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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

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  • #46
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    @ oidmosavoda: Siehe vorherige (vor allem deine) Beiträge, bzw. Beitrag #44 von Steirerspur.

    Zitat von peter40 Beitrag anzeigen
    wenn beim gehen ein stein runterfällt, ist das halt so.

    aber es scheint halt mode zu sein, überall, wo etwas passiert, einen schuldigen finden zu wollen. und/oder möglichst einen geldvorteil daraus ziehen zu wollen. und mmn wird das noch zunehmen ...
    Zu 1): So eine Einstellung gefällt mir überhaupt nicht! Natürlich sollte jeder Alpinist/Kletterer darauf achten, dass er eben keine Steine lostritt. Mit einem einfachen "das passiert halt" ist die Sache nicht getan. Selbstverständlich kann Steinschlag passieren, aber wenn man schon mit der Einstellung hineingeht "ja mei, ist halt so" dann wird man sich auch kaum bemühen diesen überhaupt zu verhindern! Man sollte es sich hier keineswegs zu einfach machen!!!
    zu 2): Ja, leider! Aber wir müssen ja jeden Blödsinn von den Amis übernehmen, scheint es! (wie auch von Firngleiter richtig angemerkt!)

    Übrigens war ich der erste Beitrag in diesem Thread und fand das Urteil auch begrüßenswert. Nichtsdestotrotz - auch wenn etwas juristisch nicht strafbar ist, so kann es dennoch moralisch verwerflich sein. Also bitte nicht Kritik am "Tatbestand" Steinschlagauslösung mit Kritik am Urteil verwechseln!
    "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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    • #47
      AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

      Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
      Zu 1): So eine Einstellung gefällt mir überhaupt nicht! Natürlich sollte jeder Alpinist/Kletterer darauf achten, dass er eben keine Steine lostritt. Mit einem einfachen "das passiert halt" ist die Sache nicht getan. Selbstverständlich kann Steinschlag passieren, aber wenn man schon mit der Einstellung hineingeht "ja mei, ist halt so" dann wird man sich auch kaum bemühen diesen überhaupt zu verhindern! Man sollte es sich hier keineswegs zu einfach machen!!!
      Ganz deiner Ansicht! Als ich Z.B. einmal in einem anderen Forum angeregt habe, man solle doch bitte ein 60ziger Doppelseil nicht durch die Schrofen zerren, bekam ich zu Antwort: "Die Steine fliegen sowieso!"

      Kommentar


      • #48
        AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

        Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
        @ oidmosavoda: Siehe vorherige (vor allem deine) Beiträge, bzw. Beitrag #44 von Steirerspur.
        ...nah geh weiter, ist halt wirklich so bei denen, wenn dort kein "zettel" vorliegt wo draufsteht was zu tun ist wird´s zäh, also ein bisserl ironie hat doch mit schimpfen nix zu tun, hat aber schon einen zartbitteren beigeschmack, wenn du beispielsweise bei hochwasserkatastrophen u. ähnlichem mit ihnen zusammenarbeitest wirst du verstehen was ich meine, aber hast eh völlig recht, gehört nicht hierher!

        ....und es gehört dort schon unterschieden zwischen Leuten die

        1.) einen verdammt guten Job machen der Respekt verdient

        2.) Grundwehrdienern die halt das machen müssen was ihnen angeschafft wird ob sie nun wollen oder nicht

        3.) und einer Gruppe drei die naja...............mit Pistole am Gürtel im warmen Wirtshaus sitzend Kaffee schlürft, sich für nichts zuständig fühlt weil es halt keinen Zettel gibt wo draufsteht......

        ....während Gruppe zwei und vereinzelt auch Gruppe eins draußen bescheidenst ausgerüstet im Sauwetter, Schnee schaufelt, Bauschutt wegräumt, mit bloßen Händen vergammelte Lebensmittel aus überfluteten Kellern entsorgt ect.ect.ect........


        schöne Ostern und viel spaß beim eiersuchen im schnee
        Zuletzt geändert von oidmosavoda; 04.04.2015, 11:16.
        .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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