide Seiten nur mit "ICH, ICH, ICH" kommen, wird man leider nie zu einer Einigung kommen

    LG
    Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 03.06.2018, 21:04.

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  • Graograman
    antwortet
    Hi, Jgaordherlagenornres,

    deine Position sei dir unbenommen.

    Mich würde interessieren, was durch deine Intervention gewonnen wurde.
    Ist ein Schaden entstanden, den du hättest verhindern wollen?
    Warst du zufrieden mit dem Ausgang? (offenbar nicht)
    Und wie hätte die Begegnung laufen können, damit du und der Biker beide zufrieden gewesen wären?
    Also: hätte es eine Win-win-Situation geben können?

    lG Martin.

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  • slunecka
    antwortet
    Zitat von Jgaordhelagenornres:

    Mountainbiken oder Radfahren, wie auch immer man das jetzt nennen mag, ist auf Forststraßen nur mit Zustimmung des Wegerhalters gestattet. Dies regelt das Forstgesetz. Dieser Mann hatte keine Erlaubnis, diese Forststraße zu befahren.

    So sehen es auch die Gericht, siehe:

    http://ooe.orf.at/news/stories/2916541/

    LG
    der 31.12.

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  • Jgaordhelagenornres
    antwortet
    Hallo an alle Forumianerinnen und -ianer,

    Aus dem Thread Jägerschaft wissen manche eh schon meine Meinung und Position zu diesem Thema. Dazu habe ich brandaktuell eine Neuigkeit:

    Heute, um ca. 14:00 traf ich auf einer Forststraße im Innerhalbach, Gemeinde Kleinzell, NÖ (selbstverständlich mit Fahrverbot ausgeschildert) einen Mountainbiker, welcher auf dem Weg Richtung Reisalpe war. Als ich ihn ansprach, dass er hier nicht fahren dürfte stellte sich der Mann dumm. Meiner Aufforderung, umzudrehen widersetzte sich der Mann und fuhr einfach weiter.

    Soweit die Hard facts.

    Mountainbiken oder Radfahren, wie auch immer man das jetzt nennen mag, ist auf Forststraßen nur mit Zustimmung des Wegerhalters gestattet. Dies regelt das Forstgesetz. Dieser Mann hatte keine Erlaubnis, diese Forststraße zu befahren.

    Erneut meine Position zu diesem Thema: Wenn ich einen Mountainbiker auf einer Forststraße, auf der er nicht fahren darf, antreffe, weise ich ihn höflich darauf hin, dass er hier nicht fahren darf. Es ist verständlich, dass die Reisalpe mit ihrem 360° Ausblick einen Touristenmagnet darstellt, doch das Befahren der Forststraßen auf die Reisalpe, und zwar von allen Seiten ist - meinem Informationsstand nach - verboten! Da stellt die Forststraße vom Innerhalbach auch keine Ausnahme dar!

    Ich werde mich auch weiterhin um ein höfliches Gespräch bemühen. Doch mit jedem Mountainbiker, der meint, dass er fahren kann, wo es ihm passt und - dies wird an vielen Stellen im Forum versucht zu dementieren - seine Fehler nicht eingestehen kann, schwindet mein Vertrauen zunehmends. Und das finde ich schade, denn alle - Wanderer wie Mountainbiker - wollen hoffentlich nur eines: Die Natur genießen und von ihrer schönen Seite sehen.

    Nachsatz: Wenn das Gesetz abgeändert wird, und zwar so, dass Mountainbiker auf Forststraßen fahren dürfen, werde ich sicher kein Gegner dieser Abänderung sein. Ich versuche, mich jetzt an das Gesetz zu halten und werde das auch in Zukunft tun.

    LG
    Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 03.06.2018, 19:58.

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  • slunecka
    antwortet
    http://orf.at/#/stories/2441060/

    Schaut schlecht aus für die Biker.

    LG
    der 31.12.

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  • picobello2
    antwortet
    SENSATION !!

    15 verschiedene Touren, Österreichweit - auf Forststraßen, von den Bundesforsten für Mountainbiker freigegeben !!!

    diese sensationelle Meldung wurde sogar über Ö3 veröffentlicht SO.29.04.2018.

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  • Bassist
    antwortet
    Zitat von karl steinscheisser Beitrag anzeigen
    Mit OeVauPeh und EfPeOe wird das niemals passieren
    Exakt. Und das hams eh schon vorher kundgetan. Z.B. hier. Kommentar überflüssig.

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  • karl steinscheisser
    antwortet
    Mit OeVauPeh und EfPeOe wird das niemals passieren

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  • Firngleiter
    antwortet
    So wie unsere Bundesministerin für Nachhaltigkeit vor wenigen Tagen im KURIER zitiert wurde, müssen wir auf zeitgemäße Regelungen noch lange warten. Überholte Normen sind offensichtlich Objekt der Nachhaltigkeit.

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  • AndiPS
    antwortet
    #legalbiken in Deutschland? SICHER - ganz easy...
    Wie lange müssen wir in Österreich noch auf solche vernünftigen Gesetze warten?
    https://www.welt.de/regionales/bayer...Radfahrer.html

    Beitrag auf der DIMB Facebookseite:
    https://www.facebook.com/DIMB.OpenTr...87295154725455

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    Bei einem befristeten forstlichen Sperrgebiet muss immer der Zeitraum angegeben sein. Andernfalls kann man das getrost ignorieren, da es ziemlich sicher eine fehlerhafte Kundmachung ist, sprich kein rechtlicher Bescheid dahinter steht.

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