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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • beigl
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Das darf man nicht so eng sehen - die werten Herrn Rechtsanwälte haben offenbar ein eher distanziertes Verhältnis zum Internet. Die letzte Aktualisierung ihrer eigenen Homepage ist mit 14.2.2005 datiert
    Das Video auf der HP ist übrigens auch sehr beeindruckend.

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  • MarcusW
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    ... die werten Herrn Rechtsanwälte haben offenbar ein eher distanziertes Verhältnis zum Internet. Die letzte Aktualisierung ihrer eigenen Homepage ist mit 14.2.2005 datiert ...
    Offensichtlich SEHR distanziert, das Verhältnis der Herrschaften Hämmerle und Steinrisser - zum Internet ebenso wie zur österreichischen Rechtslage!

    Klient bei denen möchte ich wirklich nicht sein...

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  • HAFA
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Danke Christian für die erfrischende Morgenlektüre. Selten soviel Nonsens gelesen und gelacht.
    Eines ist aber sicher: Vertreten würde ich mich von denen nicht lassen.

    LG Hans

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    bislang war ich eigentlich der ansicht, dass zur ausübung des berufes eines rechtsanwaltes ein abgeschlossenes studium der rechtswissenschaften eine der voraussetzungen ist.
    Stimmt eh, lesen muss man aber offensichtlich nicht können. Im Schreiben an den Yeti gehen die Rechtsanwälte offenbar davon aus, dass er Skitouren "anbietet".
    Die Verpflichtungserklärung überhaupt keine Skitouren mehr zu gehen ist geradezu herzig. So was kann man sich mit seiner A...ngetrauten ausmachen aber nicht mit dem Weidwerk nachgehenden übermotivierten Advokaten. So eine Pauschalverpflichtung wäre glattweg sittenwidrig und daher nichtig.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
    Genau so guat is a da 4.Absatz! Er hat sämtliche Information bez. Skitouren im Sattental aus dem gesamten Internet zu entfernen, nicht nur von seiner Homepage
    Das darf man nicht so eng sehen - die werten Herrn Rechtsanwälte haben offenbar ein eher distanziertes Verhältnis zum Internet. Die letzte Aktualisierung ihrer eigenen Homepage ist mit 14.2.2005 datiert

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von datzberger Beitrag anzeigen
    Hallo Christian, Hallo Kamerad,

    du/ihr bist/seid nicht alleine, habe ebenfalls am 04.01.2012 von der gleichen Rechtsanwaltskanzlei eine Klagsdrohung mit gleichem Wortlaut erhalten.

    Werde die Unterlassungserklärung aber abschicken,

    Du hast das echt unterschrieben? Genau die gleiche Unterlassungserklärung? Dir ist klar, dass du nie wieder eine Skitour unternehmen darfst, inbesondere nicht im Sattental.

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  • LampisBerge
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von daKoarl Beitrag anzeigen
    Unglaublich !

    Die Herren RA wollen Dir, wenn ich den letzten Satz der Unterlassungserklärung richtig deute, abgesehen explizit vom Sattental, auch jede andere Skitour in Hinkunft verbieten.
    Genau so guat is a da 4.Absatz! Er hat sämtliche Information bez. Skitouren im Sattental aus dem gesamten Internet zu entfernen, nicht nur von seiner Homepage

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  • pivo
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    bislang war ich eigentlich der ansicht, dass zur ausübung des berufes eines rechtsanwaltes ein abgeschlossenes studium der rechtswissenschaften eine der voraussetzungen ist.
    Zuletzt geändert von pivo; 05.03.2012, 09:45.

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  • daKoarl
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
    Sie sind am Weg zur "Gesellschaft der blamierten Rechtsverdreher".
    Mir wären auch noch treffendere Deutungen eingefallen, alleine ich wollte die Herr-/Frauschaften dieser Anstalt nicht schon wieder zum Abfassen eines Drohbriefes veranlassen.
    LGK

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  • alex.m
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von daKoarl Beitrag anzeigen
    Mir scheint, die Bezeichnung der Rechtsform dieser Kanzlei (Ges. b. R.) ist als Gesellschaft besonderen Rechts zu deuten.
    Sie sind am Weg zur "Gesellschaft der blamierten Rechtsverdreher".

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  • placeboi
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
    Weitere Details, insbesondere ein äußerst informatives und positives Schreiben der Steirischen Landesjägerschaft, welches ich durch Unterstützung eines Jägers bekommen habe, werde ich in den nächsten Tagen veröffentlichen (Überhaupt möchte ich anmerken, dass mir mehrere Jäger ihre Unterstützung angeboten haben).
    Die vernünftigen Jäger leiden unter solchen Aktionen natürlich auch, weil die Jäger oft als homogene Gruppe wahrgenommen werden.

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  • daKoarl
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Unglaublich !

    Die Herren RA wollen Dir, wenn ich den letzten Satz der Unterlassungserklärung richtig deute, abgesehen explizit vom Sattental, auch jede andere Skitour in Hinkunft verbieten.

    Mir scheint, die Bezeichnung der Rechtsform dieser Kanzlei (Ges. b. R.) ist als Gesellschaft besonderen Rechts zu deuten.

    LGK
    Zuletzt geändert von daKoarl; 05.03.2012, 08:35.

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  • Nordkette
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Geht mir genau wie Gamsi: selten so gelacht in letzter Zeit (nach der Lektüre des Schreibens der RA)!

    Wobei es sicher nicht ganz so lustig ist, wenn man ein derartiges Rechtsanwaltschreiben das erste Mal bekommt.

    @ AlpenYeti

    Ich habe diesen Thread bzw. diesen Fall mit größtem Interesse verfolgt, betreibe ich doch auch mehrere Websites. Da ich allerdings keine brauchbaren Ratschläge für dich hatte, habe ich bisher in diesem Thread nichts gepostet.

    Quasi nachträglich möchte ich allerdings sagen, dass deine Vorgehensweise, Christian, wirklich sehr vernünftig und beispielhaft war und ist!

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  • Gamsi
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Danke für den Link zum Originalschreiben!

    Selten so gelacht in letzter Zeit. Bin froh dass dir nach dem ersten Schreck eh bald gedämmert hat, das das Ganze auf keinem realen Rechtsanspruch fusst.

    Die ganze Formulierung erinnert mich doch etwas frappant an die Internetbetrüger die beharrlich jede Woche meine Paypal Zugangsdaten erschleichen wollen. Die Forderung das du das Schitourengehen (im Allgemeinen) beendest, setzt dem ja wirklich die Krone auf.

    Ich freue mich, von den Konsequenzen die die RA-Kammer in diesem Fall ziehen wird (?) zu lesen!

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  • AlpenYeti
    antwortet
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Liebe Wanderfreunde,

    nachdem sich in den letzten Wochen einiges in der "Angelegenheit Sattental" getan hat, möchte ich das bisher Geschehene nachfolgend zusammenfassen.

    Da ich seit Anfang Jänner neben zahlreichen positiven auch einige negative Rückmeldungen erhalten habe, möchte ich nun das Anwaltsschreiben in voller Länge veröffentlichen.

    So kann sich jeder Leser selbst ein Bild machen, wie er auf solche Unterstellungen, die sich mittlerweile als juristisch völlig haltlos erwiesen haben, reagieren würde.

    Bei den besagten Rechtsanwälten und Jagdpächtern handelt es sich um die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerle und Steinrisser aus Schladming bzw. Rottenmann.

    Anwaltsschreiben und Unterlassungserklärung Sattental

    Kritische Rückmeldungen bringen mich natürlich zum Nachdenken, und das kann nie schaden.

    Wenn ich aber eine so geschmacklose Nachricht erhalte, wie von Dir Willy, bin ich dann doch stark verwundert. Gerade wo Du Dich hier im Forum mindestens gut ein halbes Dutzend Mal rühmst, gegen bestehende Gesetze und Verbote verstoßen zu haben.

    Weitere Details, insbesondere ein äußerst informatives und positives Schreiben der Steirischen Landesjägerschaft, welches ich durch Unterstützung eines Jägers bekommen habe, werde ich in den nächsten Tagen veröffentlichen (Überhaupt möchte ich anmerken, dass mir mehrere Jäger ihre Unterstützung angeboten haben).

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Besser wär`s natürlich, so ein Schreiben der Anwaltskammer zu übermitteln. Die haben recht strenge Regeln......
    Zitat von HAFA Beitrag anzeigen
    Das habe ich schon am 6. Jänner vorgeschlagen
    und wäre sicher ein effizientes Mittel gewesen. Sogar die Rechtsanwaltskammer hat einen "Ehrenkodex" und will auf keinen Fall ein schlechtes Ansehen in der Öffentlichkeit. Mitunter verarztet die Kammer Kollegen, die total aus der Reihe tanzen, ziemlich rigoros.
    Anfrage an die Steirische Rechtsanwaltskammer ist unterwegs.

    Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

    Liebe Grüße
    Christian

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