Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Deichjodler
    antwortet
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Die Rechtslage in Österreich ist wirklich kurios. Soweit ich ich weiß, ist es in der Schweiz genau anders herum. Auf jeden Fall hat mir dort ein Bergretter von einem in Bergnot Geratenen erzählt, der eine Verletzung vorgetäuscht hat, um die Kosten für den Hubschrauber nicht zahlen zu müssen. Auch bei sonstigen "Hubschrauber-Abstiegen" scheint ein kurzer Besuch im Krankenhaus zum Pflichtprogramm zu gehören, um Kosten zu vermeiden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Bassist
    hat ein Thema erstellt Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?.

    Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Quelle:ORF



    Auch an diesem Wochenende mussten in den steirischen Bergen wieder Wanderer von der Alpinpolizei gerettet werden, die in alpine Bergnot geraten waren. Noch sind gewisse Bergungen für die Betroffenen kostenlos, das könnte sich aber bald ändern.

    Am Wochenende gerieten in Ramsau am Dachstein zwei tschechische Wanderer in einem Klettersteig aufgrund des Wetters in eine alpine Notlage - mehr dazu in Kletterer aus Steig am Dachstein gerettet(21.6.2014). Am Großen Pyhrgas bei Hall war eine Mutter, die mit zwei kleinen Kindern unterwegs war, so erschöpft, dass sie unterhalb des Gipfels zusammenbrach - mehr dazu in Linzer mit Kleinkindern in Bergnot (22.6.2014).
    Unterschiedliche Rechtslage bei den Kosten

    Die derzeitige Lage scheint kurios: Verletzt sich ein Bergsteiger und muss dieser von der ÖAMTC-Flugrettung in das Krankenhaus gebracht werden, muss der Patient selbst für die Kosten aufkommen. Meist sind die Kosten über eine Bergeversicherung gedeckt. Gerät aber jemand in Bergnot, weil er seine Kräfte oder die geplante Tour überschätzt, ist die Alpinpolizei des Innenministeriums zuständig, diese Art der Bergung ist kostenlos.
    70 Euro für eine Flugminute

    Klaus Pfaffeneder von der steirischen Alpinpolizei: „Der Kostenfaktor ist einfach zu groß, dafür, dass Leute, die sich mehr oder weniger selbstverschuldet in Gefahr bringen, mit dem Hubschrauber geholt werden. Bei uns ist es so, dass die Flugminute 70 Euro kostet. Die Rentabilität ist dann eine Sache für sich“. Diese Entscheidung werde aber im Ministerium in Wien gefällt, wo die Sache bereits diskutiert werde, so Pfaffeneder. Die Zahlen würden dafür sprechen: Zwei Drittel aller Flüge des Innenministeriums werden zu alpinen Notlagen geflogen - das seien im Jahr allein in der Steiermark etwa 350 Einsätze, so die Alpinpolizei.
    Gute Ausrüstung, schlechte Vorbereitung

    Auch die Flugrettung des ÖAMTC musste allein im Ennstal im Vorjahr 111 Personen mittels Seilbergung aus einer alpinen Notsituation befreien. Nicht schlechte Ausrüstung sei mehrheitlich schuld, sagt Albert Prugger vom Christophorus 14, sondern schlechte Vorbereitung: „Über die Länge der Tour, über die Wetterverhältnisse, über Verhältnisse vor Ort, etwa ob Schneefelder liegen. Das kommt jetzt im Handyzeitalter, wo man sowieso glaubt es wird einem überall jederzeit geholfen, schon vermehrt vor“, sagt Albert Prugger.

    Auch die steirische Landesleitung der Bergrettung spricht sich dafür aus, dass die Bergekosten von den Betroffenen selbst zu bezahlen sind. Die öffentliche Hand - und in weiterer Folge der Steuerzahler - dürfe damit nicht belastet werden.
Lädt...
X