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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    sollten viele Ausnahmebestimmungen ermöglicht werden, wodurch man eine Forststraße dennoch sperren kann
    Das Problem ist, dass diese Lösungen von den altadeligen Ö*P-Wählern & Großgrundbesitzern ja nicht sinngemäß genutzt, sondern zur möglichst vollständigen Gebietssperrung instrumentalisiert werden.

    Beispielsweise das Wildschutzgatter im Bärental/Veitsch. Jeder würde eine zeitweilige Lösung akzeptieren, wenn es der Wildschonung dient - hier wird aber das ganze Jahr das Tor verrammelt. Beim Fall Sattental war es ebenso. Am Vogelberg in der Wachau wurde ein Vogelschutzgebiet ausgerufen, das - nicht zur Brutzeit - nein das Ganze Jahr nicht betreten(!) werden darf. Sonderregelungen unter dem Deckmantel den Naturschutzes sind überhaupt der neue Renner...
    carpe diem!
    www.instagram.com/bildervondraussen/

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Fritz wie soll ich tun, möchte gerne von meiner Haustüre in die Alpen fahren, bis nach Franzosien

      sag mir bitte wie ich das machen soll?
      so weit woar i no nie

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        nimm da a taxi

        kenn ich schon
        Zuletzt geändert von auon; 03.08.2015, 20:19.
        so weit woar i no nie

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Kürzlich gesehen: Ein Weg, zwei Beschilderungen:
          Auf der bayrischen Seite:


          Und auf der tiroler Seite:


          Was soll man da empfinden, wenn man da vorbeikommt:

          Hängt wohl vom Standpunkt ab: Kopfschütteln, Ärger, Frust oder Genugtuung bzw. das Gefühl, dass wir Ösis es wenigstens in manchen Dingen besser machen als die deutschen Nachbarn?

          LG Hans
          Nach uns die Sintflut.

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von auon Beitrag anzeigen
            Fritz wie soll ich tun, möchte gerne von meiner Haustüre in die Alpen fahren, bis nach Franzosien

            sag mir bitte wie ich das machen soll?
            Ich weiß doch noch nicht einmal wo du wohnst - und da soll ich für dich die Tourenplanung übernehmen?
            "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              wo hast du denn diese tollen Smilies her?

              kommen auf meinem Bernsteinmonitor echt gut rüber
              Zuletzt geändert von auon; 03.08.2015, 22:40.
              so weit woar i no nie

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Habe beim (unerlaubten) Fahren auf einer Forststraße einen Trupp Segway Fahrer getroffen, die dann bei einer Almhütte die Batterien aufgeladen haben. Ich bin auch für die Freigabe von Rädern auf Forststraßen, aber diese Begegnung hat mich nachdenklich gemacht. Wo wird die Grenze gezogen? E-Bikes, Segway, Elektroroller, Elektroauto....... Die Entwicklung schreitet fort und es ist noch gar nicht absehbar, welche Interessengruppen Freiheit auf Forststraßen begehren. Ich hoffe nur, die Fußgeher kommen nicht wirklich "unter die Räder".

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Bei dieser Argumentation scheinst du wohl vergessen zu haben das es sich um einen Erhohlungsraum handelt

                  die oagen sind im Bikepark, die Rennfahrer am Ring

                  so ist´s und wird denk ich auch so bleiben

                  schon vor über 10 Jahren hättest du dir ein Ebike kaufen können mit 17Ps, wenn du den Supercharger ansteckst geht in jeder Hütte das Licht aus und du siehst die Elektroinstallation leuchten
                  Zuletzt geändert von auon; 04.08.2015, 16:46.
                  so weit woar i no nie

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    jetzt brennt mir noch eine Frage auf der Zunge!

                    hatte diese Almhütte wo du die Segwaybande beim aufladen erwischtest eine Schiebetür?
                    Zuletzt geändert von auon; 04.08.2015, 18:32.
                    so weit woar i no nie

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Es war eine Sennerhütte, ohne Schiebetüre.

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Neues Statement der Naturfreunde:

                        http://www.naturfreunde.at/berichte/...voraussetzung/
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

                        Kommentar


                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zur Lage der Biker in Innsbruck:

                          https://www.6020online.at/ausgaben/a...und-wartezeit/
                          legal biken - auch in Österreich:
                          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                          www.upmove.eu/legalbiken

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Die Haftung für den Grundbesitzer soll bleiben - sehr schön für alle Klagswütigen und auch die Anwälte werden nicht arbeitslos.

                            Sonst ist der Artikel brav durchgegendert - Waldarbeiterin scheint jedoch für die Naturfreund/innen kein attraktiver Beruf zu sein.
                            It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                            Norbert

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                              Sonst ist der Artikel brav durchgegendert - Waldarbeiterin scheint jedoch für die Naturfreund/innen kein attraktiver Beruf zu sein.
                              Mich wundert ja ein bißchen, dass sich die Naturfreunde nicht schon längst selber gegendert haben...
                              Zuletzt geändert von maxrax; 07.08.2015, 10:27.

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                                aus besagtem Link:
                                „Die Naturfreunde setzen sich für eine Öffnung der Forststraßen ein. Neben Jägerinnen/Jägern, Försterinnen/Förstern, Wandernden, Waldarbeitern und den dazugehörigen schweren Holzbringungsfahrzeugen stören zusätzliche RadfahrerInnen weder das Wild noch andere Nutzergruppen.
                                Die ganze Abstrusität gegenderter Sprache, schön aufgezeigt in zwei Sätzen. Partielles Gendern sozusagen. Wanderer sind also jetzt Wandernde, "Waldarbeiter" und "Naturfreunde" muss nicht gegendert werden, wohl aber Jägerinnen/Jäger und Försterinnen/Förster (wobei ich "Försterin" noch nie gehört habe). Und das Binnen I darf bei RadfahrerInnen natürlich auch nicht fehlen.

                                Ob man Forderungen einer Stelle ernst nehmen kann, die nicht einmal in der Lage ist eine Aussendung in korrektem Deutsch zu verfassen?
                                Ob es klug ist just Andreas Schieder als Unterstützer anzugeben? Auch das dürfte die Glaubwürdigkeit der Initiative kaum stärken.


                                Zum rein inhaltlichen: nicht viel Neues.
                                Erneut der undifferenzierte Vergleich zum Ausland. Hier wird natürlich nicht darauf eingegangen, dass dort ganz andere Besitzverhältnisse vorherrschen und der Anteil privater Waldbesitzer DEUTLICH geringer ist. Aber eh nichts neues - schon 100 mal erwähnt.

                                Bzgl. Holzarbeiten: LKWs sind oft auf Forststraßen unterwegs und ich bin mir nicht sicher, ob alle Mountainbiker wirklich auf halbe Sicht fahren. Was wenn es hier zu einem Crash kommt? Erfahrungsgemäß kann zwar gemäß StVO (die auf Forststraßen gilt) der Radfahrer schuld sein, es aber dennoch zu Konsequenzen für den LKW Fahrer kommen. Ist ja auch im normalen Straßenverkehr nicht anders. Auch hier hat der "stärkere" Verkehrsteilnehmer quasi immer schuld, auch wenn das Verkehrsvergehen eigentlich der andere gemacht hat.

                                "der Zugang zur Natur darf der österreichischen Bevölkerung nicht verwehrt werden" - billigster Populismus. Als ob man nicht in einen Wald hinein dürfte. Das freie Betretungsrecht steht außer Frage.

                                Der Absatz zur Haftungsfrage, dem entscheidenden Punkt in der Debatte, ist äußerst konfus. Erst wird unkonkret von einer Haftungsanpassung geschrieben, gleich danach, dass die bestehenden Regelungen ohnehin "rechtlich sauber" seien und somit kein Änderungsbedarf bestünde. Die Unterscheidung zwischen Grundeigentümern und Waldbesitzern, bzw. Wegehaltern erscheint mir auch sinnlos, da das, in den allermeisten Fällen, ohnedies die selbe Person ist.

                                Die Kosten, die in der Stellungsnahme bei "Vertragslösungen" angegeben werden, erscheinen mir auch viel zu hoch. Zumindest von meiner Heimatgemeinde weiß ich, dass sie nur etwa bei der Hälfte liegen.
                                Zuletzt geändert von Forumsleitung; 12.08.2015, 20:29. Grund: ein unangemessener Ausdruck nach Beratung im Mod-Team entfernt
                                "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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