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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Ja, ja die Nachsuche wird sehr ernst genommen von so manchem Heger und Pfleger ! Immer dann, wenn's als Argument gut geeignet ist:

    siehe:

    Jagdaufsichtsorgan schoss auf Hund / siehe: http://ooe.orf.at/news/stories/2795487/ oder http://www.nachrichten.at/oberoester...h;art4,2339687

    Die Details inklusive Links sind im Posting #1032 zu finden ......


    Nebenbei bemerkt ist bereits die jetzige Gesetzeslage "sehr kompliziert" (Copyright: Fred Sinowatz), siehe zB: http://www.vjagd.at/wp-content/uploa...Jagdgebiet.pdf

    Ein freundliches "Waidmanns Such"

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  • Wegerlsucher
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Bevor schon wieder einmal über ALLE Jäger geurteilt wird würde ich den Befürwortern der Jagdfreien Gebiete einmal raten sich den Begriff Wildfolge zu Gemüte zu führen. Weiters was ist mit in solchen Gebieten wenn es durch z.B Straßenverkehr zu verwundetem Wild kommt. Wer unternimmt die Suche und den eventuell notwendigen Fangschuss?

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Oberösterreich: "Landesjägermeister Josef Brandmayr erklärt: Jagdzwang notwendig"

    ORF-Webseite: http://ooe.orf.at/news/stories/2804985/

    Oberösterreich Heute: https://www.youtube.com/watch?v=dpVr9agT9uk

    Interessant ist die Argumentation von Herrn Brandmayr: "Woher soll ich als Jäger wissen, ob ich auf einer Fläche jagen darf oder nicht?"

    Ich erlaube mir hier den §56a Absatz 1 des OÖ Jagdgesetzes zu zitieren:

    § 56a Ruhezonen

    (1) Zum Schutz des Rotwildes vor Beunruhigung kann die
    Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des
    Jagdausübungsberechtigten das Betreten von Grundflächen
    in einem Umkreis bis zu höchstens 300 Meter von solchen
    Futterplätzen, die zur Vermeidung waldgefährdender
    Wildschäden notwendig sind, während der Notzeit, die
    zeitlich zu befristen ist, verbieten (Ruhezone). Durch dieses
    Verbot darf die freie Begehbarkeit von Wanderwegen,
    Steigen u. dgl. sowie im Fall der Waldinanspruchnahme die
    Benützung des Waldes zu Erholungszwecken nicht
    unzumutbar eingeschränkt werden, insbesondere kann die
    Bezirksverwaltungsbehörde das Verbot auf bestimmte
    Benützungszeiten einschränken.


    Der Wanderer muss also auf 300 Meter Entfernung erkennen, dass eine Wildfütterung stattfindet und somit ein Wegegebot gilt, der Herr Landesjägermeister stellt fest, dass es dem Jäger defacto unmöglich ist, zu erkennen ob gejagt werden darf oder eben nicht!

    Die sarkastische Interpretation dieser Argumentationslinie könnte auch bedeuten, dass der Herr Landesjägermeister hier eingesteht, dass Fakten, die vom 'normalsterblichen Wanderer' sehr wohl eingehalten werden müssen für den durchschnittlichen Jäger intellektuell zu anspruchsvoll sind. Nur leider ist der Wanderer ausweispflichtig dem Jagdaufsichtorgan gegenüber, umgekehrt geniesst der Jäger ja defacto "Narrenfreiheit", wie ein bewaffneter und angesoffener Jäger erst unlängst in Moosbrunn bewiesen hat !


    In diesem Sinne "Waidmanns Denk"

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    https://kurier.at/chronik/oesterreic...er/226.919.695

    Selbstverständlich ein Einzelfall ! Der Abschuß ist ziemlich sicher nur "Hege und Pflege".

    Ein freundliches "Waidmanns Rapp"

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  • Roland P
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Kein Wunder, die Schützin "zielte mit ihrer Schrottflinte"...wenn die Flinte Schrott ist, kann der Schuss nur daneben gehen...

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    http://www.noen.at/hollabrunn/auggen...tzt/25.685.257

    Keine Sorge, nur ein Einzelfall !

    Ein freundliches "Waidmänninen Geller"

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    http://www.noen.at/waidhofen/waldvie...ben/25.891.327

    Keine Sorge, nur ein Einzelfall !

    Ein freundliches "Waidmanns Droh"

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Ein Bericht in den NÖN vom 11. Oktober http://www.noen.at/neunkirchen/nicht...sch/25.089.083

    Zitat: "Abschuss erst ab 10 Jahren
    Geschossen wurde der Hirsch von einem erfahrenen Jäger im Bereich des Öhler. Er war sofort tot. „Der Kollege hatte den Abschuss frei, da ist alles ordnungsgemäß verlaufen. Allerdings gilt es jetzt noch zu prüfen, ob er auch das notwendige Alter hatte!“

    Offenbar steht die Frage im Raum, ob der Hirsch das notwendige Alter hatte, darum wird auch das Gebiss des Tieres untersucht:

    Zitat: "Dieses (Anmerkung: Alter) beträgt in dem Fall zehn Jahre. Nun wird das Gebiss in das Veterinärmedizinische Institut nach Wien geschickt, wo Experten das Alter des Hirsches zu klären haben.

    Stellungnahme des betroffenen Jägers:

    Zitat: "Der betroffenen Jäger will sich erst nach dem Untersuchungsergebnis näher dazu äußern. Bis dahin hat er an die NÖN nur einen Rat: „Passen Sie auf, was Sie schreiben!“

    1) Die Stellungnahme erst nach Feststellung des Alters abzugeben, ist ein gutes Recht des Jägers
    2) "Passen Sie auf, was Sie schreiben" an die NÖN zu kommunizieren, halte ich für entbehrlich.

    Ich gebe dem Jäger einen kostenlosen Rat mit auf seinen weiteren Lebensweg: "Passen Sie auf, was Sie sagen" - wahrscheinlich hält er diesen Rat für genau so entbehrlich, wie ich den seinen !

    In diesem Sinne ein freundliches "Waidmanns Spruch" !
    Zuletzt geändert von w56; 16.10.2016, 15:20.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von w56 Beitrag anzeigen
    Der Herr "Jägermeister" ist im Filmchen
    Vor laufender Kamera eine Körperverletzung zu begehen - da gehört schon ein gerüttelt Maß Idotie dazu. Eine rechtsstaatliche Erfahrung dürfte diesem Herren sicher sein....

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    "Wer die Begriffe beherrscht, beherrscht die Inhalte." (Lenin)

    Das gilt auch im Umkehrschluß.
    So ein Bloedsinn.

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    "Wer die Begriffe beherrscht, beherrscht die Inhalte." (Lenin)

    Das gilt auch im Umkehrschluß.


    Es gibt weder Waffenschein noch Jagderlaubnis.


    Ich hoffe, wenigstens die Doppeldeutigkeit von "Jägermeister" wurde verstanden ...

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von w56 Beitrag anzeigen
    Waffenschein weg, Jagderlaubnis weg
    "Wer die Begriffe beherrscht, beherrscht die Inhalte." (Lenin)

    Das gilt auch im Umkehrschluß.


    Es gibt weder Waffenschein noch Jagderlaubnis.

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    (Wieder) nur ein Einzelfall: https://www.facebook.com/martinballuch

    Eintrag vom 8. Oktober 2016 / Jagd auf Zuchtfasane in Gattendorf - siehe Video

    Klarerweise ein Einzelfall, wird möglicherweise mit einem Verweis oder sogar einem "strengen Verweis" - wenn's hart auf hart geht - enden.

    Wahrscheinlich sind die "Heger und Pfleger" halt a bisserl kamerascheu, man(n) will ja seine guten Taten nicht aufdringlich in den Mittelpunkt stellen - pure Bescheidenheit halt !

    In diesem Sinne ein schlagfertiges "Waidmanns Zorn"

    Meine persönliche Meinung: Waffenschein weg, Jagderlaubnis weg - beides auf Lebenszeit / Begründung: Charakterlich ungeeignet zum Führen einer Waffe, sozusagen "Waidmanns Tschüss"




    Ergänzung um 23:00: Der Herr "Jägermeister" ist im Filmchen ja ganz gut zu erkennen, der entsprechende Artikel wurde in 4 Stunden bereits 576x geteilt. Ich möchte auf diesem Weg dem Herrn Jägermeister meine Gratulation zu dieser Berühmtheit aussprechen und "bewundere" ihn, dass er ohne Gewehr - sozusagen unbewaffnet - auf eine Frau hinschlägt, die dann anschliessend zum Arzt musste. Hochachtung vor soviel "Zivilcourage"

    In diesem Sinne ein herzliches "Waidmanns Courage"
    Zuletzt geändert von w56; 08.10.2016, 23:06.

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  • kokos
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    ... Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zurückzuführen, der der Meinung ist, dass eine Langwaffe für solche Fangschüsse ausreichen müsste.
    ...[/I]
    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    .... Nachteile mit der 9mm vor um eine waidwunde Forelle zu erlegen ....

    für die Faustfeuerwaffe (FFW)spricht jedenfalls:

    - Stolpergefahr ist bei Langwaffen grösser

    - FFW = vorteilhaft beim Radfahren, weil nicht sperrig,
    der unglückliche Fahrradunfall von zuletzt wäre mit Faustfeuwerwaffe so sicher nicht passiert

    - für waidwunde Forellen ist eine Langwaffe wirklich übertrieben ( tendiert zu Jägerlatein)

    - Faustfeuerwaffen, speziell Revolver sind whiskyverträglich, das wird wohl jeder cowboy bestätigen können,
    können auch gut auf die Bar gelegt werden.

    - FFW wiegt weniger als Langwaffe, statt einer Langwaffe kann ohne Zusatzgewicht mehr Munition
    oder eine 2. Faustfeuerwaffe transportiert werden , = vorteilhaft wenn 1 Waffe verloren geht,
    bzw kann sogar mit 2 FFW beidhändig geschossen werden.

    - Faustfeuerwaffen kann man besser vorne in die Hose stecken, was angeblich manchmal auch gut ankommt.
    Zuletzt geändert von kokos; 05.10.2016, 21:53.

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Der neue Waffenpass soll Organen der öffentlichen Sicherheit ermöglichen, ihre Waffen auch privat zu tragen. Die Jägerschaft fordert nun eine Ausweitung auch auf ihren Berufsstand sowie auf Fischer und Forstaufsichtsorgane - Grund für die Forderung seien nicht zuletzt Wildunfälle.
    Eine sehr kreative Idee, vor allem bezüglich der Fischer. Ich stelle mir gerade die Nacheile mit der 9mm vor um eine waidwunde Forelle zu erlegen und so möglicherweise einen folgenschweren Wildunfall zu verhindern.

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