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Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

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  • Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Quelle:ORF



    Auch an diesem Wochenende mussten in den steirischen Bergen wieder Wanderer von der Alpinpolizei gerettet werden, die in alpine Bergnot geraten waren. Noch sind gewisse Bergungen für die Betroffenen kostenlos, das könnte sich aber bald ändern.

    Am Wochenende gerieten in Ramsau am Dachstein zwei tschechische Wanderer in einem Klettersteig aufgrund des Wetters in eine alpine Notlage - mehr dazu in Kletterer aus Steig am Dachstein gerettet(21.6.2014). Am Großen Pyhrgas bei Hall war eine Mutter, die mit zwei kleinen Kindern unterwegs war, so erschöpft, dass sie unterhalb des Gipfels zusammenbrach - mehr dazu in Linzer mit Kleinkindern in Bergnot (22.6.2014).
    Unterschiedliche Rechtslage bei den Kosten

    Die derzeitige Lage scheint kurios: Verletzt sich ein Bergsteiger und muss dieser von der ÖAMTC-Flugrettung in das Krankenhaus gebracht werden, muss der Patient selbst für die Kosten aufkommen. Meist sind die Kosten über eine Bergeversicherung gedeckt. Gerät aber jemand in Bergnot, weil er seine Kräfte oder die geplante Tour überschätzt, ist die Alpinpolizei des Innenministeriums zuständig, diese Art der Bergung ist kostenlos.
    70 Euro für eine Flugminute

    Klaus Pfaffeneder von der steirischen Alpinpolizei: „Der Kostenfaktor ist einfach zu groß, dafür, dass Leute, die sich mehr oder weniger selbstverschuldet in Gefahr bringen, mit dem Hubschrauber geholt werden. Bei uns ist es so, dass die Flugminute 70 Euro kostet. Die Rentabilität ist dann eine Sache für sich“. Diese Entscheidung werde aber im Ministerium in Wien gefällt, wo die Sache bereits diskutiert werde, so Pfaffeneder. Die Zahlen würden dafür sprechen: Zwei Drittel aller Flüge des Innenministeriums werden zu alpinen Notlagen geflogen - das seien im Jahr allein in der Steiermark etwa 350 Einsätze, so die Alpinpolizei.
    Gute Ausrüstung, schlechte Vorbereitung

    Auch die Flugrettung des ÖAMTC musste allein im Ennstal im Vorjahr 111 Personen mittels Seilbergung aus einer alpinen Notsituation befreien. Nicht schlechte Ausrüstung sei mehrheitlich schuld, sagt Albert Prugger vom Christophorus 14, sondern schlechte Vorbereitung: „Über die Länge der Tour, über die Wetterverhältnisse, über Verhältnisse vor Ort, etwa ob Schneefelder liegen. Das kommt jetzt im Handyzeitalter, wo man sowieso glaubt es wird einem überall jederzeit geholfen, schon vermehrt vor“, sagt Albert Prugger.

    Auch die steirische Landesleitung der Bergrettung spricht sich dafür aus, dass die Bergekosten von den Betroffenen selbst zu bezahlen sind. Die öffentliche Hand - und in weiterer Folge der Steuerzahler - dürfe damit nicht belastet werden.
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

  • #2
    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

    Die Rechtslage in Österreich ist wirklich kurios. Soweit ich ich weiß, ist es in der Schweiz genau anders herum. Auf jeden Fall hat mir dort ein Bergretter von einem in Bergnot Geratenen erzählt, der eine Verletzung vorgetäuscht hat, um die Kosten für den Hubschrauber nicht zahlen zu müssen. Auch bei sonstigen "Hubschrauber-Abstiegen" scheint ein kurzer Besuch im Krankenhaus zum Pflichtprogramm zu gehören, um Kosten zu vermeiden.
    Tourenberichte und Sonstiges auf www.deichjodler.com

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    • #3
      AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

      Höchst interessant, jedoch schade, dass dieser Artikel hier, in "Pressemitteilung" zu finden ist. Somit ist eine Diskussion darüber leider wieder unmöglich, oder?
      "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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      • #4
        AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

        Lügen und Betrug. Da das so tief in der menschlichen Natur verwurzelt ist, sollte das pauschal polizeilich untersucht werden. Solche vierstelligen Vermögenswerte provozieren ja geradezu schuldhaft den sportlichen Ehrgeiz. Bei Überführung gleich noch mal das dreifache der Bergungskosten als Strafe auferlegen. Und sicher nicht aus der romantischen Vorstellung, dass betrügerische Charaktere was lernen würden, sondern einfach als Vergeltung. Übrigens wenn immer mehr Hubschrauberrettungen auftreten ist es sinnvoll prinzipiell anteilige Bergekosten aufzuerlegen - z.B. 30 oder 50% Wer in Not ist wird mehrheitlich froh sein, wenn so ein Gerät mit Besatzung angeflogen kommt. Wenn ich mir eine Pizza bestelle muss ich auch was zahlen. Wenn ich einen Krankenwagen rufe, dafür muss ich auch eine Menge Krankenversicherung bezahlen. Manche Leute werden dann nicht einen Hubschrauber rufen, sondern lieber selbst absteigen - was ja nur wünschenswert ist, dass die Bequemlichkeit nicht so sehr gefördert wird. Und manche Leute werden ernsthaftere Tourenplanung betreiben, da sie durch die halbe Stunde nachlesen ggfs. ein paar Tausend € verdienen können. Das ist ja ein ordentlicher Stundenlohn. Jetzt könnte man einwenden dass manche Leute wegen den drohenden Kosten vielleicht eine nötige Rettung nicht oder spät auslösen. Da würde ich sagen, wer aus Geiz sein Leben auf's Spiel setzt, das ist die alleinige Entscheidung desjenigen und die Freiheit will ich ihm nicht absprechen. Jedenfalls auch hier regeln Angebot und Nachfrage den Markt über den Preis. Wenn man jetzt noch Heerscharen von Piloten, Bergrettern und Helikoptern vorhalten müsste, dass muss zwingend was am Preis geschraubt werden. Wenn wie gesagt wirklich die Gefahr des Ausuferns besteht. Oder es zahlt doch die Allgemeinheit! Wobei das auch kein absoluter Weltuntergang ist.

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        • #5
          AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

          Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
          Höchst interessant, jedoch schade, dass dieser Artikel hier, in "Pressemitteilung" zu finden ist. Somit ist eine Diskussion darüber leider wieder unmöglich, oder?
          Im Kern geht es bei den Regeln für Pressemitteilungen darum, Spekulationen über Unfallhergänge und Schuld der Beteiligten zu verhindern. Es gab beispielsweise mal einen Unfall, der einen sehr erfahrenen Forumuser betroffen hat (Das er der Verunglückte war, war nicht allgemein bekannt und von ihm offenbar nicht gewollt, sonst hätte er es schreiben können. Daher gehe ich hier nicht ins Detail). Damals gab es die aktuellen Regelungen noch nicht. Es gab viel Kritik am Verunfallten in die Richtung, dass er selbst Schuld ist, wenn er sich in Gelände begibt, dem er nicht gewachsen ist usw.. Allerdings lag kein Fehler von ihm vor, sondern ein Materialversagen.

          Bei Pressemitteilungen, in denen nicht um konkrete Unfälle geht, werden die Regeln eher großzügig ausgelegt.
          "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

          https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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          • #6
            AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

            Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
            Bei Pressemitteilungen, in denen nicht um konkrete Unfälle geht, werden die Regeln eher großzügig ausgelegt.
            Vielen Dank für diese Klarstellung!
            Im übrigen habe ich einmal gehört, dass wenn man bei einen Bergunfall nicht den Alpinen Notruf oder eben Euro Notruf wählt, sondern die Polizei anruft, dann auch der Fall mit der Alpinpolizei eintritt. Ist da was dran?
            "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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            • #7
              AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

              Hallo,
              Ich finde die Regelung gut, die in der Schweiz gilt: Bei einer Verletzung oder Kreislaufzusammenbruch, also bei gesundheitlichen Problemen greift die Versicherung. Bei Verhauern, Selbstüberschätzung oder plötzlichem Wetterumschwung zahlt der Gerettete selbst. Dagegen kann man sich für ca 70 Euro im Jahr versichern, indem man "Rega-Gönner" wird. Ich hoffe, dass ich das nie in Anspruch nehmen muss, aber wir sind schon lange Gönner...
              LG
              Bergzicke

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              • #8
                AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

                Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                Vielen Dank für diese Klarstellung!
                Im übrigen habe ich einmal gehört, dass wenn man bei einen Bergunfall nicht den Alpinen Notruf oder eben Euro Notruf wählt, sondern die Polizei anruft, dann auch der Fall mit der Alpinpolizei eintritt. Ist da was dran?
                Nein.
                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                • #9
                  AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

                  Ich dachte, bei uns in Österreich muss man bei einem Alpinunfall seit einiger Zeit (seit der gelbe Hubschrauber kommt)ohnehin immer zahlen? Ich habe zumindest sehr rasch eine Rechnung bekommen. dafür hat man dann ja eine Versicherung (AV, Bergrettung, Kreditkarte etc)

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                  • #10
                    AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

                    Die Rechtslage ist gleich an mehreren Stellen, räusper, schwer zu verstehen.

                    Wenn ich bei einer Radltour auf einer öffentlichen Straße einen Köpfler in den Straßengraben mache und es kommt der Hubschrauber, zahlt die Krankenkasse.
                    Wenn ich den Köpfler beim Wandern auf der hohen Wand mache, zahle ich selber. Oder meine Versicherung.

                    Beides Freizeitunfall. Beides Sportunfall.

                    Die Logik dahinter entzieht sich meiner.

                    Wobei ich Argumente für beides erkenne. Selbst zahlen resp. öffentliche Hand zahlt.
                    Nur sollte es dann aber bei vergleichbaren Situationen auch gleich behandelt werden.

                    Die Situation in der Schweiz halte ich auch für suboptimal, bringt sie doch die Ärzte in eine bedenkliche Situation.
                    Da wäre es wesentlich unverfänglicher, wenn schon selber zahlen, dann alle. Egal, ob verletzt oder nicht.

                    lG
                    BCM
                    Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

                      Auf jeden Fall sollte jemand, der sich ganz offensichtlich leichtsinnig in Gefahr gebracht hat, zahlen müssen. Wer dann darüber entscheidet, ob das Verhalten leichtsinnig war oder nicht, ist eine andere Geschichte...

                      Jedoch - wieder kann man sich halt dagegen versichern und danach munter weitermachen mit der Einstellung:
                      "Wenn etwas schief geht, holen die uns schon raus!"
                      Und hier zeigt sich die wesentlich ernstere, nicht pekuniäre Seite dieses Themas:
                      Durch leichtsinnige Aktionen, mangelhafteste Planung, krasse Selbstüberschätzung entstehen immer mehr Bergrettungseinsätze, bei denen sich die Retter selbst in große Gefahr bringen.
                      Der letzte krasse Fall dieser Art (Seewand-Klettersteig, bei ärgstem Sauwetter eingestiegen) wird vielen noch in Erinnerung sein.
                      Diese Entwicklung finde ich überaus bedenklich. In solchen Fällen wären Strafen durchaus angezeigt.
                      Letzten Endes wird es so weit kommen müssen, dass Retter wegen zu hoher Risiken einen Einsatz verweigern.
                      Erst dann werden bei manchen die Alarmglocken klingeln...

                      LG

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

                        Und es wird wie so oft sein, dass der Inländer greifbar ist und zahlt der Ausländer aber schon wieder lange zu Hause ist und uns die lange Nase zeigt.
                        Liebe Grüße
                        Willi

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                        • #13
                          AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

                          Zitat von BCM Beitrag anzeigen
                          Wenn ich bei einer Radltour auf einer öffentlichen Straße einen Köpfler in den Straßengraben mache und es kommt der Hubschrauber, zahlt die Krankenkasse.
                          Wenn ich den Köpfler beim Wandern auf der hohen Wand mache, zahle ich selber. Oder meine Versicherung.

                          Beides Freizeitunfall. Beides Sportunfall.

                          Die Logik dahinter entzieht sich meiner.
                          Beim Radelunfall auf einer öffentlichen Straße genügt zur "Bergung" im Allgemeinen ein Rettungsauto. Der Hubinger wird da nur dann gerufen, wenn der Lufttransport aus medizinischer Sicht nötig ist.

                          Am Berg kommst in der Regel mit dem Rettungsauto nicht zum Verunfallten - dort ist die vom Ausübenden selbst gewählte Unmöglichkeit der vorgenannten Standard - Bergungsmethode bereits der Grund für den Hubschraubereinsatz.

                          Dadurch sind die beiden Fälle auch nicht miteinander vergleichbar.

                          LG Michael
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                          • #14
                            AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

                            Versicherungen für Bergungen im alpinen Gelände sind verhältnismäßig günstig und eigentlich im Vergleich mit den anderen für´s Bergsteigen getätigten Ausgaben lächerlich gering, also so glaube ich nicht das Thema. Bedenklich erscheint mir der moralische Umgang damit, oft erscheinen die Umstände unter denen Touren unternommen werden so als würde eine etwaige Rettung von vornherein einkalkuliert. Nun ich denke bei jeder Rettungsaktion, ob aus der Luft oder mit am "Boden" ist eine gewisse Portion an Risiko für die beteiligten Mannschaften dabei. Vielleicht sollte mancheiner daran denken, wenn er zu fragwürdigen Zeiten und Verhältnissen ein Unternehmen in an persönlichen Grenze unternimmt.

                            l.g. Reini
                            .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Alpine Notlage: Müssen Betroffene bald zahlen?

                              Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                              Auf jeden Fall sollte jemand, der sich ganz offensichtlich leichtsinnig in Gefahr gebracht hat, zahlen müssen. Wer dann darüber entscheidet, ob das Verhalten leichtsinnig war oder nicht, ist eine andere Geschichte...
                              Was die Einstellung zum Risiko betrifft, gebe ich Dir recht. Ich halte aber gerade eine sinnvolle Beurteilung durch Andere für nicht möglich. Eine Art Gefahrenkomission, die festlegt, welche Touren bei welchen Bedingungen gegangen werden dürfen, wäre der Tod des kreativen Bergsteigens. Wenn die Tour nicht im Katalog ist, zahlt die Versicherung auch nicht für die Rettung. Eine gruselige Vorstellung, die ich aber leider für nicht komplett abwegig halte, da das Interesse der Versicherer naturgemäß in diese Richtung geht.

                              Diese Entwicklung finde ich überaus bedenklich. In solchen Fällen wären Strafen durchaus angezeigt.
                              Bloß nicht - siehe oben! Der verantwortungslose Umgang mit Gefahren und das blinde Vertrauen in die Bergrettung regen mich auch auf. Aber Strafen sind meiner Meinung nach der falsche Weg. Mir ist die Freiheit wichtig, mich unnötig in Gefahr begeben zu können, wenn ich das möchte (was beim Bergsteigen fast zwangsläufig der Fall ist). Und was dem Einen unverantwortlich erscheint, meint der Andere voll im Griff zu haben - diese Diskussion hatten wir hier ja schon öfter.

                              Letzten Endes wird es so weit kommen müssen, dass Retter wegen zu hoher Risiken einen Einsatz verweigern.
                              Erst dann werden bei manchen die Alarmglocken klingeln...
                              Das halte ich für den besseren Weg der "Erziehung" verglichen mit Strafen, ganz unproblematisch ist das aber auch nicht.

                              Das zu Grunde liegende Problem ist meiner Ansicht nach, dass mancher Tourist einen Bergweg oder einen Klettersteig benutzt wie eine Achterbahn: Einsteigen und Spaß haben; alpine Vereine, Gemeinden und Bergrettung garantieren die Sicherheit.

                              Diese Entwicklung zu bremsen, ist wichtig, keine Frage. Aber mit Verhaltensregeln treffen wir eher die Leute, die ihre eigenen Wege abseits der Herden gehen. Eine alternative Lösung habe ich allerdings auch nicht anzubieten, ein Rückbau der Infrastruktur scheint unrealistisch.

                              Lasst und weiter diskutieren, vielleicht fällt uns noch was ein.
                              Tourenberichte und Sonstiges auf www.deichjodler.com

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