Die Ermittlungen der Alpinpolizei nach dem tragischen Lawinenunglück mit vier Toten in Großarl (Pongau) am Wochenende dauern an. Unter anderem muss geklärt werden, ob mögliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten durch die überlebende Bergführerin verletzt wurden.
Bei den Tourengehern, die Samstagnachmittag auf dem Finsterkopf von einer Lawine erfasst und verschüttet wurden, handelte es sich um eine geführte Gruppe des Österreichischen Alpenvereins. Eine Frau und drei Männer kamen dabei ums Leben – sie alle galten laut Alpenverein als erfahrene Tourenführer. In Großarl wollten sie an einer Fortbildung teilnehmen. Diese wurde von einer 41-jährigen Salzburgerin geleitet.
Haftungsfrage bei Ermittlungen im Fokus
Nun müsse geklärt werden, ob die Fortbildungsleiterin eine Mitschuld an dem Unglück trägt bzw. ob sie alle notwendigen Sorgfaltspflichten eingehalten hat, sagt Johannes Flume, Zivilrechtsprofessor an der Universität Salzburg.
„Es macht einen großen Unterschied, ob ‚nur Freunde‘ miteinander auf den Berg gehen – dann spricht man juristisch von sogenannten ‚Gefälligkeitsverhältnissen‘, bei denen ganz andere Haftungsmaßstäbe gelten –, wenn aber eine geführte, entgeltliche Bergtour durchgeführt wird, ist das haftungsrelevant, weil man dann von der leitenden Bergführerin ein anderes Expertenwissen fordert“, so Flume.
Führer „muss situativ die Route wählen“
Im Raum steht eine mögliche Schadenersatzsumme von mehr als 100.000 Euro und außerdem gehe es um eine Expertenhaftung, ergänzt der Jurist. „Die Skiführerin muss vor der Tour aufklären über spezifische Gefahren und Risiken, muss das Equipment kontrollieren, Wetterinformationen einholen, aber sie muss auch situativ bei der Tour selbst die Route wählen.“ Ob all diese Punkte einhalten wurden, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
In dem betroffenen Bereich auf dem 2.152 Meter hohen Finsterkopf habe am Samstag ein Übergang von Lawinenwarnstufe 3 auf 2 bestanden, heißt es von der Alpinpolizei. Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird es noch mehrere Wochen dauern. Dann wird auch entschieden, ob strafrechtliche Folgen drohen.
Auch Lawinentote im Gasteinertal
Auch in Bad Hofgastein kam es am Samstag zu einem tödlichen Lawinenunglück. Dabei wurde eine Frau aus Niederösterreich getötet. Die 58-Jährige war gemeinsam mit ihrem gleichaltrigen Ehemann auf einer Skitour zur Schmugglerscharte unterwegs.
Sie fuhr gegen 12.00 Uhr offenbar zuerst in einen steilen Hang ein und löste dabei die Lawine selbst aus. Die 58-Jährige wurde von den Schneemassen erfasst und teilweise verschüttet. Einsatzkräfte konnten die Frau zwar bergen, Reanimationsversuche blieben jedoch erfolglos. Der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen.
Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3338296/
Bei den Tourengehern, die Samstagnachmittag auf dem Finsterkopf von einer Lawine erfasst und verschüttet wurden, handelte es sich um eine geführte Gruppe des Österreichischen Alpenvereins. Eine Frau und drei Männer kamen dabei ums Leben – sie alle galten laut Alpenverein als erfahrene Tourenführer. In Großarl wollten sie an einer Fortbildung teilnehmen. Diese wurde von einer 41-jährigen Salzburgerin geleitet.
Haftungsfrage bei Ermittlungen im Fokus
Nun müsse geklärt werden, ob die Fortbildungsleiterin eine Mitschuld an dem Unglück trägt bzw. ob sie alle notwendigen Sorgfaltspflichten eingehalten hat, sagt Johannes Flume, Zivilrechtsprofessor an der Universität Salzburg.
„Es macht einen großen Unterschied, ob ‚nur Freunde‘ miteinander auf den Berg gehen – dann spricht man juristisch von sogenannten ‚Gefälligkeitsverhältnissen‘, bei denen ganz andere Haftungsmaßstäbe gelten –, wenn aber eine geführte, entgeltliche Bergtour durchgeführt wird, ist das haftungsrelevant, weil man dann von der leitenden Bergführerin ein anderes Expertenwissen fordert“, so Flume.
Führer „muss situativ die Route wählen“
Im Raum steht eine mögliche Schadenersatzsumme von mehr als 100.000 Euro und außerdem gehe es um eine Expertenhaftung, ergänzt der Jurist. „Die Skiführerin muss vor der Tour aufklären über spezifische Gefahren und Risiken, muss das Equipment kontrollieren, Wetterinformationen einholen, aber sie muss auch situativ bei der Tour selbst die Route wählen.“ Ob all diese Punkte einhalten wurden, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
In dem betroffenen Bereich auf dem 2.152 Meter hohen Finsterkopf habe am Samstag ein Übergang von Lawinenwarnstufe 3 auf 2 bestanden, heißt es von der Alpinpolizei. Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird es noch mehrere Wochen dauern. Dann wird auch entschieden, ob strafrechtliche Folgen drohen.
Auch Lawinentote im Gasteinertal
Auch in Bad Hofgastein kam es am Samstag zu einem tödlichen Lawinenunglück. Dabei wurde eine Frau aus Niederösterreich getötet. Die 58-Jährige war gemeinsam mit ihrem gleichaltrigen Ehemann auf einer Skitour zur Schmugglerscharte unterwegs.
Sie fuhr gegen 12.00 Uhr offenbar zuerst in einen steilen Hang ein und löste dabei die Lawine selbst aus. Die 58-Jährige wurde von den Schneemassen erfasst und teilweise verschüttet. Einsatzkräfte konnten die Frau zwar bergen, Reanimationsversuche blieben jedoch erfolglos. Der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen.
Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3338296/
Kommentar