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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

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  • peter40
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    das ist aber in Österreich schon bekannt, dass die Krankenkassen nicht die bergekosten übernehmen?!??

    ich find solche urteile richtig und auch wichtig. schließlich ist selbst bei einer Kreditkarte eine - zumindest teilweise - Deckung da. von den anderen Möglichkeiten (bergrettung, öav, ötk, Naturfreunde, öamtc, arbö) gar nicht ...

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Bergsteirer, in dem Bericht geht's um eine Verletzung, da zieht die Freizeitunfallversicherung (bspw. via AV), sofern man so eine hat.

    Threadthema ist aber die alpine Notlage. (blockiert am Klettersteig, verirrt, usw)

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  • bergsteirer
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    http://steiermark.orf.at/news/stories/2657775/

    Hubschrauberbergung: Kein voller Kostenersatz

    Wer in der Freizeit - etwa auf dem Berg - einen Unfall hat und mit dem Hubschrauber abtransportiert werden muss, muss für den Großteil der Kosten selbst aufkommen. Das bestätigte der Oberste Gerichtshof jetzt im Fall eines Steirers einmal mehr.

    Nachdem sich der Obersteirer bei einem Rodelunfall schwer verletzt hatte, musste er mit einem Notarzthubschrauber ins Spital geflogen werden - dafür wurden ihm rund 4.800 Euro in Rechnung gestellt, die Gebietskrankenkasse übernahm allerdings nur knapp 900 Euro, also 16 Prozent, der Kosten. Daraufhin klagte der Mann auf vollen Kostenersatz. Der Fall ging schließlich bis zum Obersten Gerichtshof (OGH), doch auch dort blitzte der Steirer ab.

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  • tch
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
    @Steirerspur
    Ja ich weiß es klingt absurd, aber es war so. War nicht dabei, aber was hätte meine Schwägerin davon mich anzulügen?
    Ausser einer leichten Plessur hatte sie keine Verletzung.
    Ich möchte der Bergrettung absolut nichts unterstellen, aber wenn man günstig zu Geld kommt muß man es ausnützen klingt da voll durch.
    Ich bin froh das es sie gibt und hoffe, dass ich die Bergrettung nie in Anspruch nehmen muß. Hut ab vor ihrer Einsatzbereitschaft.

    Lg Der Wandersmann
    Hallo Wandersmann,

    Deine Angaben sind leicht überprüfbar....:-) in welchen Jahr war das?

    tch

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  • Wandersmann
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    @Steirerspur
    Ja ich weiß es klingt absurd, aber es war so. War nicht dabei, aber was hätte meine Schwägerin davon mich anzulügen?
    Ausser einer leichten Plessur hatte sie keine Verletzung.
    Ich möchte der Bergrettung absolut nichts unterstellen, aber wenn man günstig zu Geld kommt muß man es ausnützen klingt da voll durch.
    Ich bin froh das es sie gibt und hoffe, dass ich die Bergrettung nie in Anspruch nehmen muß. Hut ab vor ihrer Einsatzbereitschaft.

    Lg Der Wandersmann

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  • jensl
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
    Auch der Stüdlgrat-Fall (war vor ein paar Jahren), zur Erinnerung, ungefähr so:
    Winterbegehung, vier Personen, einer erleidet Beinverletzung, gar nicht so wild. Ohne weiteres hätten die anderen ihn (wahrscheinlich sogar ohne jede Fremdhilfe) zu Tal bringen können. Aber nein, per Handy wurde die Bergrettung gerufen und - man glaubt es kaum - die anderen setzten die Tour fort. Sie haben sich damit aber wieder übernommen und mussten letztlich in einem neuerlichen Einsatz herausgeholt werden. Geht´s noch...???
    Vielleicht weiß jemand, wie die Geschichte rechtlich und finanziell für diese alpinen Provokateure ausgegangen ist. Wäre interessant.
    ähm... das waren alles bergretter - aber den verletzten hätten sie nicht abtransportieren können. warum hätten sie die tour danach abbrechen sollen? das mehr schnee im grad war als gedacht war halt eine fehleinschätzung - kann passieren.
    gerade bergretter machen den leuten meistens keine vorwürfe, da sie selber sehr viel unterwegs sind und auch öfter mal bei - sagen wir 'herausfordernen' - bedingungen.

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  • peter40
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    mein zugang wäre folgender:

    bei Vorhandensein einer versicherung

    medizinischer notfall - übernahme der kosten
    Rettung aus einer mißlichen lage. hätt aber blöd ausgehen können - Selbstbehalt
    "Rettung" aus einer mißlichen lage aufgrund von nichts (zb. die typen vom ottohaus / rax vor ein paar Monaten - keine kostenübernahme. also selbst zahlen
    rettungseinsatz aus jux (mir tut grad die linke, kleine zehe weh,bitte holts mich mit dem Hubschrauber vom kahlenberg - keine kostenübernahme und das doppelte als strafe

    das nichtvorhandensein einer Versicherung ist mmn einfach nur Dummheit. beim av (oder ähnliche instutionen) bieten ja nicht nur im rettungsfall einen Vorteil. sie sind ja auch eine Möglichkeit, die Organisation zu unterstützen, die für die Infrastruktur sorgt. gleiches gilt ja auch für die bergrettungs"Mitgliedschaft" ...

    also wen jemand sowas - ganz bewußt - nicht haben will, sollte auch ohne wenn und aber der komplette betrag von demjenigen eingefordert werden.

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  • Steirerspur
    antwortet
    das klingt doch eher absurd... warst du dabei oder hat das deine schwägerin nachher so erzaehlt? war sie unverletzt?

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  • Wandersmann
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Hallo!
    Jetzt muß ich auch noch meinen Senf dazu geben.
    Also die Geschicht ist zwar ein paar Jahre her, aber paßt gut dazu.
    Meine Schwägerin ist nach einer Bergmesse am Ötscher beim Abstieg gestürtzt. Sofort waren zwei Herrn um sie bemüht und hatten sie begleitet. Sie sagte ihnen das sie keine Hilfe benötigt. Beide ließen sich nicht abwimmeln. Es stellte sich heraus das die beiden Herrn von der Bergrettung waren. Sie sagte ihnen sie brauche keine Hilfe.
    Fazit: Nach ein paar Wochen trudelte eine Rechnung von einigen Tausendschilling ein.
    Jetzt meine Frage: Was würdet ihr tun, zahlen oder nicht zahlen? (Sind bei keinem Alpinistischen Verein dabei)
    Soweit zum Thema Bergekosten.

    Lg Der Wandersmann

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
    wie ist die geschichte eigtl. ausgegangen? mussten die niederländer zahlen?
    mussten sie, ja!
    Jedoch keine Strafe, sonder nur gut 2000 Euro Einsatzkosten. Ein Verfahren wurde eingestellt.

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  • FloImSchnee
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
    wie ist die geschichte eigtl. ausgegangen? mussten die niederländer zahlen?
    Soweit ich das mitbekommen habe: ja.

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  • oidmosavoda
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Ich denke einige Jahre zurück wo nicht in allen Ländern so großzügig kostenlos gerettet wurde, eine Helibergung wäre dort für junge mittelarme Bergsteiger ein finanzelles Desaster geworden welches nur mit Tante, Oma und ähnlichen Sponsoren oder einer Zeitlang Selbstkasteiung gelöst werden konnte. Nun war man sich dieser Sache bewußt und hat sich sehr gut überlegt unter welchen Bedingungen man wann, wo, wie einsteigt oder sich gegebenenfalls wieder aus eigener Kraft zurückziehen kann. Letzteres scheint wieder völlig out zu werden!

    Aber eigentlich ist es ein Thema welches Versicherungen und Rettungsorganisationen betrifft, bin mir sicher die arbeiten bereits emsig an Lösungsansätzen.

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  • Steirerspur
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    @ Tauernfuchs: Auch die Geschichte am niederen Göll, zur Erinnerung: Eintrag ins Gipfelbuch "hinab ins Tal fliegen wir mit dem Heli", war so ein Fall. Da ist man sprachlos ob solchen Dreistigkeiten/Dummheiten, was auch immer.
    wie ist die geschichte eigtl. ausgegangen? mussten die niederländer zahlen?

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  • wegener
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Also sagen wir mal alpenweit:

    Bei Verletzung zahlt die Krankenkasse den Abtransport. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz gibt es eine entsprechende anteilige Selbsthaftung bei der Bergung.

    Bei Bergung gibt es grundsätzlich eine kleine Selbstbeteiligung von ein paar hundert € für die nette Leistung, die wir gerne zahlen. Den Rest kann man versichern. Je nach Grad von Fahrlässigkeit oder Vorsatz steigt die Selbsthaftung im Grad des Verschuldens.

    Was könnte man dagegen sagen?

    Lediglich die administrative Umsetzung wirft einen Aufwand auf.

    Die Versicherungen können dann noch tolle Versicherungsmodelle über dieses Konzept drüberlegen. Also die Selbstbeteiligung kann man versichern. Und einfache Fahrlässigkeit zu versichern wird etwas kostspielig!

    Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz versichert keiner. Oder grobe Fahrlässigkeit wäre zumindest horrend teuer in der Prämie.

    Da kann man gleich jeden Monat was zurücklegen und dann einen Einsatz aus der Sparbüchse zahlen.
    Zuletzt geändert von wegener; 25.06.2014, 23:14.

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    @ Tauernfuchs: Auch die Geschichte am niederen Göll, zur Erinnerung: Eintrag ins Gipfelbuch "hinab ins Tal fliegen wir mit dem Heli", war so ein Fall. Da ist man sprachlos ob solchen Dreistigkeiten/Dummheiten, was auch immer.

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