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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Lawinenunglück im Pongau mit fünf Toten, 17.01.26

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  • Lawinenunglück im Pongau mit fünf Toten, 17.01.26

    Die Ermittlungen der Alpinpolizei nach dem tragischen Lawinenunglück mit vier Toten in Großarl (Pongau) am Wochenende dauern an. Unter anderem muss geklärt werden, ob mögliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten durch die überlebende Bergführerin verletzt wurden.

    Bei den Tourengehern, die Samstagnachmittag auf dem Finsterkopf von einer Lawine erfasst und verschüttet wurden, handelte es sich um eine geführte Gruppe des Österreichischen Alpenvereins. Eine Frau und drei Männer kamen dabei ums Leben – sie alle galten laut Alpenverein als erfahrene Tourenführer. In Großarl wollten sie an einer Fortbildung teilnehmen. Diese wurde von einer 41-jährigen Salzburgerin geleitet.

    Haftungsfrage bei Ermittlungen im Fokus


    Nun müsse geklärt werden, ob die Fortbildungsleiterin eine Mitschuld an dem Unglück trägt bzw. ob sie alle notwendigen Sorgfaltspflichten eingehalten hat, sagt Johannes Flume, Zivilrechtsprofessor an der Universität Salzburg.

    „Es macht einen großen Unterschied, ob ‚nur Freunde‘ miteinander auf den Berg gehen – dann spricht man juristisch von sogenannten ‚Gefälligkeitsverhältnissen‘, bei denen ganz andere Haftungsmaßstäbe gelten –, wenn aber eine geführte, entgeltliche Bergtour durchgeführt wird, ist das haftungsrelevant, weil man dann von der leitenden Bergführerin ein anderes Expertenwissen fordert“, so Flume.

    Führer „muss situativ die Route wählen“


    Im Raum steht eine mögliche Schadenersatzsumme von mehr als 100.000 Euro und außerdem gehe es um eine Expertenhaftung, ergänzt der Jurist. „Die Skiführerin muss vor der Tour aufklären über spezifische Gefahren und Risiken, muss das Equipment kontrollieren, Wetterinformationen einholen, aber sie muss auch situativ bei der Tour selbst die Route wählen.“ Ob all diese Punkte einhalten wurden, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

    In dem betroffenen Bereich auf dem 2.152 Meter hohen Finsterkopf habe am Samstag ein Übergang von Lawinenwarnstufe 3 auf 2 bestanden, heißt es von der Alpinpolizei. Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird es noch mehrere Wochen dauern. Dann wird auch entschieden, ob strafrechtliche Folgen drohen.

    Auch Lawinentote im Gasteinertal

    Auch in Bad Hofgastein kam es am Samstag zu einem tödlichen Lawinenunglück. Dabei wurde eine Frau aus Niederösterreich getötet. Die 58-Jährige war gemeinsam mit ihrem gleichaltrigen Ehemann auf einer Skitour zur Schmugglerscharte unterwegs.

    Sie fuhr gegen 12.00 Uhr offenbar zuerst in einen steilen Hang ein und löste dabei die Lawine selbst aus. Die 58-Jährige wurde von den Schneemassen erfasst und teilweise verschüttet. Einsatzkräfte konnten die Frau zwar bergen, Reanimationsversuche blieben jedoch erfolglos. Der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen.

    Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3338296/
    http://www.wetteran.de

  • #2
    Ja, tragisch. Eine Beteiligte Person kenne ich sogar Persönlich, der konnte noch eine Verschüttete retten. Waren sehr Erfahrene und gut Ausgebildete Personen (sogar Bergrettungsmitglied).

    Kommentar


    • #3
      Ich habe noch nicht so im Detail nach Infos dazu gesucht, aber auf Lawis ist das Unglück ja noch nicht drin aktuell und anhand von Mutmaßungen ist es natürlich auch sinnlos, aber bei einem Unglück mit so erfahrenen Beteiligten sind die Umstände natürlich schon höchst interessant. Als staatl. geprüfte Bergführerin steht man in der Kompetenzkette vermutlich so ziemlich an oberster Stelle und wenns gegen Entgelt war sowieso, aber recht groß dürfte das Kompetenzgefälle den bisher bekannten Infos nach zu urteilen wohl nicht gewesen sein, weiß nicht, wie weit das rechtlich dann mindernd ist oder nicht.

      Was ich mir aber bei so derartigen Gruppe sehr sehr spannend vorstelle, ist die Gruppendynamik. Ich will nicht mutmaßen, dass das hier so war, aber grundsätzlich kann ich mir in so einer Konstellation schon vorstellen, dass eine BergführerIN vielleicht das Gefühl hat, sich vor den männlichen, ebenfalls sehr erfahrenen Teilnehmern besonders behaupten zu müssen. Da will man sich dann vielleicht keine Blöße geben, besonders, wenn vielleicht so klassische Alpha-Männchen, "Mansplainer" usw. dabei sind. Wie gesagt, alles nur Theorie, kann hier ganz anders gewesen sein.

      Oder auch, dass man mit so viel Wissen und Erfahrung Gründe findet, wenn man sie nur genug sucht, warum genau der eine Hang eh geht, und man sich dann gegenseitig bestätigt und das Ganze aufschaukelt.

      Interessant wäre auch, und vielleicht ist das auch schon bekannt (mir jedenfalls nicht), ob sie direkt in einem lt. LLB exponierten Hang waren, oder ob das so ein Fall ist, wo man sich in vermeintlich sicherem Gelände gewähnt hat - und da wäre dann interessant, was die ATHM dazu sagt.

      Jedenfalls eine unfassbare Tragödie für die Opfer, deren Angehörige und Umfeld und vermutlich das Horror-Szenario eines jeden Bergführers. Sie wird vielleicht ihr restliches Leben lang mit Schuldgefühlen leben, egal, wie die Sache ausgeht.
      Zuletzt geändert von Hard85; vor 2 Tagen.

      Kommentar


      • #4
        Soweit Informationen vorhanden sind, dürfte es sich um eine Verkettung ungünstiger Gegebenheiten handeln. Die Gruppe ist am Hangfuß in einer Mulde erwischt worden. Ähnlich dem tragischen Uglück in der Hackermulde am Schneeberg. Daher auch große Verschüttungstiefen. Ob die Lawine spontan abgegangen ist oder durch Fernauslösung wird sich vielleicht feststellen lassen oder aber auch nicht. Deutet aber darauf hin, dass dort lokal begrenzt LWS 4 geherrscht hat, was natürlich nicht zu erkennen ist. Zusammengefasst ein sehr tragischer Unfall, der wohl dem Restrisiko zuzurechnen sein wird.

        Kommentar


        • #5
          Naja, grundsätzlich gilt schon, dass bei Stufe 3 Fernauslösungen am gesamten Hang möglich sind, oder?
          2 - im Bereich der eigenen Spur
          3 - gesamter Hang
          4 - gesamte Geländekammer

          Heißts normal, oder?

          Edit: Sorry, grad erst gesehen dass ja lt. LLB eh ein 2er und kein 3er war... Und das dann in Kombination mit "in sehr steilem Gelände durch geringe Zusatzbelastung" - da würde ich jetzt auch nicht unbedingt mit einer Fernauslösung aus flachem Gelände rechnen...
          Zuletzt geändert von Hard85; vor einem Tag.

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          • #6
            Ich habe auch an das Unglück in der Hackermulde denken müssen. Und ja, trotz aller Untersuchungen und Analysen kann am Ende herauskommen, dass das Vorhaben alpinistisch vertretbar war. Dann muss man akzeptieren, dass es so etwas wie schicksalhafte Verkettungen mehrerer Faktoren geben kann
            LG
            Zuletzt geändert von martin.gi; vor 2 Tagen.
            Seltsam im Nebel zu wandern,
            einsam ist jeder Busch und Stein.
            Kein Baum sieht den andern,
            jeder ist allein.

            aus "Im Nebel" von Hermann Hesse

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            • #7
              Blog Beitrag vom LWD Salzburg ist online
              https://lawine.salzburg.at/blog

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