Ich hätte eigentlich eher nicht gedacht, dass ich einmal dem Falter recht geben werde, aber der vorliegende Fall scheint tatsächlich anders als medial dargestellt zu sein.
https://www.falter.at/archiv/wp/im-h...LSeat_uhworxMs
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Suchhilfen im Forum Gipfeltreffen
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
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13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wanderer vs. Almen vs. Kühe vs. Hund
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Im aktuellen Falter liest sich der Hergang ganz anders. Da war es offensichtlich fahrlässige Tötung. Jetzt gibt es einen Zaun bei der Pinnisalm, der hat 200 Euro gekostet. Die Alm ist stark frequentiert, 80 Autos und 140 Wanderer am Tag. Noch dazu eine öffentliche Straße. Es gab schon früher Zwischenfälle mit Verletzten . Der Bauer hat jedes Mal eingegriffen und die Herde vertrieben. Außerdem trugen die Kühe keine Glocken, waren also nicht hörbar. So gesehen ein gerechtes Urteil und sicher nicht vergleichbar mit entlegenen Almen abseits befestigter Wege.Zuletzt geändert von Exilfranke; 01.03.2019, 12:53.
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Oft vielleicht nicht realitätsfremd sondern eine mögliche Gesetzeslücke ausnutzen zu versuchen.Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
Ja, zefix, (tschuldigung) wozu sind diese Schilder denn sonst da bzw. was brauchts denn sonst noch alles?
Ich komm' mir vor wie in einer Bananenrepublik ... auch ein erst kürzlich gefälltes Urteil des VwGH, wo festgestellt wurde, dass man sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten hat (!!!), zeigt, wie realitätsfremd manche Mitbürger sich verhalten.
LG
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Ja, zefix, (tschuldigung) wozu sind diese Schilder denn sonst da bzw. was brauchts denn sonst noch alles?Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen@ Jgaord...: Aus der Pressemitteilung des LG Innsbruck geht hervor, dass es eine Hinweistafel mit Bezug auf die Mutterkuhhaltung gab. Diese hat das Gericht im konkreten Fall aber als nicht ausreichend angesehen.
Ich komm' mir vor wie in einer Bananenrepublik ... auch ein erst kürzlich gefälltes Urteil des VwGH, wo festgestellt wurde, dass man sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten hat (!!!), zeigt, wie realitätsfremd manche Mitbürger sich verhalten.
LG
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@ maxrax: Es handelt sich um das Urteil eines Zivilgerichtes, der Beklagte wurde also nicht bestraft sondern zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. In solchen Fällen geht es in der Regel um Trauerschmerzengeld, Begräbniskosten und für den Fall, dass das Opfer zum Familienunterhalt beigetragen hat auch um Rentenansprüche.
@ Jgaord...: Aus der Pressemitteilung des LG Innsbruck geht hervor, dass es eine Hinweistafel mit Bezug auf die Mutterkuhhaltung gab. Diese hat das Gericht im konkreten Fall aber als nicht ausreichend angesehen.
@ BergBauernBua: Ob das Urteil falsch ist oder nicht wird die nächste Instanz beurteilen. Gerechtigkeit ist ein höchst subjektives Empfinden.Zuletzt geändert von Firngleiter; 26.02.2019, 10:21.
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Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
Starke Worte. Bezüglich der Umsetzung sehe ich da schon noch ein paar ? dahinter.
Diese gesamte Diskussion ist in gewisser Weise nur unsinnig, da beim Wandern etc. ein gewisses Risiko niemals ausgeschlossen werden kann. Wenn jemand nicht bereit ist, dieses Risiko einzugehen, soll er/sie daheim bleiben. Punkt.
LG
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Ich verstehe Herrn Moser völlig in seiner Reaktion und unabhängig von folgenden Gerichtsurteilen wird es noch zahlreiche solche geben.
Auch wenn nicht alle angestebten Sperren durchsetzbar sein werden, großräumige und unatraktive Umgehungen sind auf Privatgrundstücken teilweise sehr wohl möglich.
Schade finde ich das die jahrelangen Bemühungen um einen vernünftigen Konsens in der "Freizeitnutzung" von Privatgrund so ein jähes Ende gefunden hat. Hört man sich in der Bauernschaft um, so habe ich den Eindruck das in Zukunft neue Nutzungsprojekte nicht mehr möglich sein werden und bestehende Vereinbarungen sobald wie möglich gekündigt werden.
Firngleiter sei noch gesagt das mir sehrwohl klar ist das ein Gerichtsurteil nichts mit einer Stammtischmeinung gemein hat, aber sehr wohl falsch sein kann.
Recht haben heißt leider nicht immer Recht bekommen!
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Wie gesagt, ich kenne die örtliche Situation dort nicht. Steht auf dieser öffentlichen Straße ev. ein Gefahrenzeichen "Achtung, Weidevieh"?Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigenDer Unfall hat sich auf einer öffentlichen Straße ereignet und in unmittelbarer Nähe zu einer Gastwirtschaft mit 220 Sitzplätzen. Offenbar liegt in diesen Umständen der Grund im konkreten Fall eine Umzäunung der Weidefläche zu verlangen, weil ein markant erhöhtes Gefährdungspotential bestand. Die Entscheidung wäre sicher anders aufgefallen, hätte sich der Vorfall auf einem Wanderweg im engeren Sinn ereignet.
Auch in den OÖ Nachrichten ist dieses Thema ein Thema.
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Dann ist zu hoffen, dass das Urteil doch nicht so schwerwiegende Auswirkungen hat wie befürchtet wird. Eine große Verunsicherung bleibt angesichts des Strafausmaßes natürlich trotzdem zurück, und ich habe Verständnis für jeden Almbauern, der jetzt die Konsequenzen daraus zieht. Ich bin gespannt, wie sich das in den kommenden Monaten und Jahren entwickeln wird...Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigenDer Unfall hat sich auf einer öffentlichen Straße ereignet und in unmittelbarer Nähe zu einer Gastwirtschaft mit 220 Sitzplätzen. Offenbar liegt in diesen Umständen der Grund im konkreten Fall eine Umzäunung der Weidefläche zu verlangen, weil ein markant erhöhtes Gefährdungspotential bestand. Die Entscheidung wäre sicher anders aufgefallen, hätte sich der Vorfall auf einem Wanderweg im engeren Sinn ereignet.Zuletzt geändert von maxrax; 25.02.2019, 18:55.
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Der Unfall hat sich auf einer öffentlichen Straße ereignet und in unmittelbarer Nähe zu einer Gastwirtschaft mit 220 Sitzplätzen. Offenbar liegt in diesen Umständen der Grund im konkreten Fall eine Umzäunung der Weidefläche zu verlangen, weil ein markant erhöhtes Gefährdungspotential bestand. Die Entscheidung wäre sicher anders aufgefallen, hätte sich der Vorfall auf einem Wanderweg im engeren Sinn ereignet.Diese gesamte Diskussion ist in gewisser Weise nur unsinnig, da beim Wandern etc. ein gewisses Risikoniemalsausgeschlossen werden kann. Wenn jemand nicht bereit ist, dieses Risiko einzugehen, soll er/sie daheim bleiben. Punkt.LG
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Starke Worte. Bezüglich der Umsetzung sehe ich da schon noch ein paar ? dahinter.Zitat von shadu Beitrag anzeigen
Diese gesamte Diskussion ist in gewisser Weise nur unsinnig, da beim Wandern etc. ein gewisses Risiko niemals ausgeschlossen werden kann. Wenn jemand nicht bereit ist, dieses Risiko einzugehen, soll er/sie daheim bleiben. Punkt.
LG
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Das Gericht hat offenbar ein sehr umfangreiches Beweisverfahren durchgeführt, Details sind im Bericht Slunecka´s nachzulesen. Ein Urteil ist kein Meinungsbildungsprozess sondern die rechtliche Bewertung eines zuvor festgestellten Sachverhaltes.Zitat von BergBauernBua Beitrag anzeigenEgal ob man den tragischen Tatbestand kennt oder nicht, sollte dieses Urteil der Berufung standhalten, so hätte dies eine fatale Signalwirkung für den Freizeitsport auf fremden Grund und Boden.
Grundeigentümer werden verständlicherweise und mit Recht bestehende Steige, Wege und Straßen sperren.
Dieses Urteil, welches aus meiner Sicht ohne Hausverstand und Augenmaß gefällt wurde, würde wunderbar in die Piefkesage Teil 4 passen, ist jedoch kein Segen für bewegungslfreudige Naturliebhaber.
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Servus Zusammen, ja das sind markierte Wanderwege. Der Weg auf den Großen Galtenberg ist auch ein AV-Steig.Zitat von helwin Beitrag anzeigen...
Handelt es sich dabei um markierte Wanderwege? Dann könnte eine Sperre schwierig werden...
LG Helwin
Ich seh das auch problematisch. Könnte spannend werden diesen Sommer
Viele Liebe Grüße von climby
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Handelt es sich dabei um markierte Wanderwege? Dann könnte eine Sperre schwierig werden...Zitat von shadu Beitrag anzeigen
LG Helwin
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Jetzt kann man sich darüber streiten, ab wann ein Wanderweg stark frequentiert ist, und ob es um befestigte Wege oder um Steige geht.
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