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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Geplante Novelle des steirischen Jagdgesetzes

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    ob es nicht besser wäre, die viecher zu allgemeingut zu erklären und bezahlte wildhüter ein objektives ausleseverfahren ohne trophäenhintergrund treffen zu lassen. das fleisch dann entweder zu marktpreisen zu verkaufen oder armen zu schenken...
    oder gar den wald als allgemeingut zu erklären mit besonderen, von mir aus vererbbaren rechten und pflichten für die jetzigen eigentümer (nutzung, holzernte)...
    Das wär wirklich eine gute Sache - der Wald verkommt eh schon zum Spekulationsobjekt bzw. wird noch mehr zu Spielwiese kapitalstarker Jäger:

    Wald als Immobilie immer beliebter

    Die Preise für Waldflächen haben sich in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Das liegt an der steigenden Nachfrage. Denn für immer mehr Menschen sind die Flächen als Immobilie und Wertanlage interessant.

    Immobilienmakler Karl Bischof verkauft seit vielen Jahren Wälder. In letzter Zeit ist das Interesse so groß, dass er wesentlich mehr Anfragen erhält, als er Waldflächen zum Verkauf hat. „Es hängt mit der Unsicherheit auf den Finanzmärkten zusammen“, erklärt Förster und Immobilienmakler Fridolin Angerer, „da es für den Normalsterblichen heute sehr schwer ist, die Zusammenhänge auf den Kapitalmärkten zu erfassen.“

    Das große Interesse hat man auch bei den Österreichischen Bundesforsten, die 15 Prozent der österreichischen Wälder besitzen, längst bemerkt. „Das merken wir an drei Dingen“, sagt Horst Pristauz-Telsnigg von den Bundesforsten, „einerseits an der Nachfrage nach Waldobjekten zum Kauf an sich, anderseits wollen die Leute ihre Liegenschaften, die sie kaufen, von uns bewerten lassen, und drittens gehört eine Waldfläche ja dann auch noch professionell betreut, und auch da werden wir verstärkt nachgefragt.“

    Viel Nachfrage, wenig Angebot

    Doch das Angebot ist knapp. Meist bleiben Wälder über mehrere Generationen im Eigentum einer Familie - nur selten stehen sie daher zum Verkauf. Wer trotzdem an einen Wald gelangen will, muss den Eigentümer oder die Eigentümerin oft erst vom Verkauf überzeugen und dazu tief in die Tasche greifen. „Die Preise haben sich massiv nach oben entwickelt“, sagt Immobilienmakler Bischof, „wir haben beste Wälder in den 90er Jahren um 50 Cent pro Quadratmeter verkauft. Teilweise zahlt man heute bereits zwei Euro pro Quadratmeter.“ Wie teuer der Quadratmeter ist, richtet sich nach der Beschaffenheit des Bodens, dem Baumbestand - also wann wie viel Holz geerntet werden kann - und der Lage.

    Besonders groß ist das Interesse an zusammenhängenden Wäldern. Ab einer Fläche von 115 Hektar Wald spricht man von einer Eigenjagd. „Die Jagdkarte ist meistens mit im Gepäck“, sagt Angerer, „es sind oft Leute, die ihr Vermögen auf breitere Beine stellen wollen, diversifizieren wollen, aber nicht alles auf den Kapitalmarkt stellen wollen, sondern ganz bewusst in Grund und Boden gehen.“

    Einen Ausverkauf der österreichischen Wälder muss man den Bundesforsten zufolge aber nicht befürchten. Denn eine Rendite von ein bis zwei Prozent sei im Vergleich zum derzeit hohen Kaufpreis für Anleger, die nur an Kapitalvermehrung interessiert sind, viel zu niedrig.


    Quelle: ORF

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Die Mountainbiker und Motocrossfahrer...

    Fast das gleiche?

    Oder sind sich wohl MX-Fahrer und bewaffnete Geländewagenfahrer ähnlicher?

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  • GrazerHans
    antwortet
    AW: Jägerschaft



    Aber nicht alle haben Kreide gefressen wie der Herr Landesjägermeister:

    KLEINE ZEITUNG v. 1.11.2014:

    Die Aufsichtsjäger selbst sehen das offenbar spürbar anders. Wer, wenn nicht die Aufsichtsjäger, sollten im Wald gegen "einzelne unvernünftige Naturnutzer wie Mountainbiker und Motocross-Fahrer" einschreiten, die unbefugt über Wanderwege rasen, sagt Bruno Pflüger vom Aufsichtsjäger-Verband.


    LG Hans

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von smotron Beitrag anzeigen
    Wozu dann die Alkoholgrenze beim Autofahren?
    Eine absolut berechtigte Frage! Im Grunde geht es bei Gesetzen immer darum, dass etwas passiert sein muss (womöglich jemand zu Schaden gekommen ist) und dafür die Konsequenzen zu tragen sind. Ersteres fällt hier schon einmal weg, aber gut man könnte eben so halbseiden argumentieren, dass man mit dem Auto eine potentielle Gefahr ist (wie es manche auch beim Jäger mit dem Gewehr machen). Absurd wird's halt dann, wenn auch alkoholisiert radelfahren strafbar ist. Eigentlich schlechter ein Witz.



    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    ich halte solche gedanken für mindestens genauso legitim, wie die derzeit ausufernden aussperrargumente der grundbesitzer und jagdausübenden.
    Bekanntlich sind diese Argumente auch nicht die besten, somit ein passender Schlusssatz!

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  • pivo
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    naja, wenns keine promillgrenzen gäbe, müsste man im stets einzelfall die fahruntüchtigkeit nachweisen. das ist mühsam und nicht rechtssicher.

    es gibt neben aluhol auch andere gründe, die gegen die inbetriebnehme sprechen, und selbst bei alkoholeinfluss ist die promillegrenze kein freibrief. im falle eines unfalles mit personenschaden können zivil- und strafrechtliche folgen (verurteilung, schadenersatz, auch regress) auch bei einer unter der verwaltungsrechtlichen grenze liegenden alkoholisierung drohen.

    das sind 2 verschiedene paar schuhe, lieber phantom-fritz, so wie es mehrere arten wildtiere gibt, wie du mir erklärt hast, kann auch ein rechtlich relevanter vorfall aufgrund einer alkoholisierung in verschiedenen rechtsmaterien folgen hervorrufen.


    das heisst nicht, dass man zb in einem jagdgesetz zusätzlich einen promü-§ nicht einführen dürfte. in AT ist vieles eh doppelt bis 9-, resp. 10fach geregelt. dem rechtsempfinden der bevölkerung würde dies sicher nicht widersprechen, ob aber der politische konsens hiefür gefunden werden kann, wage ich zu bezweifeln.


    ich will hier aber keineswegs alle jagdausübenden in einen topf werfen, das wäre zu einfach.
    aber die legitime frage stellen (so wie es die gegenseite auch tut, bzw die antwort ja schon hat: biken im wald ist verboten), inwieweit trophäenjagd, jagdvergabe und das ganze drumherum überhaupt gesellschaftlich respektiert wird. man könnte ja durchaus - was in einer demokratie ja eigentlich der sinn der sache ist - die bevölkerung fragen, ob dieser ausfluss des feudalwesens noch zeitgemäß ist. ob es nicht besser wäre, die viecher zu allgemeingut zu erklären und bezahlte wildhüter ein objektives ausleseverfahren ohne trophäenhintergrund treffen zu lassen. das fleisch dann entweder zu marktpreisen zu verkaufen oder armen zu schenken...
    oder gar den wald als allgemeingut zu erklären mit besonderen, von mir aus vererbbaren rechten und pflichten für die jetzigen eigentümer (nutzung, holzernte)...

    ich halte solche gedanken für mindestens genauso legitim, wie die derzeit ausufernden aussperrargumente der grundbesitzer und jagdausübenden.
    Zuletzt geändert von pivo; 30.10.2014, 18:35.

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  • smotron
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Was genau meinst du damit? Wenn ein Jäger betrunken einen Schießunfall oder ähnliches hat, ist der dran!
    Wozu dann die Alkoholgrenze beim Autofahren? Der wär auch dran, wenn er betrunken einen Unfall verursacht. Also ich bin ja der Meinung, dass die Kombination Waffe + Alkohol ein abolutes no-go ist.

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    genau die richtige Frage:

    "Warum ist so etwas Thema, aber nicht die Null- Promille- Grenze für Jäger?"
    Was genau meinst du damit? Wenn ein Jäger betrunken einen Schießunfall oder ähnliches hat, ist der dran!

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  • Schnapsflaschl
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Der Seitinger (mit seinem Edelwohnsitz am Frauenberg ^^) bedient brav seine Wählerschaft.
    Ober das Hinterfragt oder weiß was er tut? Um das geht's in der Politik ja garnicht (siehe zB Novellierung des Behindertengesetztes durch unseren Schlossermeister usw)...

    Alkoholfreie Jäger??? *lach* ehrlich - wer säuft ist mutiger ^^

    @Hans: Ich hab ma überlegt das am Unterarm zu tätowieren *hehehehe*

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  • pivo
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    "Warum ist so etwas Thema, aber nicht die Null- Promille- Grenze für Jäger?"
    noch nie von zielwasser gehört?????

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Weiss irgendwer ob diese Rechte auch auf Fischerei- Aufsichtsorgane und Bademeister ausgeweitet werden sollen?

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  • FloF
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    weil Jäger gerne trinken

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    genau die richtige Frage:

    "Warum ist so etwas Thema, aber nicht die Null- Promille- Grenze für Jäger?"

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  • Kobiwahn
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    na hawedieehre

    Nur negative Schlagzeilen! und dann sowas, am end glaubens noch sie dürfen sich mit an Plattschuß stoppen, wennst dann doch net stehen bleibst !

    Wir entwickeln uns echt zurück !

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  • kopernicus
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    http://www.martinballuch.com/steiris...s-die-polizei/

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  • Travnicek
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Grad eben auf der HP eines Kleinformates entdeckt:

    Steirische Novelle: Mehr Rechte, aber nicht mehr Pflichten für Jäger

    Fast unbemerkt soll eine Novelle zum steirischen Jagdgesetz durchgehen: Demnach wäre der Waidmann die einzige Spezies außer Polizisten, die Menschen (und deren Autos) durchsuchen und diese sogar festnehmen dürfen! Warum ist so etwas Thema, aber nicht die 0- Grenze für Jäger, Landesrat Johann Seitinger?

    "Krone": Man kriegt ein bissl den Eindruck, dieser Passus wurde unauffällig in die Novelle "hineingeschmuggelt".
    Johann Seitinger: Wir haben nichts getan, außer die nötige Gesetzesanpassung vorgenommen.

    "Krone": Verfassungsjuristen haben aber durchaus Probleme mit solchen Rechten.
    Seitinger: Diese Entwicklung finde ich sehr seltsam. Wir haben das im Bundeskanzleramt eingebracht zur Begutachtung, und Verfassungsjuristen haben das durchgewunken. Ich sehe da kein Problem. Mountainbiker oder Schwammerlsucher sind auch nicht betroffen, nur Wilderer. Wer soll die denn sonst festnehmen? Polizisten, die acht Stunden später auf den Berg kommen?

    "Krone": In der Novelle ist der Personenkreis nicht auf Wilderer eingeschränkt, sondern es kann auch einen treffen, der dem "anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität nicht sofort feststellbar ist".
    Seitinger: Es gilt, die jagdliche Ebene zu überwachen, nicht die gesellschaftliche. Wir sind nicht der Exekutor. Einen Wilderer niederschlagen und auf dem Baum aufhängen, das kann der Jäger auch weiterhin nicht.

    "Krone": Aha. Was wenn der Jäger sein Recht missbraucht?
    Seitinger: Dann droht ihm aus seiner Sicht die größte Strafe auf Gottes Erdboden. Nämlich dass ihm der Jagdschein weggenommen wird.

    "Krone": Passiert so etwa überhaupt jemals bei uns…?
    Seitinger: Hin und wieder. Selten.

    "Krone": Der Jäger erhält mehr Rechte, was ist mit Pflichten? Warum wird in die Novelle nicht die Null- Promille- Grenze aufgenommen?
    Seitinger: Die gehen wir nicht an. Ich bin dagegen, dass jede Kleinigkeit, die ein Spitzbua anrichtet, im Gesetz festgehalten wird.

    "Krone": Nur dass in Normalfällen ein Spitzbub kein Gewehr in der Hand hält!
    Seitinger: Das fällt in die Eigenverantwortung der Jäger. Wie soll man ein Alkoholverbot überhaupt kontrollieren?"

    "Krone": Wie geht das jetzt weiter?
    Seitinger: Wir bringen das guten Gewissens in den Landtag ein.

    Kommentar von Maggie Entenfellner und Christa Blümel:

    Gehen wir davon aus, dass das Gros der 22.914 Jäger nur an Natur interessiert ist, an Hegen, an Pflegen. Danke an Sie! Leider müssen wir aber auch immer wieder von schwarzen Schafen berichten: solche, die im Geländewagen durch den Wald preschen und ihren Hund hinterherhecheln lassen. Solche, die Tierschützer aggressiv bedrohen. Solche, die ein Haustier erschießen, dann hinterfotzig auch noch bei der verzweifelten Suche helfen. Solche, die statt dem Fuchs ein Auto treffen – oder einen Kollegen. Oder die den Eindruck machen, nicht nur Wasser getrunken zu haben. SORRY. Aber von solchen wollen wir uns nicht perlustrieren lassen. Und wo fängt das an, wo hört das auf? Sieht mich der Jäger als potenziellen Wilderer, weil ich zu nahe an der Futterstelle vorbeispaziere? Weil ich ein Messer in der Hand habe, um ein Zweigerl abzuschneiden? Die Jägerschaft soll einmal das Eigentumsrecht respektieren müssen, denn das Jagdrecht steht bei uns sogar über Eigentumsrecht. Das ganze System gehört novelliert! Dringend.

    Tierschützer protestieren gegen Novelle

    "Die Jäger haben sich damit selbst die Befugnisse zugesprochen, filmende Tierschützer festzunehmen, ihr Gepäck und ihre Autos zu durchsuchen und ihre Kameras zu beschlagnahmen", ärgert sich Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT). "Wir fordern das Gegenteil: mehr Zutrittsrechte für Wanderer und Tierschützer in die Natur, ein Verbot der Wintergatter und der Jagd auf gezüchtete Tiere, sowie scharfe Kontrollen für eine Jägerschaft außer Rand und Band."

    Hier gefunden: http://www.krone.at/Tierecke/Mehr_Re...e-Story-425428

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