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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    In der juristischen Fachsprache bezeichnet der Begriff Besitz (lat. possessio) die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht (zitat Wikipedia)

    jedenfalls ist dies kein erwähnenswärtes Argument.
    Zuletzt geändert von auon; 17.07.2015, 13:55.
    so weit woar i no nie

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    • Danke für die Info. Ich find das interessant, dass das Forstgesetz diese Möglichkeit bietet.
      Bei öffentlichen Strassen schaut's da ganz anders aus. Bei jeder noch so kleinen Änderungen bedarf es einer behördlichen Bewilligung.

      Ich finde auch, dass der Typ mit dem Quad ziemlich wild unter weg ist, aber das Video der Polizei zu schicken find ich etwas übertrieben. Allerdings kenn ich nur das Video und hab keine Ahnung was sich da noch so alles abgespielt hat.


      www.waldrauschen.at
      Alle meine Beiträge im Tourenforum

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
        Danke für die Info. Ich find das interessant, dass das Forstgesetz diese Möglichkeit bietet.

        www.waldrauschen.at
        das du hier nicht im Bilde bist verwundert, genau um die Änderung dieses Paragraphen geht es, wenn die Upmoveseite nicht so unübersichtlich wäre könnte ich dir sogar den gewünschten Text zeigen den wir bei der ersten Trutzpartie ins Postkastl in Lilienfeld geworfen haben

        das Forstgesetz ist ein Bundesgesetz und hat daher im Nationalrat geändert zu werden
        Zuletzt geändert von auon; 17.07.2015, 14:14.
        so weit woar i no nie

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        • Wegefreiheit für Mountainbiker

          Zitat von auon Beitrag anzeigen
          das du hier nicht im Bilde bist verwundert
          Dass es im Einzelfall vom Besitzer ermöglicht werden kann war mir schon klar, aber ein Fahrverbotsschild zu überkleben und die freie Fahrt für alle zu ermöglichen dachte ich wäre dann doch eine andere Geschichte.



          www.waldrauschen.at
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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            denkste
            so weit woar i no nie

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
              Trutzpartie Untersberg.

              Wie Ihr in dem Video sehen könnt war das mehr als skurril.
              Als Steirer war ich bei der Trutzpartie in Schladming dabei. Irgendwie hatte ich damals Bedenken, dass sich die Sache irgendwann tot läuft und die Resonanz der Öffentlichkeit abnimmt.

              Das Gegenteil ist eingetroffen und dank Leuten wie Mayr-Melnhof wird die Geschichte neu befeuert. Die Trutzpartie am Untersberg ist da wohl ein besonderes Highlight mit einer ganz neuen Qualität.
              Da kann ich den Organisatoren nur wünschen, bei zukünftigen Trutzpartien ähnliche Reaktionen der bedrängten Großgrunderben hervorzurufen.
              Vielleicht veranstaltet der Liechtenstein Traktor-Pulling auf der Gleinalm oder der Prinz Croy ein paar Sonderprüfungen einer Koralmrallye auf seinen Forststraßen (Es wird sich doch im Fuhrpark des MMM auch etwas geländetauglicheres als ein Audi R8 finden lassen).

              Weiter so! (Ich meine damit sowohl die Organisatoren von UpMove als auch die Feudalherren, beide machen die Sache ausgezeichnet!)

              Dass es auch Grundbesitzer gibt, die die Kirche im Dorf lassen, will ich aber auch hervorheben:
              Irgendwo in der „Hochsteiermark“, letzte Woche, auf einer 3-Tages-Tour mit einer größeren Gruppe: Wir radeln auf der Forststraße dahin und sehen den Bauern, wie er grad vom Traktor absteigt und mit der Motorsäge in den Wald geht. Ich fahr hin und frage ihn, ob es ihn sehr stört, wenn wir da auf der Forststraße weiterfahren oder besser auf den benachbarten Wanderweg raufschieben. Er: "Jetzt seids eh schon da, und bis 8 am Abend werdets ihr ja wohl eh nicht im Wald bleiben."


              War halt ein Kleingrunderbe mit rotem Blut in den Adern.

              LG Hans
              Nach uns die Sintflut.

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                die war ja echt fad, bis auf des bisschen Schnee und der Lawinenexposition ..
                gell

                rot rechts blau links oder wie war das noch schnell,
                ;o)

                mich erinnerts an die erste am Muckenkogel da war auch ein Haufen Verkehr
                und wir waren auch nur 50 maxln

                die haben sich damals wirklich überlegt die Bergmesse abzusagen weil da Rowdies kommen
                haben sie dann aber nur früher abgehalten, bin mim Messeleser am Tisch gesessen, oag
                Zuletzt geändert von auon; 17.07.2015, 18:51.
                so weit woar i no nie

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Irgendwie vermisse ich in Anbetracht der Quad- Aktion den Aufschrei der Wanderer, die sich von den ach so gefährlichen (Fahr)Radlern immer gefährdet und bedroht fühlen...

                  Immerhin waren dort Kinder (zu Fuß!) direkt gefährdet!

                  Aber was kann schon passieren, wegen so einem lächerlichen 300 Kilo- Quad...da sind 90 - 100 Kilo Biker mit Fahrrad ja viel bedrohlicher...
                  Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                    Irgendwie vermisse ich in Anbetracht der Quad- Aktion den Aufschrei der Wanderer, die sich von den ach so gefährlichen (Fahr)Radlern immer gefährdet und bedroht fühlen...

                    Immerhin waren dort Kinder (zu Fuß!) direkt gefährdet!

                    Aber was kann schon passieren, wegen so einem lächerlichen 300 Kilo- Quad...da sind 90 - 100 Kilo Biker mit Fahrrad ja viel bedrohlicher...
                    Naja, die Freigabeaktion von Mayr-Melnhof ist natürlich schon besonders.....

                    Aber es war die Straße nun mal für KFZ freigegeben und da gilt dann eben die StVO (denke ich), jedenfalls de facto das Recht des Stärkeren und Schnelleren wie auf allen unseren Straßen. Ich selbst hatte auch noch nie ein Problem, mich ganz dünn zu machen, wenn ein Laster, Traktor, SUV oder Quad auf der Forststraße unterwegs ist, ganz egal ob nun freigegeben oder nicht oder ob ich zu Fuß oder mit dem Radl unterwegs bin.

                    LG Hans
                    Nach uns die Sintflut.

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
                      Naja, die Freigabeaktion von Mayr-Melnhof ist natürlich schon besonders.....

                      Aber es war die Straße nun mal für KFZ freigegeben und da gilt dann eben die StVO (denke ich), jedenfalls de facto das Recht des Stärkeren und Schnelleren wie auf allen unseren Straßen. Ich selbst hatte auch noch nie ein Problem, mich ganz dünn zu machen, wenn ein Laster, Traktor, SUV oder Quad auf der Forststraße unterwegs ist, ganz egal ob nun freigegeben oder nicht oder ob ich zu Fuß oder mit dem Radl unterwegs bin.

                      LG Hans
                      Der Drift mit dem Quad war zwar relativ hübsch anzusehen, ob er StVO- konform war, da bin ich mir aber nicht ganz sicher...

                      L.G. Roland
                      Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        aha.jpg


                        Gudrun Mosler-Törnström


                        Ich kann Herrn Diehl die Antwort nicht verwehren - AUF DER FORSTSTRASSE!!!!

                        ____


                        den Hutschrauber hat "Carlson vom Dach" erfunden

                        https://www.youtube.com/watch?v=UjfD8TaU-VU[/VIDEO]
                        Zuletzt geändert von auon; 18.07.2015, 11:05.
                        so weit woar i no nie

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                          Habe ich bereits getan.

                          Wenn sich der Herr Großgrundbesitzer solche rücksichtslosen Handlanger zu Hilfe ruft, zeugt das schon von einer gewissen Hilflosigkeit...ich hoffe auf Konsequenzen für den Betreffenden, damit in Zukunft solche gefährlichen Aktionen ausbleiben.
                          Man kann von der ganzen Aktion ja halten was man will, aber das Video gleich an die Polizei weiter zu leiten zeugt leider von einer gewissen Blockwartmentalität.....und die ist sicher nicht Konsens fördernd......

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von auon Beitrag anzeigen
                            [ATTACH]516934[/ATTACH]


                            Gudrun Mosler-Törnström


                            Ich kann Herrn Diehl die Antwort nicht verwehren - AUF DER FORSTSTRASSE!!!!




                            den Hutschrauber hat Carlson vom Dach erfunden
                            Der spricht von genereller Freigabe.... musst schon genau lesen.
                            Hubschrauber fliegen nicht immer....
                            Es gibt jetzt schon Probleme die Standorte von verletzen Personen zu eruieren, als ganz so einfach ist es für Sanitäter, Bergretter usw. nicht.
                            Ist aber klar das es durch die rosaroten Bikerbrillen anders aussieht.
                            Es müssen sich eben die Rettungsdienste an die Bedürfnisse der Biker anpassen.

                            Koordinatenmeldung vom XXXXX bin vom .....kogel Richtung XXXXX gefahren, liege oberhalb der XXXXX, wann seits da?
                            Ich: was bist runtergefahren?
                            er: einen Graben
                            ich: welchen?
                            er: den zum Bach
                            er: wann seits da?

                            gefunden wurde der XXXXXmann auf einem Wegerl ca. 10 Meter oberhalb von der XXXXX

                            Es gab bei dem Einsatz noch etwas mehr Spass mit dem XXXXX, das zu beschreiben würde einen Hinweis auf die Person geben..

                            tch
                            Zuletzt geändert von tch; 18.07.2015, 11:11.

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                              Man kann von der ganzen Aktion ja halten was man will, aber das Video gleich an die Polizei weiter zu leiten zeugt leider von einer gewissen Blockwartmentalität.....und die ist sicher nicht Konsens fördernd......
                              Wenn ich Blockwartmentalität schon lese... Das Totschlagargument - wenn jemand gemeingefährlich handelt, dann ist ignorieren nicht angebracht.
                              Aber ja, ich hätte es nicht an die Polizei weitergeleitet sondern an die Staatsanwaltschaft, die ist nämlich zuständig.

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von auon Beitrag anzeigen
                                [ATTACH]516934[/ATTACH]


                                Gudrun Mosler-Törnström


                                Ich kann Herrn Diehl die Antwort nicht verwehren - AUF DER FORSTSTRASSE!!!!

                                ____


                                den Hutschrauber hat "Carlson vom Dach" erfunden

                                https://www.youtube.com/watch?v=UjfD8TaU-VU[/VIDEO]
                                Würd sagen, auf dem selben Weg, wie zum Jäger, Forstarbeiter und Wanderer...tolles Argument von Herrn Diehl!
                                Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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