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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Vandalenakt Mastkopf Grazer Bergland

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  • Vandalenakt Mastkopf Grazer Bergland

    In diesem thread

    https://www.gipfeltreffen.at/forum/g...razer-bergland

    wurde das Problem bereits einmal angeschnitten.
    Neulich hatte ich Gelegenheit, mir vor Ort ein Bild zu machen – und ein Bild reichte nicht aus:
    Auf dem etwa 10-15 Meter breiten Wandabschnitt prangen drei metergroße und den gesamten unteren Wandbereich einnehmende Aufschriften:

    mast-20210520_105849.jpg

    mast-20210520_105900.jpg

    mast-20210520_105912.jpg

    Wie in blindwütiger Raserei scheint hier der eigene Besitzer seinen Felsen beschmiert zu haben oder diese Sauerei in Auftrag gegeben zu haben.
    Es reichte nicht, alle Bohrhaken abzuflexen und ein normales Schild aufzustellen (Kletterer sind ja wohl meist keine Analphabeten).
    Nein – es musste noch ein Akt der Landschaftsverschandelung her und ich frage mich, ob dieser – selbst für den Besitzer – überhaupt zulässig ist.

    Für nicht Ortskundige:
    Das mit einigen Bäumen und Buschwerk bewachsene Grundstück ist weder abgesperrt noch kann es für die Jagd in irgendeiner Weise interessant sein. Es liegt nämlich praktisch direkt neben der Autobahn! Die Spitze des Kletterfelsens „ziert“ ein Starkstrommast – daher Mastkopf.
    Es bleibt natürlich dahingestellt, ob man in diesem Ambiente (Autobahm+Schotterwerk) überhaupt klettern will oder nicht. Bei Regen im übrigen Grazer Bergland bildet dieses Gebiet halt gelegentlich eine trockene Ausweichmöglichkeit.

    Recht viele Personen verirren sich dorthin ohnedies nicht...
    Diese wenigen Kletterer als Störer des Besitzes zu klassifizieren (in einem Ambiente von Lärm und Staub) zeugt wohl von einer Störung anderer Art….
    So ein Akt der missgünstigen Böswilligkeit und des Vandalismus kann einen einfach nur traurig stimmen!

    LG
    Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 29.05.2021, 14:57. Grund: link korrigiert

  • #2
    Wenn es als Waldgebiet gilt, darf man ohnehin klettern.

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    • #3
      Ich füge hier ohne aktuelle Kenntnisse etwas hinzu.
      Dieser Mastfelsen war in den achziger Jahren schon etwas ominös. Während am Kugelstein Routen erschlossen wurden, waren die Anstiege am Mastfelsen nur zum Topropen.
      Das man dort nicht offiziell klettern durfte war aber vielen bekannt.
      Ob Eigentümer bzw, die Verantwortlichen für den Maststandort etwas dagegen hatten, habe ich nicht erfahren.

      LG.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
        In diesem thread


        Es reichte nicht, alle Bohrhaken abzuflexen und ein normales Schild aufzustellen (Kletterer sind ja wohl meist keine Analphabeten).
        Sind die Bohrhaken jetzt eigentlich noch da, oder nicht?
        Bei meinem ersten Besuch dort hab ich mich gewundert ("der Besitzer wird das wohl nicht selber gemacht haben, sondern hätte ein Schild aufgestellt und die unteren Haken abgeflext"), jetzt bin ich eigentlich eher belustigt

        Kommentar


        • #5
          Zitat von BERGMAXI Beitrag anzeigen
          Ich füge hier ohne aktuelle Kenntnisse etwas hinzu.
          Dieser Mastfelsen war in den achziger Jahren schon etwas ominös. Während am Kugelstein Routen erschlossen wurden, waren die Anstiege am Mastfelsen nur zum Topropen.
          Das man dort nicht offiziell klettern durfte war aber vielen bekannt.
          Ob Eigentümer bzw, die Verantwortlichen für den Maststandort etwas dagegen hatten, habe ich nicht erfahren.

          LG.
          Interessant! Ob es in den 80zigern oder später auch ein offizielles Verbot gab? Wenn nicht, käme ja dann sogar ein Servitut zum tragen. Die Benützung wäre dann ja bereits über 30 Jahre erfolgt.

          Ich bin zwar schon in den Anfängen (als noch keine Autobahn war) schon am Kugelstein geklettert, hab mich aber damals für den Mastkopf nicht interessiert.


          Zitat von Timi Beitrag anzeigen
          Sind die Bohrhaken jetzt eigentlich noch da, oder nicht?
          Bei meinem ersten Besuch dort hab ich mich gewundert ("der Besitzer wird das wohl nicht selber gemacht haben, sondern hätte ein Schild aufgestellt und die unteren Haken abgeflext"), jetzt bin ich eigentlich eher belustigt
          Soweit ich gesehen habe, sind die Bohrhaken fein säuberlich abgeflext, eigentlich auch ein irrer Aufwand.
          Wären sie nur teilweise entfernt, würde sich womöglich für den Täter eine Verantwortungsfrage im Falle eines Unfalles ergeben.
          Lustig fand ich das eigentlich nicht, ich war vielmehr entsetzt drüber, wie man mutwillig einen Felsen so weiträumig verschmieren kann. Würde man das sonst irgendwo machen, würde man es einen Vandalenakt nennen. Ob der eigene Besitzer auf eigenem Grund so etwas darf (Naturschutz) frage ich mich schon. Ob das Abflexen rechtens ist/war, ist wahrscheinlich eine heikle juristische Frage.

          LG

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          • #6
            Soweit mir bekannt, hat sich die IG Sportklettern GBL der Thematik angenommen (ich bin aber nicht Mitglied dieser IG und habe deshalb keine Details dazu). Sollte jemand Interesse haben, an dem Problem zu arbeiten, wäre es sicher sinnvoll vorher mit der IG Kontakt aufzunehmen:
            https://climbing.plus/blog/interesse...tellt-sich-vor

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            • #7
              Bin auch nicht Mitglied dieser IG, bin allerdings dem GB, wie viele hier wissen, langjährig verbunden...
              Mir geht es hier in erster Linie darum darzulegen, in welchem "Stil" hier versucht wird ein ohnehin fragwürdiges Verbot durchzusetzen
              Das breitflächige Beschmieren ganzer Wandpartien ist wohl sicher verwerflicher als das friedliche Klettern...

              LG

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              • #8
                Vielleicht hat es vorher ein Verbots-Taferl gegeben, das entwendet wurde und dann hat sich der Besitzer gedacht, er sprühts gleich auf den Felsen. Ich frage mich, ob es verboten ist "Verbote zu kreieren", die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren und damit die Bevölkerung hinsichtlich ihrer Freiheit einschränkt bzw. täuscht.

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                • #9
                  Zum Thema "Einrichtung von Klettergärten auf Privatgrund" ist es vor einigen Jahren ein höchstgerichtliches Urteil ergangen. Es betraf einen Klettergarten irgendwo im Salzburger Land, ich glaube, in der Nähe vom Pass Lueg. Das war ein Präzedenzfall, der durch alle Instanzen gegangen ist. So - und jetzt haben wir alle den Salat, unveränderbar! - auf dieses Urteil kann sich jeder Grundbesitzer berufen, und gegen das Abflexen von Haken, die ohne Zustimmung angebracht wurden, kann nicht vorgegangen werden. Wer Näheres dazu erfahren möchte, kann durch Recherche in juristischen Seiten alles in Erfahrung bringen. Wenn nicht, dann beim ÖAV in Innsbruck anfragen, der Verein war in das erwähnte Verfahren eingebunden.

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                  • #10
                    Vielleicht wäre es manchmal sinnvoll, als Kletterer oder Routenerschließer etwas anders aufzutreten und zu agieren.

                    Ich kenne die hier geschilderte Situation definitiv nicht, die Rechtslage nur grob und auch nur aus Deuschland. Mein Kenntnisstand bzw. meine Einschätzung:

                    1) Wenn schon länger bekannt ist, dass es dort Probleme gibt, weshalb kontaktiert man dann nicht einfach die zuständigen Stellen (Eigentümer, zuständige Behörden, etc.) um Näheres über die Ursachen in Erfahrung zu bringen und evtl. Lösungsmöglichkeiten für ein friedliches Nebeneinander zu finden? Was hier geschildert wird, liest sich ganz anders und klingt eher nach einer Reaktion eines Grundstückseigentümers auf Okkupationsverhalten von Dritten.

                    2) So viel ich weiß, ist das Anbringen von Bohrhaken nicht von dem von Outdoorsportlern gerne zitierten freien Betretungsrecht abgedeckt. In Deutschland gilt es meines Wissens sogar als Sachbeschädigung. Sofern das in Ö genauso gesehen wird, wäre ein Beseitigen der möglicherweise ohne Erlaubnis angebrachten Bohrhaken durch den Eigentümer für mich durchaus nachvollziehbar.

                    3) Das (ggfs. hässliche) Beschriften eines Felsens kann durchaus aus ästhetischen Gründen beanstandet werden. Möglicherweise gibt es hier aber kein Verbot (Naturschutz o.ä.). Wird das Beschriften durch den Eigentümer durchgeführt, ist es auch keine Sachbeschädigung. In der Summe wäre es dann "nur" unschön aber legitim. Ob der sachliche Inhalt der Beschriftung (Kletterverbot) legitim ist, ist eine andere Frage.

                    Ich wiederhole nochmal: ich kenne weder die konkrete Situation vor Ort noch die dort geltende Rechtslage. Ich versuche aber, mich der Sache mit logischem Denken zu nähern und auch mal eine andere Sichtweise einzunehmen als die eines Outdoorsportlers, der geeignetes Gelände gerne für sich und seine Interessen beschlagnahmen möchte. Andere Menschen haben andere Interessen. Diese können sogar berechtigt sein und mit den Interessen Dritter kollidieren.
                    Zuletzt geändert von Graddler; 29.05.2021, 21:20.
                    Grüße vom Graddler

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                    • #11
                      Die Begründung des Urteils, das der OGH damals (2006, Pass Lueg) getroffen hat:
                      (auszugsweise)
                      "Das Berufungsgericht hat das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zutreffend verneint, da es einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der vom Obersten Gerichtshof bisher nicht beantworteten (vgl 1 Ob 300/03d) Frage, ob Felsklettern - insbesondere mittels Einschlagens von Bohrhaken - unter die Legalservitut des § 33 Abs 1 ForstG (vgl dazu eingehend etwa 1 Ob 625/94, SZ 68/145 = JBl 1996, 454) fällt, im vorliegenden Fall nicht bedarf. Auch wenn man nämlich Felsklettern mit Anbringen von Bohrhaken in einem dem Sicherungsbedürfnis des einzelnen Kletterers entsprechenden Umfang im Sinne etwa der Ausführungen von Hinteregger, Felsklettern und Grundeigentum, ZVR 2000, 110 (121 f) unter § 33 Abs 1 ForstG subsumiert, liegt völlig auf der Hand, dass das Anlegen von 44 Kletterrouten und Einschlagen von 500 fixen Bohrhaken in nur einer Felswand durch einen einzelnen Kletterer jedenfalls eine über § 33 Abs 1 ForstG hinausgehende Benützung darstellt und daher im Sinn des Abs 3 leg cit der Zustimmung des (Wald-)Eigentümers bedarf. Da eine solche Genehmigung der Kläger vom Beklagten nicht eingeholt wurde, kann - ohne dass eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO zu beantworten wäre - die Richtigkeit der Stattgebung des gegenständlichen Feststellung-, Beseitigungs- und Unterlassungsbegehrens durch das Berufungsgericht nicht bezweifelt werden."

                      Da sich die Begründung auf bestimmte Zahlen (nämlich 44 Kletterrouten bzw. 500 Bohrhaken und einen einzelnen Kletterer) bezieht, fände ich es komisch, wenn man das Urteil auf andere Fälle automatisch übertragen würde.

                      Das Problem in Österreich ist auch die abnormal große Waldfläche, die Privatgrund ist. Ein rechtliches Problem ist das aber zunächst in erster Linie für die Erschließer, die meist unerlaubt die Bohrhaken setzen. Diese stören aber im Normalfall gar nicht den Grundstückseigentümer (beim Pass Lueg - Fall ist der Grundstückseigentümer erst nach Jahren drauf gekommen, dass Haken gebohrt wurden), sondern es ist meist die Anwesenheit der Kletterer, die dort aber völlig legal klettern. Es ist schon eine merkwürdige Art etwas nahezu zu verunmöglichen, was eigentlich legal ist.
                      Jeder Waldbesitzer sollte sich bewußt sein, dass sein Grundstück von anderen Personen nach dem Forstgesetz betreten und benutzt werden darf. Ansonsten bitte ein Grundstück erwerben, von dem man andere Leute fernhalten darf.

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                      • #12
                        Danke für eure Stellungnahmen!
                        Ob das Setzen den Bohrhaken in diesem Fall legitim war, ist offenbar eine schwierige Frage.
                        Mich hat in erster Linie die verschandelnde Art und Weise des Verbotes schockiert. Glaubt im Ernst jemand, riesige Aufschriften würden eher gelesen und respektiert als eine Tafel?
                        Und dann die Frage des Kletterverbots: Noch immer könnte man ja toprope diese Routen klettern. Wenn man überall am Kugelstein klettern und unterhalb herum gehen darf, kann es doch kaum auf diesem Einzelfelsen verboten sein. Die Begründung für dieses Verbot wäre schon auch interessant...

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                        • #13
                          Das Kletterverbot kann möglicherweise (auch) wegen dem montierten Mast gerechtfertigt sein.
                          Wenn ungefragt eingebohrt wurde (kann ich mir aber nicht vorstellen), dann wäre ein gewisser Hass nachvollziehbar. Aber eine Handlung wie sie auf den Bildern zu sehen ist, macht gar keinen Sinn.
                          Die toprope Aktionen damals waren sicher nicht legal, sonst hätte man nicht explizit darauf aufmerksam gemacht, dass jemand vorbeikommen könnte dem es nicht passt!
                          Alles Kletterbare einzubohren ist halt ein Zeitgeist dem sich nur wenige Erschließer fernhalten.
                          Außerdem gab und gibt es am Kugelstein genug schöne Kletterrouten und potenzielle Neutouren Möglichkeiten.

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                          • #14
                            Vorweg: die Art und weise, wie hier gesprayed wurde, scheint schon auf eine besondere Art der unmutsbekundung hinzudeuten.

                            Die Rechtslage ist mir in diesem Zusammenhang bekannt und wurde diese im Forum auch wiederholt diskutiert, wobei in zumindest den allermeisten Threads sich auch rechtsrichtige Ausführungen finden. Dennoch stehe ich in solchen Fällen immer vor einem (informations)problem. Und solche Fälle gibt es leider häufig, seien es "gesperrte" kg in der region, wie Herdplatte oder hirzmannsperre oder willkürliche wegsperren durch wildgatter. Ich stehe dann immer vor der frage, ob es womöglich bereits konstruktive Gespräche zwischen Grundeigentümer und anderen interessenten gibt, deren positiven Ausgang man ja nicht gefährden will. Immerhin scheint die og ogh-rspr jedenfalls für kg einschlägig und könnten haken jedenfalls entfernt werden. Wenn ich mir sicher wäre, dass hier keine einvernehmliche Lösung absehbar ist, würde ich auch guten Gewissens "Verbote" ignorieren. Ungenutzten haken kommt nunmal auch kein Wert an sich zu, ausser vielleicht im Sinne eines Zeugnisses über die Erschließung der route. (Auch in der Gefährdung dieses, sehe ich aber ein moralisches problem)

                            Die Nachfrage bei der zuständigen av-sektion hat mich bis dato auch nicht weitergebracht. Wenn ich jetzt lese, dass es eine "ig sportklettern gbl" gibt, die sich fallweise um Lösungen bemüht, finde ich das nicht nur sehr gut, sondern Frage mich auch, wo man solche Informationen verlässlich erhalten kann. Im Forum haben wir es ja mw noch nicht geschafft, strukturiert über sperren und die Hintergründe zu berichten. ...und diese Informationen auch auffindbar zu halten.

                            Lg

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                            • #15
                              BERGMAXI
                              Kletterverbot wegen Strommast kann durchaus sein. Das wäre halt wieder einmal so ein Verbot deren Sinn niemand hinterfragt, wobei es dann aber durchaus berufene Sheriffs gibt, die leidenschaftlich so etwas verfolgen, bloß weil es einfach verboten ist. frei nach dem Motto: Ordnung muss ja schließlich sein und damit basta...

                              Objektiv betrachtet ist der Kugelstein (leider) so ziemlich das unattraktivste Klettergebiet im GB und wir verirren uns eigentlich nur in wetterbedingten Notsituationen dorthin. Der Mastkopf in unmittelbarer Nachbarschaft zur Autobahn ist dabei eigentlich das Tüpfelchen auf dem i. Eine Steigerung gäbe es nur noch, befände sich der Mast mitten in einer Müllhalde.
                              Deswegen kann ich über diese Schmieraktion nur den Kopf schütteln, Einfach traurig, dass es Menschen gibt, die so etwas tun...

                              LG

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